Kellerübungsraum - Mietrecht / Österreich

  • hallo zusammen,


    vielleicht weiss wer von euch bescheid, ich habe folgendes problem:


    gemieteter kellerraum, der als "proberaum" im mietvertrag bezeichnet wird.
    der raum ist soweit möglich schallisoliert (dämmatten etc.).
    und gehört jemandem privat, ich bin der hauptmieter.


    über diesem kellerraum befindet sich ein reisebüro mit bürozeiten tgl. 9-18 uhr
    samstags 8-12 uhr


    geübt wird meist ausserhalb der bürozeiten (etwa 2mal die woche 18-22 uhr)
    aber manchmal eben schon ab 16 uhr (drums only oder eben die ganze band - je nach freizeit)


    der gf des reisebüros hat nun über die hausverwaltung beschwerden geäussert, dass unsere
    aktivitäten während seiner bürozeiten störend sind. ich weiss nicht, wie ich am besten vorgehen soll.
    lt. konsumentenschutz sind die geschäftsbedingungen (ruhezeiten etc.) aus dem mietvertrag bzw. die
    der wohnungsgenossenschaft einzuhalten. diese hab ich jetzt eingefordert. der mensch vom
    konsumentenschutz meinte, wenn diese zeiten eingalten werden (auch ggf. lautstärkegrenzen), dann
    gibt es keine weiteren probleme.


    wer weiss mehr?


    ?(

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  • Das Internet, bei Rechtsfragen, zu bemühen ist in der Regel der falsche Weg, da hier nur Halbwahrheiten zu finden sind. Aus diesem Grund solltest du dich auf dem österreichischen Gegenstück zum deutschem Ordnungsamt erkundigen oder eben beim Anwalt deines Vertrauens und mit der Fachrichtung Mietrecht ein aufklärendes Gespräch führen.

    Gruß Gerd



    Beer is cheaper than therapy!

  • Hallo,


    wenn das Ordnungsamt so qualifiziert ist, wie in Deutschland, würde ich es für eine individuelle Rechtsberatung nicht heranziehen wollen.


    Zivilrecht:
    In Deutschland wäre es so dass sich der Mieter des Reisebüros bei seinem Mieter beschweren müsste. Alles Weitere würden diese Parteien untereinander zu klären haben.
    Im Verhältnis von Vermieter zu Proberaummieter käme es darauf an, was vereinbart ist. Neben dem schlichten Begriff "Proberaum" enthält so eine Vertragsurkunde ja meist noch ein paar andere Worte. Aufgrund derer allein ist es schon für eine brauchbare Beratung notwendig, diese dem Berater zu unterbreiten. Das wollen wir hier natürlich ausdrücklich nicht, aber dort, wo man eine fachkundige Beratung bekommt, Mieterverein eventuell (hierzulande machen manche nur Wohnraum) oder eben direkt Anwalt.
    Sollte tatsächlich zur Lärmemission und zu Zeiten nichts drin stehen, dann wäre das ja schön, dann würde es nämlich lustig.
    Nicht ganz vergessen sollte man vielleicht die Kündigungsfristen und -modalitäten.


    Öffentliches Recht:
    Ruhestörung ist in Deutschlag öffentlich-rechtlich geregelt, Verstöße verfolgen hierzulande die zuständigen Behörden. Die haben allerdings mit Mietverträgen, weder Vermieter-Reisbüromieter noch Vermieter-Proberaummieter zu tun. Die interessieren sich nur für öffentlich-rechtliche Vorschriften, nach denen Lärm eben nur da und dort und unter bestimmten Bedingungen ausgeübt werden darf. Das ist dann je nach Baugebiet auch wieder unterschiedlich. Ein Reisebüro und ein Proberaum wird man nicht in einem reinen Wohngebiet, wohl auch nicht in einem reinen Industriegebiet haben. Wie laut es draußen bzw. drinnen im Reisbüro ist, das wissen ja aktuell auch nur die Götter und einer mehr.


    Da ich von Österreich sowieso keine Ahnung habe und hier nebenbei ganz privat bin und auch die Fallschilderung für eine Beratung nebenbei ohnehin zu dünn ist, darf ich vorsichtshalber dezent darauf hinweisen, dass diese Auskunft allgemeiner Natur ist und insbesondere ohne jegliche Gewähr erfolgt.


    Ein ganz persönlicher Rat völlig losgelöst von der Fragestellung:
    a) sprecht freundlich mit dem Reisebüro
    b) fangt mit dem Proben diszipliniert nach Büroschluss an und keine Sekunde vorher


    Grüße
    Jürgen

  • danke für die rückmeldung.


    es ist wirklich so, dass im mietvertrag der raum als proberaum tituliert ist und keine probezeiten vereinbart sind.
    natürlich versuchen wir einen vernünftigen konsens zu finden und vorwiegend außerhalb der bürozeiten des
    reisebüros zu proben, was aber leider nicht immer möglich ist. wenn sich unsere ohnehin sehr raren übungszeiten
    dann nochmal um einige stunden reduzieren, wirds nix mit fortschritt. aber klarerweise sind wir erwachsen genug um
    auch die "gegenseite" zu verstehen, und zu respektieren. ich will nur im vorfeld schon wissen, was passiert, wenn
    die "ernst" machen.


    unsere vermieterin unterstützt uns sehr, gottseidank.



    lg

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