GEMA Gebühren bei ausschließlich eigenen Songs?

  • Hallo,
    ich hab folgendes Problem:
    Unsere Band und eine weitere spielen am Freitagabend ein Konzert in der Disco meiner Zivistelle (-> http://www.punschundkuchen.de, http://www.skrunge.de). Der Mitarbeiter der das Konzert organisiert hat, meinte, dass wir obwohl wir ausschließlich eigene Songs (beide Bands) spielen und es keine Hintergrundmusik gibt, trotzdem GEMA Gebühren zahlen müssten.
    Er konnte mir zwar die Begründung nicht nennen, hat aber gesagt, sie hätten das bisher immer so gemacht. Ich habe das nicht eingesehen und schon auf der GEMA Homepage gesucht, aber nichts bzw. nicht das Richtige gefunden.
    Jetzt ist die Frage: Wer hat Recht. ?(


    Gruß vom verwirrten duke

    "Er ist kein Mensch, er ist kein Tier, er trommelt gern für zwei Glas Bier."

    Einmal editiert, zuletzt von the_duke ()

  • Ich bin da kein richtiger Spezialist, aber meines Wissens muss DER VERANSTALTER (ihr nämlich schonmal gar nicht) nur dann an die GEMA was zahlen, wenn Stücke dargeboten werden (live oder aus der Konserve), die bei der GEMA registriert worden sind.


    Wenn ihr NUR eigene Sachen spielt UND die selber nicht bei der GEMA habt registrieren lassen, dürfte auch keine GEMA fällig werden.
    So habe ich das zumindest verstanden.


    Aber wie gesagt: diese Auskunft ist nicht justitiabel, wie es so schön heißt. ;)


    Ruf doch notfalls mal bei der GEMA an ...

  • Wenn wirklich ausschließlich eigenes Material gespielt wird (keine Coversongs bzw. wenn dann nur extrem entstellt :P ) und auch keine Pausenmusik (bzw. dann auch nur GEMA-freies Material) eigentlich nicht.


    Zumindestens drängt sich mir dieser Eindruck auf, wenn ich


    http://www.gema.de/kunden/dire…enst/tarife/e_tarif.shtml


    lese, denn da sinken die Beträge erheblich, wenn nur 1 oder 2 GEMA-pflichtige Sachen gespielt werden:


    "1. Einzelne Werke
    1.1 Die Vergütungssätze ermäßigen sich bei Wiedergabe von
    a) höchstens 2 geschützten Werken um 25%
    b) nur 1 geschützten Werk um 50%"


    Ergo dürften bei freiem Material ja dann keine Kosten anfallen.


    Nachweis sind dann die Setlists der Bands. Und Vorsicht: Die GEMA schickt gerne mal Spitzel zu Konzis, die nicht gemeldet sind.


    Grüße Philip

  • so wie ich das bis jetzt immer verstanden hab, muß man nur für cover songs zahlen. wo wären wir den wenn ich für meine eigenen songs kohle zahlen müßte ?(


    glaub da springt denen die ganze welt ins gesicht :D, kann mir das echt nicht vorstellen.

  • Zitat


    Der Link bezieht sich auf E-Musik, unser Konzert fällt wohl eher in U-Musik (wie ich diese Einteilungen hasse...). Ist ja aber auch egal.
    Mit dem Veranstalter ist es so ausgemacht, dass anfallende Gebühren vom Eintritt (der an die Bands geht) gezahlt werden.


    Zitat


    wo wären wir den wenn ich für meine eigenen songs kohle zahlen müßte


    Genau meine Rede. Falls sich hier nicht einschlägige Beweise für das Bezahlen finden lassen, ruf ich da auf jeden Fall vorher noch mal an.


    Gruß
    Duke

    "Er ist kein Mensch, er ist kein Tier, er trommelt gern für zwei Glas Bier."

  • Oh, du hast recht 8o - da bin ich in die Klassik-Abteilung (und was noch alles dazu gehört...) gerutscht. Aber müsste für U-Musik nicht prinzipiell das Gleiche gelten? Hier mal die Daten zur U-Musik:


    http://www.gema.de/kunden/dire…t/tarife/u_vk_tarif.shtml


    Was mir noch einfällt: Es könnte sein, dass ein Freistellungsauftrag als Nachweis notwendig wär?


