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Soulman

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1

Mittwoch, 13. Dezember 2006, 12:59

Zoll

Ein paar Informationen zum Thema „Zoll“

Ich habe in verschiedenen Beiträgen im DF viel über Sendungen aus den USA (Drittland), gewerbliche Einfuhren bzw. Geschenksendungen gelesen und festgestellt, dass da viele Halbwahrheiten kursieren. Hier einige Erläuterungen:

Unterschied Geschenksendung – gewerbliche Einfuhr
Bei einer Geschenksendung ist es wichtig, dass der Schenkende einen festen Wohnsitz in einem Drittland hat (die Tante in Australien). Reisende, die sich selbst eine Sendung aus den USA an ihre Heimatadresse schicken, können diese zwar als Geschenksendung deklarieren, aber der Zoll muß es nicht glauben.

Geschenksendungen sind bis zu einem Warenwert bis €45,- Abgabenfrei. Zu beachten ist hierbei, dass der Zoll diese Sendungen beschaut und die auf der Sendung gemachten Angaben nicht glauben muss.

Gewerbliche Sendungen sind bis zu einem Warenwert von € 20,- Zollfrei. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) kann trotzdem fällig werden

Waren, die z.B. über Soldaten der Amerikanischen Streitkräfte bezogen werden müssen auch verzollt werden. Wer dies nicht tut macht sich der Steuerhinterziehung schuldig (aber wo kein Kläger da kein Richter ;-)) ).

Auf alle gewerblich bezogenen Sendung ist ebenfalls die EUSt zu entrichten (ab 01.01.07 19%)

Berechnung Zoll:

(Warenwert + Fracht) x Zollsatz = Zollwert
(Warenwert + Fracht) x EUSt = EUSt-Wert

Zollwert + EUSt-Wert = Abgabensatz

Zollsatz für Schlaginstumente und Zubehör: 3,2%
Codenummer: 9206 0000 000

Was vielleicht noch wichtig ist:
Wenn Musiker mit ihren Instrumenten reisen, kann es sein, dass sie bei der Wiedereinreise nach Deutschland nachweisen müssen, dass ihr Instument schon versteuert ist.
Somit: Vor dem Abflug zum Zoll und sich bestätigen lassen, dass es sich bei dem Instrument um das Eigentum handelt.

Grüße und ein frohes Fest

2

Mittwoch, 13. Dezember 2006, 13:21

Sehr Interessant!
Die Einfuhrumsatzsteuer beläuft sich im Normalfall ja auf den gleichen Prozentsatz, wie der national als Umsatzsteuer (im Volksmund Mehrwertsteuer genannt ;) ) gültig ist, oder? Oder gibt es da noch Ausnahmen?
Auf jeden Fall sind die 3,2% endlich mal ein konkreter Satz. Man kann nun sehr schnell herausfinden, ob sich ein Import lohnt. Ich meine damit nicht nur finanziell. Denn auf Garantieen muss man ja fast schon freiwillig verzichten. Oder wer hat Lust, wegen eines Kratzers die Ware wieder zu verzollen und anschließend wieder zu importieren?

Oder gibt es da etwa auch eine behördliche Prozedur? Mehr Input, Soulman :)
Schießbude
In meinem Herz schlagen zwei Brüste.

Soulman

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3

Mittwoch, 13. Dezember 2006, 13:27

Ich arbeite zwar für beim Zoll aber mein Wissen im Bezug von Garantie- oder Austauschlieferungen ist schon ein bisschen her.
Was ich dir sagen kann ist, dass du eine einmal versteuerte Ware nicht nochmal verzollen musst, wenn du sie zur Reparatur z.B. in die USA schickst. Du musst dir die Ausfuhr nur vorher vom Zoll bestätigen lassen.

Grüße vom Soulman

Daemenoth

unregistriert

4

Mittwoch, 13. Dezember 2006, 17:39

also angenommen man kauft drumzeugs inkl. fracht in amiland für sagen wir 1000€, da dann 3,2%= 32€ +19% Märchensteuer= 38,08€ an Zoll drauf und fertig?

00Schneider

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5

Mittwoch, 13. Dezember 2006, 17:41

In diesem Zusammenhang auch wichtig: Die Freigrenze für Einfuhren (wer etwas im EU-Ausland kauft und bei der Einreise mit sich führt), beträgt zukünftig 430 Euro (Luft- und Seeweg) und 300 Euro (Landweg) statt bislang 175 Euro.

www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseve…nzen/index.html

Bezüglich "6. anderen Waren" gelten dann in Zukunft andere Werte. Gilt glaube ich ab 1.1.2007.
Einer will immer mehr.

00Schneider

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6

Mittwoch, 13. Dezember 2006, 17:44

Zitat

Original von Daemenoth
also angenommen man kauft drumzeugs inkl. fracht in amiland für sagen wir 1000€, da dann 3,2%= 32€ +19% Märchensteuer= 38,08€ an Zoll drauf und fertig?

Nein, die 19% EUst gelten auf die 1000€ (Warenwert + Fracht).
Einer will immer mehr.

zorschl

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7

Mittwoch, 13. Dezember 2006, 18:09

Auch nicht richtig.

Warenwert + Fracht x (1 + Zollsatz) = Brutto

Brutto x (1 + EUSt) = Netto

Also:

80€ Warenwert + 20€ Fracht = 100€

100€ x (1 + 0,032) = 103,20 € (brutto)

103,20€ x (1 + 0,19) = 122,81€ (netto)

Abgaben: 22,81€

So hat es mir zumindest das Hauptzollamt Duisburg vorgerechnet, wobei die ulkigerweise nur 2,7% Zoll angesetzt haben...

