Umsatzsteuerbefreiung für private Musikerzieher

  • Werte Kolleginnen und Kollegen,


    ich beschäftige mich gerade mit einem Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht, da ich eher zufällig von einer Kollegin erfahren habe, dass das überhaupt möglich ist.


    Voraussetzung ist, dass man ein Diplom als Musikerzieher besitzt und nachweislich privaten Musikunterricht nach den vom Verband der Musikschulen e.V. herausgegeben Lehrplänen erteilt, der in seiner Organisation und seinem Lehrziel ordnungsgemäß auf einen Beruf oder eine vor juristischen Personen abzulegende Prüfung vorbereitet.
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann man beim zuständigen Ministerium für Wissenschaft und Kultur eine Bescheinigung nach §4, 21b UStG zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt beantragen.


    Noch bin ich dabei Infos zu sammeln. Wer selber schon Erfahrung mit diesem Prozedere gemacht hat, kann diese gerne hier schildern. Ich werde berichten, sobald ich mehr weiß.


    Ich hoffe, diese Infos helfen noch einigen anderen - besonders in Anbetracht der anstehenden Erhöhung der USt-Satzes 2007...


    Gruß,
    Sven

    "If you don't feel it, don't play it." James Jamerson

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  • ihr Glücklichen


    ungesalbte Grüße
    See

    "Pommes/currywurst hat einfach seine eigenen Gesetze."
    (c) by frint / 2008


    "Es macht so viel Spaß, ein Mann zu sein, das können sich Frauen gar nicht
    vorstellen!" (c) by Lippe / 2006

  • Hallo Sven,


    macht das Sinn? Ich gehe mal davon aus, daß du auch sonst als Musiker selbständiger Freiberufler bist. Es ist ja wohl eher unwahrscheinlich, daß sich deine Geschäftsbereiche splitten lassen, mit der USt-Befreiung nimmst du dir die Möglichkeiten die Vorsteuer geltend zu machen auf Instrumente, sonstigen musikal. Bedarf, Auto, Räumlichkeiten, Telefon, etc.
    Diesen Aspekt würde ich auf jeden Fall mal hinterfragen und mit einem Steuerberater durchsprechen. Auf dieser USt selber sitzenzubleiben ist auch ein Wort!


    Wenn eine Splittung möglich ist, wäre das ein interessanter Weg, diesen (was gibts denn überhaupt: 19%??) Umsatzsteueranteil den anderen Musikschulen vorauszusein.

    ..."meine" Musik: Jazz (Big Band bis Free), brasil. Musik, Avantgarde, hin+wieder Klassik ->am Drumset, an den Percussions, am Schlagwerk

    Einmal editiert, zuletzt von Lite-MB ()

  • So, nun bin ich um ein paar Informationen schlauer:


    Die USt-Befreiung erstreckt sich nur auf Einkünfte, die aus der jeweiligen Unterrichtstätigkeit erwirtschaftet werden. Sprich: Wenn ich eine Befreiung als Privatlehrer habe, gilt diese nicht gleichzeitig für meine Einkünfte aus der Musikschule. Diese könnte sich aber ebenfalls von der USt befreien lassen.
    Alle anderen Einkünfte (Gagen etc...) werden von der Befreiung nicht berührt.


    Lite-MB:
    Laut meiner Steuerberaterin lohnt es sich zwar in manchen Fällen die Vorsteuer von Neuanschaffungen abziehen zu können, das jedoch erst dann, wenn die Steuerlast der Ausgaben die der Einkünfte überschreitet. Das wäre bei mir sicherlich nicht der Fall, denn in erster Linie muss ich von dem Geld meinen Kühlschrank füllen.


    Gruß,
    Sven

    "If you don't feel it, don't play it." James Jamerson

  • Nachdem ich die Sache für eine Weile liegen gelassen habe, bin ich letzte Woche endlich dazu gekommen, den Antrag abzuschicken.
    Heute kam dann promt die Antwort mit der gewünschten Bescheinigung über die Befreiung zurück.
    Gekostet hat das ganze ein wenig Zeit, Papier, Recherche, eine Briefmarke und 100 Euro Gebühr.
    Dafür sind alle Einnahmen aus meinem privaten Unterricht nicht umsatzsteuerpflichtig. :)


    Gruß,
    Sven

    "If you don't feel it, don't play it." James Jamerson

  • ...wenn ich ehrlich bin, hatte ich damit nicht gerechnet...!


    Freut mich für dich! Wichig auch für alle anderen hier, die von der Musik leben und privat unterrichten! Das ist schon ein echter Vorteil diese 16% (bald 19%) nicht draufschlagen zu müssen und Netto- gleich Brutto-Umsätze zu haben.

    ..."meine" Musik: Jazz (Big Band bis Free), brasil. Musik, Avantgarde, hin+wieder Klassik ->am Drumset, an den Percussions, am Schlagwerk

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