    Grüße Philip

  • Zitat

    Original von Ernie & Bert
    so wie ich das bis jetzt immer verstanden hab, muß man nur für cover songs zahlen.


    Das hat damit nichts zu tun, es geht nur um die Registrierung bei der GEMA. Ist ein Stück bei der GEMA als Abgabepfilchtig registriert, dann muss der Veranstalter zahlen.



    Erst mal zahlt grundsätzlich der Veranstalter, außer es ist im Vertrag anders geregelt.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • das mit dem veranstalter ist so auch nicht richtig. er MUSS nicht zahlen eigentlich müssen die zahlen, die das lied aufführen. da der veranstalter allerdings der initiator ist, kommt dieser meistens dafür auf.


    wegen dem rest. ihr müsst für gemagemeldete songs bezahlen und, jetzt kommt der knackpunkt, auch wenn ihr nur eigene songs darbietet und alle von der band evtl. die uhrheber seid. das ist zwar total daneben, allerdings bekommst du ja die tantiemen wieder zurück, abzüglich der verwaltungsgebühr der gema. na ja, gema hin und her ein musiker, bei dem es sich lohnt, will nicht mit gema allerdings kann er auch nicht ohne ....

  • Zitat


    wegen dem rest. ihr müsst für gemagemeldete sons bezahlen und, jetzt kommt der knackpunkt, auch wenn ihr nur eigene songs darbietet und alle von der band evtl. die uhrheber seid. das ist zwar total daneben, allerdings bekommst du ja die antiemen wieder zurück, abzüglich der verwaltungsgebühr der gema. na ja, gema hin und her ein musiker, bei dem es sich lohnt, will mich mit gema allerdings kann er auc nich ohne ....


    Das hört sich ja einigermaßen logisch (obwohl es bescheuert ist :D) an nur ist, wie oben schon gesagt, keiner unserer Songs bei der GEMA angemeldet...

    "Er ist kein Mensch, er ist kein Tier, er trommelt gern für zwei Glas Bier."

  • Hallo.


    das mit der GEMa ist ähnlich wie beim Finanzamt. Ganz so einfach ist das nicht.
    Sobald auf einem Konzert ein Song gespielt wird, der bei der Gema registriert ist, wird das ganze Konzert GEMA-pflichtig. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Eintrittpreis und der Größe der Veranstaltungsstätte.
    Ein Konzert ist für die GEMA jeder Auftritt einer Kapelle. Also drei Bands pro Abend sind drei Konzerte.
    Über jeden Auftritt ist eine Musikfolge auszufüllen. Das gilt als Beleg für die Abrechnung mit der GEMA. Die Fomulare senden sie Dir oder dem Veranstalter kostenlos zu.
    Mit etwas überredungskunst kannst Du die zuständige Person dazu überreden, die Auftritte der einzelnen Bands als ein einziges Konzert abzurechnen. Wenn alle Bands nur eigenes und nicht gema- geschütztes Material spielen, fällt auch keine Gebühr an. *Zwinkerein* der Nachweis wird durch die Musikfolge nachgewiesen, die ihr selbst ausfüllt. *zwinkeraus*


    Gruß
    Knautschke


    http://www.ramblinbluesband.de
    http://www.rockcyclus.de

  • Hallo,


    wir haben uns als Band mal erklären lassen (von einer Location), daß diese wohl pro Aufführung (egal ob der Künstler / die Band in der GEMA ist, oder nicht) eine sogenannte Aufführungspauschale zu zahlen hat. Diese richtet sich nach der Größe der Veranstaltung, Personenanzahl usw.


    Vielleicht meinte bei Euch derjenige welcher genau diese Pauschale? Ansonsten haben wir hier in DD eine Filiale der Gema, dort waren die Leute sehr nett und informativ. Such doch einfach mal in den Gelben Seiten etc. und frag direkt bei denen an, die werden das bestimmt am Besten erklären können. Mußt ja nicht gleich den Veranstaltungstag und den Bandnamen + Ort erwähnen! ;)


    Also dann, viele Grüße, P.

