Gesetzeslage bezüglich Lautstärke in Mietwohnungen

  • Hallo liebe "Drummerforum-User",


    heute möchte ich mal einen Thread eröffnen - abseits vom üblichen Drummer-Inhalt.
    Aus diesem Grund habe ich auch "Off-Topic" gewählt und hoffe, dass ich hier richtig bin.


    Immer wieder liest man in Threads, dass Drummer sich Sorgen um die Geräuchentwicklung in Mietwohnungen machen.
    Wenn man ein A-Drum-Set nutzt, kann ich das auch absolut verstehen.
    Mir jedoch geht es vor allem darum, wie sich das bei Nutzung eines E-Drum-Sets verhält.


    Soweit ich informiert bin (nach Befragung des städtischen Ordnungsamtes), verhält es sich so, dass es keine Dezibel-Beschränkung gibt, wenn man zu den üblichen Zeiten (also vor 22 Uhr) in einer Mietwohnung irgendwelche Aktivitäten ausübt.
    Wenn man dazu noch die Mittagsruhe einhält (12/13 - 15 Uhr), die übrigens - entgegen landläufiger Meinung, - keine gesetzliche Grundlage hat, muss man sich im Grunde keine Sorgen über zu hohe Lautstärke bei Nutzung eines E-Drum-Sets machen.
    Selbst wenn der Nachbar sich beschwert, weil er ein "Tong, Tong..." oder ähnliches Geräusch hört, kann man ihn darauf hinweisen, dass man lediglich für ein Stündchen seinem Hobby nachgeht und zwar außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten!


    ***************************************************************************************


    Hier mal ein paar gesetzliche Vorschriften:


    1) Ordnungswidrigkeitsgesetz
    § 117 Unzulässiger Lärm:

    II) Von Dritten im Haus verursachter Lärm
    Wenn z.B. ein neuer Mieter einzieht und seine Wohnung renoviert, wenn er musiziert oder kleine Kinder hat, dann ist dies in der Regel von den anderen Mietern hinzunehmen. Wegen der Sozialadäquanz haben sie zumeist auch keinen Mietminderungsanspruch.


    2) Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG
    § 10 Benutzung von Tongeräten:


    (1) Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräte), dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, daß unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.


    3) "www.anwalt.de" schreibt zum Thema:

    Jeder Mieter oder Eigentümer einer Wohnung hat gewisse Beeinträchtigungen seiner Rechte hinzunehmen. Dies ist durch das Nachbarschaftsrecht ausdrücklich so geregelt. Dennoch ist nicht jede Einwirkung zu dulden. Das Musizieren in der Wohnung gehört jedoch zu den gewöhnlichen Gebrauchsrechten des Mieters oder Eigentümers und zählt zur Ausübung des Persönlichkeitsrechtes, welches auch nicht von Gerichten überstimmt werden darf. Ein Mieter oder Eigentümer hat das Recht, die für sein Musizieren erforderlichen Musikinstrumente in die Wohnung zu verbringen, insbesondere dann, wenn der Mieter schon bei den Vertragsverhandlungen dem Vermieter gegenüber deutlich gemacht hat, dass er musiziert und dieses auch künftig zu tun gedenkt. Bedeutsam für das Musizieren ist sowohl die Lautstärke, als auch die Art des Instruments und damit die Dauer das Spielens. Als Maßstab für die Lautstärke wird die Ortsüblichkeit herangezogen. Bei dieser Beurteilung gilt nur, ob die Einwirkung das ortsüblich zu duldende Ausmaß überschreitet, nicht jedoch das subjektive Empfinden desjenigen, der sich in seiner Ruhe gestört fühlt. In diesen Fällen ist das Empfinden eines normalen Durchschnittsmenschen maßgeblich. Der Bundesgerichtshof hat grundsätzlich geklärt, dass von 8-12 Uhr sowie von 14-20 Uhr Singen und Musizieren in den heimischen vier Wänden auch dann erlaubt ist, wenn es die Nachbarn hören können. Allerdings gilt dies nicht für jede beliebige Lautstärke, z.B. Proben einer Rockband in der Nachbarwohnung muss niemand dulden. Allgemein gilt jedoch unbedingt die Ruhezeiten einzuhalten, unabhängig von der Art der Musik. Die genauen Regelungen hierzu enthält üblicherweise die Hausordnung. Nach der Rechtsprechung ist es zulässig und gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung etwa 1 ½ bis 2 Stunden täglich zu musizieren. Ist das Musikinstrument besonders laut und kann nicht auf Zimmerlautstärke reduziert werden, z.B. Akkordeon, oder handelt es sich um Hausmusik in Gruppen, reduziert sich die Zeit auf eine Stunde täglich unter Beachtung der üblichen Ruhezeiten. Abhängig ist die Dauer von der Art des Musikinstruments. Klavierspielen unter Einhaltung der täglichen und nächtlichen Ruhezeiten gehört bis zu 2 Stunden pro Tag zum vertragsgemäßen Gebrauch und auch Übungszeiten eines Schlagzeugspielers müssen in zumutbarem Rahmen von anderen Bewohnern oder Nachbarn ertragen werden, sie sind aber streng auf 45 Minuten täglich im Sommerhalbjahr und 90 Minuten täglich im Winterhalbjahr zu begrenzen.


