eBay Artikel defekt - wie geht das mit dem Paypal Käuferschutz?

  • Tach allesamt,


    ich habe kürzlich (20. August) einen CD Player über eBay gekauft, der sich nach Eintreffen hier als defekt erwies. In der Auktion war er aber nicht als defekt, sondern als gebraucht eingestuft und mit "guter Erhaltungszustand" beschrieben. In der Beschreibung bei eBay steht: "Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig."
    Für mich bedeutet das, dass der Artikel von der Beschreibung abweicht - also habe ich doch ein Recht darauf, ihn zurück zu geben und ggf. den Käuferschutz einzuschalten, oder sehe ich das falsch?


    Ich habe das jedenfalls direkt (und auch nochmal eine Woche später) per Email an den Verkäufer gemeldet, ohne eine Reaktion zu erhalten. Dann habe ich beim Paypal Käuferschutz einen Fall eröffnet, in der Hoffnung, der Verkäufer antwortet vielleicht darauf, was aber leider auch bisher ausblieb. (Bisher bin ich noch in dem Status, das mit dem Verkäufer direkt klären zu wollen). Hier nochmal genauer zum zeitlichen Ablauf:


    20.08. Auktion beendet.
    21.08. Bezahlung per Paypal. (40,50 Euro, inkl. Versand)
    2. oder 3.09. CD-Player angekommen. (Wurde im Haus bei einem Versicherungsbüro abgegeben.)
    4.09. Ausgepackt, angeschlossen und erste Schadensmeldung meinerseits, direkt an den Verkäufer. (Keine Reaktion)
    12.09. Zweiter Versuch der Kontaktaufnahme per Email. (Keine Reaktion)
    16.09. Konflikt bei Paypal gemeldet, wegen "Erheblich von der Beschreibung abweichend" - dadurch erneuter Versuch der Kontaktaufnahme, diesmal über die Plattform von Paypal. Wieder keine Reaktion.


    Der Konflikt bei Paypal wird am 6.10. automatisch geschlossen, wenn ich keinen Antrag auf Käuferschutz stelle.



    Hat jemand Erfahrungen oder Tipps, wie ich nun am schlauesten vorgehe? Worauf muss ich achten und was darf ich nicht versäumen?



    Danke und Gruß
    Sven


    (Ich hätte mich gerne an einen bestehenden Thread angehängt, habe aber nichts wirklich passendes finden können - obwohl ich weiß, dass das hier schon diskutiert wurde...)

    "If you don't feel it, don't play it." James Jamerson

  • Mist. Frag' Eva ;)


    Die Erklärungen von PayPal dazu kennst du sicher schon, oder?
    https://www.paypal-deutschland…kaeuferschutz-antrag.html
    https://www.paypal.com/helpscr…rowseTab&opentopic=700041


    Bei dem "geringen" Schaden bleibt wohl wirklich nur der PP-Schutz, ein formelles Mahnverfahren würde erst mal wieder 30 EUR kosten, Ausgang ungewiss.


    Bei PP heißt es immer "Artikel entspricht ganz und gar nicht der Beschreibung" und ein "Gutachten eines neutralen Dritten (z.B. Fachhändler)" wird gefordert. Schon, um den Umgang mit dieser "interessanten" Idee mal kennenzulernen, würde ich gern hören, wie das ausgeht.
    Scheinbar musst du bei Erfolg am Schluss die Ware auf deine Kosten an den Verkäufer zurückschicken.


    Bereits wegen erwartungsgemäß riesigen Anfalls von Verfahren bei PP würde ich mir davon nicht viel versprechen, aber es mal versuchen.
    "Vollkommen funktionsfähig" entspricht nun mal "ganz und gar nicht" der ohne Transportschäden (V-Büro bestätigt) gelieferten Sache, das ist zu verdeutlichen.

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

  • Wenn die Chance besteht über paypal das Geld zurückzubekommen (habe aber keine Erfahrungung damit, weil ich kein paypal nutze), würde ICH das wahrscheinlich nutzen. Die von ebay angebotenen "Fallklärungsspielereien" halte ich aus eigener Erfahrung eher für nervige und langatmige Zeitverschwendung, weil weitesgehend wohl konsequenzlos. Zumindest war das in meinen Fällen so.(Artikel nicht erhalten, Artikel defekt)

  • Für 40 Euro den CD-Player zum Händler bringen, eine Bescheinigung vom Büro (Unversehrtheit des Kartons bei Empfang) einholen und was weiß ich, was sonst noch kommt. Das ist echt nervig.
    Vielleicht spekuliert der Verkäufer ja darauf, dass mir das zu blöd ist und freut sich insgeheim, seinen Elektroschrott losgeworden zu sein. Vielleicht ist er aber auch nur im Urlaub.

