Engagement-Vertrag

  • Moin,


    nachdem ich in einem anderen Thread mal wieder nachlesen musste, wieviel Unkenntnis über die Wichtigkeit von Verträgen bei einem Engagement besteht, dachte ich, es wär vielleicht ganz gut, wenn wir hier gemeinsam einen Mustervertrag entwickeln, den ihr alle bei Auftritten einsetzen könnt.


    Damit nicht alles neu erfunden muss, stell ich mal den von uns über lange Zeit entwickelten Engagement-Vetrag hier quasi als Grundlage zur Verbesserung vor, der uns auch aber auch in dieser Form immer sehr gute Dienste geleistet hat. Mehrfach wollten uns Veranstalter auch schon mal weniger als die vereinbarte Gage bezahlen, weil angeblich nicht genug Publikum zur Deckung der Kosten da war. Eine Erinnerung an den Vertrag hat dies aber immer erfolgreich verhindert.


    Hier also unser Entwurf:




    Engagement-Vertrag


    Zwischen dem/n Künstler(n) ____________ (nachfolgend K1 genannt),
    vertreten durch _____________
    und dem Veranstalter ________________


    Gegenstand des Vetrages ist ein Konzert am ________________
    Veranstaltungsort: ______________________


    K1 verpflichtet sich, im Rahmen o.a. Veranstaltung für die Dauer von _____ min. aufzutreten.
    Veranstaltungsbeginn: ____________ Zeit Uhr
    Auftrittsbeginn von K1: ____________ Zeit Uhr



    Die vereinbarte Gage beträgt _____________Euro
    in Worten: __________________________
    Darüberhinaus wird folgende Beteiligung von K1 an den die Gage überschreitenden Mehreinnahmen vereinbart: _____________________


    Außerdem werden vom Veranstalter folgende Kosten übernommen:
    _____________________________
    _____________________________
    _____________________________

    Honorar insgesamt: __________________ Euro (inklusive gesetzl. MwSt.)
    in Worten: _________________________


    Um einen einwandfreien Verlauf des Konzertes zu gewährleisten, werden folgende Vereinbarungen getroffen:


    _____________________________
    _____________________________
    _____________________________


    1. Der Eintrittspreis beträgt: Im Vorverkauf: _________Euro
    An der Abendkasse: _______ Euro
    für sozial Bedürftige: _______Euro


    2. Der Veranstalter verplichtet sich zur Durchführung der notwendigen Promotion-Arbeit. K1 stellt dem Veranstalter bis spätestens zum 15. des Monats vor dem Veranstaltungstermin folgendes für Werbezwecke zur Verfügung:
    ____ Pressefotos
    ____ Presseinfos
    ____ Plakate


    3. Die notwendige Beschallungsanlage wird von K1/vom Veranstalter gestellt. Die damit verbundenen Kosten werden dem
    ___ Veranstalter in Rechnung gestellt
    ___ sind im Honorar enthalten
    ___ Sonstiges:
    (Unzutreffendes streichen bzw. ergänzen)


    4. Der Veranstalter trägt die anfallenden Gebühren für Wort und Musik.


    5. Der Veranstalter trägt dafür Sorge, daß die elektrischen Anlagen geprüft sind und für die Durchführung des Konzertes ausreichen. Falls nötig, hält er Rücksprache mit K1.


    6. Aufzeichnungen jeglicher Art während des Konzertes sind nur mit Genehmigung von K1 zulässig.


    7. Der Verkauf von Schallplatten, CD's, MC's, T-Shirts, Postern etc. von K1 ist am Veranstaltungstag nur von beauftragten Personen gestattet. Genauere Vereinbarungen:

    8. Der Veranstalter stellt Essen und Getränke für K1 in angemessenem Umfang (mind. 3 Getränke/1 Essen pro Pers.) frei.


    9. Der Veranstalter sorgt für Übernachtungsmöglichkeiten für ______ Personen


    10. Mit der Rücksendung des Vertrages, spätestens jedoch 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin, ist K1 eine Wegebeschreibung zum Veranstaltungsort zuzusenden.


    11. Der Veranstalter trägt dafür Sorge, daß der Veranstaltungsort mindestens vier Stunden vor Veranstaltungsbeginn für K1 zugänglich ist und mit dem Aufbau der Instrumente, Verstärker und Beschallungsanlage begonnen werden kann.


