Neues Gesetz für Geschäftskommunikation

  • Hi Folks!


    Am 16. November 2006 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vom 10. November 2006 in Kraft getreten.


    In diesem Gesetz werden auch die Anforderungen an Geschäftsbriefe und emails neu geregelt.


    Einige von Euch spielen vielleicht in Bands die als GbR organisiert sind, oder haben einen eine kleine Musikschule bzw. sind vielleicht in einer privaten Schule angestellt. Auch hier müssen Eure emails den neuen Anforderungen entsprechen, wenn Ihr z.B. mit einem Veranstalter mailt.


    Hier:
    http://www.heise.de/resale/artikel/84557/0


    findet Ihr die neuen Anforderungen und einige abmahnsichere Muster für die verschiedenen Rechtsformen.


    Viel Vergnügen! ;)
    Xian

  • Danke für den Link.


    Hatte ich schonmal erwähnt, dass ich Deutschland gaaaaanz doll finde :rolleyes:

    Grüße,


    De' Maddin Set
    ________________________________


    Dängdäng-Dängdäng-Dängdäng
    Bababababaaa-baba - Brack........Meet you all the way....dadadab...usw.

  • Hallo,


    Zitat

    Einige von Euch spielen vielleicht in Bands die als GbR organisiert sind


    Ehrlich gesagt, sind doch die meisten Kapellen "als GbR organisiert" - nämlich gar nicht.


    Das Wesen der Neuerungen ist ganz kurzgefasst, dass jetzt das, was ohnehin schon auf einem Geschäftsbrief stehen muss auch in der E-Mail zu stehen hat.


    Wer seriös auf dem Markt tätig ist, hat sich da schon immer daran gehalten, schon um die Seriösität zu unterstreichen.


    Das hat auch nichts mit Deutschland zu tun (EU, gell), sondern mit Transparenz des Marktes.


    Wer als Unternehmer unterwegs ist, sollte sich mal kurz damit beschäftigen und gegebenenfalls seine Signatur ändern. Naja, wer Profi ist, dürfte das schon gemacht haben.


    Gruß,
    Jürgen

  • Natürlich sind die meisten Bands ja schon automatisch ne GbR... aber bei manchen kommt es vielleicht soweit, daß die Band aufgrund Ihres Umsatzes eine eigene Steuererklärung machen darf und auch noch Umsatzsteuerpflichtig wird. Das ist dann schon noch mal was anderes als ne Schülercoverband mit 5 Gigs im Jahr... :)


    Ansonsten ist das Anliegen dieser Neuregelung schon ok.


    Grüße
    Xian

  • Zitat

    Original von Xian01
    ... daß die Band aufgrund Ihres Umsatzes eine eigene Steuererklärung machen darf und auch noch Umsatzsteuerpflichtig wird.


    Wie läuft das eigentlich genau? Ich habe da verschiedene Aussagen gehört.
    Eine davon war, dass man UMSATZsteuer IMMER abführen/ erklären muss, auch wenn´s nur ein paar Euro waren, eine andere (die deiner obigen wohl nahekommt), dass man erst ab einem gewissen Betrag umsatzsteuerpflichtig wird(?!).


    Dummerweise kam die erste (unangenehme) Aussage von einem Steuerberater und sie erscheint mir auch viel logischer.
    Denn Umsatzsteuer (die man ja nur in Rechnung stellt, weil man sie selbst abführen muss, oder liege ich da falsch?) ist ja steuerlich gesehen was anderes als die Gage an sich, die bei der EKSteuererklärung berücksichtigt wird/ werden müsste (je nachdem ob die Muckerei als Hobby oder mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Aber selbst da kann einem das Finanzamt meines Wissens Probleme machen, wenn man die Gage nicht als Einnahme angibt. Klar - das ist in der Regel voll für den Allerwertesten, denn man kann in dem Fall dann auch alles von Instrument über Probraummiete bis Fahrtkosten gegenrechnen, bis das Finanzamt sagt "OK, Liebhaberei", aber das wäre ja zu einfach).


    Falls es schon einen Fred dazu gibt (müsste ja eigentlich) - sorry. Nix richtig passendes gefunden.
    Ebenso sorry für Thema verfehlen. ;) Aber wenn´s da noch keinen Master-Fred zu gibt, könnte man den ja abkoppeln/ öffnen.

    Einmal editiert, zuletzt von Chuck-Boom ()

  • Generell ist es so, daß Du immer wenn Du Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweist diese auch abführen musst.
    Aber umsatzsteuerpflichtig wird man erst ab einem Gewissen Umsatz.
    Diese Grenze lag mal bei ca. 15 000 Euro Umsatz im Jahr. Die exakte Zahl weiß ich gerade nicht.
    Darunter gilt man als Kleinunternehmer und ist nicht umsatzsteuerpflichtig.


    Ich hatte schon beide Fälle:
    Eine Band hatte immer mehr zu tun und wurde dadurch UmSt.pflichtig,
    eine andere war es, hatte aber immer weniger zu tun und ist es nun nicht mehr.


