Drum Cover erstellen - Urheberrecht

  • Hi Two,

    Jungs, ich finde es klasse, dass Ihr so ernsthaft und ausführlich Auskunft gebt, aber manchmal seid Ihr einfach viel zu nett

    das ist natürlich nicht so ganz von der Hand zu weisen. :) Aber der Thread dient ja auch anderen und mir z. B., mich noch einmal zu vergewissern, dass es nicht plötzlich im Jahr 2016 doch eine YouTube-Urheber-Wundermaschine gibt, die beim Hochladen jedes Covers alles rechtlich reinwäscht. Es klang so und das wäre auch für mich verlockend gewesen. ^^


    Wenn ... ja wenn ... die harte Realität nicht wieder durch den nüchternen Blick zweier Juristen Einzug erhalten und mich aus meinen sanften Cover-Träumen ...


    Nein, ich find's gut, dass das immer mal wieder auf die Startseite kommt. Es macht nämlich klar, dass eine musikalische Idee Wert hat, der von jemandem geschaffen wurde.


    Grüßlichst
    Hajo K

  • BTW, gibt es eigentlich bekannte Fälle, wo Cover-Youtuber deswegen angezeigt oder abgemahnt wurden?

    Es ist nicht viel veröffentlicht, oft sind trotz eindeutiger Rechtslage die Umstände ungewiss, wie z.B. hier.
    Den meisten Rechteinhabern scheint eine von ihnen bestimmbare Handhabung durch Youtube zu reichen. Das geht schneller, als den Uploader ausfindig zu machen und sich mit ihm herumzuschlagen. Wenn Cover-Upload-Abmahnungen aktuell besonders einträglich wären, würde es sicher mehr davon geben. Die Interessen liegen aber anders als z.B. bei Filesharing, bei Coverversionen besteht nicht eine vergleichbare Gefahr der weiteren Vervielfältigung und aus der Youtube-Verbreitung können auch Vorteile resultieren. Das ist aber alles unabhängig von der Frage, ob ein Rechtsverstoß des einzelnen vorliegt oder nicht.


    Edit: Vor den "Music Policies": http://www.nytimes.com/2013/08…ver-songs-on-youtube.html


    HIer liegt mal wieder ein krasser Gegensatz zwischen dem Aufwand des Fragestellers und dem der Antwortenden vor. Jungs, ich finde es klasse, dass Ihr so ernsthaft und ausführlich Auskunft gebt, aber manchmal seid Ihr einfach viel zu nett :huh:

    Antworten sind immer aufwändiger als Fragen, kein Grund, nicht nett zu sein. Man antwortet in einem Forum ja auch nicht nur gegenüber einem einzelnen Fragesteller, sondern gegenüber vielen geschätzten Interessierten. Die Frage ist ja auch nicht unberechtigt, der Fragesteller ist 15, möchte sich über Sachen informieren, die man in der Schule nicht lernt und kann nach guten Antworten die richtige Richtung erkennen, auch wenn's nicht einfach ist.


    Swiss Drummer:
    Ich seh grad, du hast schon zwei Drum-Covers mit Originalsongs als Playalong veröffentlicht, von denen eins (zumindest in DE und USA) gesperrt wurde. Was passiert ist: Warner Music hat Youtube gebeten, den Abruf dieses Songs nicht zuzulassen, weil nur sie darüber bestimmen wollen, wo er abrufbar ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass so etwas geschieht, ist eher groß; dass du dafür persönlich zur Kasse gebeten wirst, eher gering. Grundsätzlich ist es verboten, fremde Lieder für die Öffentlichkeit hochzuladen. Viele solcher Videos bleiben bei Youtube abrufbar, aber der Hochlader macht das aber auf eigene Gefahr. Die Gefahr über die Sperrung hinaus: Bei Youtube ist deine benutzte IP-Adresse gespeichert. Wiz Khalifa oder WMG oder deren Rechtsanwälte könnten damit deine Wohnadresse herausfinden und dir einen Brief schicken, in dem steht "Bitte lade unser Lied nicht hoch, der Erfinder des Lieds ist dagegen." Diesen Brief nennt man Abmahnung, und weil es viel Mühe wäre, den Sachverhalt rechtlich zu beurteilen, deine Adresse herauszufinden und den Brief zu schreiben, wäre so eine Abmahnung sehr teuer. Wahrscheinlich haben Wiz oder WMG aber gar keine Lust, dir Stress zu machen. Sie dürfen entscheiden, was mit dem Video geschehen soll (wie Seitenwähler geschrieben hat), oder wie ansonsten vorgegangen werden soll.


