Welches Mitbringsel aus USA?

  • Ich recherchiere im Vorfeld eines Trips in die USA nach einem geeigenten Mitbringsel von dort (für mich natürlich :) )? Die Freigrenze liegt derzeit bei 430 EUR - das entspricht nach heutigem Kurs ca. 614 USD.


    Folgende Objekte der Begierde sind mir schonmal so eingefallen (alle Preise sind Guitar-Center vs Thomann):


    EV RE20 €300 statt 475€ hier
    Audix D6 €140 satt 219€ hier
    Audio-Technica AT4041 Studio Pack (2x 4041) €350 statt 578€ hier


    Bei den Mikrofonen ist es trotz der verlockenden Preise so, dass ich eigentlich nicht wirklich noch mehr Mikrofone benötige - am ehesten würden in meine Sammlung noch die AT 4041 passen, weil ich bereits ein RE27 und ein Beta52a habe.


    Jetzt ist mir vor einiger Zeit die Sabian Groove Hat in 14" zu Ohren gekommen und die gefällt mir wirklich gut - die liegt dort bei €300 statt 400€ hier. Das 21"er HHX Groove Ride ist mit €270 zu 339€ hier auch recht günstig, aber ein bisschen gross für den Transport...


    Ein Zoom H4n fiele mir auch noch ein, aber ich weiss nicht, wo ich den in Houston bekomme - GC führt kein Zoom...


    Hat jemand noch gute Vorschläge? Es sollte sich um Dinge handeln, die drüben deutlich günstiger als hier sind, die man als Drummer gut gebrauchen kann und die man gut ins Handgepäck oder auch in den Koffer bekommt (die HH zum Beispiel) - Trommeln oder Hardware scheiden da eher aus...

  • Hm - Eigentlich kannst nur du wissen, was du wirklich brauchst?


    An deiner Stelle würde ich durch den Laden laufen und mich inspirieren lassen. Pass aber auf, dass du dich nicht von dir selbst täuschen lässt, dass mach ich ganz gerne.
    "Hm so ne zweite Bassdrum wäre schon n geiles feature"
    - "Du brauchst sie nicht, denk an die Folgekosten!"
    "Ja, aber es sieht geil aus!"
    - "Du bist eh nicht gut genug, als das sich das lohnen würde - investiere das Geld lieber in Unterricht!"
    "ja, ist ja gut >:o"


    ^^

  • ...von "brauchen" kann man da auch nicht wirklich reden :) Ich würde es eher "eine-Schnäppchen-Gelegenheit-mitnehmen" nennen...


    Bei meinem letzten Trip dorthin war ich in zwei Läden, konnte mich aber mangels Vorbereitung (was kosten die Sachen in Deutschland) nicht wirklich zum Kauf entschließen - es waren auch keine Läden mit guter Auswahl für Drummer...

  • Die Freigrenze liegt derzeit bei 430 EUR - das entspricht nach heutigem Kurs ca. 614 USD.

    Gilt diese Freigrenze nur für den Zoll oder auch für die Einfuhr-Umsatz-Steuer? Ich werde im Frühling für vier wochen in die USA gehen und bin auch am überlegen, ob ich mir was mitnehmen soll. Allerdings weiß ich nicht, ob sich das so lohnt wenn ich dann noch 19% Einfuhr-Umsatz-Steuer zahle.

  • Also ich würde auf jeden Fall Stöcke mitnehmen! Aber das bringt auch nur was, wenn man sich sicher ist das man die nächsten Jahre die gleichen Stöcke spielt. Bei mir ist das eigentlich der Fall und somit würden mind. 20-30 paar gute Vic Firth Stöcke in meiner Reisetasche landen. Als ich das letzte Mal drüben war, kostete da das Paar noch um die 6(!) Dollar, hier waren es ca. 11€! Die Ersparnis kann sich jeder selbst ausrechnen und Stöcke braucht man definitiv immer und sind auch ganz sicher keine Fehlinvestition. Ausserdem nehmen die auch nicht sooooo viel Platz weg. Da passt dann locker noch ein Mikro oder die Hi-Hat mit in's Gepäck ;)



    Wäre meine Idee dazu.



    Grüsse,


    BEAT

    Lässig kommt von Lassen. Klingt komisch - ist aber so!

  • Obacht! Die Freigrenze gilt nur für den ZOLL.


    Es ist zu unterscheiden zwischen dem Postweg und der eigenen Einreise, und da wiederum ob zu Fuß, PKW, Schiff oder Flugzeug. Für Flugreisende liegt die Freigrenze am höchsten, und zwar bei den besagten 430€.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Du darfst auch mehr als 430€ einführen...
    Du hast 4 Artikel gekauft für:


    1- 405Euro
    2- 500Euro
    3- 25Euro
    4- 20 Euro


    -> Das 500Euro Teil übersteigt die Freigrenze (und ist nicht teilbar -> Abgaben)
    -> Das 405+25Euro Teil ist exakt deine Freigrenze (keinerlei Abgaben für diese zwei Artikel)
    -> Das 20Euro Teil wird mit Abgaben belegt, da die Freigrenze ja schon ausgeschöpft ist.


