Ab wann als Band ne GbR gründen - Erfahrungsaustausch

  • Hallo zusammen,


    da bei uns gerade aktuell das Thema mit Gründung einer GbR auftaucht, wollte ich mal an euren Erfahrungen teilhaben, wie, wann, weshalb ihr eine GbR oder andere Gesellschaftsform gegründet habt, oder aus bestimmten Gesichtspunkten/ Überzeugungen halt nicht.


    Bei uns ist es so, daß wir letztes Jahr schon von 2 Veranstaltern offiziell gegen Entgelt und Vertrag gebucht wurden.
    Hierfür, da vom Veranstalter gefordert, hat unser Bassist seine Steuernummer angegeben und müsste die Einnahmen somit auch allein versteuern. Deswegen und weil es dieses Jahr nicht anders aussieht, sind wir geneigt eine GbR beim Finanzamt anzumelden (§19 Kleinunternehmer natürlich). Rückwirkende Anmeldung lassen wir gerade beim FA prüfen.
    Es ist noch nicht anzunehmen, daß wir diese Jahr die Freigrenze von 17500,00€ übersteigen.


    Bin mal gespannt, wie Ihr und eure Kapellen das so handhaben/ gehandhabt habt :D . 8o

    Ich bin nicht dick, nur zu klein für mein Gewicht. X(


    Musik sagt viel über Gefühle aus, sie muß nicht perfekt sein. Denn Perfektionisten
    haben keine Zeit für Gefühle, sie sind zu sehr damit beschäftigt perfekt zu sein. Und wer mag schon Musik ohne Gefühle? (
    Neil Young)


    F-O-B

  • Hallo,


    "GbR" ist keine Gesellschaftsform, sondern gerade das Auffangbecken
    für Gesellschaften, die keine andere Form besitzen. Praktisch jede
    Kapelle stellt eine "GbR" dar.


    Wenn es um die Anmeldung beim Finanzamt geht, dann ist das eine
    Frage der Gewinnerzielungsabsicht.
    Wenn die vorhanden ist oder sich aus den Umständen (ups, wir
    haben ja Gewinn) ergibt, ist die Sache klar. Dabei darf man natürlich
    nicht vergessen, dass Einnahmen noch kein Gewinn sind. Müsst Ihr
    halt mal rechnen.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Ich war bisher nur in eindeutigen Draufzahlerkapellen und auch mein
    aktuelles Projekt nimmt zwar Knete ein, aber einen Überschuss kann ich
    da bislang auch nicht erkennen.

  • Eine GbR seid ihr bereits. Eine GbR gründet man, indem man sich mit zwei oder mehr Personen zur Verfolgung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks auf Dauer zusammenschließt. Eines weiteren Gründungsaktes bedarf es nicht.
    Die Anmeldung beim Finanzamt geschieht über einen entsprechenden Fragebogen, die Gesellschaft bekommt dann eine eigene Steuernummer.
    Der Gewinnanteil jedes einzelnen Gesellschafters unterliegt dann der Einkommensteuer.
    Für die Umsatzsteuer ist die GbR ein eigenes Rechtssubjekt. Ob die Inanspruchnahme von § 19 überhaupt sinnvoll ist, sollte man erst mal mit dem Steuerberater besprechen.


    PS
    Huch, der Jürgen hat schneller diktiert.

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

  • Gbr brauchst nicht!
    Ich denke die Gage vom Veranstalter
    Ist mit MwSt !
    Euer Bassist erhält das Geld und jeder von euch
    Muss ihm für seinen Anteil eine Rechnung stellen !
    Im nächsten Jahr muss dann jeder von euch eine
    Umsatzsteuererklärung machen ! Dort kann man sämtliche
    Ausgaben die mit Musik zu tun haben absetzen!
    Am besten aber mal einen Steuerberater fragen .

  • Ich war mal in einer Band, die beim Finanzamt entsprechend gemeldet war. Bezüglich der Gewinnerzielung war das absolut Kappes. Woran ich mich aber erinnern kann, war die Mehrarbeit inklusive nachträglichem Abmeldungsprozess. Wie oben schon gesagt wurde: Erst rechnen. Ansonsten vielleicht einfach reihum die Steuernummer angeben, bis jeder mal dran war ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von WTFdrums ()

  • Hier gibt´s dazu schon einiges zu lesen.

