Band (GbR) als Nebentätigkeit beim Arbeitgeber melden

  • Hallo,
    vielleicht hat hier jemand ein bisschen Erfahrung mit dem Thema...?


    Wir möchten mit unserer Coverband eine GbR gründen. Dann muss ich das ja meinem Hauptarbeitgeber mitteilen / ihn um Genehmigung bitten. Nun ein paar Fragen dazu...
    Was muss ich dem Arbeitgeber alles mitteilen bezgl. Arbeitszeit und Verdienst bei der Nebentätigkeit? In den zahlreichen Vordrucken für so eine "Anfrage auf Genehmigung", die man im Netz findet, sind diese Angaben drin. Nun ist es aber ja nicht so wie beim Babysitten, wo ich 10 Stunden pro Woche arbeite und 5 Euro auf die Stunde bekomme. Unsere Band wird ohnehin als "Hobby" durchgehen, da sich der Gewinn in Grenzen halten wird :D
    Wird Zeit für die Proben auch berücksichtigt oder nur die Gigs, also da wo auch Geld reinkommt?
    Muss ich das in meinem Fall vielleicht auch gar nicht so genau ausführen? Reicht es z. B. wenn ich sage, ich bin in der Band X Gbr nebenberuflich beschäftigt?
    Hat das jemand von euch auch schon gemacht?


    Vielen Dank schon mal!

    Four on the floor sind zwei zu viel.


    SONOR Vintage Series: 20", 22" BD; 14" Snare-Drum; 10", 12" TT; 14", 16" FT

    PAISTE 2002, 2002 Big Beat, 602 Modern Essentials, PstX

    Next Gigs: 16.03. Heimathafen Lörrach und 10.05. Marktplatz Emmendingen mit >> Blackwood Mary

    >> Mein Vorstellungsthread

  • Die Galaband, in der ich spiele, ist auch eine GBR! In meinem Haupberuf arbeite ich "nur" teilzeit, jedoch mit einem unbefristeten Vertrag.
    Hier sagt der Gesetzgeber, daß ich meine selbständigkeit als Musiker zwar melden, jedoch nicht genehmigen lassen muss. Was ich mit der Musik verdiene, geht lediglich das Finanzamt etwas an, nicht jedoch meinen Arbeitgeber!


    Würde ich vollzeit arbeiten, würde es nicht reichen, meine Tätigkeit als Musiker lediglich anzuzeigen. Ich müsste mir diese also vom Arbeitgeber genehmigen lassen.


    Was deinen Verdienst als Musiker betrifft, so würde ich darüber beim Arbeitgeber keine Angaben machen, mit der Begründung, daß dies im Moment noch in keinster Weise vorhersehbar ist.
    Vorsichtiger wäre ich hier natürlich gegenüber dem Finanzamt!


    Mein Tip an eure Band, als GBR! Legt euch eine Kasse an, mit der ihr unter anderem auch die Kosten für einen Steuerberaters decken könnt. Einer von euch sollte eine gewisse Buchführung übernehmen, in die alles mit einfließt. Sogar die Fahrten zu den Bandproben können steuerlich geltend gemacht werden. LASST EUCH AUSGIEBIG BERATEN, über die Dinge, die auf euch zukommen!
    Sammelt Belege, von Instrumenten bis zur Unterhose!


    Hier weiter ins Deteil zu gehen, würde wohl den Rahmen sprengen, da dies ein ziemlich umfangreiches Thema ist!


    Gruß vom Fürst

  • Würde ich vollzeit arbeiten, würde es nicht reichen, meine Tätigkeit als Musiker lediglich anzuzeigen. Ich müsste mir diese also vom Arbeitgeber genehmigen lassen.