    *************************************************************************************


    Somit ist im Grunde klar, dass es in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 12:00/13:00 Uhr, sowie von 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr eigentlich kein Problem sein dürfte, mit seinem E-Drum-Set in der Meitwohnung zu musizieren.


    Ich trage mich selbst gerade mit dem Gedanken der Anschaffung eines D-Drum-Sets und da das Miethaus, in dem ich wohne, sehr hellhörig ist, würde ich mich deshalb ggf. für das "Roland HD-3 V-Drum Lite Set" entscheiden, da dieses keine Base-Drum mit Fußmaschine besitzt und somit sicher sehr leise sein dürfte. Ggf. könnte man noch über Mesh-Bezüge für alle Tom-Pads nachdenken sowie einen schallisolierenden Teppich... dann wäre man schon auf der sicheren Seite.


    Daher halte ich den aufwändigen Bau von Schall-Podesten im Grunde fast für überflüssig...


    Wie seht Ihr das und wie sind Eure Erfahrungen?


    Schöne Grüße,
    imebro

    3 Mal editiert, zuletzt von imebro ()

  • Recht haben ist gut!
    Aber man macht sich nicht beliebt.
    Wenn Du darauf verzichten kannst und keine Revanche oder Nachteile zu erwarten sind, dann bitte schön.
    Eine Absprache mit den anderen Miteren ggf, Vermieter unter Hinweis auf die Gesetzeslage und die Rechtsprechung sollte Dennoch von Vorteil sein und mögliche, unnötige Denunziationen, Steitereien und Mißvertständnisse ausräumen.
    Vielleicht bezahlt der Nachbar ja die Materialkosten für den Schallschutzpodest, wenn Du ihm das ohne einen solchen vorführst?

  • Danke Dir...


    Im Grunde geht es mir vorallem darum, die Unsicherheiten einiger User des Forums zu beseitigen.
    Wenn man nicht gerade mit einer Rockband in der Wohnung spielt, dann müssen die Mitmieter es hinnehmen, wenn man außerhalb der ges. Ruhezeiten musiziert.
    Natürlich sollte man sich vorab mit den Mitmietern absprechen... aber es gibt ja immer Situationen, wo Mitmieter/Nachbarn es eben nicht akzeptieren und Terror machen. Dann kann man die hier aufgeführte Argumentation brauchen :)


    Im Übrigen ist ein E-Drum-Set mit absoluter Sicherheit (auch ohne Schallteppich und/oder Schall-Podest) wesentlich leiser, als eine Trompete, ein Klavier, ein Akkordeon oder eine E-Gitarre. Da kann man sicher unbedenklich für 1-2 Stunden am Tag musizieren, wenn man die o.g. Zeiten einhält.


    Schöne Grüße,
    imebro

  • Ich finde, dass hier die ganze Diskussion um Recht haben etc nix bringt, weil es egal ob einer Recht hat oder nicht einfach ärger gibt, wenn eine Partei auf ihrem Standpunkt beharrt und nicht nachgibt.


    Mal abgesehen davon hast du vollkommen aussen vor gelassen, dass es in vielen Mietshäusern, insbesondere wenn diese eine gewisse Größe überschreiten Hausordnungen gibt. Und da ist es dann schon so, dass die "rechtliche" Lage durchaus anders ist und zB auch das Trompete spielen nicht erlaubt ist.


    Deswegen ist eine pauschale Beantwortung der Frage einfach nicht möglich.

