Duisburg: Verletzte und Tote bei der Loveparade

  • Schlimm an der Sache ist ja, dass man wider besseren Wissens gehandelt hat, wie der Rechtsverdreher sagen würde.
    Ist ja nicht so, dass man damit keine Erfahrung hätte. Die entsprechenden Vorschriften sind ja auch nicht aus Spaß da.
    Aber ich bin sicher in ein paar Wochen (Tagen???) wird wieder gemeckert, warum in Deutschland eigentlich alles so stark reguliert sein muss ...

  • BTW. Der Oberbürgermeister Sauerland wusste selber von nichts.....wie beim Ordnungsamt wird jedes Schreiben unterzeichnte mit: Der Oberbürgermeister.IHn selber trift keine Schuld,dennoch sollte er sofort zurücktreten,alleine schon um Zeichen zu setzen!


    nee, der wusste natürlich von gar nix......


    zitat:


    Bereits vier Wochen Wochen vor der Loveparade hat das Bauordnungsamt massive Einwände gegen das vorgelegte Sicherheitskonzept erhoben. Das geht aus einem Sitzungspotokoll hervor, das DerWesten vorliegt. Danach mussten die Sicherheitsbedenken auch dem Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland entgegen bisherigen Aussagen im Detail bekannt gewesen sein. Dies geht aus dem Verteiler hervor, der handschriftlich auf dem Protokoll vom 18.06 vermerkt ist und das Kürzel OB trägt.



    Aus dem Schriftstück geht weiter hervor, dass der Ordnungsdezernt Wolfgang Rabe, der an dem Gespräch teilnahm, Druck ausübte. „Herr Rabe stellte in dem Zusammenhang fest, dass der OB die Veranstaltung wünsche und dass daher hierfür eine Lösung gefunden werden müsse. Die Anforderungen der Bauordnung, dass der Veranstalter ein taugliches Konzept vorlegen müsse, ließ er nicht gelten“, so das Protokoll. Rabe forderte das Bauordnungsamt, das normalerweise nur Kontrollfunktion hat, auf, „an dem Rettunsgwegekonzept konstruktiv mitzuarbeiten“.


    Der Leiter des Baudezernats, Jürgen Dressler, kommentierte das Schreiben handschriftlich: „Ich lehne aufgrund dieser Problemstellung eine Zuständigkeit und Verantwortung (...) ab. Dieses entspricht in keinerlei Hinsicht einem ordentlichen Verwaltungshandeln und einer sachgerechten Projektstellung.“



    quelle: http://www.derwesten.de/kultur…tsbedenken-id3291912.html

  • Ich hab noch mal was nachgeguckt:


    Zitat von § 211 des Strafgesetzbuches (StGB )


    (2) Mörder ist, wer


    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,


    einen Menschen tötet.

    Kann man das nicht so konstruieren, dass anhand der lange vor dem Event vorliegenden Erkenntnisse ein tödlicher Ausgang der Veranstaltung so unvermeidbar war, dass ein Durchführen dieser Veranstaltung trotz dieser Erkenntnisse einer Tötungsabsicht gleichzusetzen ist?


    Dann könnte man diese unverantwortlichen Drecksäcke unter Mordanklage stellen. Muss doch ne Kanzlei geben, die sich damit profilieren möchte.


    .

  • Hallo,


    die Kanzlei, die sich damit profilieren möchte, ähm, ja, in der wird sicher viel gefeiert, hicks.


    Was ist denn "Tötungsabsicht" und was verlangt 211 im Hinblick auf den subjektiven Tatbestand?


    Und: warum ermitteln die Profis wegen "fahrlässiger Tötung"?


    Grüße
    Jürgen


    Edith: bin ja nicht so: 15.

  • Unglaublich, was da passiert ist...
    Mein Beileid für alle Opfer und die Angehörigen!


    Weiterhin kann man wirklich kaum fassen, dass diese völlige Fehlplanung ohne Rücksicht auf Verluste umgesetzt wurde.


    Vor allem denkt man als Besucher doch, dass besonders in Deutschland die Planung solcher Ereignisse genauestens reguliert wird und man sich sicher fühlen kann, aber seit ich die Bilder aus dem Tunnel gesehen hab ist dieses Sicherheitsgefühl in Bezug auf Großveranstaltungen, zumindest bei mir, wie weggeblasen.


    Ich hoffe, dass die Veranstalter ausführlich zur Verantwortung gezogen werden.



    Un dazu:

    Eva Herman zum Unglück:


    Vorsicht Fundamentalismus!


    Ich bin sprachlos. :thumbdown:


    Seid einst weiß man wohl, dass die Frau nich die schlaueste ist, was öffentliche Äußerungen angeht, aber das hier setzt dem absolut die Krone auf.
    Glaubt die den Müll, den sie schreibt?