    Sehr interessant.
    Wir haben als Beratung eine gute Bekannte, die beim FA arbeitet.
    Bei der haben wir uns getroffen und einige Fragen gestellt. Auch welche, die sie so salopp nicht beantworten konnte.


    Die Anmeldung beim Finanzamt geschieht über einen entsprechenden Fragebogen, die Gesellschaft bekommt dann eine eigene Steuernummer.


    Der Gewinnanteil jedes einzelnen Gesellschafters unterliegt dann der Einkommensteuer.

    Den hatte sie sogar schon auf dem Tisch, um paar Sachen zu erläutern.
    Weitere Info-Gespräche werden folgen.
    Der Link von Chuck Boom hat auch Fragen wegen §19 aufgeworfen, da zwei von uns selbstständig sind und sicherlich auch UST.pflichtig sind.
    So wie ich das in dem Thread gelesen habe, kann es sein, daß wir die Kleinunternehmerregelung (Also keine UST.Ausweisung auf Rechnungen, Quittungen und die einfache EÜR für die Steuererklärug usw...) dann nicht in Anspruch nehmen können. Wär halt mehr Papieraufwand X(

    Für die Umsatzsteuer ist die GbR ein eigenes Rechtssubjekt. Ob die Inanspruchnahme von § 19 überhaupt sinnvoll ist, sollte man erst mal mit dem Steuerberater besprechen.

    Sinnvoll und/oder überhaupt möglich wird noch geklärt.

    Gbr brauchst nicht!


    Ich denke die Gage vom Veranstalter


    Ist mit MwSt !

    Da muss ich in der Tat mal unseren Bassisten fragen.
    Der hätte dann ja auch die USt. ans FA weiterleiten müssen.

    Umsatzsteuererklärung? Im Rahmen eines Honrar-Musikers (für einen Gig dazu gebucht) sollte das über die normale Steuerklärung erfolgen.
    Eine Umsatzsteuerklärung wird nötig, wenn jeder seine freiberufliche Selbstständigkeit anmeldet und auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.

    Dort kann man sämtliche


    Ausgaben die mit Musik zu tun haben absetzen!

    Was am Anfang ja nicht unerheblich sein kann.

    Ich bin nicht dick, nur zu klein für mein Gewicht. X(


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    haben keine Zeit für Gefühle, sie sind zu sehr damit beschäftigt perfekt zu sein. Und wer mag schon Musik ohne Gefühle? (
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    F-O-B

  • Eine GbR ist eine ganz gefährlich Angelegenheit, weil die beteiligten Personen als Gesamtschuldner haften. Das gilt auch für Steuerschulden. Mein Schwager hat lange in einer Top-40-Band gespielt und Jahre nach Auflösung der Band stellte sich heraus, dass ein ex-Mitglied seine Steuern nicht bezahlt hatte . Ein hoher fünfstelliger Betrag wurde fällig, den die anderen Mitglieder gemeinsam zahlen mussten, weil der eigentliche Delinquent kein Geld hatte. Ergo: ich würde niemals in eine GbR einwilligen.

  • Sollten wir mal in solche Einkunftsgrößen vorstoßen, würden wir eh über eine andere Gesellschaftsform, wie z.B. eine GmbH nachdenken. So schnell wird´s aber nicht gehen.

    Ein hoher fünfstelliger Betrag wurde fällig, den die anderen Mitglieder gemeinsam zahlen mussten, weil der eigentliche Delinquent kein Geld hatte.

    Gab es einen Gesellschaftervertrag?
    Als Gesellschafter einer GbR müsste jeder für sich verantwortlich sein, seinen Gewinn aus der GbR in seiner Einkommenssteuerklärung anzugeben und zu versteuern.


    Man haftet nur im Rahmen seiner Anteile für Schäden/Ersatzansprüche gegenüber der GbR (Bei Nichtantreten zum vertraglich vereinbarten Konzert und dadurch Mindereinnahmen,Regressforderungen....oder Anderes), nicht aber für private Steuerzahl-Versäumnisse anderer Gesellschafter. Das wäre ja irrsinnig.