  • Das Thema schätze ich als Laie, bezogen auf die Juristerei, als nicht eindeutig. Das ist aber auch zweitrangig.


    Mich erschreckt die Einstellung einiger User hier im Forum, aus purem Eigennutz nach Lücken in der Rechtsprechung zu suchen um die ungeschriebenen Regeln des gemeinsamen Miteinanders auszuhebeln.
    Rücksichtnahme auf den anderen sollte auf gesundem Menschenverstand und nicht auf möglicher Rechtsprechung basieren.


    Ein andauerndes Geklopfe - auch von E-Drums - kann auch den Geduldigsten wahnsinnig machen.
    Ich würde das Trommeln immer nur im Einverständnis mit meinem Umfeld ausüben.

  • ...die Frage ist jedoch, ob man z.B. das Spielen einer Trompete überhaupt per Hausordnung verbieten kann? :whistling:


    Ich habe ja auch bereits geschrieben, dass man sich selbstverständlich vorab mit den Nachbarn/Mitmietern unterhalten sollte.
    Nur wenn sich welche dann doch gestört fühlen, was offenbar ja viele User des Forums so erlebt haben, dann kann man argumentieren, dass (in unserem Fall) das Spielen eines E-Drum-Sets in jedem Fall akzeptiert werden muss.


    Dies soll auch nur eine Hilfe darstellen für Diejenigen, die da unsicher sind, ob sie vielleicht in der Mietwohnung nicht mit ihrem E-Drum-Set spielen dürfen... ;) ... nicht mehr!!


    Wie nun jeder User damit umgeht, ist seine Sache und das muss er selbst entscheiden!


    Übrigens habe ich selbst meine Nachbarn bereits in einem Gespräch über mein Vorhaben informiert und von denen das OK erhalten. Zusätzlich habe ich ihnen gesagt, dass ich in 99% der Fälle sicher in der Zeit zwischen 17 und 19 Uhr für etwa eine Stunde spielen werde, was für sie völlig OK war. Also bitte nicht solche Argumente bringen wie "aus purem Eigennutz nach Lücken in der Rechtsprechung zu suchen um die ungeschriebenen Regeln des gemeinsamen Miteinanders auszuhebeln". Das paßt hier nicht und ist nun wirklich nicht meine Intension für diesen Thread gewesen :thumbup: Darüber hinaus sucht hier niemand nach Lücken in der Rechtsprechung, sondern es wurde lediglich die geltende Rechtsprechung und Gesetzeslage wiedergegeben... das ist ein riesiger Unterschied!!


    Schöne Grüße,
    imebro

    2 Mal editiert, zuletzt von imebro ()

  • Hallo,


    netter Versuch, aber schon das Blaue am Anfang ist für mich nicht nachvollziehbar.


    Grundsätzlich darf erst mal jeder tun und lassen, was er will, Art. 1, 2 I GG.
    Dummerweise gilt das auch negativ (Art. 1, 2 GG) und schon haben wir es: die Abwägung.
    Sie zieht sich durch alles Weitere und oft kommen wir dann zu ganz allgemeinen Fragen des Zusammenlebens,
    rein rechtlich gesehen auf verschiedenen Rechtsgebiete: Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht.
    Das nur grob.
    Beim Öffentlichen Recht kommen noch landesrechtliche Besonderheiten hinzu, aber auch die Gerichtsbarkeit ist untergliedert in Bundes- und Landesgerichte.
    Da kann es bei feineren Untergliederungen durchaus auch vielfältige Rechtsprechung geben, davon erfahren wir im Internet ein bisschen was, in Fachpublikationen deutlich mehr und schließlich an der Basis (im wirklichen Leben) so manche Überraschung, denn ein Gericht vor Ort kann einen bestimmten Fall vielleicht ganz anders entscheiden wie ein ganz anderes Gericht irgendwo ganz anders und am Ende erfahren von den Urteilen nur die Beteiligten, weil sie gar nicht veröffentlicht werden, was übrigens die Regel ist.


    Und ab jetzt kann man ein Buch schreiben, das letztendlich auch keine Rechtssicherheit bietet.