    Dazu kommen noch die unterschiedliche Steuersätze, je nachdem ob man Kunst macht oder was weltliches. Aber da sollte sich besser ein Steuerberater zu äussern.


    Gibts hier im Forum vielleicht einen? Das wär doch mal was...

  • man kann auch als klein bzw. kleinstunternehmer umsatzsteuerpflichtig sein. das darf man sich sogar aussuchen- allerdings nur einmal ;)


    manch veranstalter bucht nämlich gar keine kapelle die keine ust. ausweist. auch wenn das der einzige job im jahr ist suggeriert das nämlich das man dick im geschäft ist. aber das ist ein recht komplexes thema und sollte eigentlich nur von entsprechend kompeteten beratern erläutert werden.

  • Zitat

    Original von matzdrums
    das ist ein recht komplexes thema und sollte eigentlich nur von entsprechend kompeteten beratern erläutert werden.


    Na dann lasst uns das doch mal angehen. Hier gibt´s doch bestimmt Finanzbeamten im Forum ...
    Irgendwann muss sich ja (fast) jeder mit dem Scheiß befassen.


    Zitat

    Generell ist es so, daß Du immer wenn Du Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweist diese auch abführen musst. Aber umsatzsteuerpflichtig wird man erst ab einem Gewissen Umsatz.


    Beisst sich da nicht was? Wenn jetzt ein Veranstalter partout Umsatzsteuer zusätzlich zahlen will, muss man die als Hobby-Band dann abführen? Oder erst ab xx Euro im Jahr oder doch, wenn dann ggf. unter Berücksichtigung etwaiger usw. etc.?

  • Angenommen Ihr seid eine Hobbyband die 5 gigs im Jahr spielt für je 1000 Euro netto. Dann seid Ihr nicht Umsatzsteuerpflichtig, d.h. ihr könnt Eure verträge und Rechnungen mit dem Umsatzsteuersatz 0% ausstellen.


    Ihr dürft natürlich trotzdem auf die 1000 Euro 19% draufschlagen bzw. Eure Verträge auf 1000 Euro zzgl 19% UmSt. austellen. Dann müßt Ihr diese 19% aber auch abführen, d.h. ihr könnt die 19% nicht vom Veranstalter kassieren und dann für Euch behalten. Meiner Erfahrung nach ist es den meisten Veranstaltern ziemlich egal ob Ihr 0, 7 oder 19% UmSt. veranlagen müßt. Für ein Unternehemen ist das immer ein Durchlaufposten. Ob er jetzt 190 Euro an Euch oder an den Staat überweist spielt da eigentlich keine Rolle.
    Was eher passieren kann ist, das der Veranstalter auf den maximal 1000 Euro besteht und er sich nur auf 1000 Euro incl. 19% einläßt, solltet Ihr Umsatzsteuerpflichtig sein.


    Aber wie gesagt: Trommelnde Finanzbeamte und Steuerberater sind hier gefragt!


    Ich könnte mal eine Schülerin von mir fragen ob sie lust hätte hier was zu posten.... die ist Steuerberaterin....

  • Hallo,


    matzdrums hat es doch schon gesagt: wenn man seine Unternehmung (egal ob Kapelle oder sonstwas) das erste mal beim FA anmeldet, kann man sich (vorausgesetzt man erwartet nur einen geringen Gewinn, ohne Nachzusehen: 17,5 Mille p. a.), entscheiden, ob man USt-pflichtig sein will. Das hat natürlich seine Vorteile wegen dem Vorsteuerabzug.


    Fertig.
    Wer sich mit der Materie auseinandersetzen will, kann ja schon mal anfangen, das Umsatzsteuergesetz zu lesen. Guggel ist mein Freund und ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz.


    Gruß,
    Jürgen


    Edith sagt, wiki sagt:

    Zitat

    Eine erschöpfende Darstellung des deutschen Umsatzsteuerrechts ist auf Grund seines Umfangs und seiner Komplexität im Rahmen dieses Artikels nicht möglich.

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen K ()

  • Hallo Jürgen,


    ja, ich bin auch eher ein Freund des erstmal-sich-selbst-schlau-machens, bevor viel Mist fabuliert wird.
    Aber wie du schon selbst erwikit hast, ist man als Durchschnittsgenie für das deutsche Steuerrecht einfach viel zu blöd.
    Neulich habe ich etwas gehört, womit eigentlich ALLES gesagt wäre: 85 % (!) der weltweiten Literatur über Steuerrecht sind in deutscher Sprache erschienen!
    ;(


    Daher fände ich ein paar fundierte, spezifische Aussagen für unsere Zunft von musizierenden Steuerberatern o. Ä. schon sinnvoll und hilfreich.


    Zitat

    Meiner Erfahrung nach ist es den meisten Veranstaltern ziemlich egal ob Ihr 0, 7 oder 19% UmSt. veranlagen müßt. Für ein Unternehemen ist das immer ein Durchlaufposten. Ob er jetzt 190 Euro an Euch oder an den Staat überweist spielt da eigentlich keine Rolle.


