Mal eine juristische Frage

  • Servus liebe Trommlerkolleginnen und Kollegen,


    mir ist gerade hier in der Rubrik An- und Verkauf etwas passiert, was mich ein wenig ärgert, daher interessiert mich Eure Einschätzung, vor allem die der Juristen hier. Nur so viel voraus: mir geht es nicht um rechtliche Konsequenzen, sondern darum, für mich selbst und vielleicht auch andere, die hier mal das eine oder andere kaufen oder verkaufen, Klarheit zu gewinnen.


    Also, nun kurz die Story. Ich hatte schon seit längerem einen hier angebotenen Artikel eines Members im Auge, konnte aber zunächst aus Budgetgründen nicht "zuschlagen".
    Vorgestern nun fragte ich per PM nach, ob der angebotene Artikel noch da sei. Kurz darauf kam die Antwort


    >>>hi,
    nee hab ihn leider noch nicht verkauft ! währe froh wenn du ihn nimmst der preis hat sich nochmals gesenkt ! also xxx (
    ein dreistelliger Betrag) +versand und er gehört dir


    gruß<<<



    Noch am gleichen Abend fragte ich per PM ein paar technische Details ab, die auch nett beantwortet wurden, und teilte dann mit, dass ich das Teil generell jetzt kaufen wolle , das ganze aber noch mit meiner Frau besprechen wolle und am Folgeabend definitiv Bescheid geben wolle.Als ich ihm heute morgen ne Mail schreibe, dass er mir seine Bankverbindung geben solle, kommt die Antwort:


    >>>Hey,
    Soory jetzt bist du leider 1 1/2 tage zu spät ! Hat schon einer zu geschlagen und das geld schon überwiesen.


    Tut mir leid


    Gruß<<<


    Irre ich mich, oder hat der Kollege mit mir - juristisch betrachtet - schon einen Kaufvertrag abgeschlossen, an den er eigentlich noch gebunden war, als er das Ding anderweitig verhökert hat?


    Danke für Eure Antworten,


    Jan

  • BGB hatte ich nur mal als Nebenfach, aber da du ja noch nicht definitiv zugesagt hast, denke ich, dass noch kein Vertrag entstanden ist.

    nd teilte dann mit, dass ich das Teil generell jetzt kaufen wolle , das ganze aber noch mit meiner Frau besprechen wolle


    Für mich hast du lediglich starkes Interesse bekundet - etwas, was viele hier tun, ohne letztendlich zu kaufen.

    Le roi - c'est moi! :saint:

    Der Gesunde Meschenverstand liegt bei den Dinosauriern.

  • Meinen laienhaften Kenntnissen nach ist es sogar so, dass nichtmal dann ein Vertrag zustande kommt, wenn ein Interessent dem Inserenten eindeutig schreibt: "Isch nehm dat Dingen zu deinen Konditionen!!", sondern erst dann, wenn DARAUF der Verkäufer bestätigt "Alles klar, isch verkauf disch dat Dingen!!".

  • Genau in die Richtung geht meine Frage.
    Natürlich habe ich noch nicht definitiv zugesagt, aber er eben schon. Entsteht aus seiner Willenserklärung eine Verpflichtung, innerhalb angemessener Frist auf meine Willenserklärung zu warten, oder kann er mir in der einen Sekunde sagen "du bekommst Artikel xy", und in der nächsten Sekunde wem anders die Hand schütteln und etwas verkaufen, mal übertrieben gesagt?

  • ich bin mal so frei : Könnte jetzt hier ne Menge schreiben, belassen wir's aber einfach mal bei dem Ergebnis:
    Vertrag nicht zustandegekommen. Over and Out.

    See


    PS: Wieso brauchst du zum Abschluss von Verträgen die Zustimmung deiner Ehefrau ? Stehst du unter Betreuung ?

    "Pommes/currywurst hat einfach seine eigenen Gesetze."
    (c) by frint / 2008


    "Es macht so viel Spaß, ein Mann zu sein, das können sich Frauen gar nicht
    vorstellen!" (c) by Lippe / 2006

    Einmal editiert, zuletzt von Seelanne ()

  • Mir ist hier schon Ähnliches passiert, allerdings noch viel besser: Mein Kauf war beschlossene Sache, die Überweisung bereits angewiesen.
    Ein oder zwei Tage später kam von dem geschätzten Kollegen dann die Nachricht, daß er an jemand anderes verkauft hätte, da ihm die Überweisung sinngemäß zu lange gedauert hätte, und das auch noch in einem ziemlich frechen Ton.
    Wahrscheinlich hätte ich rechtlich sogar etwas in der Hand gehabt, aber ich habe dann drauf gesch...... Geld zurückverlangt und die Sache war für mich gegessen. Habe dann kurze Zeit später einen ähnlichen Artikel zum besseren Preis von einem nicht ganz so ungeduldigen Forenmitglied erworben... :)


    Was dich betrifft, so denke ich leider auch, daß deine Kaufabsichten zu unkonkret waren, um Ansprüche stellen zu können. Aber da sollen sich lieber mal die Fachleute zu äußern.

  • Sie verwaltet die TANs.


    fwdrums


    8)


    "trau schau wem" kann man da nur sagen. ............. so sind se halt die Mädels.