  • Ich schließ mich mal Partiell meinem Vorredner an. Wir haben im September ein etwas größeres Festival Organisiert und da hab ich gelernt, egal ob und was bei der Gema gemeldet is, bezahlt werden muss immer.


    Sobald öffentlich Musik gespielt wird, muss bezahlt werden. Sogar wenn der Fußbalverein 1.FC Pusemukkeldorf in einer Halbzeitpause während eines 7.Liga spiel eine Oma ans Keyboard setzt die dann ein ausgedachtes Lied klimpert damit die Cheerleader was zum Tanzen haben, muss bezahlt werden.

    Dieser Beitrag wurde 453 mal editiert, zum letzten Mal von Der Paddy: Morgen, 10:10.

  • Also ich kann das nicht glauben, dass man zahlen muss, wenn weder die Pausenmusik, noch die Bands bei der GEMA gemeldet sind. So toll die GEMA für dort gmeldete Musiker ist - es macht ja kaum Sinn, dass man den Laden für nix und wiedernix bezahlt. Wieso sollte man bezahlen, wenn man davon eh nix sieht? Oder?


    Vielleicht kann mal jemand Licht ins Dunkel bringen, der wirklich Ahnung hat? Nichts ist schlimmer als eine geballte Ladung Halbwissen :D - mich eingeschlossen!


    Grüße Philip

  • knautschke ist einer, der ahnung hat, und er hat eigentlich alles gesagt, was gesagt werden muss. ich versuch es auch nochmal mit kurzen, vollständigen sätzen.


    1. grundsätzlich ist jede öffentliche musikaufführung GEMA-gebührenpflichtig.


    2. ausnahmen müssen durch ausfüllen des nachweisbogens nachgewiesen werden. das tut die band, weil nur sie es genau wissen kann. ausnahmen sind zum beispiel konzerte, in denen ausschließlich nicht bei der GEMA registrierte werke gespielt werden (eigene titel, traditionelle titel). schon durch EINEN GEMA-registrierten titel auf dem nachweisbogen wird die veranstaltung GEMA-pflichtig.


    3. der veranstalter muss zahlen, nicht der künstler. wer einen vertrag unterschreibt, in dem dem künstler/der band die GEMA-gebühren untergejubelt werden, ist selber schuld. (die logik ergibt sich schon daraus, dass ich als band im normalfall die location gar nicht kenne und demzufolge auch nicht sagen kann, wie groß sie ist und was an eintritt genommen wird - faktoren, nach denen sich die gebührenhöhe richtet. sie richtet sich nämlich zunächst nicht nach dem musikprogramm, wie manche glauben - es sei denn, die oben genannten ausnahmen treffen zu. der nachweisbogen ist nur dafür da, dass die gebühren dann an die komponisten verteilt werden, deren werke gespielt werden; das sollte ja der eigentliche zweck der einrichtung sein.)


    so, die letzten sätze waren vermutlich schon wieder zu lang, aber sie gehen ja auch über die eigentliche frage hinaus ;).


    fröhliches nachweisbogenausfüllen wünscht
    brownie

    Neu hier? Willkommen!
    Hier erhältst du unser kostenloses Einsteigerpaket - da gibt's schon Antworten auf deine Fragen - und dort wirst du automatisch geholfen.


    Sagt die Fermate: "Ich halt's nicht mehr aus!".

  • Zitat

    Original von Simon
    Dann hab ich mal noch ne Frage:


    Was ist, wenn das Konzert kostenlos, also ohne Eintritt ist.
    Muss ich dann auch GEMA Gebühren zahlen???


    Ja -> Öffentliche Aufführung von Musik.
    Z.B. musste unsere Nachbarin (Besitzerin eines Second-Hand-Klamottenladen) auch Gema abführen, da sie im Laden CDs abgespielt hat.

    "Diese Tapete ist scheußlich, einer von uns beiden muß jetzt gehen."

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!