    Manchmal kommt einem das alles albern und unangemessen und viel zu kompliziert vor, aber grundsätzlich find ich okay, dass Urheber die Kontrolle über ihre Arbeit behalten.

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

  • So, was mich noch interessieren würde, ist bei meinem Drum Cover von Stressed Out steht:



    In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden.
    Der Antragsteller lässt die Verwendung seiner Inhalte in deinem YouTube-Video zu. Es könnten allerdings Werbeanzeigen eingeblendet werden.



    Sehe ich das Richtig, das die Verwendung rechtlich unproblematisch ist?



    Vielen Dank für Eure Hilfe

    Keep calm, im a Musican


    YouTube: Drums4Ever 01

  • P.S.: EDIT Danke für den Nachtrag, Fetzi! Du magst das alles unbedenklich finden, ich bin da vielleicht in der Wortwahl vorsichtiger. Letztlich sagst Du ja nun: Mann müsste die rechtliche Lage zuvor eigentlich klären, man kommt aber üblicherweise davon, wenn man als Privatperson agiert. Ich vermute, damit liegst Du richtig, ich würd's halt nur nicht anderen mit Garantie geben.


    Ja nichts zu danken, ich habe ja auch niemandem zu etwas geraten, ich habe nur die Gesetzeslage aufgezeigt und meine Meinungen und Erfahrungen dazu geschildert. Das soll niemanden verleiten.



    Ich zitiere hier in keinster Weise die Arbeit dieser Frau und wollte nur eine Möglichkeit bieten, sich auch kompetente professionelle Beratung zu holen und "völlig falsch" ist nur dein Verständnis der verschiedenen Abschnitte. Siehe oben. Trotzdem danke für dein Engagement und nein wie ich schon sagte und auch gesagt wurde es gibt keine Universalösung, die gibt es allerdings bei keinem Thema. Ansonsten stimme ich dir vollkommen zu :)!


    Einmal habe ich mich auf die Verhältnisse bei Youtube, einmal auf die Deutsche Rechtslage und ein mal auf meine Eigenen Erfahrungen berufen. Um alle umfassend zu informieren. Das dann nachgefragt wird ist verständlich und deshalb auch vollkommen richtig von Gsalzbär. Aber wenn man die Zusammenhänge vielleicht falsch auffasst dann bitte nicht direkt die Leute als unseriös bezeichnen Pbu. Da mein Einstiegssatz vom ersten Post etwas zu wertend formuliert war, hab ich ihn mal geändert, damit es nicht zu Missverständnissen kommt, welche Position ich bei dieser Frage einnehme.


    LG

    Mein Zeug


    Meine Band


    "I'm not something like a talker, I'm a drummer" Michael "Moose" Thomas


    "I am not the best drummer, sue me! Well..just kidding don't sue me I hate paperwork"

    Einmal editiert, zuletzt von Crashi das Fetzige Becken ()

  • Ich hatte gerade letzte Woche aus Neugierde mal bei der Hotline der Gema angerufen, um zu erfragen, was die Einigung zwischen Gema und Youtube fürs Hochladen von Covern bedeutet.
    "Cover konnten Sie doch schon immer hochladen".
    "Ja aber darf ich das auch?"
    "Wenn youtube sich nicht beschwert, geht das."
    "Ich hatte es so verstanden, dass sich youtube und Gema uneinig sind, wer Verantwortlich ist: Gema sagt die Plattform, youtube sagt der Uploader. Youtube zahlt jetzt Gebühren an die Gema, aber ohne eine Verpflichtung dazu einzugestehen. Sind damit aus Gema-Sicht alle Forderung durch youtube abgedeckt, so dass der Uploader auf der sicheren Seite ist?"
    "Ich sag mal so: Da wird Sie schon keiner abmahnen."


    Ich glaub, ich hab's einfach nicht verstanden. Ist auch egal...

    "Just beat the devil out of it." - Bob Ross

  • Ich glaub, ich hab's einfach nicht verstanden. Ist auch egal...

