gesellschaftsvertrag

  • hat von euch jemand innerhalb seiner band einen gesellschaftsvertrag abgeschlossen?


    wie macht ihr das mit GEMA-Tantiemen?
    kann man nur einem mitglied die rechte am text geben und die musik der ganzen band als komponist?


    danke

  • Mitglied in der GEMA kannst du nur als natürliche Person sein. D.h. wenn ihr Gemeinschaftskomposition habt, muss jeder Mitglied der GEMA sein, um seinen Anteil zu bekommen. Für kleinere Bands lohnt sich das gar nicht. Bester Kompromiss, einer gilt als Song/Text-Schreiber und wird GEMA -Mitglied. Das Geld kann er dann euch auszahlen oder kommt in die Bandkasse.


    Ciao Tobias

    "Diese Tapete ist scheußlich, einer von uns beiden muß jetzt gehen."

    Einmal editiert, zuletzt von newbeat ()

  • hi.
    den gesellschaftsvertrag hat ne band ab gründung quasi automatisch abgeschlossen. das schriftlich zu fixieren hat vor-und nachteile. der vorteil an solch einer Gbr liegt z.b. im bereich "steuern zahlen" (grusel!). der nachteil : was passiert bei ausstieg eines mitgliedes ? ohne jetzt hier weit ausholen zu wollen : nach reiflichem abwägen hat sich bislang noch keine band in der ich gespielt habe/spiele,dazu entschlossen son ding letztendlich zu unterzeichnen.


    für die GEMA-ecke: natürlich besteht die möglichkeit anteile für text/kompsition und arrangement aufzuteilen. einfach jemanden als komponist/texter bei der GEMA anzumelden und darauf zu vertrauen, das die anderen dann ihre knete sehen ist ein unglaubliches risiko und sollte auf jeden fall schriftlich abgesegnet werden !!! btw. : bei den momentanen GEMA-bestimmungen jemals Knete von diesem Verein zu sehen ist für den "normalen" musiker quasi ausgeschlossen. urheberrechte sichern ist auch billiger machbar.


    hier noch 2 buchtipps zu dem thema:


    "das neue musikerrecht" von ulrich schulze-rossbach,AMA-Verlag.


    "musik und moneten" von Robert Lyng,PPV.



    stay tuned


    matz

  • Mit dem Steuer zahlen ist doch kein Problem! Ein paar Quittungen ausstellen lassen, Ausgaben für die neuen Trommeln, sowie Fahrtkosten, Internetseite, Proberaummiete etc. dagegensetzen und beides in die Steuererklärung damit. Macht man kein Minus. Im Gegenteil.

    BORIS.

    Einmal editiert, zuletzt von ElEhnez ()

  • du kennst dich aus.. eine gbr hat steuerrechtlich ganz andere freibeträge, ist unter umständen von der mehrwertsteuer befreit etc. das wort "quittung" ist regulär das meisstgehasste in mucker-kreisen. direkt gefolgt von "scheck" und "überweisung".





    stay tuned


    matz

  • Zitat

    Original von georg
    hat von euch jemand innerhalb seiner band einen gesellschaftsvertrag abgeschlossen?


    Man muß nicht unbedingt eine GbR errichten. Was viele nicht wissen: man kann auch einen Verein aufmachen.


    Das BGB sieht nicht nur den gemeinützigen Verein (nicht wirtschaftlich BGB §21), sondern auch den wirtschaftlichen Verein (BGB §22) vor.
    Ist so eine Art "GbR Light" und hat den Vorteil, daß man nicht jedesmal bei Eintritt oder Austritt eines Gesellschafters eine neue Eingabe beim AG machen muss.


    cu
    r37

    Nach laaaaaaaaaaanger Pause mal wieder hier im Forum unterwegs...
    :rolleyes:


    "Spielt was Ihr wollt! Hauptsache es grooved!"
    P.Herbolzheimer

  • Wie Matzdrums schon schrieb ist auch ein lockerer Zusammenschluss von Musikern, die zusammen Musik machen, schon eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. In der sollten Einnahmen, wie auch Kosten gleichmässig verteilt werden. Dass kann man in einem formlosen Schriftstück untereinander abmachen. Einen aus der Band als Autor über die Gema laufen zu lassen, kann sich schnell zum Boomerang entwickeln, nämlich wenn plötzlich ein Song zum Hit wird und man sich evtl. mit dem "Autor" verkracht. Dann hat der Rest der Band schnell die A.....hkarte gezogen. Weist mal dem "Autor" gegenüber nach, dass alle an der Komposition beteidigt waren. Es spricht vor Gericht schon dagegen, dass nur der "Autor" als Autor angegeben wurde, mit Billigung der anderen Bandmitglieder.
    Zur Gema (die Beiträge sind nun wirklich bescheiden)und den Ausschüttungen ist zu sagen, dass ich einige Musiker/Autoren/Komponisten kenne, die in Ihrem Leben keine 5000 Tonträger verkauft haben und auch keinen Riesenhit für Andere geschrieben haben, aber von den Gemaausschüttungen leben und zwar indem sie ihre Werke selbst aufführen, die Konzerte ordnungsgemäß bei der Gema vom Veranstalter gemeldet werden und sie selbstverständlich für ihre Gage unterschreiben. Schwarzgage bedeutet also auch immer nix Gemaausschüttung, denn die Veranstaltung hat ja nie stattgefunden. Gruß Helmut

  • Wir haben einen juristisch und inhaltlich geprüften GbR-Vertrag, allerdings ist GEMA-mäßig da nichts vorgesehen, da wir eigentlich nicht damit rechnen mal soweit zu kommen, dass dort mit höheren Einnahmen zu rechnen ist. Falls dir das ausreicht, kann ich ihn Dir gerne mal mailen. Meld dich einfach direkt bei mir.

