OpenMusic

  • Hi,


    ich habe mich in letzter Zeit mal etwas umgesehen nach Alternativen zur GEMA. Da mir der Verein etwas suspekt ist und ich ihn eigentlich durch meine Mitgliedschaft nicht unterstützen möchte (da ich viele Texte schreibe käme das ja auch für mich in Frage) habe ich mich, wie gesagt, mal umgesehen.


    Zum einen gibt da ja den Rock-Pop-Musiker-verband (http://www.drmv.de), der, denke ich, den Mitglieder wirklich gute Möglichkeiten gibt (anmelden der Songs ähnlich der GEMA, verbilligte Preise in Studios, bei Labels, etc.), der Beitrag den man zahlt ist aber auch nicht ohne, da muss man schon genau rechnen, ob sich das auch lohnt.


    Zudem kenn ich schon seit längerer Zeit das OpenMusic-Projekt, habe mich aber bis vor Kurzem noch nicht so wirklich damit befasst. Um es mal kurz zu fassen:
    OpenMusic ist eine Initiative des Linuxtags, es wurden einige Lizensen von Musikern/Künstlern entwickelt, die von der Idee her auf der bekannten GNU GPL basieren. Sinn des Ganzen soll es sein, eine bessere rechtliche Grundlage für Bands/Musiker etc. zu schaffen. Im Grunde gibt es drei Lizensen, die jeweils nach Farben benannt sind. Diese enthalten Informationen zum kommerziellen und privaten Einsatz der Titel. Dadurch das diese zusammen mit Anwälten geschrieben wurden sind beide Seiten, Künstler und z.B. Käufer der Musik rechtlich gut abgesichert.


    Mich würde mal interessieren, was ihr vom Einsatz solcher Lizensen und vorallem der Idee selber haltet, ich find sie eigentlich ziemlich interessant und denke sowas ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn/weil es hierbei nicht in erster Linie um's Geld machen geht, wie meiner Meinung nach bei der GEMA.


    Schaut euch doch mal die Infos und Lizensen dazu an, eure Meinung würde mich mal interessieren: http://openmusic.linuxtag.org/


    Gruß
    Maurice

  • Zitat

    Original von maurice
    ich habe mich in letzter Zeit mal etwas umgesehen nach Alternativen zur GEMA.


    Alternativen zur GEMA? Geht das überhaupt?


    Die GEMA ist eine staatlich anerkannte Treuhänderin verwalten wir die Nutzungsrechte der Musikschaffenden. Die ist hier in Deutschland dafür zuständig, dass der Urheber für die Nutzung seiner Werke Geld bekommt (solange er das will).


    Und auch der Rock-Pop-Musiker-Verband hat mit der GEMA einen Vertrag.
    Ohne GEMA geht es meines Wissens nicht, denn die ist in Deutschland allein für die Verwertung von Nutzungsrechten zuständig. Deshalb gehts bei der GEMA vor allem um Geld, dafür ist sie nunmal zuständig.


    Die andere Sache ist, das solche Lizenzen meine Meinung nach nicht International gültig sein können, da es unterschiedliche Rechte in jedem Land gibt. Die GEMA ist ja nur für Deutschland zuständig, in Österreich z.B. gibts auch so eine Gesellschaft.


    Und wieso ist die Seite von OpenMusic in englisch und nicht auch in deutsch, wenn das eine deutsche Initiative ist? Ich steig da irgendwie nicht durch, außerdem habe ich keine rechtliche Grundlage auf der Seite gefunden. Oder gibts die noch gar nicht?


    MfG 00Schneider

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Also die Lizensen gibt es hier: http://openmusic.linuxtag.org/showitem.php?item=209&lang=


    klick auf die jeweilige Farbe.
    LinuxTag findet zwar in Deutschland statt, die Lizensen (wie die GPL) sollen aber international gelten. Mit der GPL hat dies bis jetzt wunderbar geklappt, die ersten Gerichtsverhandlungen hat die GPL erfolgreich bestanden. Natürlich gibt es immer gewisse Einschränkungen bei verschiedenen Ländern, die OM-Lizensen sind da aber glaube ich sehr eindeutig.


    Mit geht es vorallem darum mich rechtlich besser abzusichern, als Geld damit zu verdienen.

  • Die Lizenzen hab ich schon gefunden, aber die rechtliche Grundlage nicht.


    Aber die Lizenzen haben nichts mit rechtlicher Absicherung zu tun.


    Erstmal liegen alle Rechte bei dir als Urheber, das musst eben auch schriftlich haben, z.B. durch einen Notar (kommt mir nicht mit dieser Einschreiben-an-sich-selbst-Nummer).