    12. Das vereinbarte Honorar ist K1 unmittelbar nach Konzertende in bar zu übergeben.


    13. Der Vertrag ist für beide Beteiligten bindend. Eine Aufhebung oder Änderung ist nur mit schriftlichem beiderseitigem Einverständnis möglich. Bei Nichteinhaltung der Vertragsverplichtungen zahlt der schuldhafte Teil eine Konventionalstrafe in Höhe von ___ % der vereinbarten Gage. Ist eine Beteiligung an den Mehreinnahmen vereinbart worden, so werden als Mittelwert ____ zahlende Besucher angenommen. Verhindert höhere Gewalt die Einhaltung der Vertragsverpflichtungen, sind beide Vertragspartner von den Vereinbarungen befreit.


    14. Beide Vertragspartner vereinbaren gegenüber Dritten Stillschweigen über die Höhe des Honorars.


    15. Sonstige Vereinbarungen:


    _____________________________
    _____________________________
    _____________________________


    Ort/Datum/Unterschriften




    Gruss
    Psycho

  • Da man niemandem trauen kann, und bei Geld ja sogar die Freundschaft aufhört, finde ich die Idee sehr gut.
    Für kleine Gigs zwar wohl eher ungeeignet, aber für Bands, die mindestens 1-2 mal im Monat auftreten und damit auch Geld verdienen, ne saubere Sache.
    Ich finds gut!

    [color=#000000][b][size=8]Schießbude
    In meinem Herz schlagen zwei Brüste.

  • Moin,
    kann mich nur anschließen!
    Da ich selber noch keine Erfahurng mit sowas habe, weiss ich wie so ein Vertrag für später mal aussehen kann! 8)
    Tolle Sache,Danke!


    Gruß
    daan96

    Mein Mapex M


    Man darf die Wahrheit nicht mit der Mehrheit verwechseln

  • Hi,


    liest sich gut, allerdings bin ich begzl. einiger Punkte noch etwas skeptisch:


    Wie ermittelt man die Mehreinnahmen, wenn nicht die ganze Zeit jemand von meiner Band neben der Tür steht und Leute Zählt, bzw. bei der Auszählung der Kasse anwesend ist?


    Wie forder ich die Pönale für z.B. nicht erbrachte Werbemaßnahmen ein? Wenn man sich da nicht einigt, wird das doch ratzfatz ein Fall für den Anwalt, oder?


    Mal eine Frage zu Deinen Erfahrungen: Meines Wissens sitzt bis zur Unterzeichung erst mal der Veranstalter am längeren Hebel, weil dieser entscheidet, ob er uns haben will oder nicht. Da weitestgehend unbekannt, bringen wir zwar unseren Stamm mit (außer vielleicht am 9.6. aber das ist eine andere Geschichte...),sind aber halt kein Garant für volle Hütten. Demnach stelle ich mir vor, wenn es dem Veranstalter nicht passt, schickt er uns schlimmstenfalls mit unserem Vertrag wieder nach Hause. Oder wie ist das bei Euch gelaufen?


    Nichtsdestotrotz: vielen Dank!


    Gruß
    Alex

    "Ich verlor bisher Filze, Sticks und einen Bassisten. Weiß der Geier was man damit will."
    Barumo, 2008

  • Ich find den Vertrag generell auch gut. Ich habe bloß die Erfahrung gemacht, dass Veranstalter Verträge nicht gerne unterschreiben, wenn in jedem Satz steht: "der Veranstalter muss...", "der Veranstalter verpflichtet sich...", "der Veranstalter trägt Kosten..."


    Vielleicht sollte man das für eine gemeinsame Entwicklung hier im Forum etwas neutraler gestalten.

    Einmal editiert, zuletzt von Daniel S ()

  • meistens gehts ja nur um Gagen und nix weiter. Der Punkt Mehreinnahmen bekommt daher i.d.R. in 90% der Fälle einen Strich.


    Wird über die Grundgage hinaus z.B. eine Beteiligung an der Abendkasse ausgemacht, kann die Band je jemanden an die kasse setzen und ne Strichliste führen (oder der VA). Probleme gabs da bei uns nie (wahrscheinlich wegen des Vertrages ;) )


    Daniel: genau darum gehts, Verbesserungen. Wir sind ja auch keine Experten und wenn sich das umformieren lässt, so dass ein Veranstalter der Sache mehr traut, umso besser.


    Klar brauch ich für den Gig ohne Gage in der Eckkneipe keinen Vertrag. Bei grösseren Veranstaltungen und auch bei Benefizkonzerten macht das Sinn. Wir hatten einmal den Fall, dass ein Veranstalter eines Benefizkonzertes von den kostenlos spielenden Bands anteilmässig die Kosten für die PA erstattet haben wollte, weil nicht genug Leute da waren. Er berief sich erst nach dem Konzert drauf, dass ohne Vetrag das Risiko gleich verteilt werden muss. Wir waren die einzige Band mit Vertrag... die andern haben wohl gezahlt

    Einmal editiert, zuletzt von Psycho ()

  • Hallo,


    das vorgelegte Werk hat seine Stärken und Schwächen.