    Sollte man meinen, ja. Aber aktuell haben wir den Fall, dass uns ein Veranstalter unbedingt noch die Umsatzsteuer auf die Gage (zusätzlich) zahlen möchte (obwohl wir das nicht wollen, um uns Steuerstress zu ersparen!).


    Vielleicht ist das ja die von Matz erwähnte Denke?!:


    Zitat

    manch veranstalter bucht nämlich gar keine kapelle die keine ust. ausweist. auch wenn das der einzige job im jahr ist suggeriert das nämlich das man dick im geschäft ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Chuck-Boom ()

  • Hallo,


    @Chuck-Boom: Du hoffst aber nicht ernsthaft, dass hier in aller Öffentlichkeit ein Steuerberater Dir ganz kostenfrei irgendwelche Tipps geben wird, wie Ihr an der Steuer vorbei arbeiten könnt?


    Nicht umsonst finden professionelle individuelle Beratungen durch Angehörige der freien Berufe niemals im Internet statt. Bei mir um die Ecke hängt so ein Schild "Steuerberater". Vielleicht gibt es auch in Deiner Nähe eines. Und nimm den Rest der Kapelle gleich mit - die glauben einem sonst nie, was man denen erzählt.


    Zum Veranstalter: zahlt er 1000 netto, dann macht es folgenden Unterschied:
    stellt ihm die Kapelle keine Rechnung mit ausgewiesener USt., war's das.
    Bekommt er jedoch solch eine Rechnung, kann er das für die Vorsteuer verwenden und muss folglich weniger Steuern abführen. Genau aus diesem Grunde wäre ich als Veranstalter auch eher an Profis (beim FA gemeldet) als an blutigen Laien (nix Steuer) interessiert.
    Netto bleibt es bei 1000, aber die 190 zusätzlich kann er von seiner Steuerpflicht abziehen.


    Gruß,
    Jürgen

  • Hallo Jürgen,


    mir geht es nicht darum, den Fiskus zu hintergehen. Ich würde nur gern mal wissen, was nun wirklich (legale) Sache ist bei Abrechnungen, wie man sich als Band in welcher Situation am sinnvollsten legal verhalten kann, was es für Möglichkeiten gibt.


    Das aufzuzeigen (nochmals: legale Wege) wäre auch im Internet durchaus denkbar und dankenswert; und wenn nicht im besten Forum der Welt - wo sonst? ;)


    Außerdem gibt´s hier ja auch jede Menge Lehrer, die mit ihrem Wissen eigentlich Geld verdienen wollen und sollen und hier trotzdem kostenlos tipps geben, videos erstellen, Zeit und Nerven investieren etc.
    Warum soll es nicht auch so nette Finanzbeamte geben? ;)


    Edith bedankt sich noch für deine Erläuterung zur Umsatzsteuer!

    Einmal editiert, zuletzt von Chuck-Boom ()

  • Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Veranstalter meist keine Ahnung von der Materie haben und "keine USt.-Pflicht" mit "Schwarz-Spielen" verwechseln. Man muss den Leuten dann erklären, dass man zwar ein Gewerbe angemeldet hat, aber sich noch unter dem Freibetrag befindet. Wenn man darauf besteht und seinen Standpunkt sicher vertritt, verstehen die das auch. Oder besser gesagt: Sie akzeptieren es. ;)
    chucki: Ich vermute, dass sich euer Veranstalter durch die zusätzliche USt. einfach sicherer und legaler fühlt. Erklärt ihm, dass ihr mit der Kohle nix anfangen könnt (als Nettobonus aber gerne nehmt). Er kriegt ja trotzdem eine Quittung.

    "Just beat the devil out of it." - Bob Ross

  • OK, vielen Dank an alle.


    Und nochmal sorry @xian für das offtopic. Vielleicht sollte man das Steuergedöns für spätere Suchanfragen und weitere Wortmeldungen doch mal für einen Extra-Fred abklemmen ... ?!


    Zitat

    viel gute band


    Klasse Name für ´ne Blues-Coverband: Dr. Vielgut (kennt noch jemand Dr. Feelgood? Nein ... OK, Rohrkrepierer ... vergesst das wieder). ;)

  • Zitat

    Original von Xian01
    Aber da sollte sich besser ein Steuerberater zu äussern.


    Gibts hier im Forum vielleicht einen? Das wär doch mal was...


    Gibt es! :D



    Aber der bekommt regelmässig Magengeschwüre wenn er in Internet-Foren Beiträge zum Thema Steuern liest. Es ist unglaublich, wie manchmal mit Halbwissen umhergeschmissen wird.


    Leider ist es nicht erlaubt in Internetforen Hilfe in Steuersachen zu leisten. Allenfalls begrenzte Beiträge. Aber dieses Thema ist eigentlich zu komplex um es mal eben mit ein paar Sätzen zu klären.


    Ich möchte allen diese Info an Herz legen:



    Hier klicken!


    Kommt aus Bayern und ist gut! :D

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!