    Sollte wohl aber im Gesellschaftervertrag klar definiert sein. Werde den Punkt aber mal mitnehmen zum nächsten Termin.

    Ich bin nicht dick, nur zu klein für mein Gewicht. X(


    Musik sagt viel über Gefühle aus, sie muß nicht perfekt sein. Denn Perfektionisten
    haben keine Zeit für Gefühle, sie sind zu sehr damit beschäftigt perfekt zu sein. Und wer mag schon Musik ohne Gefühle? (
    Neil Young)


    F-O-B

  • Eine GbR ist eine ganz gefährlich Angelegenheit

    Wenn man sorglos und naiv da rangeht. Man muss sich schon vorher erkundigen, wie es bei verschiedenen Scenarien ausschaut mit Haftung, Steuer etc...
    Wir sind da schon recht detailverliebt, vor allem ich, da früher schonmal freiberufliches Gewerbe gehabt.
    Da wird jedes kleine Detail durchleuchtet und geklärt.


    Es soll jetzt aber bitte nicht zu sehr in die Richtung gehen, GbR gut oder nicht.
    Erfahrungen derer, die diesen Schritt gewagt haben, sind interessant.
    Natürlich auch Negatives (was hätte man bedenken sollen), damit ich dies im Vorfeld für uns ausschließen kann.
    Es gibt ja sicherlich welche, die wegen Unwissenheit Details nicht wahrgenommen haben, die einem hinterher Ärger beschert haben.


    (haben haben haben :D :rolleyes: meine Grammatik)

    Ich bin nicht dick, nur zu klein für mein Gewicht. X(


    Musik sagt viel über Gefühle aus, sie muß nicht perfekt sein. Denn Perfektionisten
    haben keine Zeit für Gefühle, sie sind zu sehr damit beschäftigt perfekt zu sein. Und wer mag schon Musik ohne Gefühle? (
    Neil Young)


    F-O-B

  • Ich bin Gesellschafter von zwo GbRs und kann nur positives berichten. Für alle Beteiligten (und den Steuerberater) wird mit einem vernünftig formulierten Gesellschaftervertrag das Leben vereinfacht. Der Vertrag klärt alle Aufgaben und Besitztümer der Mitglieder, und natürlich auch die finanziellen Belange. Auch eine Ausstiegsklausel ist nie verkehrt, falls der Kalender voll ist, und ein Mitglied plötzlich nicht mehr "mitspielen" will. :)


    Schöne Grüße,
    Chris


    Edith zu deinem Einwand: Der Link von Chuck Boom hat auch Fragen wegen §19 aufgeworfen, da zwei von uns selbstständig sind und sicherlich auch UST.pflichtig sind.
    Die Umsatzsteuerpflicht von Mitgliedern in Tätigkeitsfeldern abseits der GbR hat mit euer (vermeintlichen) Umsatzsteuerpflicht nichts zu tun. Das regelt, wie du schon selbst geschrieben hast, die Umsatzgrenze von 17.500€. Ihr könnt euch natürlich auch freiwillig umsatzsteuerpflichtig melden, wenn ihr weniger Umsatz macht. Gerade wenn man viel mit gewerblichen Veranstaltern zu tun hat, ist das eher von Vorteil. Sprecht am besten mal mit einem kompetenten Steuerberater.

  • Eine GbR ist eine ganz gefährlich Angelegenheit


    Hallo,


    in der Tat, deshalb würde ich mit dem Musikmachen sofort aufhören.


    Ich kann leider nicht weiter sprechen, ich beiße gerade in die Tischkante.
    Hier wird Halbwissen halbgar wild durcheinandergerührt, so dass man am Ende schon
    studiert haben muss, um die Spreu vom Weizen trennen zu können, der Fred ist für den Müll.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Die Antwort lautet: wenn sie Gewinn erzielt oder zu erzielen beabsichtigt.
    Dazu muss man rechnen, nicht wild herumspekulieren.
    Wenn die Kapelle sich dann nicht anmeldet, ist alles weitere sowieso irrelevant,
    genauso wie im anderen Falle das, was die Gesellschafter privat oder beruflich
    nebenher oder hauptsächlich so treiben.
    Und: wo USt ausgewiesen wird, muss auch eine USt-Erklärung gemacht werden,
    ESt ist etwas anderes.