    Ich finde, dass man ein allgemein gültiges Werk für alle Kapellen schlecht machen kann.
    Was für den einen zu viel der Regulierung ist, ist für den anderen zu wenig. Natürlich kann man noch Anhänge (rider) anfügen, wo spezifiziert wird, wie die Bühne auszusehen hat, wie die PA im Einzelnen zu sein hat, welche Getränke in welcher Ausführung die Musikanten zu bekommen haben und und und...


    einige Formulierungen sind dehnbar und bieten daher schöne Möglichkeiten, darüber einen Streit anzufangen (das Gegenteil von vertragen), sollten daher definiert werden: z. B. Nr. 2 Satz 1 "notwendigen" oder Nr. 13 Satz 3 "schuldhafte". Nr. 1 "sozial Bedürftige" finde ich auch nicht sehr anschaulich.
    Andererseits ist manches fast schon komisch: Nr. 13 Satz 1: Ach.


    Alternativ kann man - auch heute noch - Verträge per Handschlag schließen.


    Oder man findet ein Werk, mit dem man den Vertragspartner nicht erschlägt (ich persönlich mache ungerne Verträge mit Leuten, deren AGB ziemlich umfangreich sind, AGB dienen fast immer dazu, den Vertragspartner zu benachteiligen, selten um wirklich Regelnswertes zu regeln).


    Das kommt immer auf die Beteiligten und die Umstände an.
    Daher finde ich die Idee gut, die Umsetzung jedoch allgemein unmöglich. Jede Band, die meint, AGB verwenden zu wollen, sollte sich überlegen, was man braucht und was sinnvoll ist und dann das Ganze mal professionell überprüfen lassen.


    Je nachdem, wie man das Formular ausfüllt, können einzelne Regelungen wirksam oder unwirksam sein. Das Formular an sich bietet daher ohnehin keine Rechtssicherheit.


    Gruß,
    Jürgen

  • Zitat

    Original von Jürgen K
    ...das vorgelegte Werk hat seine Stärken und Schwächen.


    *Reich-Ranicki-Stimme*


    :D


    [/offtopic]

    "Ich verlor bisher Filze, Sticks und einen Bassisten. Weiß der Geier was man damit will."
    Barumo, 2008

  • Um ein wirklich wasserdichtes Vertragswerk für Künstler zu schaffen wäre
    wahrscheinlich ein 100 Seitiger Wälzer von Nöten. So etwas unterschreibt
    dann sicherlich kein Veranstalter mehr. Von daher finde ich diesen Vertragsentwurf
    einen sehr guten Kompromiss.


    Was mir allerdings aufgefallen ist:


    Der folgende Absatz:

    Zitat


    Honorar insgesamt: __________________ Euro (inklusive gesetzl. MwSt.)
    in Worten: _________________________


    hebelt doch die folgenden, im oberen Abschnitt genannten Bedingungen komplett aus



    wenn Prozentuale Angaben gemacht werden. Ist das so gewollt?



    Zitat

    Original von Jürgen K
    ...Je nachdem, wie man das Formular ausfüllt, können einzelne Regelungen wirksam oder unwirksam sein. Das Formular an sich bietet daher ohnehin keine Rechtssicherheit.....


    Rechtsicherheit; Das bietet doch Heutzutage kein Vertragswerk mehr. Alles
    ist anfechtbar. Es wird doch im Grunde genommen über alles gestritten,
    Vertrag hin oder her. Wer gewinnt, darüber entscheidet in der Regel dann
    wieder die eingesetzte Kohle und demzufolge der geeignetere Anwalt.

    "Lieber Bum als Brum"

  • Das liest sich schon recht gut; Leech haben sich mal von einem befreundeten Fachmann eine Vertragsvorlage erstellen lassen, die liest sich ziemlich ähnlich. Zu umfangreich ist das nicht. Passagen die garnicht passen, kann ja jeder nach Bedürfnis weglassen.
    Ist denke ich schon recht gut so. "Sozial Bedürftige" könnte man durch "Ermäßigter Eintritt" ersetzen oder ganz weglassen; das fällt bei Konzis eh meist weg.
    Und als Frage: Wieviel Prozent bei Nichteinhaltung sind denn üblich?
    Wäre auch insgesamt cool, wenn man einzelne Punkte noch erläutern könnte und wenn jemand aus der Veranstaltungsbranche das Teil mal checkt.