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  • Hallo,


    mich würde mal interessieren, an welcher Stelle welcher Vertrag zustande gekommen sein sollte und zu welchen Konsequenzen der geführt haben sollte.
    Wenn wir uns hier schon so nett unterhalten.


    Ansonsten:

    Wieso brauchst du zum Abschluss von Verträgen die Zustimmung deiner Ehefrau ? Stehst du unter Betreuung ?


    Ich ergänze: und besteht darüberhinaus auch noch ein Einwilligungsvorbehalt?


    Grüße
    Jürgen

  • Noch spannender wäre natürlich die Frage an den Fredstarter, wie er den Abschluss des Vertrages beurteilen würde, wenn die Ehefrau "nein" gesagt (oder aber die TAN verweigert hätte), dann aber der Verkäufer auf dem Vertrag bestanden hätte. Ich denke, dann wäre von Vertrag auf einmal keine Rede mehr gewesen, weil ..................... richtig: die Ehefrau.


    See

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  • Hallo,


    immer wieder ein interessanter Aspekt, wenn man die Sache mal von der anderen Seite beleuchtet.


    Wo jetzt schon die Dritte eingeführt ist: was steht eigentlich im Ehevertrag?
    Darf die das? Einfach so die Tanne verwahren?


    Grüße
    Jürgen

  • Wo jetzt schon die Dritte eingeführt ist


    Mal langsam. Wieso die Dritte? Also der erfolglose Käufer, der unwillige Verkäufer und die Frau des Ersteren,
    also sind wir erst mal bei der Ersten. Und schwupps - auf einmal bei der Dritten? Wo war denn da die Zwote?
    Was hat sie getan und wofür oder -gegen ist jetzt die Dritte?


    Oder ist Vielweiberei unter Rechtsverdrehern Gang & Gäbe. Mmmhhh, wenn ich mir da Sees Avatare anschaue...
    Auf jeden Fall habe ich wohl das Falsche studiert.


    fwdrums

    nontoxic: kurze lange CD-Pause

  • Kaufvertrag entsteht durch 2 Schritte:
    1. Antrag
    2. Annahme


    Soll heißen, Verkäufer macht ein Angebot (Antrag) und Käufer gibt kund er möchte das Angebot so wahrnehmen (Annahme).


    Sagt der Käufer aber er würde das Angebot annehmen, wenn die Versandkosten vom Verkäufer getragen werden sollen, so handelt sich das um einen NEUEN Antrag, welcher die Annahme vom Verkäufer bedarf.


    Es darf sich darüber gestritten werden, ob bei einer Angebotsstellung per PN die Annahme sofort oder innerhalb Tagesfrist erfolgen muss.

    "Man muss das Grundgesetz vor seinen Vätern schützen und die Verfassung vor ihren Schützern."
    "Der Faschismus ist eine Spielart der freien Marktwirtschaft."
    Wolfgang Neuss

  • Der Kritische:


    mh, dann könnte man aber in jedem Supermarkt auf nem Preisfehler beharren oder wenn die Sachen ausverkauft sind darauf bestehen, dass nachgeliefert wird. Da meine ich aber gelesen zu haben, dass so ein "Angebot" eben unverbindlich ist, solange der Käufer nicht kauft und der Verkäufer zu verkaufen gewillt ist.
    Steht doch eigentlich auch schon weiter oben, dass es nicht allein reicht, wenn ein Käufer "ja, nehm ich" sagt, sondern noch ein Feedback vom Verkäufer kommen muss. So kenne ich das zumindest. Zumal der Threadsteller ja nicht mal bereit war definitiv zuzusagen, sondern noch etwas hin und her überlegt hat. Ich hätte als Verkäufer, denke ich, nicht anders gehandelt. So lange jemand noch schwankt hat ein anderer, der definitiv zusagt einfach Priorität, schließlich möchte man seinen Kram ja auch irgendwann mal loswerden.


    Wie oft habe ich schon gehört "nehme ich" und dann hat man nie wieder etwas von den Leuten gehört. Nichts gegen den Threadsteller, ich kann seinen Unmut im Grunde verstehen, dennoch: Als Verkäufer wäre es hier durchaus interessanter "Rechtsansprüche" geltend zu machen für alle Fake-Käufer, die hier so rumspringen!

  • Guten Morgen,


    ja, der gemeine Laie verwechselt halt gerne mal die invitatio ad offerendum mit dem Antrag, das hat aber damals das Reichsgericht entsprechend der Marburger Argumentation entschieden.
    Wem langweilig ist: §§ 145 BGB. Latein kann man googlen. Wer es gelesen hat, kann dann ja mal den Fall der Reihe nach durchgehen und Klarheit verschaffen.


    Ansonsten: 1. Verkäufer (V), 2. Käufer (K), 3. Ehefrau (F). Ist doch klar?


    Grüße
    Jürgen

  • Ach Leute, wen wollt Ihr denn mit Eurer Überheblichkeit eigentlich beeindrucken?


    War doch nur eine normale Frage, kann man da nicht auch überwiegend normale Antworten erhalten?


    Na ja egal. Meine Frage ist grundsätzlich beantwortet worden. Danke für die ernsthaften Antworten, im übrigen halte ich es mit janceyquimper

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