Abrechnung als Gastmusiker - Steuer / Künstlersozialabgabe

  • Hallo,


    Ich habe als Privatperson dieses Jahr einige Auftritte bei einer Band (GbR und etwa 1/4 ihrer Auftritte) aushilfsweise mitgespielt und auch Gage dafür erhalten.
    Jetzt stellt sich die Frage nach der steuerlichen Seite bzw. Abrechnung. Nicht die Frage ob diese Einkünfte auch von mir zu versteuern sind, sondern wie ich das ggü der Band quittieren kann, dass die es wiederum als Werbungskosten geltend machen und entsprechend buchen könnnen!


    Ich würde gerne einfach eine "Privatrechnung" schreiben und hierbei die erhaltene Gage als "Aufwandsentschädigung" quittieren, was es auch ist. Dann könnten die das doch richtig in ihrere Erklärung buchen ohne weitere Abgaben zahlen zu müssen.
    Es liegt auch keine Gewinnerzielungsabsicht meinerseits vor. Allerdings (i.S. KSK) liege ich über dem Freibetrag von 450€, jedoch (i.S. KSVG §3) nicht über 3900€ p.a.



    Wie machen das die Profis oder im Hobbybereich mit Gastmusiker?
    Hat jemand Erfahrung damit???
    Müsste die Band für mich Beiträge an die KSK abführen?


    (Der eine Thread ist schon paar Jahre alt, deshalb stelle ich erneut die Frage)


    Danke und Grüße

    7 Mal editiert, zuletzt von Drumhart ()

  • Zunächst: Was Du in Deine Rechnung reinschreibst als Inhalt: "Gage", Aufwandsentschädigung" etc pp., ist relativ wuppe: ob die Einnahmen steuerlich relevant sind oder werden, wird nach anderen Kriterien entschieden. Bsp. ist die Einordnung Deiner Tätigkeit als steuerfreie "Liebhaberei" nicht abhängig davon, welchen Namen das Kind auf der Rechnung erhält. Also verwende den Begriff "Aufwandsentschädigung", aber verspreche Dir davon keinerlei Rechtswirkung.


    Da ich davon ausgehe, dass Du für Deine Tätigkeit keine Gewerbe angemeldet hast und auch keine Steueridentifikationsnummer hast, mache es einfach:


    Schreibe eine normale Rechnung (den Begriff "Privatrechnung" gibt es steuerlich eh' nicht und brauchst Du auch nicht zu verwenden). Den €-Betrag weise aus. Unter die Rechnung schreibst Du: "Diese Rechnung ist gem. § 19 USTG umsatzsteuerbefreit". Kassiere das Geld - oder lass es überweisen. Quittiere bei Barzahlungen den Erhalt, etwaig auf der Originalrechnung. Ganz wichtig: Eine Kopie der Rechnung in Deine Unterlagen ! Fertig.


    Zur Mitte des Jahres solltest Du dann die Rechnungen mal durchgehen und checken, ob Du in den kritischen Umsatzbereich kommst. Wie gesagt: "Umsatz", nicht Gewinn. Wenn ja, solltest Du dich mit einem Steuerberater zusammensetzten, dann musst Du 7 % der erhaltenen Beträge abführen. Dein Risiko. Wenn Du das vermeiden willst, packst Du auf Deine Rechnungen von Anfang an 7 % MWSt drauf, musst Dich dann aber beim Finanzamt melden und die Umsatzsteuer auch regelmäßig abführen, ansonsten riskierst Du ein Verfahren wergen Steuerhinterziehung.


    (PS: Vorsicht: Solltest Du mehrere Gewerbe laufen haben und mehrere Kleinunternehmungen betreiben, werden bei Bemessung der Kleinuntenternehmung die Umsatzzahlen zusammengerechnet, da Du als Unternehmer steuerpflichtig bist, nicht Deine einzelnen Kleinunternehmungen).


    Das wären so meine 5 cent zu Deiner Frage.


    PS: Wenn Du - wie Du sagst - unter den Bemessungsgrenze der KSK liegst, bist Du auch nicht abgabepflichtig bzw. wirst nicht in die KSK aufgenommen).

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    Einmal editiert, zuletzt von Seelanne ()

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