  • der Fred ist für den Müll.

    das sehe ich nicht so!


    Wie in meinem Start-Post geschrieben, möchte ich an Erfahrungen teilhaben. Dazu zählen halt auch negative Erfahrungen.
    Zu dem Post von nils fehlen halt wichtige Infos, warum das so kam/war.
    Eine These aufzustellen a´la "ist eine gefährliche Angelegenheit" ist da wenig hilfreich und bis dato noch unbegründet.


    Wichtig ist, das man viele Details bedenkt und im Vorfeld durch Gesellschaftervertrag usw. regelt.
    Und da wird es sicherlich viele Erfahrungen geben.

    Ich bin nicht dick, nur zu klein für mein Gewicht. X(


    Musik sagt viel über Gefühle aus, sie muß nicht perfekt sein. Denn Perfektionisten
    haben keine Zeit für Gefühle, sie sind zu sehr damit beschäftigt perfekt zu sein. Und wer mag schon Musik ohne Gefühle? (
    Neil Young)


    F-O-B

  • Vorab: Ich schildere persönliche Meinung und Erfahrungen.
    Wie bereits gesagt: Eine GbR muss man nicht hochoffiziell gründen.
    In dem Moment, wo eine Personenmehrheit (also mehr als eine Person ;)) wirtschaftlich aktiv wird,
    existiert eine GbR. Und ja: Ein Auftritt gegen noch so wenig Geld ist in diesem Sinne "wirtschaftliche
    Aktivität".


    Vorteil: Das geht automatisch ohne etwas zu tun. Benötigt kein Grundkapital.
    Nachteil: Die GbR Mitglieder haften mit ihrem Privatvermögen proportional nach Köpfen. Es sei denn die
    GbR gibt sich einen GbR-Vertrag und regelt in diesem eine andere Verteilung. In einem solchen Vertrag
    kann auch geregelt werden, wer die GbR nach außen vertreten darf (Auftritte ausmachen, Gagen kassieren etc).
    Ist dies nicht geregelt kann jedes Mitglieder (=Gesellschafter) der GbR die GbR nach außen vertreten. Zum Beispiel
    auch einen Auftritt mit 10.000 € Gage und Konventionalstrafe in gleicher Höhe unterschreiben zu einem Termin,
    an dem alle anderen GbR Mitglieder gar nicht auftreten können. Oder derjenige der sich erbarmt hat, die Steuererklärung
    zu machen bescheisst das Finanzamt. Oder...


    Wenn Umsatzsteuer von der GbR bei der Rechnungsstellung erhoben/einbehalten wird, muss diese natürlich an das
    Finanzamt abgeführt werden. Oder aber der erhobenen Umsatzsteuer stehen verausgabte Umsatzsteuer entgegen,
    die dann natürlich verrechnet werden. Mit Kleinunternehmerregelung bis hat man bei der Umsatzsteuer
    ein Wahlrecht. Dafür müssen im Vorjahr nicht mehr als 17.500 € und im aktuellen Jahr weniger als 50.000 € Umsatz gemacht
    werden. Man kann natürlich auch Umsatzsteuer ausweisen in seinen Rechnungen und abführen. Dann ist man aber in jedem
    Fall 5 Jahre daran gebunden und kommt nicht so schnell aus der Nummer raus. Es ist in jedem Fall ein gewisser Aufwand damit
    verbunden, insbesondere wenn man monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen durchführen muss.


    Gewinne und Verluste der GbR werden nach dem Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Mitglieder verteilt und müssen
    dann von diesen bei der Steuererklärung angegeben werden. Beispiel: Band nimmt 10.000 € ein, gibt 2.000 € aus und besteht
    aus 4 Mitgliedern die gleich gewichtet sind, dann muss jedes Mitglied 2.000 € als Einnahme aus der GbR versteuern. Jedes
    Mitglied kann dann noch Fahrtkosten zu Proben und Auftritten, Telefon und natürlich Instrumente und Verschleissartikel
    ansetzen bzw. den Einnahmen gegenüberstellen um die Belastung zu drücken.


