Portokosten bei Reklamierung?

  • Hallo Leute,
    ic hatte vor ca. nem Vierteljahr in einem Onlineshop zwei neue Paiste Line Full-Crashs gekauft. Das 18"-Becken hat jetzt einen vertikalen, ca. 3cm langen[1], Riss (d.h. quer über die Rillen) in der Mitte zwischen Rand und Kuppe! Das muss also eindeutig ein Fabrikationsfehler sein.
    Ich will das Ding nun einhscicken und der Laden will mir die Portokkosten aufgebrummen ("die frachtkosten bei garantie-umtausch können wir leider nicht übernehmen").
    Ist das überhaupt rechtens?


    Tschöö & Danke Philip


    [1] Habe ihn bei ca. 1,5cm Größe bemerkt, da ich auf das Becken aber angewiesen war, habe ich es einfach weitergespielt. Habe ich dem Shop aber mitgeteilt.

  • Zitat

    Original von maxPhil



    [1] Habe ihn bei ca. 1,5cm Größe bemerkt, da ich auf das Becken aber angewiesen war, habe ich es einfach weitergespielt. Habe ich dem Shop aber mitgeteilt.


    Das war aufjedenfall ein Fehler!!!!


    Ansonsten, die Fracht kostet nicht die Welt. Das die Fracht nicht in den Garantieschutz fällt ist aber auch irgendwie logisch. Die Garantie hat ja nichts mit der Ware zu tun.

  • Zitat

    [1] Habe ihn bei ca. 1,5cm Größe bemerkt, da ich auf das Becken aber angewiesen war, habe ich es einfach weitergespielt. Habe ich dem Shop aber mitgeteilt.


    ich denke für die Garantie hat das keine Bedeutung- man kann das Becken ja sowieso nicht reparieren.
    Lass dich auf keine Verhandlungen mit unlustigen Verkäufern ein. ;)

  • Meines unmaßgeblichen Rechtsempfindens (und den restlichen BGB-Kenntnissen) nach muss DER HÄNDLER bzw. PAISTE (oder der Vertrieb) das zahlen!


    Was kannst du dafür, dass das eingeschickt werden muss?


    Wenn das manche Händler machen, dann imho nach dem Motto "Probieren kann man´s ja mal".


    Ich hatte jetzt die gleiche Situation (nur mit einer Trommel, die ab Werk bzw. ab Händler eine Macke hatte). Der Händler wollte erst auch nicht so ... letztlich hat er mich dann mit dem "Kundendienst" des Vertriebs kurzgeschaltet und vorher ausgehandelt, dass ich von denen einen portofreien Rücksendeschein bekomme.


    Aber hier gibt´s ja auch trommelnde Anwälte, die das bestimmt ganz genau wissen ...

  • Die anfallenden Kosten muss kein Unternehmen vorher übernehmen. Wenn allerdings ein Garantie-Fall vorliegt dann schon, d.h. die Kosten müssen erstattet werden.


    D.h. du müsstest es auf eigene Kosten einschicken (lassen) und bekämst die Kosten bei einem Garantie-Fall erstattet.


    Allerdings ist das seltenst der Fall, die meisten Händler und Hersteller sind da sehr kulant und übernehmen das meiste von vorneherein. Und nur falls kein Garantie-Fall vorliegt wollen sie eine Kostenerstattung. Aber das auch nicht immer.


    Das ist mein aktueller Rechtsstand.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • So wie Chuck-Boom sich das vorstellt, sollte es meiner Meinung nach auch laufen.


    @00 Ich habe auch nachgefragt wie es mit Erstattung der Kosten aussieht. Musik-Service war bisher immer ziemlich nett und ich denke da wird sich eine Lösung finden.


    Natürlich ist das Porto nicht viel, aber ich sehe keinen Grund, warum ich das bezahlen sollt. Und ich denke auch nicht, dass das ein Fehler war das Becken weiterzuspielen, da war wirklich nix zu retten und der Schaden liegt eindeutig in der Produktion (so ein Riss kann nicht anders, als durch einen Produktionsfehler entstehen)!


    Grüße Philip

  • Moment, bevor ich hier was falsches Sage.


    Was ich in meinem ersten Post meinte sind die Frachtkosten die du zum Händler hast, die Kosten die der Händler zum Vertreib hat, kann der dir nicht aufbrummen!!!!!


    Wie ich vor Jahren mein China eingeschickt habe, habe ich nur die Portokosten von mir zu MP bezahlt, alles was danach kommt brauchte ich nicht bezahlen.

    Einmal editiert, zuletzt von die_happy ()

  • Im BGB §439 heißt es:


    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.



    Der Händler ist aber nur für Gewährleistungsansprüche zuständig, fällt etwas unter die Garantie kann er Versandkosten und eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Wobei auch dies die meisten Händler und auch Hersteller übernehmen, aber in Garantiefällen ist das Kulanz des Händlers.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

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