    Einspruch, Euer Ehren! ;) Ich glaube, Du hast es perfekt verstanden und wiedergegeben. Es ist genau die selbe Schleife, in der ich auch schon mal bei der GEMA war. Der entkommt man nur, wenn man es "schwarz auf weiß" verlangt. Und dann wird das ganz, ganz anders klingen.


    Im Grunde kann man's vielleicht so sagen:


    GEMA (telefonisch): Wenn's Ärger gibt, dann bekommt den YT für die Veröffentlichung.
    YT: Wenn's Ärger gibt, bekommt den der Drummer für's Brechen der AGB*
    Drummer: Wenn's Ärger gibt, dann bekommt den ... hm ... aber die anderen haben das doch auch gemacht!?


    Gruß
    Hajo K


    P.S.: * Ich kenne die aktuellen AGB nicht, wäre aber verblüfft, wenn sie sich geändert hätten: Seinerzeit las ich sowohl bei MySpace wie auch YT, dass ich alles hochladen darf ... an dem ich auch die dazu nötigen Rechte besitze. Tja ...

  • Na klar ist der User ist verantwortlich dafür, dass seine veröffentlichten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
    Daran kann abstrakt weder Youtube, noch GEMA etwas ändern, Youtube und GEMA sind nicht befugt, das Urheberrecht für alle auszuhandeln.


    Die Hotline/jede Aussage der GEMA kann sich nur auf Sachverhalte beziehen, in die GEMA auch involviert ist.
    "Ich sag mal so: Da wird Sie schon keiner abmahnen" ist herrlich unverbindlich, nur hat die GEMA doch sowieso nichts damit zu tun, ob ein Rechteinhaber jemanden abmahnen lässt oder nicht.


    Zurück zu Hajos Beispiel aus #12:

    Zitat

    Ein Beispiel: Ich komponiere einen Song mit einem lahmen Groove, der aber in meiner Stadt trotzdem ein Kneipenhit wird. Ein Drummer besorgt sich eine Kopie und spielt dazu auf YouTube ein Cover davon mit einem mitreißenden Groove ein. Das freut mich zwar, aber ein Nutzungsrecht habe ich ihm nicht gewährt und mit YouTube keinen Vertrag. Die Urheberrechte liegen bei mir und nicht bei YouTube oder beim Cover-Drummer. Dem schicke ich dann meine Rechnung. (Ob ich die beglichen bekomme, ist eine andere Frage. Eine meiner finanziellen = rechtlichen Möglichkeiten.)

    Wer will denn hier den Urheber, ob er mit GEMA was am Hut hat oder nicht, daran hindern, gegen den Drummer, der seine Arbeit benutzt, vorzugehen? Natürlich kann da Abmahnung samt Rechnung verschickt werden. Wie die Sache am Ende ausgeht, kann man vorher nicht abstrakt beurteilen.


    Die Einigung zwischen Youtube und GEMA führt dazu, dass mehr von den Inhalten abrufbar sind, die vormals mit Verwertungsgesellschafts-Vermerk als nicht verfügbar gekennzeichnet waren. "Cover konnten Sie doch schon immer hochladen" bedeutet wahrscheinlich, dass GEMA sich gegen (bestimmte oder die meisten) Covervideos sowieso nicht gewendet hat, ähnlich ist es ja auch bei Live-Videos (bestimmte oder die meisten), die man vor der Einigung im Gegensatz zu Studioversionen öfter finden und abspielen konnte. "Wenn's Ärger gibt, dann bekommt den YT für die Veröffentlichung" betrifft nur Ärger mit der GEMA (mit der Fragesteller aus der Schweiz ohnehin eher nichts zu tun haben), den Hochlader nicht erwarten müssen. Aber das bedeutet ja nicht, dass Ärger mit jemand anderem ausgeschlossen ist.


    Wer beim Veröffentlichen von Covern mit Original-"Playalong" auf Nummer sicher gehen will, steht nach wie vor vor dem Problem, dass er sich eigentlich durch einen unübersehbaren Dschungel von vertraglichen und tatsächlichen Gegebenheiten kämpfen muss, die oft der Urheber selbst nicht mehr überblickt. Die allgemeine Frage "Was ist zu beachten?" stellt den seriösen Beantworter vor die Aufgabe, das Vertragsverhältnis des Nutzers mit Google zu kennen, alle Rechteinhaber des konkreten Songs zu kennen, die Zugehörigkeit des Songs zu einer bestimmten Verwertungsgesellschaft zu kennen, die Vertragsverhältnis der Rechteinhaber mit dieser Verwertungsgesellschaft zu kennen, das Einigungsverhältnis der Verwertungsgesellschaft mit Google zu kennen, etc..