    Konkret:
    § 117 OWiG ist eine Bußgeldvorschrift für Lärmverursacher. Der Tatbestand ist sehr grob umschrieben und lässt massig Spielraum für Interpretationen. Zur Anwendung kommt die Vorschrift meist dann, wenn ein genervter Nachbar die Polizei ruft und diese vor Ort dann die Situation so interpretiert, dass es sich um unzulässigen Lärm handelt. Das Ergebnis ist dann, dass entweder eine Einstellung erfolgt, eine Verwarnung erteilt oder ein Bußgeld verhängt wird. Also im schlimmsten Fall heißt es für den Lärmenden, dass er zahlen muss.


    Landesimmissionsschutzgesetze gibt es mehrere, wir haben in Deutschland ein paar Bundesländer, dank des föderalen Systems machen die teilweise jeweils ihre eigenen Gesetze, die oft sehr ähnlich, manchmal auch sehr verschieden sind. Da muss man dann schon wissen, wo man wohnt, wenn man da nachsehen will. Auch hier handelt es sich um öffentlich-rechtliche Normen.


    Daneben gibt es aber auch namentlich im Bereich des Nachbarschaftsrechts und Mietrechts zivilrechtliche Normen, welche zur Anwendung kommen könnten, hier handelt es sich ja offenbar um eine Mietwohnung, da spielen sich die Verhältnisse zwischen Vermieter (V) und Mieter (Mn) ab. Wenn also der musikalische Mieter M1 Schlagzeug spielt und der unmusikalische Mieter M2 das doof findet, wird M2 gegen V vorgehen und V gegen M1. Das steht dann aber nicht im öffentlichen Recht, sondern im Zivilrecht, hier im Mietrecht und das steht vor allem in §§ 535 ff BGB. Dummerweise wird dort kein Wort über Schlagzeug oder Musik verloren, noch nicht mal explizit über Lärm, es geht ganz allgemein um Störungen. Im Nachbarschaftsrecht ist das ähnlich, da muss zum Beispiel § 1004 I BGB so ziemlich für alles herhalten. Wer sich die Vorschriften mal ansieht und daraus nicht schlau wird, hat eine ungefähre Ahnung davon, warum man das nicht eben mal mit einer Abschrift von irgendeiner seriös erscheinenden Homepage getan ist.


    Und nein, es gibt keine wirklich allgemeingültige Aussage. Musizieren ist grundsätzlich erlaubt, aber nur im Rahmen des Erträglichen, was das ist, entscheidet im Zweifel (und den muss man aufgrund der Rechtslage immer haben) das zuständige Gericht vor Ort. Für meine Hütte wäre das AG Frankfurt am Main Außenstelle Höchst. Kennt jemand ein Urteil von diesem Gericht?
    Aha.


    Und ja, es kommt immer darauf an, auf die Umstände des Einzelfalles.
    Wenn die im Gewerbegebiet gelegene Wohnung des Berufsjazzmusikers ansonsten nur Werktätige oder Schwerhörige wohnen und der zwei Stunden am helllichten Tag mit dem Besen seine Schnarre wischt, sieht die Sache anders aus, wenn im Stahlbetonbau, wo massenhaft Familien mit kleinen Kindern hausen, der Schwermetallmeister sein Quadruples vierstündlich täglich auf dem ungebremsten Kachelboden grundsätzlich zur Mitternachtsmesse zelebriert.


    Man kann immer wieder nur raten, einfach mit allen aural Beteiligten Vereinbarungen zu treffen, das ist das Einzige, was halbwegs sicher ist.


    Grüße
    Jürgen

  • Auch von mir einen Dank an Jürgen...


    Ich finde es im Grunde wichtig, dass wir diese Thematik hier einmal durch diskutieren.
    Immer wieder liest man hier im Forum ja Beiträge dazu, dass offensichtlich eine große Angst bei vielen Usern besteht, Rechtsverletzungen zu begehen, wenn sie ihrem Hobby nachgehen.


    Bei mir ist der Stand im Moment so, dass ich mit meinen Nachbarn (innerhalb unseres Miethauses) gesprochen habe und ihnen gesagt habe, dass ich zu "vernünftigen" Zeiten... also etwa zwischen 17 und 19 Uhr so 2-3 Mal pro Woche mit meinem E-Drum-Set spielen werde.
    Es war für alle OK.
    Dennoch beruhigt es mich, dass ich nun (nach meiner Recherche) aber auch weiß, dass ich mich damit im rechtlichen Rahmen bewege.


    Danke und schöne Grüße,
    imebro

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!