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panikstajan

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1

Mittwoch, 26. Oktober 2011, 12:00

..Schlagzeugspielen und Bandprobe in Wohnsiedlung -Gerichtsurteil-

Nimm dir das Leben, gibs nicht wieder her......
Wenn du es mal brauchst, findest du's nicht mehr

2

Mittwoch, 26. Oktober 2011, 12:14

Zitat

Der Klageantrag sei viel zu ungenau und enthalte keinen vollstreckungsfähigen Inhalt. Darüber hinaus müsse der Kläger es hinnehmen, wenn der Beklagte zu den angegebenen Zeiten Schlagzeug spiele und mit seiner Band übe. Messungen eines Sachverständigen hätten im Übrigen ergeben, dass auf der klägerischen Terrasse nur geringfügige Lärmbeeinträchtigen zu vernehmen seien.

Super, eine Einzelfallentscheidung mehr. Im Übrigen aus dem Jahr 2002
with me is good cherry eating!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Daniel S« (26. Oktober 2011, 12:18)


Jürgen K

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  • »Jürgen K« ist männlich

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3

Mittwoch, 26. Oktober 2011, 12:19

Hallo,

leider kein Urteil, sondern nur eine Zusammenfassung und auch nicht ganz neu.
Inhaltlich weitgehend uninteressant, da schon aus der Zusammenfassung hervorgeht, dass der Kläger etwas eigen ist.
Für die üblichen Nutzungen daher nur äußerst bedingt hilfreich (ich hatte noch keine Kapelle, die von 18 bis 20 Uhr probte).

Wen es wirklich interessiert: Landgericht Mainz, Urteil vom 12.11.2002 - 6 S 57/02 -

Grüße
Jürgen

PS
Wobei: einen Hinweis auf die Bewertung solcher Dinge gibt es dann aber doch: "Messungen eines Sachverständigen hätten im Übrigen ergeben, dass auf der klägerischen Terrasse nur geringfügige Lärmbeeinträchtigen zu vernehmen seien." Wohlgemerkt: ein- bis höchstens zwei- mal wöchentlich werktags von 18 bis 20, höchstens 20.30 Uhr.

PPS
Die Formulierung "keinen vollstreckungsfähigen Inhalt" bedeutet, dass die Klage sowieso abgewiesen worden wäre, weil auf Deutsch der Kläger zu blöd war, ordentlich zu klagen. Offenbar hat er kein Geld für einen Anwalt investieren wollen oder dieser hat einfach nur das abgeschrieben, was der Kläger ihm ins Ohr diktiert hat, möglicherweise auch nach einem Beratungsversuch, klassischer Rohrkrepierer, da freut sich immer der Gegenanwalt.
Sapere aude!

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Jürgen K« (26. Oktober 2011, 12:27) aus folgendem Grund: Ergänzungen im post scriptum


R.a.l.f.

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4

Mittwoch, 26. Oktober 2011, 16:36

Jürgen, Dein Hinweis führt nur wieder zurück zu dem zitierten Urteil des TS. Kannst Du noch einen anderen Link anbieten?

Gruß - R.
Rudiments are low fun ;)

Jürgen K

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5

Mittwoch, 26. Oktober 2011, 17:09

Hallo,

falls wem langweilig ist: http://www.steffen-molderings.privat.t-online.de/laerm.htm
oder (falls die Langeweile doch überschaubar ist): http://www.recht-find.de/laermlgurteil.htm
Ansonsten: der gesunde Menschenverstand ist prophylaktisch am Hilfreichsten. Danach käme der Hausarzt zum Zuge. Alles andere ist (ggf. gefährliche) Selbstmedikation.

Grüße
Jürgen

Für den Inhalt der Verknüpfungen wird ausdrücklich jegliche Gewähr ausgeschlossen.
Sapere aude!

R.a.l.f.

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6

Mittwoch, 26. Oktober 2011, 22:56

Danke.
Rudiments are low fun ;)

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