    Wirklich?
    Ich selber arbeite vollzeit und habe einen Nebenjob am Samstag.
    Zwar nicht als Musiker, aber egal.
    Auch hier gilt: Ich muss es meinem Arbeitgeber melden, mehr aber auch nicht.
    Meldet man es nicht, dann ist eine Abmahnung angebracht.
    Das einzige, wo seitens des Arbeitgebers ein Einwand gerechtfertigt wäre, ist wenn die Nebentätigkeit mit den Interessen des Vollzeitjobs kollidieren würde.
    Also zum Beispiel: Nebentätigkeit bis in die frühen Morgenstunden, sodass man weder ausgeschlafen noch konzentriert am Arbeitsplatz erscheint. Oder eine Nebentätigkeit bei der Konkurrenz.


    Das mit dem Ausschlafen könnte hier meines Erachtens der einzige Grund sein, dass der Arbeitgeber etwas dagegen haben könnte.


    Korrigiert mich, wenn ich falsch liege!


    Grüße und viel Erfolg!
    Tom

  • Das mit dem Ausschlafen könnte hier meines Erachtens der einzige Grund sein, dass der Arbeitgeber etwas dagegen haben könnte.

    So sehe ich das auch. Aber Die Gigs sind nach Vertrag um 2 Uhr zuende und ich habe ja auch zwischen den Sets Pausen...

    Four on the floor sind zwei zu viel.


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  • Unsere Band wird ohnehin als "Hobby" durchgehen


    Hallöle,


    ich verstehe den Aufriss nicht.


    Man muss sich schon entscheiden: schwanger oder nicht-schwanger.


    Entweder die Sache ist Hobby, dann ist das eine Hobby-GbR und fertig, geht niemanden etwas an, jedenfalls grundsätzlich nicht
    (Beispiel einer Ausnahme: man spielt in einer Band, die auf der Bühne genüsslich freie Liebe über 69 Minuten lang auslebt und arbeitet tagsüber als Lehrkraft im konfessionsgebundenen Kindergarten oder man spielt in einer Band mit verfassungsfeindlichen Texten und arbeitet tagsüber beim Verfassungsschutz, äh, Moment, also bei dem Beispiel bin ich mir nicht so sicher, aber als Vorstand der Dingensbank in der Band "Bankrobbery" zu spielen, könnte, aber wer weiß ...)


    Falls die Sache professionell laufen soll, dann darf man gerne die übrigens längst gegründete GbR noch weiter verbürokratisieren. Wenn hinten Gewinn bleiben sollte, würde ich mal sagen:
    a) Ihr seid wirklich gut oder
    b) Ihr habt einen Scheiß-Steuerberater


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Was steht eigentlich im Arbeitsvertrag?
    (Man könnte ja auf die Schnapsidee kommen, da mal rein zu schauen).


    PPS
    Hobby-Musiker und "Semi-Profis" sind immer eine gute Adresse, um die lustigsten Halbwahrheiten kredenzt zu bekommen,
    ich muss da immer head-banging machen, manche denken, das läge an der Musik


    PPPS

    Die Gigs sind nach Vertrag um 2 Uhr zuende und ich habe ja auch zwischen den Sets Pausen


    Dann ist alles gut.
    Also um Viertel vor Zwei kommt der halbbesoffene Veranstalter, legt einen Schein auf die Trommel und sagt: "eine halbe Stunde geht noch!"
    So gegen Viertel vor Drei baut man dann mal langsam ab, also das Schlagzeug,
    um halb Vier ist die Karre fahrbereit, die albernen 150 km sind in Nullkommanix bewältigt,
    am Proberaum findet man sich gegen Sechs ein, um halb Sieben ist das Gerümpel schon drin,
    da man ja Proberaum mit Toilette hat, sind die Zähne schnell geputzt, die Krawatte umgelegt
    und um Acht begrüßt man strahlend den Chef.

  • Kann man sicher machen, aber ich denke, man MUSS nicht. Es sei denn, du hast mit deiner Band so viele Gigs, dass du dich kaum retten kannst. Dann lieber beim Arbeitgeber Bescheid geben.

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