    Grüße, Philip

  • Hi Stickbag,
    den Vertrag find auch auch nicht schlecht, nur Produzent ist im Musikbusiness eigentlich was ganz anderes, als der Künstler auf der Bühne



    Da heut alles in Textverarbeitung geschieht, kann man sich das doch sowieso beliebig je nach Gig zusammenstellen. Man kann Die einzelnen Punkte einfach als flexible Module sehen.


    Eine wichtige Erfahrung aus Zeiten, in den ich noch mit meiner Band probiert hab, professionell einzusteigen: Wenn ihr keinen eigenen Vertragsentwürfe dabei habt - nicht unbedingt jetzt für Gigs sondern v.a. auch bei Verhandlungen mit Labels oder Produzenten - dann bekommt man automatisch denen ihre Entwürfe vorgelegt, die irgendwie immer eine komische Schieflage zu eurem Ungunsten haben und in denen die Rechte an euren Stücken fast immer komplett woanders hingehen. Habt ihr nen eigenen "ausgewogenen" Entwurf dabei, der nicht so zu euern Lasten geht, seid ihr klar im Vorteil. Unser damaliger Produzent hat damals unseren Entwurf unterschrieben, der v.a. eine vernünftige Kündigungsklausel enthielt und auch die Rechte der Stücke bei uns belies. Zum Glück, denn der Vertrag ist später von uns gekündigt worden, ohne weitere Malessen.


    Es kann also nicht schaden, bei Verhandlungen gleich welcher Art vertragstechnisch vorbereitet zu sein.



    Zitat

    Original von heiber
    Was mir allerdings aufgefallen ist:


    Der folgende Absatz:


    hebelt doch die folgenden, im oberen Abschnitt genannten Bedingungen komplett aus


    sorry, da bekomm ich nicht so recht die Kurve von der Logik, Honorar insgesamt enthält nur alles als Summe, Gage ist ja nur ein Ausschnitt, Abendkasse kommt auch genug vor.


    Zitat

    Darüberhinaus wird folgende Beteiligung von K1 an den die Gage überschreitenden Mehreinnahmen vereinbart: _____________________


    Außerdem werden vom Veranstalter folgende Kosten übernommen:
    _____________________________
    _____________________________
    _____________________________


    wenn Prozentuale Angaben gemacht werden. Ist das so gewollt?



    im letzten Absatz ist sicher alles verhandelbar, auch prozentuale Abmachungen. Wird aber eigentlich nie ausgefüllt, das war nur für den Fall der Fälle, der mir aber nie untergekommen ist. Es ging bei uns immer nur um Gagen, Essen/Trinken, manchmal Abendkasse und ab und zu Unterkunft. Das regelt der Rest ja.


    lg
    Psycho

    Einmal editiert, zuletzt von Psycho ()

  • Sehr gute Idee so ein Vertrag... Hätte uns mal ne Menge ärger erspart, aber ohne Vertrag muss man ja so ziemlich alles mit sich machen lassen...


    Bisher kannte ich es bisher nur so, dass der Veranstalter uns einen "Künstlervertrag" vorlegt, damir ER rechtlich abgesichert ist. Aber wir sind ja auch erst knapp eineinhalb Jahre dabei.
    Der Inhalt besagt meistens:
    Die Band MUSS spielen, wenn sie nicht innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Aufrtritt absagt. Spielt sie nicht und hat nicht regulär abgesagt, muss sie 50€ oder (falls höher) die zugesagte Gage als Strafe an den Veranstalter zahlen. Außerdem stimmt die Band zu etwaige Strafen und Gebühren (z. B. für "radikale" Texte, "geistigen Diebstahl" oder GEMA-Gebühren für Covers) zu übernehmen, sollten Ansprüche an den Veranstalter gestellt werden.
    Zum Thema Gage: Je mehr Leute kommen, desto mehr bekommt die Band. Wenn regionale und damit recht unbekannte Bands spielen, liegt der Eintritt hier bei uns meistens bei einem Euro pro Band plus einem für den Veranstalter. Das Geld wird dann nach dem Auftritt gerecht - zu gleichen Teilen - vergeben. Also ist die Devise für die Bands: Bringt reichlich Leute mit, damit sich der Auftritt für euch lohnt. Das heißt die Kosten für die Werbung fallen auch für die Band an und müssen durch Zuschauer wieder eingespielt werden.
    Und oft genug, hauptsächlich bei Kneipengigs, heißt es sogar: "Ihr dürft hier spielen und bekommt die Getränke gestellt. Das muss reichen. Wenn ihr das anders seht, dann hole ich mir einfach eine andere Band, die damit zufrieden ist."
    In einigen Fällen (in Jugenzentren, bei Bandcontests oder bei Festivals) bekommt man sogar mal eine Festgage von 50-100€ angeboten. Da hat man dann gar keine andere Möglichkeit als zuzusagen, denn Gage plus Getränke sind schließlich das höchste der Gefühle und verhandeln bringt meist nur eine Absage ein.
    Und geht man einmal darauf ein, kann man sich eigentlich von dem Gedanken verabschieden, beim nächsten mal mehr zu bekommen.