    Was durchaus Sinn machen kann, ist die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG). Hier braucht
    es kein großes Grundkapital wie bei einer GmbH. Trotzdem ist man bzgl. der Haftung deutlich besser abgesichert. Allerdings
    ist das Ganze in Gründung und Administration doch deutlich aufwändiger. Da bleibt Beratung und Beurkundung durch Notar
    nicht aus. Ich habe das mal bei einer Band mitgemacht die ich "betreue". Das ist initial schon Aufwand aber in der Band sind
    auch Musiker unterwegs die von den Einkünften leben (sogenannte Profis ;)) und die Band macht durchaus etwas Umsatz im Jahr.
    3 von 9 Musikern in der Band sind Gesellschafter und einer ist vertretungsberechtigter Geschäftsführer. Alle Musiker stellen
    pro Auftritt an die UG eine Rechnung. Die Anforderungen an die Buchführung sind hier durchaus anders/höher als bei einer
    GbR.


    Persönliche Meinung:
    Auf der sichereren Seite ist man definitiv mit einer haftungsbeschränkten UG. Den Aufwand (alleine die Notarkosten...) mögen
    einige als unangemessen betrachten. Wer aber mal mitbekommen hat, wie eine GbR bzw. die einzelnen Mitglieder auf die
    Nase gefallen sind, der wird da eventuell anders herangehen. Natürlich sticht das Argument, dass bei kaum Gagen sich das nicht
    rechnet. Aber wenn man das Risiko mit in Betracht zieht, dass es einem durch Verschulden eines anderen GbR-Mitglied an das eigene
    Ersparte gehen kann.

  • Meine Erfahrung mit Bands: Alle unterliegen dem Gesellschaftsrecht. Die meisten spielen für umsonst oder für schwarz und scheuen den Verwaltungskram.


    Meine Erfahrung mit Kleinunternehmern: Oft wird nicht richtig eingeschätzt, ob es im konkreten Fall der Vorteil überwiegt, für seine Arbeitsmittel 19% weniger bezahlen, oder der Nachteil, für seine Leistungen 19% mehr berechnen zu müssen.


    Meine Erfahrung mit Juraprofessoren: Die würden niemals schreiben "Der Fred ist für den Müll", sondern "In Anbetracht der erheblichen Diskrepanz zwischen der an der verständigen Anwendung des aktuell bestehenden nationalen Ordnungssystems sowohl in Bezug auf Personenvereinigungen als auch in fiskalischer Hinsicht orientierten Musterlösung und den bisherigen Ansätzen durch die verschiedenen Bearbeiter, welche parziell augenscheinlich unter weitgehender Ignorierung von durchaus auch in Anfangssemestern vorauszusetzender Kognition der relevanten Jurisprudenz erfolgten, liegt trotz allen Wohlwollens bei der Bewertung der präsentierten Ausarbeitungen konkludent die widerlegbare Annahme nicht fern, dass eine nicht unerhebliche Anzahl der Kandidaten, die zur Partizipation im Engagement um diese Aufgabenstellung voluntierten, es im Vorfeld ihrer Kommentierung an auch nur ansatzweise tiefgreifender Vornahme der nicht sonderlich komplexen oder anspruchsvollen, gleichwohl aber akademisch obligaten preparativen thematischen Befassung haben mangeln lassen, woraus sich nach zutreffender Ansicht nicht etwa eine Unzulänglichkeit der Fragestellung, sondern vielmehr ein strukturelles Defizit bei der Attendanz responsiven Wirkens im Umfeld des mittels Datenfernübertragung konsultativ operierenden Personenkreises ableiten lässt.

    -
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    Einmal editiert, zuletzt von pbu ()

  • Endlich bringts mal einer auf den Punkt.
    Ihr mit eurem Halbwissen und gutgemeinten Ratschlägen! :D


    Für den Müll ist der Fred sicher nicht. Jetzt weiss ich zumindest, dass es Einiges zu berücksichtigen gibt und ich mich informieren sollte, bevor ich anderer Leute Steuerschulden zahlen muss.
    Auf so Gedanken wäre ich vielleicht nicht gekommen. Wer weiss...

    Blaukraut bleibt Blaukraut & Brautkleid breibt Blaubtkreid

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