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Bob der Baumeister
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Zitat
Fazit der Rechtssprechung
Die Rechtssprechung siedelt auch bei einem Gehörschaden die Verkehrssicherungspflicht klar beim Veranstalter und ggf. beim Hallenbetreiber an. Diese sollten auf jeden Fall eine normgerechte Messung durchführen oder durchführen lassen, andernfalls haben sie sowohl bei berechtigten als auch bei unberechtigten Ansprüchen sehr geringe Chancen. Eine gewisse Mißbrauchsanfälligkeit ist dabei nicht von der Hand zu weisen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass solche Angelegenheiten inzwischen meist per Vergleich bereinigt werden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Seven« (16. September 2008, 11:17)
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Bob der Baumeister
Registrierungsdatum: 28. Januar 2006
Wohnort: Landkreis Miltenberg
Unter http://din15905.de/urteile.html gibts einige Urteile zu dieser Thematik
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Counterfeit« (16. September 2008, 11:44)
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Genau so siehts aus.für mich klingt das so, als würde sich der betreiber einfach seiner verantwortung entziehen wollen und alles auf die bands abwälzen wollen.
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geschoben.Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Drumstudio1« (16. September 2008, 16:21)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Seven« (16. September 2008, 13:51)
Zweiteres war ja auch der Grund, warum die Beatles zeitweise keine Lust auf Live-Auftritte hatten...- "Bühnenlautstärke = lauter als zulässige Lautstärke" --> Anlage bleibt aus und Gesang etc ist nicht zu hören
- "Zuschauer schreien lauter als zulässige Lautstärke" --> Zuschauer sind lauter als Band und Band darf nicht lauter gemacht werden

