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  • »Kai aus der Kiste« ist männlich

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21

Dienstag, 16. September 2008, 15:49

Schade, daß sich nicht mal ein Jurist dazu äußert. Mindestens einen haben wir hier ja im Forum.

Mich würde vor allem mal interessieren, wie das mit der Haftungsfrage aussieht, wenn man als Veranstalter z.B. am Eingang auf gefährliche Lautstärken hinweist und vielleicht sogar kostenlosen Gehörschutz verteilt. So nach dem Motto "Nichtbenutzen des Gehörschutzes auf eigene Gefahr" Wäre man da als Veranstalter nicht auf der sicheren Seite?

Außerdem: Wo würde man die Beschallung messen? Direkt vor dem Lautsprecher? In der Mitte des Saals? Oder geht es um den "mittleren Schalpegel"? Da gibt's doch sicher auch eine Norm für, oder?

Und mal ganz ehrlich, wenn ich mich so an manchen Diskobesuch errinere könnte ich mir durchaus vorstellen, daß die auch regelmäßig über die erlaubten Werte gehen.

Wie auch immer: Ich würde diese Klausel auch nicht akzeptieren, die Sache wär' mir zu heiss. Wobei ich in deinem Fall auch die Tatsache bemerkenswert finde, daß da mehrere Bands an einem Abend spielen. Da würde es sicher äußerst schwierig mit der Beweisführung werden, wer denn jetzt schuld ist, sollte tatsächlich einer einen Schaden von dem Abend davon tragen. Ausgenommen vielleicht eindeutige Härtefälle wie der oben beschriebene Pyro-Wahnwitz.
Fell- & Beckenriss wünscht

Kai aus der Kiste

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pbu

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22

Dienstag, 16. September 2008, 16:18

Hallo Krachmacher,

Grundsätzliches hat Jürgen doch oben geschildert. Die Thematik ist nicht gerade einfach zusammenzufassen.

Es gibt in Deutschland unterschiedliche Auffassungen und widersprüchliche Rechtsprechung verschiedener Gerichten zur Veranstalter-Haftung, zur Verursacher- (Band-) -haftung, zum Regelungsgehalt von DIN-Schutznormen, zu Wirksamkeit und Anforderungen einer Haftungsübertragung usw. In Österreich womöglich auch.

Ein allgemeingültiges juristisches Gutachten würde eher Wochen als Tage beanspruchen und nicht mal eben so hier funktionieren.

Grundsätzlich sollte man zumindest seinem gesunden Rechtsempfinden folgen und sich als Pyromane nicht sicher fühlen.

Grüße - Peter
-
I know. But I don't know, how.

23

Dienstag, 16. September 2008, 16:20

Geht es nach der DIN Norm wird am "lautesten dem Zuhörer zugänglichen Ort" gemessen. Es wird auch genau spezifiziert mit welchen Messgeräten gemessen werden darf und welche Werte ermittelt werden müssen. Steht alles auf der Web Site

Auf der DIN Web Site gibt es auch einen Rechner für die Gewichtung.

premier_drummer

Bob der Baumeister

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24

Mittwoch, 17. September 2008, 14:08

Frage:

Würde man aus der Haftung fallen, wenn man am Eingang oder im Kassenbereich unentgeltlich Ohrstöpsel anbietet mit dem Hinweis, daß es sehr laut werden könnte?
___________________________
Groovy Greetz

Enso

Meine Bande Was auf die Ohren? Schallschutz entkoppelt

25

Mittwoch, 17. September 2008, 14:24

In der Schweiz ist die kostenlose Abgabe von Ohrstöpsel für gewisse Rahmenbedingungen vorgeschrieben.... Musst mal gucken wie sich das genau ausschaut..