Aufteilung der Rechte - Songs und Aufnahme

  • Hallo in die Runde.


    In den letzten Jahren kam es immerwieder mal vor, dass ich in irgendeiner Form an Musikproduktionen beteiligt war. Das reicht von einfachen Einspielen der Drums bis hin zur Mitarbeit an Production.
    In vielen Situationen waren das Settings, in denen keine Label oder Manager oder dergleichen involviert waren. Dementsprechend wenig wurde natürlich auch über Aufteilung der Rechte an Song und Aufnahme gesprochen.
    Das ist ok und ich hab kein Interesse diese Themen bei vergangenen Aufnahmen aufzurollen. Allerdings gibt's ja auch eine Zukunft und da möchte ich gewisse Dinge möglicherweise vorab klären. Daher möchte ich einfach mal fragen, wie ihr das so handhabt?


    Hier mal drei Szenarien:


    1)
    Angenommen ich werde gefragt, ob ich mit einem Sänger einen Song aufnehmen will. Ich werde für die Arbeitszeit auch normal bezahlt. Man sagt mir, wie in etwa man sich meinen Part vorstellt bzw. hat schon eine Demo.
    Ich spiele das also ein und alle sind happy. Wenn ich das richtig verstehe hab ich dann natürlich keinen Anteil am Songwriting (das wäre das englische Publishing Right oder?), jedoch am Leistungsrecht (entspricht das dem englischen Master Right?). Stimmt das so?


    2)
    Ähnliche situation wie bei 1). Ich werde wieder für meine Arbeitszeit bezahlt und gefragt, ob ich bei der Songaufnahme mitwirken will.
    Der Song ist, was Vocals (Text und Melodie) und Akkordfolge betrifft, schon geschrieben. Jedoch kommen dann von meiner Seite noch eine Bassline oder eventuell eine Leadgitarre und natürlich ein Groove dazu.
    Als ausübender Musiker hab ich, so denke ich, wieder ein Recht auf Anteile am Leistungsrecht. Wäre ein gewisser Prozentsatz am Songwriting in so einem Fall auch gerechtfertigt?


    3)
    Jemand kommt zu mir mit einer Demo - Akustikgitarre und Gesang - und will, dass ich die Produktion bis hin zum fertigen Song übernehme. Wieder werde ich für die Arbeitszeit bezahlt.
    Es wird alles von mir eingespielt (mit Ausnahme des Gesangs natürlich), ich schreibe die Parts aller Instrumente, nehme selbst auf und mische ab. Im Grunde liegt die gesamte Produktion in meinen Händen.
    Liege ich mit der Vermutung richtig, dass dann was das Leistungsrecht angeht der größte Teil bei mir zu verorten ist (eben alles außer dem Einsingen der Vocals). Wäre in dem Fall ein deutlicher Anteil am Songwriting auch gerechtfertigt?



    Mir ist klar, dass vieles hier eine Ausmachungssache unter den Beteiligten ist. Aber es gibt bestimmt gewisse Richtwerte, an denen sich im Musikeralltag meist orientiert wird, oder?
    Wenn ich in Zukunft an Produktionen beteiligt bin, möchte ich einfach ungefähr wissen, was ich so in etwa aushandeln kann, ohne abgehoben und unverschämt zu sein, jedoch möchte ich auch nicht über den Tisch gezogen werden.


    Wenn jemand ein gutes Buch kennt, das in diesem komplexen Gebiet des Musikrechts einen guten Überblick verschafft, freue ich mich auch gerne über eine Empfehlung.
    (Die kann man auch gerne in dem Thread posten: Buch für Musikrecht)


    Also bitte her mit euren Erfahrungen.


    Beste Grüße
    Stefan

  • Zu1. Wenn du an Produktionen als Session Musiker Mitgewirkt hast, die Veröffentlicht wurden, kannst du der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsrechten (GVL) deine Mitwirkung mitteilen. Das Kannst du unabhängig irgendwelcher Zustimmung dritter machen.


    Zu2. Da bist auch der Session Musiker der den Song interpretiert.