    Aber auf solche Verträge geht man dann auch ein, wenn man eine "frische Band" ist und auftreten will. Und das kann ganz schön nach hinten losgehen. So einmal passiert bei einem Kneipengig: Uns wurde angekündigt, dass wir den ganzen abend frei trinken können und obendrein noch 50€ Gage kriegen. Das haben wir dann auch gemacht und mit 4 Mann genau 9 Getränke (Kosten 15,30€. Das weiß ich ganz genau, weil ich bei höchstens 25€ die Bremse gezogen hätte.) bestellt, weil 3 von uns Vieren noch fahren mussten. Uns wurde dann aber auf einmal eine Rechnung für Getränke über 70€ aufgetischt und wir sollten deshalb auf unsere Gage verzichten, damit der "Verlußt" des Wirtes (der von jedem der knapp 80 Gäster 4€ Eintritt eingestrichen hat...) ausgeglichen wird. Nach über einer Stunde erbitterter Diskussion, haben wir dann wenigstens die halbe Gage bekommen - mit Hausverbot auf Lebenszeit für die gesamte Band als Zugabe.


    Die Vorlage für den Vertrag ist wirklich gut und vor allem nützlich für die Band und auch nicht unfair dem Veranstalter gegenüber, aber wohl kaum flächendeckend praktikabel.
    Wenn eine von den Bands, die ich persönlich kenne (so ca. ein dutzend mit z. T. über 10 Jahren Auftrittserfahrung), mit so einem Vertrag ankäme, könnte man sich ziemlich sicher sein, dass diese Band einpacken kann und auch keinen einzigen Auftritt mehr bekommen würde, weil es immer noch eine große Anzahl an Bands gibt, die auf das von mir oben erläuterte Vertragsmodell eingehen, damit sie überhaupt auftreten können.
    Das ist das Kreuz an der ganzen Vertragsgeschichte. Es gibt immer eine Band, die sich mit weniger zufrieden gibt. Und sofern man keinen großen Namen hat oder der Veranstalter unbedingt diese eine Band haben will, wird die "Dumping-Preis-Band" den Vorzug kriegen. Das öffnet dementsprechend den Veranstaltern Tür und Tor die Bands mit Freidrinks abzuspeisen oder sie direkt wieder nach Hause zu schicken.

  • Zitat

    Original von Psycho
    ...sorry, da bekomm ich nicht so recht die Kurve von der Logik, Honorar insgesamt enthält nur alles als Summe...


    Das ist ja was ich meine, "..alles als Summe...". Deshalb ist "Honorar insgesamt"
    (meiner Ansicht nach) missverständlich und hebelt die anderen Gagen Zusatzklauseln
    aus. Ist aber auch egal, ich bin ja kein Jurist. Man kann sich das Vertragswerk
    ja jederzeit anpassen.


    Gruß Bernhard

    "Lieber Bum als Brum"

    Einmal editiert, zuletzt von heiber ()

  • Ich hol den Thread nach über sechs Jahren mal aus der Versenkung. :)


    Mich würde mal Eure Erfahrung mit der Vereinbarung einer Konventionalstrafe interessieren.


    In den letzten Jahren haben wir auf diesen Passus verzichtet. Jetzt stehen aber ggf. einige Gigs mit "gewissen" Veranstaltern in´s Haus bei denen so eine Vereinbarung nicht ganz unangebracht wäre. (Bereich Party-/Tanzband)


    Vor vielen Jahren haben wir dann so eine Staffelvereinbarung mit aufgenommen. Je näher am Termin, je höher die Konventionalstrafe.


    Wie ist Eure Meinung dazu? Welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht? Wie könnte man diesen Passus besser formulieren?
    Kann Eurer Meinung oder Erfahrung nach so eine Vereinbarung auch Veranstalter/Kunden abschrecken?

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