    Ich kenne die aktuellen AGB nicht, wäre aber verblüfft, wenn sie sich geändert hätten: Seinerzeit las ich sowohl bei MySpace wie auch YT, dass ich alles hochladen darf ... an dem ich auch die dazu nötigen Rechte besitze.

    Es ist auch gar nicht so einfach, die Youtube-Regularien zu kennen - wenn man versucht, sie durch Registrierung online kennenzulernen, landet man bei umfassenden Google-AGB, die jeden Kopf zum Dampfen bringen. Was in den leicht zu findenden YT-Nutzungsbedingungen (unverändert seit 2007), aber ziemlich schnell deutlich wird, ist: Der Hochlader garantiert und steht dafür gerade, sämtliche Rechte an seinen Inhalten zu haben, nur so kann er Youtube auch die Lizenz zur öffentlichen Abrufbarmachung einräumen und damit den Dienst überhaupt ermöglichen. Er ist selbst verantwortlich für alle Folgen, Youtube (wenn auch sehr um Glättung von Wogen bemüht) haftet nicht.



    Übrigens 1: Es gilt englisches Recht (Ziff. 16.6), das sich in absehbarer Zeit nicht mehr an europäischen Richtlinien orientieren muss.


    Nachdem man sich also schwindelig gelesen hat und sich nach einer einzigen klaren, Sicherheit vermittlenden Aussage sehnt, kommen 100%-Unbedenklichkeiten, die jeden Song betreffen, natürlich gelegen.


    Da mein Einstiegssatz vom ersten Post etwas zu wertend formuliert war, hab ich ihn mal geändert, damit es nicht zu Missverständnissen kommt

    Das ist gut, denn genau solche weitgehenden Aussagen sind die, die man als jemand, der komplizierte Sachverhalte scheut, im Gedächtnis behält. "Ich werde nicht ganz schlau draus, die AGB widersprechen scheinbar der Inanspruchnahme von und den Einigungsbemühungen durch Youtube, die Juristen reden um den heißen Brei, irgendeine Verwertungsgesellschaft sagt "Es wird schon nichts passieren", irgendwie können sich Urheber und Youtube ja einigen, aber wenn ich selbst mit der Sache 100%ig nichts zu tun habe, bin ich beruhigt" ... nach der Änderung aber nicht mehr draufrumreitenswert.


    Übrigens 2: Youtubes Musikrichtlinien betreffen nur die Folgen der Video-Abrufbarkeit und bieten auch diesbezüglich keine Sicherheit, wie ein Click auf "weitere Informationen" bereits vorhersagt und die dortige Suche nach dem Titel "See You Again", der dem Fragesteller gesperrt wurde, aber im Verzeichnis als Original und Cover unter "Weltweit abspielbar" läuft, belegt.


    Hoffentlich wird die Situation mal übersichtlicher.


    Edit:

    So, was mich noch interessieren würde, ist bei meinem Drum Cover von Stressed Out steht:


    In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden.
    Der Antragsteller lässt die Verwendung seiner Inhalte in deinem YouTube-Video zu. Es könnten allerdings Werbeanzeigen eingeblendet werden.


    Sehe ich das Richtig, das die Verwendung rechtlich unproblematisch ist?
    Vielen Dank für Eure Hilfe

    Ich würde mich jedenfalls darauf berufen.


    Edit:
    Übrigens 3:

    Moin Swiss Drummer,


    du kannst dir auch hier Songs ziehen, die von Bands nachgespielt wurden - damit solltest du keine rechtlichen Probleme haben denk ich:


    karaoke-version.com

    Denkste. ;)
    Aus den Karaoke Version-FAQ:


    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

    2 Mal editiert, zuletzt von pbu ()

  • Ich würde mich jedenfalls darauf berufen.