    Rechtlich gesehen bist du als Urheber durch das Urheberrecht abgesichert, die Lizenzen haben nur mit der Nutzung durch andere zu tun, das sind verschiedene Sachen.


    Das macht die GEMA:
    "Der urheberrechtliche Schutz von Werken der Tonkunst (mit und ohne Text) ist nicht erst von einer Mitgliedschaft in der GEMA abhängig, sondern bereits durch das geltende Urheberrechtsgesetz gewährleistet.


    Die GEMA beansprucht für ihre Mitglieder bei tantiemepflichtigen Aufführungen, Sendungen und Ton- bzw. Bildtonträgerveröffentlichungen dieser Werke Lizenzgebühren und schüttet diese nach den Bestimmungen ihres Verteilungsplanes an die jeweiligen Bezugsberechtigten aus."


    Sie macht deine Rechte als Urheber für dich geltend, mehr nicht.
    Diese Lizenzen helfen dir nur deine Rechte geltend zu machen, sie sichern dich nicht ab.



    MfG 00Schneider

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Hallo zusammen,


    den unten angehängten Text habe ich imForum von DA-Bands.de gefunden... ich denke das ist genau das was Deine Frage beantwortet Maurice... für alle anderen ist dieser Text natürlich auch interessant....


    VLG
    Worf



    "Wie schütze ich meine Werke bzw. mein geistiges Eigentum an einem Werk?!"



    BESONIC - Newsletter - http://www.besonic.com - 11.12.2002



    Demo verschickt, Song hochgeladen, private Kopie verteilt.- Doch wie
    schützt man das geistige Eigentum vor unerlaubter Fremd-Verwertung?


    "Leider passen Deine Songs nicht in unser Gesamtkonzept..." - Tja, die Absage kam schnell,
    aber was ist aus der Demo-CD geworden, die man blauäugig in fremde Hände gab und die
    dann aus "verwaltungstechnischen Gründen" oder wegen "zu hohem Bearbeitungsaufwand"
    nicht wieder zurückgeschickt werden konnte? Und heute - zwei Jahre später traut man seinen
    Ohren kaum; klingt der Song im Radio doch genau wie der, den damals keiner haben wollte..


    Natürlich will niemand den Plattenfirmen etwas unterstellen, aber wer kann schon sagen, was
    mit den Demo-Titeln geschieht? Herr XY wechselt die Firma, die Putzfrau schenkt die CD ihrer
    Nichte, der Praktikant macht daraus seinen Christbaumschmuck oder man hat ihn gleich selbst
    auf einem Musikportal wie BeSonic für jedermann zum Downloaden angeboten. Zwar kann man
    Einzelproduktionen per Einschreiben an sich selbst schicken - es gilt der Poststempel - was aber
    geschieht bei zehn Titeln und mehr? Und wie kann eine länderübergreifende Sicherheit

    gewährleistet werden - oder kann ich wirklich sicher sein, dass mein Song nicht schon seit
    Wochen in den Charts von Wo-der-Pfeffer-wächst rauf und runter läuft?


    GEMA werden jetzt viele denken, doch hier liegt ein weit verbreiteter Irrtum vor, registriert
    diese doch lediglich Titel des Werkes und seine Spiellänge. Die Basedrum, das Gitarrensolo -
    kurz die Komposition bleiben außen vor.


    In Anlehnung an die Writers Guild of Amerika, hat sich jedoch bereits seit 1994 auch in Deutschland
    eine Vereinigung gefunden, die das geistige Eigentum von Autoren jeder Art, Komponisten und sogar
    Wissenschaftlern schützt. Hierfür können die Manuskripte und Kompositionen einfach bei der WGG
    registriert bzw. hinterlegt und mittlerweile sogar online hochgeladen werden um im Falle eines Falles
    das eigene Urhebertum auch nachweisen zu können.


    Mehr Informationen über eine Mitgliedschaft bei der Writers Guild of Germany, Preislisten zur
    Registratur, sowie viel Wissenswertes rund um das Thema finden sich auf den Online-Seiten
    der WGG.


    http://www.writersguild.de

  • Hallo miteinander,


    auch auf die Gefahr wieder eine Endlos Thread über die GEMa anzuzetteln, aber einiges was 00 Schneider über den Verein geschrieben hat, ist nicht so ganz richtig.
    Es gibt das Urheberrecht, das jedem die Rechte an sienem geistigen Eigentum zusichert. Wie derjenige aber zu seinem Recht kommt ist seine Sache.
    Hier tritt die GEMA in Erscheinung. Die Nutzung des geistigen Eigentums wird gegen Gebühr abgetreten. Die Eintreibung der fälligen Gelder übernimmt die GEMA. Aber nur für die Mitglieder und nur in Deutschland. Du musst Mitglied des Vereins sein und bekommst Dein Geld nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel.
    Kritiker behaupten das dieser Schlüssel erstens die E-Musik(Klassik &Co) gegenüber der U-Musik (Rock,Pop &Co) bevorzugt und zweitens das Füllhorn gerne über die Schlagerfuzzis ausschüttet. Wenn mich nicht alles täuscht ist der erste Vorsitzende selbst Schlagertexter. (Honi soit qui mal y pense) :D