    Ergebnis: Teile 1 und 3 sind Abgebenfrei, für Teile 2 und 4 musst du was zahlen.


    Wenn du also zB nur etwas für 500€ kaufst, dann musst du da Abgaben drauf zahlen, Freigrenze wird nicht angerechnet.
    Also die ersten 430Euro sind ohne Abgaben (wenn teilbar/Summe der Einzelpreise unter 430). Die nächsten 700Euro werden pauschal mit 17 (glaub ich) Prozent Abgaben belegt. Alles was dann darüber ist (1130€) wird dann mit 19% + Zollsatz belegt.


    Auch noch wichtig: Die gültigen Umrechnungskurse für den Tag deiner Rechnungsausstellung findest du unter zoll.de (und nur der Kurs zählt).


    Angaben ohne Gewähr, steht aber alles auf zoll.de (wenn auch verdammt schlecht beschrieben!)
    Hoffe das hilft!

  • http://www.zoll.de/c0_reise_un…nzen_drittland/index.html


    Dort steht eindeutig, dass private Einfuhren bzw. Reisemitbringsel bei Flugreisenden bis zu 430,- EUR abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden dürfen - abgabenfrei bedeutet weder Zoll noch EUST!

    Auf der ganzen Zollseite war seit jeher von "Abgabe" immer nur bezüglich des Zolls die Rede (rein technisch ist das übrigens auch korrekt). Dies war besonders auch damals bei der früheren Erhöhung der Freigrenzen der Fall. Wenn sich "abgabenfrei" jetzt auch auf die Umsatzsteuer bezieht, ist das völlig unsystematisch. Ich habe aber jetzt in einem anderen Forum gelesen, wo jemand nochmal daraufhin beim Zoll nachgefragt hat. Dort hieß es in der Tat, es sei schlecht formuliert und beim Mitbringen (und nur dann) wirklich "völlig abgabenfrei" (was von mir oben gesagtes bestätigt). Wenn der Beitrag stimmt, hast Du also völlig recht. Ich würde aber nicht die Hand dafür ins Feuer legen; man sieht es ja tagtäglich, in Foren kann sonstwas stehen ;)


    LG
    muly

  • Mir gehts genauso wie Oliver.
    Überlege auch wie ich es am besten anstelle mir was günstig aus den usa mitzubringen. Wie siehts denn aus wenn jch mir dort ne neue Fuma kaufe und noch 2 wochen dort spiele und dann damit zurückfliege. ist ja dann nichtmehr neu. Wird das in D protokoliert was oder ob man was ausführt um das bei der Wiedereinfuhr abzugleichen?

  • Wenn du jemanden in der USA kennst, solltest du ihn die Sachen bestellen lassen. Ich habe es vor Ort mehrmals erlebt, das die Teile, die ich haben wollte nicht vorrätig waren. Gerade hochwertige Mikrophone waren ein Problem, selbst Vic Firth 5b waren beim Guitar Center in SLC nicht vorrätig


    Gruß
    Mo

  • Wenn dein Aufenthalt nicht länger als 12 Monate ist, wird bei allem prinzipiell angenommen, das es dort gekauft wurde. Es liegt im ermessen des Zöllners dann die Artikel einzubehalten und von dir eine Rechnung, die den Kauf in Deutschland beweist, zum Auslösen zu verlangen. Ich würde es an deiner Stelle nicht auf die krumme Tour versuchen.


    Noch ein Zusatz zu oben: Sobald man über der Freigrenze liegt muss man durch den roten Durchgang und seine Waren anmelden. Wenn du teure Artikel mitnimmst (Photoausrüstung etc.) von denen du keine Rechnung hast, kannst du sie bei der Ausreise beim Zoll deklarieren, dass du keine Probleme bei der Rückreise hast.


    Prinzipiell: Beim Zoll nachfragen! Obwohl ich mir sicher bin, dasss das oben so stimmt.


  • Das stimmt so leider nicht (und steht auch so nicht auf der Zoll-Seite): eine Freigrenze bedeutet, dass Du bis zu eben dieser Grenze keine Abgaben zahlen musst - liegst Du drüber, bezahlst du für den vollen Betrag Abgaben. Für Dein Beispiel hiesse das, das Einfuhrabgaben auf den vollen Betrag von EUR 950 zu zahlen wären.


    Das, was Du beschrieben hast, nennt sich Freibetrag - ein Freibetrag wird niemals zur Berechnung einer Abgaben- oder Steuerlast herangezogen, sondern nur der darüber hinaus gehende Betrag. Aber einen solchen Freibetrag gibt es bei der Einfuhr nicht, sondern eben nur Freigrenzen.


    Die Sache mit dem "teilbar" bezieht sich im übrigen auf das reisende Ehepaar in dem Beispiel auf der Zollseite - übersetzt auf Dein Beispiel oben hieße das für den Fall, dass Du mit einer zweiten Person unterwegs bist, die selber keine Mitbringsel dabeihat: Teil 2 und 4 würden in voller Höhe mit Abgaben belegt - Teil 1+3 könnte eine Person abgabenfrei einführen. Hätte letztere Person zusätzlich noch ein Parfüm für 20EUR gekauft, dann müsste sie auch für die die vollen 450 EUR Abgaben zahlen.

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