    Es ist in einer entsprechenden Liste bei youtube im angemeldeten Modus ja vorab ermittelbar, bei welchen Musistücken was erlaubt ist.
    Da kann man von irgendwelchen Oldiese bis zu aktuellsten Neuerscheinungen nachprüfen, ob ein Cover von Rechteinhabern eventuell monetarisiert werden wird oder ob es in verschiedenen Ländern gar gesperrt wird. Dieses wird dann bei einem vollzogenem upload auch so als Vermerk sichtbar. Es steht darunter dann sinngemäß noch Folgendes: " Wenn Sie mit dieser Regelung einverstanden sind, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sie können gegen diese Ansprüche aber auch Einspruch einzulegen."
    iInteressant vielleicht noch, das "cover" in diesem Zusammenhang bedeutet, eine Version hochzuladen, die keine Original Tonspur enthält. Ein "drum cover", in dem man üblicherweise über eine Orignal-Tonspur drüberdengelt, wird hingegen genauso behandelt, als würde jemand zu dem Songs ein Tanzvideo machen oder einen Kuchen backen. Jedenfalls ist für beide Varianten ermittelbar, wie youtube damit umgehehn wird. Damit sollte der Video-Ersteller doch eigentlich abgesichert sein.


    Es kann übrigens auch passieren, dass ein Video im Nachhinein doch anders behandelt wird, als ursprünglich in der Liste dargestellt. In dem Fall hat dann der Rechteinhaber darauf gedrängt, ein spezielles Video zu sperren. Der darf das halt. Im Einzelfall natürlich ärgerlich, aber prinzipiell natürlich ok.

  • Es ist in einer entsprechenden Liste bei youtube im angemeldeten Modus ja vorab ermittelbar, bei welchen Musistücken was erlaubt ist.


    Was erlaubt ist, wird dort gerade nicht gesagt. Darf ich z.B., indem ich drübertrommle, verlangsame, etc., ein Derivat herstellen und veröffentlichen?
    Dort wird darüber informiert, ob ein Video wahrscheinlich gesperrt oder monetarisiert wird, wenn ein Song aus der Liste "verwendet" wird. Mit einer jedem zugänglichen Lizenz hat das nichts zu tun, in einer solchen würde genau stehen, welche Verwendung erlaubt ist und welche nicht (Beispiel).
    Was in der Liste steht, betrifft nur den Einigungsstand zwischen Youtube und dem vermeintlichen Rechteinhaber, das Verhältnis zwischen dem Hochlader und dem Rechteinhaber ist weiter unklar.
    Zu diesem Verhältnis wird über der Liste unter "weitere Informationen" klargestellt:


    Zitat

    Grundsätzlich musst du zuerst eine Genehmigung einholen, falls du urheberrechtlich geschütztes Material in deinem Video verwenden möchtest. YouTube kann dir solche Rechte nicht einräumen. Wir können dir ebenfalls nicht helfen, die Ansprechpartner zu finden oder zu kontaktieren, die dafür zuständig sind. Falls du Fragen zur Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke hast, empfehlen wir, dass du einen qualifizierten Rechtsanwalt zu Rate ziehst.


    Wenn Youtube mir aber persönlich mitteilt "Der Antragsteller lässt die Verwendung seiner Inhalte in deinem YouTube-Video zu", würde ich mich im Streitfall auf den Standpunkt stellen, dass ich davon ausgehen darf, dass es sich bei dem Antragsteller (der nicht ohne Grund so genannt wird) um den wirklichen Rechteinhaber handelt, und dieser meine konkrete Verwendung nicht beanstandet, insofern mich darauf berufen - auch wenn ich damit nicht auf der sicheren Seite bin.


    Diese Musikrichtlinien sind aber ein Schritt in eine gute Richtung, hoffentlich entkompliziert es sich noch.

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk


  • Was erlaubt ist, wird dort gerade nicht gesagt. Darf ich z.B., indem ich drübertrommle, verlangsame, etc., ein Derivat herstellen und veröffentlichen?
    Dort wird darüber informiert, ob ein Video wahrscheinlich gesperrt oder monetarisiert wird, wenn ein Song aus der Liste "verwendet" wird. Mit einer jedem zugänglichen Lizenz hat das nichts zu tun, in einer solchen würde genau stehen, welche Verwendung erlaubt ist und welche nicht (Beispiel).
    Was in der Liste steht, betrifft nur den Einigungsstand zwischen Youtube und dem vermeintlichen Rechteinhaber, das Verhältnis zwischen dem Hochlader und dem Rechteinhaber ist weiter unklar.
    Zu diesem Verhältnis wird über der Liste unter "weitere Informationen" klargestellt:

    Die Aussagen von youtube sind eindeutig. Sie vermitteln allzu deutlich keine vagen Vermutungen, was eventuell passieren könnte, sondern formulieren recht klar, was zwischen youtube und den jeweiligen Rechteinhabern vorab im Grundstz vereinbart wurde.
    Dass von dieser Vereinbarung seitens der Rechteinhaber im Nachhinein problemlos abgewichen werden kann, dürfte Teil der Vereinbarung sein und ist im möglichen Ergebnis ebenfalls klar formuliert. Youtube ist verantwortlich dafür, den Rechteinhaber zufriedenzustellen. Erst wenn man von der "Einspruchsoption" gebrauch macht, dürfte sich die Verantwortung auf den Nutzer übertragen. Als Nutzer muss ich mich wohl auf diese Aussagen verlassen dürfen. Ich sehe da also keinen möglichen Ansatz, an irgendeinem Punkt plötzlich den Video-Ersteller für irgendwas in Haftung nehmen zu können.


    Wäre ja noch schöner. Ich gründe so eine Plattform, erzähle den Leuten " macht mal" und arbeite im Anschluss mit Abmahnanwälten zusammen?

  • Ich wiederhole mich:


    Was in der Liste steht, betrifft nur den Einigungsstand zwischen Youtube und dem vermeintlichen Rechteinhaber, das Verhältnis zwischen dem Hochlader und dem Rechteinhaber ist weiter unklar.


    Youtube prüft keine Urheberrechts-Verletzungen und trifft auch keine Aussagen darüber, darauf darfst du dich verlassen. Youtube sagt auch nicht "macht mal" (sondern "Genehmigung einholen"), und schildert in der Liste nur die eigene Umgehensweise mit den Videos (nicht die Umgehensweise der Berechtigten mit dem Nutzer). Wenn man von der Einspruchs-Option Gebrauch macht, behauptet man damit, man ist selbst berechtigt, und ggf. nicht der Antragsteller, der dasselbe behauptet. Die Verantwortung hat der veröffentlichende Nutzer laut Gesetzeslage und Youtube-AGB immer.

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

  • Guten Morgen,


    "Youtube" ist ja nicht der liebe Gott und auch nicht das irdische Gesetz.
    Ganz nebenbei kann die Yutube LLC ja nicht mit jedem Rechteinhaber vorab etwas grundsätzlich vereinbart haben.
    Ich weiß nicht, wie man auf diese Idee kommen kann. Mit mir (als Rechteinhaber) hat das Guggelunternehmen nämlich gar nichts vereinbart.
    Wenn jemand mein Lied "Leise rieselt der Kalk" mit einem Blockflöten-Cover aufpolieren will, dann habe ich alle Möglichkeiten, gegen denjenigen,
    der das tut, vorzugehen. Ob ich es tue, ist alleine meine Entscheidung. Wie ich es tue, ist ebenfalls ganz mein Ding.
    Will also jemand, mein dolles Lied hochladen, am Ende gar noch verändern oder überdecken oder es als Hintergrundmusik zum Video "Opas 30igster Geburtstag"
    verwenden, dann fragt er mich besser vorher.


    Das ist wie im Straßenverkehr: da hält sich auch keiner an die Regeln und es passiert auch nie etwas, außer halt die paar Ausnahmen, wo dann plötzlich der
    ach so eilige Termin wartet, möglicherweise bis in alle Ewigkeit. Aber auch im Kleinen kennt das jeder: abgeschleppt wird nie und wenn doch, ist die Begeisterung
    riesig.


    Grüße
    Jürgen

  • Zitat

    "Youtube" ist ja nicht der liebe Gott und auch nicht das irdische Gesetz.


    Der Satz des Jahres! :thumbup:
    Er bringt viele Mythen bzw. Fehlannahmen oder "ist sicher alles in deren Übereinkunft enthalten mit allen Künstlern der Welt"-Unterstellungem auf den Punkt.