    Zu3. Da bist auch der Session Musiker der den Song interpretiert.


    Wenn man es genau nimmt hast du bei keinem deiner drei Szenarien ein Recht auf Beteiligung.


    Jedoch kommt es auch auf die Beziehung an, die du zu den Beteiligten hast. Wenn du den gesamten Track außer Gesang einspielst und auch noch das recording übernimmst, würde ich dich schon mit 7,5% beteiligen.


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  • In der Regel bekommen Produzenten Anteile an den Rechten, dass musst du dann aber aushandeln. Die Industrie (Plattenfirma) delegiert oft einen Produzenten, der dann im Plattenvertrag schon mit Anteilen versehen wird.


    Verträge mit der Industrie sind knallhart;-)


    Verlage und sonst noch irgendwelche Unternehmen, wenn du sie nutzt, hätten auch gerne einen Anteil an deinem Erfolg.


    EDIT: Als Musiker ist die GVL, als Komponist, Texter oder Produzent ist die GEMA für dich interessant.


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  • Deine Fragen wundern mich jetzt aber schon... Versteh mich nicht falsch, wird beim "Drumtrainer Berlin" nicht auf diese Themen wie Vermarktung, Erwerb des Lebensunterhalts und den Industrie geflogenheiten focosiert?
    Bei der Menge Geld die man da lässt...


    Dass finde ich gehört genauso zum Business dazu, wie ordentlich Drummen zu können.


    Aber tolle Entwicklung hast du durchgemacht :thumbup:


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  • Über welche Art von Produktionen reden wir denn hier? Oder besser ausgedrückt, in welcher Liga arbeitest du denn, dass sich solche Fragen in Zukunft stellen? Die allermeisten Musiker verdienen über Leistungsschutzrechte doch eh schon fast nix, lohnt es sich dafür überhaupt, sich nen Kopf zu machen?
    Ich handhabe das in der Regel so, dass ich mich gerne im Anschluss mal zum Essen einladen lasse, damit habe ich vermutlich den Gegenwert zu erwartender Erlöse sogar überschritten ;)

  • Deine Fragen wundern mich jetzt aber schon... Versteh mich nicht falsch, wird beim "Drumtrainer Berlin" nicht auf diese Themen wie Vermarktung, Erwerb des Lebensunterhalts und den Industrie geflogenheiten focosiert?
    Bei der Menge Geld die man da lässt...


    Stimmt, da lässt man ne Stange Geld liegen [Mir war's das wert und es hat sich auch rentiert, da es mir neben der Ausbildung auch Jobmöglichkeiten eröffnet hat - das an dieser Stelle nur als Nebenbemerkung]. Hab grad aus Interesse mal nachgesehen, was das denn derzeit so kostet. Als ich dort studiert hab hat mich das nicht so viel gekostet, dafür war's noch etwas anders aufgebaut. Wir hatten damals die Wahl zwischen zwei Kursen und ich hab mich für die "nur Schlagzeugspielen" Variante entschieden und zusätzlich einen Pädagogikkurs gemacht. Die andere Variante, die zur Auswahl stand hatte einen Businessteil dabei, hab ich aber eben nicht gemacht, ich wollte einfach Schlagzeug spielen :D
    Faierweise sollte ich auch erwähnen, dass auf meine Anfrage hin wir damals dann einen kurzen Crashkurs zu dem Thema dazubekommen haben. Leider waren die meisten meiner Kommilitonen da nicht so interessiert dran und deshalb gab's da nicht sonderlich viel.


    Das Grundprinzip ist mir glaub ich schon einigermaßen klar. Als reiner Musiker hab ich natürlich kein Recht an der Urheberschaft, sondern kann eben nur meine Mitwirkung am Werk melden (Leistugsrecht). Der Komponist und Texter hat das Urheberrecht.
    Es ist glaub ich einfach nur oft diese Grauzone, die mich manchmal etwas verwirrt, quasi wo hört das Musikersein auf und wo fängt das Mitwirken am Songwriting an.
    So wie dein Beispiel hier:

    In der Regel bekommen Produzenten Anteile an den Rechten, dass musst du dann aber aushandeln. Die Industrie (Plattenfirma) delegiert oft einen Produzenten, der dann im Plattenvertrag schon mit Anteilen versehen wird.