    Open Source heißt wenn ich recht verstanden habe, Du darfst die Software, das Programm nutzen. Das ist nicht immer kostenlos, aber meist günstiger als Gates und Konsorten. Dementsprechend würde ich sagen, das Open Music bedeutet, Du darfst die Melodie nutzen und verändern, aber die Urheberschaft muss angegeben werden. Der Text is t von 00 Schneider, die Melodie von worf, das Arragement als HipHop Song ist von Knautschke.
    Hört sich so nicht schlecht an, besser als die Kommerzschiene á la Dieter Bohlen. (der kopiert sich selbst und die Leute lieben ihn dafür)


    Grus
    Knautschke


    http://www.ramblinbluesband.de
    GEMA bluesen oder GEMA Bohlen? 8)


    http://www.rockcylus.de
    Gebühr, wem Gebühr gebührt

  • Hallo 00 Schneider,


    folgenden artikel habe ich in meinem PC Lexikon gefunden, vielleicht beantwortet das deine Frage, obe s ohne GEMA geht, es geht ohne. Alles weitere siehe Text unten und nichts für ungut. Du meinst dasselbe aber so wie Du es sagst klingt das als ob die GEMA allmächtig wäre(zumindest habe ich in Deinem Artikel herausgelesen) und ds ist sie nicht. Du kannst auch mich beauftragen, Deine Urheberechte wahrzunehmen, bzw. die NutzungsLizensGebühr einzuziehen.


    GEMA
    [Abkürzung für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte], gemeinnütziger Wirtschaftsverein, der im Auftrag der Komponisten, Texter, Arrangeure und Verleger in Deutschland den Schutz des Urhebers gewährleistet. Das umfasst insbesondere die treuhänderische Wahrnehmung der Rechte von Urhebern, wie die Nutzungsrechte, die Einwilligungsrechte und die Vergütungsansprüche. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der Urheber eines musikalischen Werkes individuell gar nicht in der Lage wäre, die ihm zustehenden Rechte gegenüber allen möglichen Nutzern seines Werkes wahrzunehmen und entsprechende Vergütungen auszuhandeln und durchzusetzen. Stattdessen überträgt er die Wahrnehmung und Verwertung seiner Rechte treuhänderisch der GEMA. Das umfasst insbesondere den Einzug von Lizenzgebühren bzw. Tantiemen, die von der GEMA dann nach einem von der Mitgliederversammlung festgelegten Schlüssel (Verteilungsplan, »Punktierung«), der die Zuordnung zu E- oder U-Musik berücksichtigt, an die Mitglieder ausgeschüttet werden. So erhalten z.B. für einen Popsong der Verleger und das Autorenteam beim Aufführungs- und Senderecht folgende Anteile: Komponist 4/12, Texter 3/12, Arrangeur 1/12 oder 2/12, Verleger 3/12 oder 4/12.


    © 2002 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG


    Grus Knautschke


    http://www.ramblinbluesband.de
    Rhythm mit der Lizens zum bluesen


    http://www.rockcyclus.de
    Rock im Block und reich am Deich

  • Knautschke:


    Open Source bedeutet daß dir der Quellcode (engl: Source Code) offenbart wird und du somit die Software nach deinen Wünschen umprogrammieren kannst. ;)


    Gruß Sven

    Wie - mein Timing stimmt nicht? Ich bin sogar zu schnell!!! :]

  • Hallo Sven,


    wo Du recht hast hast Du recht, ich meinte GNU und GPL, streue Asche über mein Haupt.
    GPL,
    Abkürzung für GNU General Public License. Lizenz zur freien Nutzung von Software entsprechend Regeln von GNU.
    © 2002 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG


    GNU,
    Abkürzung für GNU's Not UNIX. Softwaresammlung, die von der Free Software Foundation angelegt wurde und gepflegt wird. Es handelt sich fast ausschließlich um UNIX- beziehungsweise LINUX-Software, die weitgehend kostenlos und ohne Copyright verbreitet wird. Händler dürfen nur die Kosten von Support und Vertrieb in Rechnung stellen. Anwender können die Software weiter verbreiten und oft auch den Programmcode verändern (Verzicht auf Copyright); wird auch als Copyleft bezeichnet.
    © 2002 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG


    Mal ne Frage, darf ich einfach aus meinem PC-Lexikon zitieren oder verletze ich damit irgendwelche Urheberrechte? 8o


    Grus


    Der Knautschke


    http://www.ramblinbluesband.de
    quoting the Blues


    http://www.rockcyclus.de
    rockin achterndiek

  • Zitat

    Original von Knautschke
    Du meinst dasselbe aber so wie Du es sagst klingt das als ob die GEMA allmächtig wäre(zumindest habe ich in Deinem Artikel herausgelesen) und ds ist sie nicht.