    Vielen Dank Peter und Jürgen für die wertvollen Hinweise. Schmunzeln mit Erkenntnisgewinn: Best of both worlds, so to say. ;)

  • Dümmliche Polemik ist häufig nicht zielführend. Vermutlich wird sich Dein Lied erst gar nicht in dieser besagten Liste befinden...
    und damit wären wir dann am Thema vorbei, zumindest was meinen Ansatz hier anging.
    Nochmal: Es existiert also eine recht umfangreiche Liste von Musikstücken, aus der exakt hervorgeht, wie die jeweilige Handhabung eines von einem Nutzer hochgeladenen Videos mit dem entsprechenden Titel grundsätzlich funktionieren wird. Z.B Kannst Du "Hey Joy" von J.Hendrix als Cover-Version hochladen und in dem Fall behält sich der Rechteinhaber vor, Werbung in dein Video zu schalten. Verwendest Du die originale-Tonspur, wird das Video in 243 Ländern gesperrt sein. Justin Biber hingegen wird nur in Deutschland und in der Schweiz (bin ich gerade nicht sicher?) gesperrt sein. Dass diese Regelungen auch explizit und ausdrücklich formuliert nur für youtube gelten, dürfte wohl ausreichen, um davon ausgehen zu können, dass es also tatsächlich diesbezügliche Absprachen gibt und youtube hier nicht einfach Vermutungen formuliert (was wohl einer gewissen Irreführung entspräche, auf die man sich im Zweifel ja sicher berufen könnte). Durch die von youtube als Option formulierte Einverständniserklärung nach einem erfolgten upload (sinngenmäß):" Sind Sie mit den durch den Rechteinhaber festgelegten Bestimmungen einverstanden, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Ansonsten können Sie gegen diese Bestimmungen Einspruch einlegen." - Vor dieser Option wird übrigens ziemlich eindringlich und überzeugend gewarnt. Hier wird vermittelt " Solltest Du Dir gut überlegen".- verstärkt meinem Empfinden nach nochmals den Eindruck :" Alles ok."
    Nach dem upload wird im entsprechenden Video dann übrigens auch der Rechteinhaber namentlich genannt.
    Vielleicht sollte man diesen Prozess einfach mal selbst durchexerzieren um sich einen Eindruck zu verschaffen, inwieweit der Video-Ersteller berechtigterweise das Gefühl haben darf, hier nichts "Verbotenes" zu tun.


    Mich würde tatsächlich ein praxisnah-nachvollziehbares Fallbeispiel interessieren, inwiefern jetzt der Video-Ersteller irgendwie Probleme bekommen könnte...

  • Dümmliche Polemik ist häufig nicht zielführend


    Hallöle,


    das mit dem Rechteinhaber ist so eine Sache.
    Erstens gibt es möglicherweise mehrere Rechte und mehrere Rechteinhaber und möglicherweise ist das international auch noch
    unterschiedlich. Welchen der vielen Rechteinhaber DeineRöhre dann nennt, wäre dann mal eine interessante Frage, um mal wieder
    um den heißen Brei herumzureden.

    Vielleicht sollte man diesen Prozess einfach mal selbst durchexerzieren


    Prima Idee! Und wer bezahlt dann? Der Ratgeber?


    Warnung:

    Zitat

    (2) Wer einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, ist, unbeschadet der sich aus einem Vertragsverhältnis, einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung ergebenden Verantwortlichkeit, zum Ersatz des aus der Befolgung des Rates oder der Empfehlung entstehenden Schadens nicht verpflichtet.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675.html


    Information ist Vertrauenssache. Ich frage lieber meinen Arzt oder Apotheker, aber es kann natürlich jeder selbst medikamentieren, was das Zeug hält und bis der Notarzt kommt.


    Grüße
    Jürgen

  • Dümmliche Polemik ist häufig nicht zielführend. Vermutlich wird sich Dein Lied erst gar nicht in dieser besagten Liste befinden...
    und damit wären wir dann am Thema vorbei, zumindest was meinen Ansatz hier anging.
    Nochmal: Es existiert also eine recht umfangreiche Liste von Musikstücken, aus der exakt hervorgeht, wie die jeweilige Handhabung eines von einem Nutzer hochgeladenen Videos mit dem entsprechenden Titel grundsätzlich funktionieren wird.