    Das klingt schon nach 'nem Fall, in dem jemand als Produzent für seine Arbeit als ebensolcher bezahlt wird und dann oben drauf noch eine Beteiligung am Urheberrecht bekommt. So ähnlich wie mein Szenario 3.


    Ich glaube mich auch vage an ein Interview oder eine Diskussion zu erinnern, in welcher es um eben solche Aspekte ging. Dass z.B. der Produzent womöglich mit der Auswahl der Sounds (etwa in modernen Popproduktionen) schon so viel Einfluss hat, dass ihm ein Anteil an der Urheberschaft zustehe, obwohl er nichts im klassischen Sinne geschrieben hat.
    Oder man denke an das Beispiel eines Clyde Stubblefield, welcher uzählige male gesamplet wurde, aber nie wirklich was davon hatte, außer dass man irgendwann seinen Name kannte, weil er eben keinen Urheberrechtsanspruch hatte. Das hatte schon auch für Diskussionen um die Verteilung der Rechte gesorgt. Klar, sowas ist ein Spezialfall. Und ich hab jetzt auch nicht große Angst, dass meine Beats etliche male gesmplet werden, außer von mir selber :D
    Auch glaub ich mich bei einer Produktion daran zu erinnern, dass es im Raum stand bei ein oder zwei Musikern, ihnen Songrechteanteile zu geben - ich glaub weil die Bezahlung sonst nicht so toll war. Weiß aber die genauen Umstände nicht mehr und das Ergebnis auch nicht.


    Anderes Beispiel (das es so schon gegeben hat, jedoch dann im Sand verlaufen ist ohne dass ein fertiges Produkt entstand):
    Jemand tritt an mich heran, ob ich nicht einen Beat für ihn hätte oder erstellen kann. Es geht um Hip Hop. Er würde dann andere Instrumente und Vocals drüberlegen. Das Gegenüber ist kein Fremder, vielleicht sogar ein Freund, oder aus irgendeinem Grund klingt das Projekt für mich spannend und ich lass mich drauf ein. Ich mach also einen Beat, an den Drums, am Computer mit ein paar schönen Effekten und Spezialsounds, wie in dem Genre halt nicht unüblich.
    Im klassischen Sinn hab ich jetzt weder Text noch Akkordfolge oder Melodie beigesteuert. In so einem Fall wäre ein Anteil an der Urheberschaft schon legitim, oder wie seht ihr das?
    Natürlich sollte das vorab besprochen werden, sonst gibt's eh nur Streit.


    Wahrscheinlich gibt es einfach allemöglichen Szenarien. Am Besten einfach vorab ausmachen, was Sache ist, sobald im Raum steht, dass man eben mehr ist als "nur" Musiker.

  • Das klingt schon nach 'nem Fall, in dem jemand als Produzent für seine Arbeit als ebensolcher bezahlt wird und dann oben drauf noch eine Beteiligung am Urheberrecht bekommt. So ähnlich wie mein Szenario 3.


    Als Produzent bist du in der Funktion des "Art Directors" und verwirklichst deine Idee, wie der Song klingen soll. Es gibt einige Beispiele von Musikern die auch Produzenten sind zB. Alan Parson, Nile Rogers, Prince, Brian Wilson, um nur einige die bekannt sind zu nennen. Und alle komponieren und formen ihren Stile selber, und suchen sich ihre Session Musiker passend zu ihren Projekten aus.


    Ich mach also einen Beat, an den Drums...
    Im klassischen Sinn hab ich jetzt weder Text noch Akkordfolge oder Melodie beigesteuert...


    Im klassischen Sinne kannst du aber auch bei solch einer Zusammenarbeit ein gemeinsames Urheberrecht aushandeln. Die Aufnahmen, die Mischung, das Master gehören ja dir, und da schließt sich halt der Kreis der Abhängigkeiten.


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