    "If you don't feel it, don't play it." James Jamerson

  • Sowas ähnliches hatte ich auch schonmal. Bezahlt, nach 2 Wochen kein Artikel: erste Beschwerdemail, nach 1 Monat neue Mail, eine Woche drauf dann negativ bewertet. Dann hat es nochmal 2 Wochen gedauert (ich hatte die Sache schon abgehakt) meinte er dann auf einmal, dass ich nicht so einen Aufstand machen solle, schließlich käme er eben selten an den Computer :D
    Naja, letztendlich habe ich das Teil dann doch bekommen ;)

  • Ich hab den Käuferschutz mal benutzt. Hatte CDs in USA bestellt die nie ankamen, und auch bei mir hat der Verkäufer nicht reagiert... hab den Antrag gestellt, beschrieben was da los ist, und das wars.. kurze Zeit später hatte ich mein Geld zurück...ging völlig reibungslos...


    Wenn das Ding vom Käuferschutz aber geklärt ist, dann fliegt in ebay die Möglichkeit zum berwerten leider raus....

    Freizeit Moderations-Arschloch

  • Hallo,


    zum Bezahlkumpel kann ich auch nichts sagen, mit dem hatte ich noch nichts zu tun.


    Zitat

    Vielleicht spekuliert der Verkäufer ja darauf, dass mir das zu blöd ist und freut sich insgeheim, seinen Elektroschrott losgeworden zu sein.

    Das ist leider gängige Praxis und aufgrund der niedrigen Gegenstandswert hat auch kaum jemand Lust, etwas dagegen zu tun. Egal, wie man es dreht und wendet: entweder man hat Glück und der Verkäufer ist im Urlaub und wird sich dann großzügig melden oder man investiert ordentlich Geld und Zeit bei vollem Risiko oder man entsorgt das Gerät korrekt oder man [Edit: die Anleitung an unsere Freunde mit wankelnder Gesinnung habe ich mal vorsichtshalber entfernt, nicht, dass da jemand etwas falsch versteht, stattdessen jetzt eine Alternative mit mehr Spaß] erschießt den Käufer und stellt aus den Knochen schöne Flöten her, die dann auf Ebay teuer verkauft werden.


    Die Beratungsqualität beim Bezahlkumpel hält sich im Rahmen:



    Noch ein Versuch?


    Grüße
    Jürgen

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen K ()

  • Wenn das Ding vom Käuferschutz aber geklärt ist, dann fliegt in ebay die Möglichkeit zum berwerten leider raus....


    Ich könnte ja vorher bewerten...


    PS: Jürgen, bei einem Weiterverkauf bei eBay würde ich den Defekt schon benennen. Betrug liegt mir nicht.

    "If you don't feel it, don't play it." James Jamerson

  • Ich hatte mal einen Fall mit defekter Ware. Habe nachdem der Verkäufer sich stummgestellt hat, den Ebay-Käuferschutz in Anspruch genommen und bekam ca. ein drittel des Kaufpreises erstattet. Keine Ahnung, wie die auf den Betrag kamen. Ich warjedenfalls froh, nicht ganz drauf sitzen geblieben zu sein und konnte auch noch eine schlechte Bewertung reindrücken. Es scheint also unterschiedliche Verfahren zu geben. Bei mir ist es allerdings schon länger her, länger als es PP gibt.

  • Eben gerade segelte eine Email von PayPal in mein Postfach. Demnach wurde der Fall inzwischen zu meinen Gunsten entschieden und ich bekomme innerhalb der nächsten 7 Tage mein Geld komplett zurück.


    Was zwischendurch geschah:
    Am 4.10 habe ich aus dem Konflikt einen Antrag auf Käuferschutz gemacht.
    Seither immer noch keine Reaktion seitens des Verkäufers.


    Nun hoffe ich, dass ich das Geld wirklich bekomme. Bisher musste ich weder den Artikel zurück schicken, noch irgendwelche Nachweise erbringen, dass ich auch die Wahrheit sage.
    Ich vermute mal, dass das einfach daran liegt, dass der Verkäufer sich nicht meldet und somit keine gegenteiligen Argumente auf den Tisch gekommen sind.


    Mal abwarten...


    Gruß
    Sven

    "If you don't feel it, don't play it." James Jamerson

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