becken gerissen...garantie?

  • hey,


    hatte gestern paar cd aufnahmen und plötzlich sehe ich das mein 16" aax gleich hinter dem dom n riss hatt.hab ich noch nie erlebt...okay mal am rand aber einfach da oben?
    bin kein extrem spieler und hänge sie auch relativ schräg,die schraube war relativ locker und n gummischoner war auch am halter.wie kann sowas sein?materialfehler?
    bei nem 200 euro becken erwarte ich doch haltbarkeit,es war noch nichma n jahr alt.kann ich da irgendwas machen garantiemäßig oder so?

  • Am besten da wo gekauft ;)

    "Welches Pumporgan des Menschen ist hauptsachlich für den Blutumlauf verantwortlich?" - "Die Milz!"
    (siehe: Wildecker Milzbuben mit ihrem Hit Milzilein, Milzinfarkt oder Doppelmilz)


    "Ob-La-Di, Ob-La-Da, life goes on, brah"

  • naja darauf bin ich auch gekommen aber da ich es online bestellt hab wäre es sicherlich leichter im musikfachhandel sowas zu klären als per emails oder telefon mit nem onlinestore......darum frag ich ja ob man das überall machen kann

  • Hallo amilo,


    bei welchem Online-Shop hast Du denn gekauft?


    Zumindest bei Thomann (wg. E-Drum-Modul) und Musik-Produktiv ( wg. Tom) habe ich sehr gute Erfahrungen bei Reklamationen gemacht. Anrufen, kurz schildern was passiert ist und dann vorab klären, ob ein Garantiefall vorliegen könnte. Per Post kam dann eine Paketmarke zum Versenden des defekten Teils und nach ein paar Tagen Ersatz.


    Allgemeine Infos zu Garantiefragen findest Du hier: http://www.vz-nrw.de/UNIQ11103088090491648/link9403A.html


    Ich würde also erst mal zum Telefonhörer greifen und hören, was sie sagen.

  • amilo


    Das ist leicht erklärt: Der Umtausch erfolgt (wenn er denn stattfindet) nur über den Händler, wo du es erworben hast. Kaufbeleg bereithalten!


    Stell dir vor du gehst zu einem Musikshop deiner Region und hälst denen ein defektes Becken vor die Nase, welches du billig bei einem Online-Versand und EBEN NICHT bei diesem regionalen Händler erworben hast.


    Was glaubst du, wie erfreut er ist ein Becken für dich einzuschicken, welches du dann eines Tages bei ihm als neues wieder abholst?


    :)


    Das kostet ihn nur Zeit und gewissen Verwaltungsaufwand, und seine Motivation wird gegen Null gehen. Sollte einem der anderen Drummerkollegen hier ein Musikalienhändler einfallen, die sowas gerne macht, dann bitte umgehend posten. Das wäre dann das Musikgeschäft des Monats!!!

  • Zitat

    Original von Kupfer
    und falls das mit der Garantie nicht funktioniert, dann regel es einfach über deine Versicherung oder die eines Freundes...
    habe so 2 Becken von mir ersetzen lassen... muss halt nur ins entsprechende Licht gerückt werden :)


    §263 StGB - Betrug
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft


    (...)


    §265 StGB - Versicherungsmissbrauch
    (1) Wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseite schafft oder einem anderen überläßt, um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 263 mit Strafe bedroht ist.


    (2) Der Versuch ist strafbar.

  • Zitat

    Original von Kupfer
    und falls das mit der Garantie nicht funktioniert, dann regel es einfach über deine Versicherung oder die eines Freundes...
    habe so 2 Becken von mir ersetzen lassen... muss halt nur ins entsprechende Licht gerückt werden :)


    Na herzlichen Glückwunsch, bist auch noch stolz drauf, oder was? :(
    Herzlichen Glückwunsch zur geglückten Straftat.

    mdiym42: note to self
    mdiym42: make sure your cat is not sleeping in the bass drum before you start playing them

  • zu Kupfer braucht man wohl nix mehr sagen.


    @Threadstarter
    ruf bei dem shop an und kläre das mit denen sollte eigentlich kein Problem werden.


    Aus genau diesen Gründen wie Garantie usw. kauf ich lokal bei meinem Shop. Da stimmt der Service, der Preis ist u.U. ein bisschen höher und wenn das Dingens kaputt geht schickt er es ein und ich bekomm eines aus seinem Bestand.... ein online-store macht das mit Sicherheit nicht mit.

    Freizeit Moderations-Arschloch

  • Da es ja ein Online-Shop war, ist die Chance hoch, das die Deine Daten gespeichert haben. Solltest Du also den Kaufbeleg nicht finden, müßten die (zumindest theoretisch ) den Kauf nachweisen können.
    Also mach Dir mal keinen Kopp!!!



    Tom

    Brian: Ihr seid lauter Individuen.


    Menge: Ja, wir sind lauter Individuen.


    Brian: Ihr seid alle verschieden.


    Menge: Ja, wir sind alle verschieden.


    Dennis: Ich nicht.


    ALLES NEU, Guckst DU!

  • Zitat

    Original von Slartibartfass
    Da es ja ein Online-Shop war, ist die Chance hoch, das die Deine Daten gespeichert haben. Solltest Du also den Kaufbeleg nicht finden, müßten die (zumindest theoretisch ) den Kauf nachweisen können.
    Also mach Dir mal keinen Kopp!!!



    Tom


    Zwischen "Können" und "Wollen" besteht immer noch ein Unterschied. Ich weiß nicht, wie's bei Thomann und Co. ist, aber die Online-Shops, bzw. Versandhandel, die ich kenne, bestehen auf Zusendung von Originalrechnung, bzw. Lieferschein, wenn man Garantieansprüche geltend machen will. Im Zweifel mal die AGBs durchlesen, dann weißt du's genau!


    Deswegen sollte man Rechnungen von Geräten, und anderen teuren Dingen IMMER aufheben.

    Fell- & Beckenriss wünscht


    Kai aus der Kiste


    SUCHE: Sonor Designer Thin Maple 10x08 Tom, möglichst durchgehende Böckchen und möglichst in Azur

  • Zitat

    Original von Kai aus der Kiste


    Zwischen "Können" und "Wollen" besteht immer noch ein Unterschied. Ich weiß nicht, wie's bei Thomann und Co. ist, aber die Online-Shops, bzw. Versandhandel, die ich kenne, bestehen auf Zusendung von Originalrechnung, bzw. Lieferschein, wenn man Garantieansprüche geltend machen will. Im Zweifel mal die AGBs durchlesen, dann weißt du's genau!


    Deswegen sollte man Rechnungen von Geräten, und anderen teuren Dingen IMMER aufheben.


    Man sollte alle Rechnungen und Quittungen prinzipiell aufheben. Man weiß ja nie.

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