  • @helmut : schwarzgage=nix ausschüttung stimmt so nicht. ich darf sehr wohl ein konzert umsonst geben und das trotzdem der gema melden ;-). der haken mit der ausschüttung liegt für den normalo-musiker an anderer stelle,aber das wäre eine andere geschichte und soll an anderer stelle diskutiert werden.



    stay tuned


    matz

  • Natürlich darfst du umsonst spielen ;)


    Es ist aber davon auszugehen, dass ein Veranstalter der Schwarzgagen bezahlt, seine Veranstaltungen auch nicht der Gema meldet, oder hast du sowas schonmal erlebt.
    Der ist bei der Gema allenfalls pauschal angemeldet und spielt "natürlich" nur leise Berieselung, hat nur 10 Sitzplätze, nie geöffnet, tanzen ist verboten, Livemucke nie ........... und überhaupt versteht der nicht wozu er überhaupt etwas bezahlen soll, denn er verdient mit der Musik ja gar nichts.

  • JEDER veranstalter ist bei der GEMA pauschal gemeldet und JEDER musiker wird entsprechend "gepunktet". 10 tage hintereinander einen saal ausverkauft gibt genausoviel gema-chipse wie ein abend. aber wie gesagt,das gehört hier nicht hin.



    stay tuned


    matz

  • Jetzt wirds interessant. Geht das zu weit ins geschäftlich, oder wie siehts aus? Ansonsten wäre es schonmal interessant, wie so berufsmusikalische Sachen ablaufen. Los Nähkästchen aufmachen!

    "I'd rather eat my own shit than do a duet with James Blunt" (Paul Weller)

  • gehört nicht hier hin weil wär n anderer thread. aber dennoch: seit paar jahren ist die brd GEMA-technisch in
    "planquadrate" eingeteilt, für entsprechende gigs gibts nur noch punkte wenn sie nicht im selben "quadranten" stattfinden. bedeutet : gigs in der selben stadt werden nicht mehrfach sondern einfach gepunktet. die überlegung dahinter klingt logisch, hilft aber dem sog. "normalomucker" kein stück: Die GEMA geht davon aus,das der grösste teil der veranstaltungen sowieso nicht gemeldet wird. von daher zahlen veranstalter abhängig von der grösse der location eine jahrespauschale, der künstler wird über die "quadranten" ebenso pauschal abgefüttert. also verdient nur der,der sehr viel unterwegs ist. von daher rechnet sich für den überwiegenden teil der musiker die mitgliedschaft bei der GEMA nicht. Spannend wird die ganze kiste halt erst bei entsprechenden radio-einsätzen bzw. exessivem touren. inwieweit sich der finanzielle aufwand einer club-tour ohne tour-support seitens einer "plattenfirma" rechnet kann sich jeder selber überlegen. sicherlich gibt es ausnahmen, aber in der regel wird die GEMA-mitgliedschaft im bereich "popularmusik" ein zuschussgeschäft bleiben, wobei natürlich der urheberrechtsschutz den jeweiligen komponisten ruhiger schlafen lässt. btw : schlagzeug- und bass-tracks werden weltweit NICHT geschützt. wäre das anders wären steve gadd und clyde stubblefield zusammen mindestens so reich wie bill gates ;)
    stay tuned


    matz

  • Wie von Matzdrums UND Helmut schon erwähnt, braucht man keinen GbR-Vertrag um steuerrechtlich als GbR zu gelten. Wenn Ihr dem FA nachweisen könnt, daß Euer Jahresgewinn (Einnahmen minus Ausgaben) pro Person einen bestimmten Betrag nicht übersteigen (früher wars mal 800 DM, aktuell weiß ichs grad nicht), dann geltet Ihr als "Hobbymusiker" und habt mit dem FA nix zu tun. Ansonsten müsst Ihr Euch melden, und dann wollen die auch einen Vertrag sehen. Ich finde das auch ganz sinnvoll, weil es bei Bandkrach mehr Ärger ohne Schriftliches als mit Schriftlichem gibt. Im Gegensatz zu Matzdrums (?) spiele ich in zwei Bands, die sowas abgeschlossen haben und kenne mehrere andere, die auch GbR sind.
    Von der MWSt kann man bei geringem Umsatz automatisch befreit sein; man kann aber auch die Pflicht beantragen, wenn man denkt, dass es günstiger ist. Das ist also kein Argument für oder gegen die schriftlich abgeschlossene GbR. Wer eigene Titel spielt statt Cover, kann u.U. als "Kunst" gelten statt als "Kommerz", darf damit 7% einnehmen und abführen und sich die gezahlten 16% MWSt von den Anschaffungen zurückholen ... das kann schon mal von Vorteil sein.


    Gruß Brownie


    http://www.reel-feelings.de
    Gesellschaft bürgerlichen Rechts


    http://www.diefussgaenger.de
    Gemeinschaft brüderlicher Reinstwhiskytrinker

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