    So wie ich die letzten Beiträge verstanden habe, hast du PBU nicht oder missverstanden. Es gibt drei Parteien: Youtube, Jimi Hendrix (um bei deinem Beispiel zu sein)
    und Swissdrummer, der Hey Joe covert. Während nun die Rechtslage zwischen YT und Jimi sehr klar ist, ist dies zwischen Jimi und Swissdrummer gar nicht der Fall.
    YT sagt Swissdrummer auf keine Weise, ob er Hey Joe covern darf, und was geschieht, wenn nicht, und er es trotzdem tut. Jimi hat (theoretisch) alle Möglichkeiten (um
    Jürgen zu zitieren), gegen Swissdrummer und sein Cover vorzugehen, wenn er das denn will. YT ist hier nur der zur-Verfügung-stellende Dritte.
    Folglich ist auch die von dir beschriebene Liste für Swissdrummer nicht erheblich, verbindlich oder sonstwie entscheidend, denn es steht nicht drauf, wie Jimi reagieren
    wird, wenn Swissdrummer sein Hey-Joe-Drum-Cover rauflädt.


    So habe ich PBU und Jürgen verstanden. Korrigiert mich, wenn ich mich irre.

  • Selbstverständlich verstehe ich die grundsätzliche Überlegung bzgl. eines möglichen Verhältnisses zwischen Rechteinhaber und Video-Ersteller. Ich glaube aber zu erkennen, dass die Sache mitlerweile zwischen Rechteinhabern und youtube vollumfänglich geklärt wird. Schließlich haben beide ihrne Nutzen daraus....Ich habe jetzt mal 2 Beispiele kopiert


    Mein Video :Hotline Bling
    Nachfolgendes kopiert:


    Dein Video wurde gesperrt.


    In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden.


    Aufgrund der Richtlinie des Antragstellers kann dieses Video nicht auf YouTube wiedergegeben werden.
    Wiedergabebeschränkungen


    Video in allen Ländern gesperrt


    Monetarisierung


    Keine


    Wenn du mit diesen Bedingungen einverstanden bist, musst du nichts weiter unternehmen.
    Weitere Informationen


    Details
    Inhalt Antragsteller Richtlinie


    Hotline Bling - Drake
    Tonaufnahme
    0:21 - 4:03


    UMG
    Im Auftrag von: Republic




    In allen Ländern gesperrt




    Titel entfernen
    Einspruch erheben


    Mein Video "Pink-Just Like Fire"
    in Kopie:



    In deinem Video können Anzeigen eingeblendet werden.


    In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden.


    Der Antragsteller lässt die Verwendung seiner Inhalte in deinem YouTube-Video zu. Es könnten allerdings Werbeanzeigen eingeblendet werden.
    Wiedergabebeschränkungen


    Keine


    Monetarisierung


    Monetarisierung nicht möglich
    Vom Antragsteller monetarisiert


    Wenn du mit diesen Bedingungen einverstanden bist, musst du nichts weiter unternehmen.


    Details
    Inhalt Antragsteller Richtlinie


    Just Like Fire (From the Original Motion Picture "Alice Through The Looking Glass") - P!nk
    Tonaufnahme
    0:03 - 3:35


    SME
    Im Auftrag von: RCA Records/Walt Disney Records




    Vom Urheberrechtsinhaber monetarisiert




    Titel entfernen
    Einspruch erheben
    Weitere Informationen


    ------------------------------------------
    Welchen Eindruck vermittelt das nun?

  • Hallöle,


    das Vertragsverhältnis zwischen Youtube und drumrumköln ist vollkommen irrelevant für die Frage, ob gegen Rechte verstoßen wird oder nicht, denn das können nicht zwei Parteien in ihrem Umgang regeln, sondern das richtet sich nach zahlreichen Rechtsvorschriften, die völlig unabhängig von der Existen von Y. oder d. existieren und rein praktisch daran, wass die verschiedenen Rechteinhaber daraus machen.
    Das Beispiel "Hey Joe", wie wir es vom verstorbenen Herrn H. kennen, zeigt sehr schön, dass das manchmal alles nicht so einfach ist:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Hey_Joe


    Hierzulande (Frankfurt am Main) wäre als Rechtevertreterin die BMG RIGHTS MANAGEMENT GMBH zu befragen, ob ich da mein Triangelsolo oder Geburtstagsvideo drüberlegen oder was auch immer damit machen darf. Die würde ich fragen, wenn ich denn wollte.
    Ich lasse die Triangel aber erst mal stecken. Mir ist der Spaß einfach zu aufwendig.


    Grüße
    Jürgen

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