Gruß
Alex
"Ich verlor bisher Filze, Sticks und einen Bassisten. Weiß der Geier was man damit will."
Barumo, 2008

00Schneider

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8

Mittwoch, 13. Dezember 2006, 18:26

Zitat

Original von zorschl
Auch nicht richtig.
[...]

Ach ja stimmt, so hab ich das bisher auch gelesen. EUst auf alles zusammen, Warenwert+Fracht+Zoll.
Einer will immer mehr.

9

Mittwoch, 13. Dezember 2006, 19:35

kleines fallbeispiel für einen kauf in den staaten, allerdings schon drei jahre her (damals war der abgabensatz noch 2,7%)


zollwert = 233,42 euro
plus
abgabenbetrag (2,7% vom zollwert) = 6,30 euro
ergibt
eust-wert = 239,72 euro.

davon
eust (vat, 16%) = 38,36 euro
plus
abgabenbetrag (also einfuhrzoll) = 6,30 euro
macht
einfuhrabgaben insgesamt = 44,66 euro.

dazu
zollabfertigung = 9,50 euro
plus mehrwersteuer (16%) = 1,52 euro
macht
gesamtbetrag 55,68 euro.

bei einem kaufpreis von 233,42 euro plus 36,45 euro transport plus 55,68 euro zoll macht das zusammen 325,55 euro für teile, die hier in deutschland zusammengerechnet 490 euro gekostet hätten.

und dafür brauchte unsereiner noch nicht mal den hintern zu bewegen, da gls (german logistic systems) direkt ins haus geliefert hat. bequemer geht's nicht.

muly

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10

Donnerstag, 20. September 2007, 12:39

RE: Zoll

Zitat

Original von Soulman
Zollsatz für Schlaginstumente und Zubehör: 3,2%
Codenummer: 9206 0000 000


Kann mir bitte jemand den Link sagen, wo die verschiedenen Zollsätze zu finden sind? Ich finde das bei zoll.de einfach nicht mehr!

Danke

TwoStroke

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11

Donnerstag, 20. September 2007, 13:21

Zitat

Original von 00Schneider
In diesem Zusammenhang auch wichtig: Die Freigrenze für Einfuhren (wer etwas im EU-Ausland kauft und bei der Einreise mit sich führt), beträgt zukünftig 430 Euro (Luft- und Seeweg) und 300 Euro (Landweg) statt bislang 175 Euro.

www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseve…nzen/index.html

Bezüglich "6. anderen Waren" gelten dann in Zukunft andere Werte. Gilt glaube ich ab 1.1.2007.



Prima. Ich habe mir gerade ein Paar Quickbeats bei Ebay.com geleistet, die ich selber abhole und im Koffer importiere. Ich freue mich zu sehen, dass das sogar legal ist bei dem lächerlichen Preis, den ich zahle :) ....

tomjunior

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12

Donnerstag, 20. September 2007, 16:24

Der Warenwert oder Zollwert auf dem die 3,2% und die Einfuhrumsatzsteuer draufgeschlagen werden, muss doch aber der Nettowert (also ohne ausländische USt/MwSt) sein?

Wenn in Deutschland ein Nicht-EU-Bürger etwas kauft und es mit in sein Heimatland nimmt, dann kann er sich ja auch die deutsche MwSt. erstatten lassen, weil er ja in seinem Heimatland ggf. ja auch Einfuhrabgaben zu entrichten hat.

Demnach dürfte der US-Drumhändler ja nur den reinen Nettobetrag ohne US-MwSt. als Warenwert angeben. Sind die Preise in den Online-Shops in USA also Nettopreise oder wird dort auch wie bei uns üblich der Bruttobetrag (incl. MwSt.) angegeben?

lenny

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14

Mittwoch, 9. April 2008, 15:58

RE: Zoll

Zitat

Original von Soulman
Ein paar Informationen zum Thema „Zoll“


Zollsatz für Schlaginstumente und Zubehör: 3,2%
Codenummer: 9206 0000 000



Vorsicht! Ich wurde beim Zoll gefragt, ob mein importiertes Schlaginstrument aus Tropenholz gefertigt ist, da in diesem Fall ein höherer Zollsatz fällig geworden wäre.

Weiß jemand dazu noch näheres?

samson0999

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15

Mittwoch, 9. April 2008, 16:05

http://www.golem.de/0804/58902.html

ab dem 1.12.08 wird es ein wenig besser.

Modscarlet_fade

W.D.P. Chief Inspector

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16

Mittwoch, 9. April 2008, 16:14

Zitat

Original von samson0999
http://www.golem.de/0804/58902.html

ab dem 1.12.08 wird es ein wenig besser.


Schau mal zwei Posts über dich....
Freizeit Moderations-Arschloch

  • »Mr. Kanister« ist männlich

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17

Dienstag, 15. April 2008, 20:01

RE: Zoll

Zitat

Original von Soulman
Ein paar Informationen zum Thema „Zoll“


Berechnung Zoll:

(Warenwert + Fracht) x Zollsatz = Zollwert
(Warenwert + Fracht) x EUSt = EUSt-Wert

Zollwert + EUSt-Wert = Abgabensatz

Zollsatz für Schlaginstumente und Zubehör: 3,2%
Codenummer: 9206 0000 000



Hallo Soulman

Gibt es unterschiedliche Zollsätze für Privatverbraucher und Händler?
Ich meine, fallen unterschiedliche Zollsätze an, wenn etwas für den privaten Eigenbedarf, oder für den gewerblich angemeldeten Weiterverkauf importiert wird?

Gruß und Danke

Mr.K

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Mr. Kanister« (16. April 2008, 13:57)