    1. Ich will gar nichts wissen. :rolleyes:
    2. Doch, die GEMA ist allmächtig, zumindest in gewissem Sinne, weil sie die einzge staatlich anerkannte Treuhänderin verwalten wir die Nutzungsrechte der Musikschaffenden ist. Sie ist aber nur Mittel zum Zweck.


    Das ich auch dich dafür engagieren kann, ist mir schon klar, am besten engagier ich Kurt den bösen Brief zu schreiben und du bekommst ne Keule und darfst eintreiben. :D



    00Schneider

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • @ Knautschke:


    noch eine kleine Erweiterung:


    Wenn du ein GNU-Produkt umprogrammierst ist es sogar deine Pflicht den von dir neu entstandenen Code auf Verlangen unentgeldlich weiterzureichen. ;)


    Gruß Sven

    Wie - mein Timing stimmt nicht? Ich bin sogar zu schnell!!! :]

  • Hallo Sven,


    genauer, Du mußt den Quellcode öffentlich zugänglich machen. Wenn Du das Programm mit freiem Quellcode auf CD veröffentlichst, darfst Du für die herstellung der CDs und Deine Aufwendungen einen Obolus verlangen.
    Hier kommen wir zum interessanten Teil des Abends, wie macht man das bei einem Song? Hier ist der Song, mit der Melodie von worf, da sind die Noten und Tabs von Sven und das Arranschemang von Knautschke mit dem Text von 00 Schneider. Wo kann man dem User ein paar Euros für den Aufwand und so weiter abknöpfen?


    @ 00 Schneider die Gema ist ein Verein, die staatliche Anerkennung besitzt. Der Verein wurde von der Familie Strauß ins Leben gerufen (nicht Franz Josef Strauß, sondern der "Walzer" Strauß-Familie) Da ist doch die Frage was das EU-Recht sagt? So von wegen Liberalisierung der Märkte und freier Wettbewerb, warum sollte das nicht auf dem Markt der Nutzungsrechte für Musik gelten?


    Grus


    Knautschke
    http://www.ramblinbluesband.de
    to use the Blues and to be used for Blues


    http://www.rockcyclus.de
    the licence to rock

    2 Mal editiert, zuletzt von Knautschke ()


  • Neeee, das stimmt so auch wieder nicht. Und genau darum dürfte OpenMusic ja so interessant sein. Bei GPL-Software muss der Quellcode einsehbar sein, wenn du jetzt ne Software aus dem Netz ziehst, da was am Quellcode änderst kannst du sie hinterher auch für 1000EUR verkaufen, hauptsache ist das original Copyright ist drinne und die Software muss auch weiterhin unter der GPL stehen.
    Das könnte für einige Leute glaube ich auch bei OpenMusic interessant sein. Stellt man seine Musik z.B. unter die grüne Lizens kann der Käufer der Musik quasie machen was er will, er kann die Musik verändern und dann weiterverkaufen, solange drinne steht von wem das Original stammt und solange es unter der selben Lizens läuft.
    Im Softwarebereich läuft das klasse, jemand nimmt sich den Quellcode packt was nettes rein, veröffentlicht es, die ursprünglichen entwickler finden das gut, übernehmen die änderungen packen wieder was neues rein, und so wird die software hoffentlich immer besser. Frage ist, wie weit man sowas auf Musik übertragen kann.
    Deswegen habt ihr recht, es stimmt nicht so ganz mit der Alternative zur GEMA, da die ja eigentlich etwas anderes verfolgt. Man kann übrigens auch seine Songs unter die OpenMuic-Lizens stellen und gleichzeitig bei der GEMA anmelden...
    Ich sehe das auch von der anderen Seite, ich mache Internetradio und demnächst gehen wir live auf Sendung und dort will ich dann natürlich auch Musik spielen. Ich konnte mir ohne Probleme ein Song unter dieser OML lizensiert ziehen und mir ein Intro für die Sendung draus basteln, weils unter der grünen Lizens steht.
    Für den Musiker würde das ja bedeuten, je mehr Leute seine Musik weiterverarbeiten, je bekannter wird er ja auch, weil sein Name ja als originialschöpfer genannt werden muss. Frage ist nur ob man will, dass jemand seine Musik ändert...

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