Werte Kolleginnen und Kollegen,
ich beschäftige mich gerade mit einem Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht, da ich eher zufällig von einer Kollegin erfahren habe, dass das überhaupt möglich ist.
Voraussetzung ist, dass man ein Diplom als Musikerzieher besitzt und nachweislich privaten Musikunterricht nach den vom Verband der Musikschulen e.V. herausgegeben Lehrplänen erteilt, der in seiner Organisation und seinem Lehrziel ordnungsgemäß auf einen Beruf oder eine vor juristischen Personen abzulegende Prüfung vorbereitet.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann man beim zuständigen Ministerium für Wissenschaft und Kultur eine Bescheinigung nach §4, 21b UStG zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Noch bin ich dabei Infos zu sammeln. Wer selber schon Erfahrung mit diesem Prozedere gemacht hat, kann diese gerne hier schildern. Ich werde berichten, sobald ich mehr weiß.
Ich hoffe, diese Infos helfen noch einigen anderen - besonders in Anbetracht der anstehenden Erhöhung der USt-Satzes 2007...
Gruß,
Sven