Urheberrecht

  • Wir (meine Band und ich) haben jetzt ein Demo fertiggestellt, worauf auch eigene Stücke sind.


    Wie kann man diese eigentlich rechtlich vor sowas wie 'Ideenklau' schützen?
    Bei der GEMA anmelden? Wenn ja, wie denn?!

  • .

    Einmal editiert, zuletzt von Drum-Herum ()

  • was ich immer gemacht habe:


    demo in einen umschlag, zettel rein von wem geschrieben und wann und alle infos die ihr so habt, das dingen dann zukleben und per einschreiben rüsckschein an sich selber schicken lassen. das dingen dann ungeöffnet im regal stehenlassen mit dem rückschrein!


    ist zwar nix 100 prozentiges aber soll angeblich vor gericht schon gewirkt haben :)


    gruss, pat°

  • So hab ichs auch gemacht, ein befreundeter Anwalt hat mir versichert, dass die Urheberrechte damit nachvollziehbar sind. Gema lohnt sich erst, wenn deine Songs im Radio gespielt werden...

  • Zitat

    Original von Obi
    So hab ichs auch gemacht, ein befreundeter Anwalt hat mir versichert, dass die Urheberrechte damit nachvollziehbar sind. Gema lohnt sich erst, wenn deine Songs im Radio gespielt werden...


    Das ist auch wirklich die einzige Methode die wirklich funzt (aufnehmen/aufschreiben, mit Namen der Urheber versehen und per Einschreiben an Dich selbst schicken oder beim Notar hinterlegen).


    Die GEMA sorgt nur dafür, dass Du Tantiemen für Deine Titel bekommst, sofern alle anderen Menschen (oder Du selbst) so freundlich sind, sie in die beliebten Listen zu schreiben. Sie hilft Dir nicht, Dein Urheberrecht zu erstreiten; das kann sie auch garnicht, weil es in der U-Musik nicht üblich ist, bei der Titelanmeldung Partituren (oder gar Aufnahmen) einzusenden.


    Im übrigen kann sich GEMA auch lohnen, wenn von Dir/Deiner Band hauptsächlich eigene Sachen gespielt werden und Ihr ordentlich live unterwegs seid. Da musste dann nur dafür sorgen, dass für jeden Gig die Listen ausgefüllt werden. Der Veranstalter muss sowieso zahlen (genausoviel mit Deiner Liste wie ohne), und was nicht über die Listen an die wirklichen Autoren verteilt wird, wird an alle Mitglieder verteilt, da kriegt also dann Herr Sigel auch noch was von Deinem Kuchen, und das kann ja nun keiner wirklich wollen. Ich hab früher bei ca. 35 Gigs im Jahr und etwa 20 eigenen Titeln so was um die 1000 Märker jährlich zurückbekommen (nix Radio!); allerdings ist es durch das Pro-Verfahren arg zurückgegangen (etwa um die Hälfte). Aber das führt jetzt zu weit ...


    Der DRMV ist manchmal auch 'ne nette Einrichtung, da kann man sich rechtlich beraten lassen und Verträge prüfen lassen (Gastspielverträge, Plattenverträge usw), aber Dein Urheberrecht erstreiten die auch nicht.


    Gruß Brownie

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  • Hallo Punker,


    ich hoffe Du zahlst auch Tantiemen für die Songs auf Eurem Demo, die nicht auf Eurem Mist gewachsen sind.
    Denn auch Promomaterial ist Gema-pflichtig :D .
    Mein Verein zahlt sogar GEMA, für kostenlose Konzerte.


    Für ne Amateurband, lohnt sich die Mitgliedschaft in der Gema erst, wenn man viel tourt. Aber aufgepaßt, wenn ihr übverwiegend in Eurem Bundesland spielt gibt es weniger Geld, als im nachbarland.
    Bei mir in Bremerhaven sieht das so aus, wenn iuch in Langen, Schiffdorf oder Spaden spiele, die unmittelbar auf der anderen Seite der Stadtgrenze liegen, binich schon in Niedersachsen. 8o In Bremrhaven und in der Stadt Bremen, die etwa sechzig KM flussaufwärts liegt bin ich noch im Bundesland Bremen und bekäöme damit weniger Tantiemen für das Konzert. ;(


    Das man über so ein Bürokratenladen immer noch soviele Worte aufwenden muss. ?(


    Gruss


    Knautschke


    http://www.ramblinbluesband.de
    an invitation to the blues

  • Hy Punker,


    du kannst auf die Ratschläge der User hier im Forum vertrauen: Als Anwalt kann ich nur sagen, das dies alles so stimmt, wie bisher gesagt:


    Nach dem Urheberrecht werden und sind alle geistigen Werke geschützt, unabhängig davon, ob diese irgendwo eingetragen oder hinterlegt worden sind. Diesen ganzen Aktionen kommt nur eine Bewandnis zu: Die Beweisbarkeit des offensichtlichen Datums des Werkes. Da im Rahmen des Urheberrechtes der sogenannte "Prioritätsgrundsatz" gilt, ist halt das Werk das Original oder wird als das angesehen, welches zuerst entwickelt bzw. erschaffen worden ist. Das Datum des Erstellen des Werkes kann man nun verschiedentlich nachweisen: GEMA ist eine Möglichkeit, Aufbewahrung beim Notar (gar nicht so teuer) oder halt die Geschichte mit dem Postumschlag. Die GEMA-sache ist verhältnismäßig teuer und lohnt sich wirklich nur ab dem fortgeschrittenen semi-profesionellen Bereich. Ansonsten recht günstig: Hinterlegung beim Notar, ganz günstig das Selbstzuschicken per Post (Pat hat da recht: Ist von Gerichten schon verschiedentlich anerkannt worden).


    ABER: Der Prioritätsgrundsatz gilt aber auch nur im Regelfall. Es gibt Aunahmen im Bereich des (Künstler-)Namensrechtes (also auch für Bandnamen), wo dem Träger eines Namens beispielsweise, obwohl er diesen bereits länger inne hat, die Verwendung zugunsten desjenigen versagt wird, der zwar zeitlich nachkommt, der aber eine bedeutendere wirtschaftliche Position mit diesem Namen erlangt hat. Beispiel, um es klar zu machen: Gäbe es eine Band, die sich Limp Bizkit nennt bereits seit dem Jahre 1970, kann sie dennoch von den bekannten Band gleichen Namens nicht die Unterlassung der Führung des Namens einfordern, wenn diese ältere Band so überhaupt nicht am Markt wirtschaftlich aktiv geworden ist. In solchen Fällen überwiegt dann das Interesse des wirtschaftlich potenteren und marktaktiveren Namensträgers.



    Gruß
    Seelanne

    "Pommes/currywurst hat einfach seine eigenen Gesetze."
    (c) by frint / 2008


    "Es macht so viel Spaß, ein Mann zu sein, das können sich Frauen gar nicht
    vorstellen!" (c) by Lippe / 2006

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