Mesh-Head Patent von Roland ausgelaufen!

  • Falls es einen interessieren sollte:


    Mike Snyder hat es heute bei Facebook und Instagram gepostet: Das Roland US-Patent für Meshheads ist ausgelaufen.
    Damit sollte jetzt der Weg für viele alternative Anbieter (z.B. 2Box) auch in den USA frei sein!


    Grüße
    Theo

  • Hallo Theo,


    eine Patentnummer wäre schön ... dann kann man wissen, was geschützt war oder ist, wo, wie lange, sowie ggf. noch aktive damit verbundene Patente erkennen.


    Ich rate zur Vorsicht: Patentverletzer müssen zwar vom Patentinhaber erkannt und rechtlich angegangen werden ... die gesetzlich angedrohten Strafen sind aber nicht ohne ... und übersteigen sicher typische Kaufpreise (Haft, Geldstrafen, Offenlegungsansprüche usw.) ... Unwissenheit schützt regelmäßig nicht vor Strafe, Vorsatz verschärft sie.


    Grüße, Michael

    "Es gibt nichts Praktischeres als eine gute Theorie." (Wird Kurt Lewin zugeschrieben) // Was schlechte Theorien unbrauchbar macht ... //

  • Wenn das die sind, die Mike Snyder meinte ... Könnte ja sein, dass Roland und andere Patentinhaber mehr aktiv haben, was Einen hier treffen könnte ... :wacko:


    Wie auch immer, einen ersten Eindruck kann man sich über patents.google.com verschaffen. Dort stehen zu Patenten meistens auch Links zum Europäischen Patentamt und die, nun kommt's, haben oder werden in naher Zukunft haben Infos über Patentfamilie (wo überall geschützt?) und Rechtsstand (wo noch aktiv?). Manche Patentinhaber haben die Angewohnheit, ein Patentrecht nicht nur auf ihr Heimatland oder auf das Land ihres Hauptmarktes zu beschränken ...


    Gut für einen ersten Eindruck. Wer mehr vorhat, sollte das nicht ohne belastbare Rechtsauskunft tun. Kann aber Jede/r so machen, wie's erträglich ist ... s.a. PatG, Neunter Abschnitt, Rechtsverletzungen § 139 ff., insbes. § 142. :(


    Ich rate zur Vorsicht:



    P.S.: Die Patentgesetze unterscheiden sich von Land zu Land: Es sind nationale Rechte. Allerdings laufen auch weiterhin weltweite Harmonisierungen der nationalen Patentgesetze miteinander. Es ist also ein guter Startpunkt, anzunehmen, die USA, Japan, Taiwan, China usw. drohen ähnliche Strafen für Rechtsverletzer an, wie im Deutschen Patentgesetz beschrieben. Näheres findet sich im jeweiligen nationalen Gesetz ... oder beim vertrauenswürdigen Patentanwalt ...

    "Es gibt nichts Praktischeres als eine gute Theorie." (Wird Kurt Lewin zugeschrieben) // Was schlechte Theorien unbrauchbar macht ... //

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  • Bin zwar Entwickler, aber juristischer Laie, und beim groben Sichten dieses Patents kann ich nicht erkennen, dass es expired ist:
    https://www.google.com/patents/US7385135


    Das Problem bei diesem Patent ist die Kombination der Komponenten. Es geht nicht darum, ein Gewebefell zu schützen, sondern um die Kombi aus Fell/permeable Oberfläche, absorbierenden Layer (cushioning) und Schallwandler.
    Nicht sicher bin ich mir allerdings bei dem Claim, dass es sich um einen Mittentrigger handeln muss.


    Vom Markdrum-Entwickler weiß ich, dass sie damals vorsorglich nicht in den USA released haben, obwohl sie keinen Mittentrigger haben, sondern vier Zonen (allerdings gibt es meines Wissens in den USA Ansprüche auf das TDOA-Verfahren, was letzlich ausschlaggebend war).
    Beim unofficial 2box-Forum hatte ich mal gelesen, dass der damalige Distributer kalte Füße bekommen hat und vorsorglich den Vertrieb abgelehnt hatte. DigitalDrummer hatte sich in einer Ausgabe das Patent angesehen und kam zu dem Schluss, dass es noch einen anderen Grund gegeben haben muss.
    Meiner Info nach gibt es auch Roland-Patente auf Becken-Pads und deren flexible Aufhängung zum freien Pendeln.
    Da sind noch eine Menge Sachen von Roland draußen, und wenn Mike Snyder da jetzt so rumtönt, kann ich mir nur vorstellen, dass ATV als Roland-Spinoff einen gewissen Schutz genießt.

  • Sehr schön beschrieben, Sascha, wie Patentschutzrechte in der Praxis funktionieren :thumbup:


    Möglicherweise wissen manche nicht, wie sich eine Patentschrift von einer Bauanleitung, Blaupause, einem Fachartikel, einem Forschungsbericht o.Ä. unterscheidet.


    Ein erteiltes Patent schützt kein konkretes Produkt, sondern ein erfinderisches Konzept, das Technik zielgerichtet zum Erreichen eines Ziels einsetzt. Es muss von einem konkreten Produkt abstrahieren und verallgemeinern, um einen möglichst großen Schutzbereich zu gewährleisten (Deshalb erkennen viele Entwickler ihre Erfindung aus dem daraus abgeleiteten Patent nicht mehr). D.h. nicht nur eine bestimmte Nachahmung würde es verletzen, sondern beliebig viele, auch voneinader abweichende tun es, solange sie demselben geschützten erfinderischen Konzept folgen.


    Außerdem ist eine Erteilungsvoraussetzung immer die vollständige Offenbarung dieses Konzeptes. "Vollständig" meint dabei, dass ein sog. Durchschnittsfachmann, weder Genie noch Praktikant, auf dem Gebiet des Patentes alles Relevante entnehmen kann. Das schließt eine gewisse mentale Anstrengung regelmäßig nicht aus.


    Das sind für diesen Strang wohl die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale zu anderen produktbezogenen Dokumenten. ^^


    Selbstredend, dass es bei lukrativen Erfindungen immer auch Patente gibt, die dasselbe Ziel verletzungsarm auf andere Weise erreichen, bis hin zu Umgehungspatenten. D.h., selbst wenn ein bestimmtes Patent seine Schutzwirkung verliert, können andere im selben innovativen Gewässer durchaus hochaktiv sein ... :S


    Ich rate zur Vorsicht im Haifischbecken ...

    "Es gibt nichts Praktischeres als eine gute Theorie." (Wird Kurt Lewin zugeschrieben) // Was schlechte Theorien unbrauchbar macht ... //

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