    -Max

    "Ich hatte mir ein Fahrrad gewünscht. Bekommen hab ich eine uralte Nutte..."
    -Hausmeister

  • Was ist denn "Tötungsabsicht" und was verlangt 211 im Hinblick auf den subjektiven Tatbestand?

    Das frage ich ja Dich. Ich bin kein Jurist.


    .

  • Zitat

    Glaubt die den Müll, den sie schreibt?


    Hallo,


    Hauptsache, sie kommt damit in die Medien und:
    siehe da, sie hat Erfolg.


    Ansonsten erzählt der ein oder andere Beteiligte, der jetzt ein unterbewusst schlechtes Gewissen hat, sicherlich auch den ein oder anderen Unfug, im Zweifel: der rechts neben mir war schuld.
    Wer vor Ort welche Tat ausgeführt hat, wird ermittelt und solche Ermittlungen sind naturgemäß lückenhaft und am Ende wird es die Verantwortlichen Planer naturgemäß am leichtesten treffen, auch wenn das Volk gerne den ein oder anderen auf dem Marktplatz hängen sehen würde. Verständlich, aber wir leben ja im zivilisierten Rechtsstaat. Vielleicht überlegen die Duisburger in Kürze etwas intensiver, wen sie als Häuptling haben wollen, aber die Auswahl ist ja immer beschränkt.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    "Absicht" kann man nicht unterstellen, noch nicht mal Vorsatz. Das wäre eine aberwitzige Konstruktion. Damit ist 211 hinsichtlich des subjektiven Tatbestands gestorben. Also: nix Mord.
    Auch eine Konstruktion über 13 wäre so gewagt, dass sie jedenfalls in der Praxis (aber eigentlich auch schon in der grauen Theorie am grünen Tisch) keine - und zwar gar keine - Aussicht auf Erfolg hätte.

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen K ()

  • "Absicht" kann man nicht unterstellen, noch nicht mal Vorsatz. Das wäre eine aberwitzige Konstruktion. Damit ist 211 hinsichtlich des subjektiven Tatbestands gestorben. Also: nix Mord.

    Hab ich auch schon befürchtet. Unter welchen Tatbestand fiele es denn, wenn ich eine Handlung beginge, deren Ziel zwar nicht die Tötung von Menschen wäre, von der ich aber mit Sicherheit wüßte, dass durch sie Menschen zu Tode kommen würden?


    .

  • Ich wüsste nicht, welche Vorwürfe angesichts einer solchen Katastrophe übertrieben wären.


    .

  • Tja, auf diese Art und Weise hat sich Frau Herman erfolgreich wieder ins Gespräch gebracht. Noch schlimmer, als ihr Geschwätz finde ich allerdings die Stellungnahme eines verlagsinternen Kollegen zu dem Artikel. Der hat eine mindestens genauso verdrehte Weltansicht wie die Herman.

    Zitat von "Omar Rodriguez-Lopez"

    Konzeptalbum? Wie kann etwas, das ein gigantisches Projekt ist und ein ganzes Jahr deines Lebens beansprucht, nicht irgendeinem Konzept folgen? Prog? Wie kann innovative und fortschreitende Musik nicht progressiv klingen? Als ich den Begriff „Emo“ das erste Mal hörte, war meine Reaktion ähnlich. Wie kann etwas so Persönliches und Herzerreißendes wie die eigene Musik nicht emotional sein?

  • Zitat von crudpats:
    Ich wüsste nicht, welche Vorwürfe angesichts einer solchen Katastrophe übertrieben wären.


    Ich schon: z. B. Mord.


    Offensichtlich sind Fehler passiert. Die müssen aufgeklärt werden und das braucht Zeit und Überlegung. Voreiliges Kopfabschlagen nützt auch niemandem.


    Der Fall Brunner sollte uns zu denken geben. ACHTUNG - nicht mißverstehen: Die Täter sind nicht schuldlos. Doch ergibt sich dort inzwischen ein anderes Bild,
    als es zunächst den Anschein hatte.


    fwdrums

    nontoxic: kurze lange CD-Pause

  • Hallo,


    1.
    niemand wusste mit Sicherheit, was passieren würde, folglich kann man diese Spekulation bleiben lassen, ansonsten gibt es Lehrbücher zum Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Ich möchte das hier jetzt nicht runterbeten.


    2.
    Wer Werke aus dem Kopp-Verlag liest, dem ist nicht mehr zu helfen.


    3.
    In der Tat: man sollte zunächst den Bericht der Rechtsmedizin abwarten (das müsste sogar der Kriminalfilmzuseher verstehen, obwohl, dort heißt es ja immer "Pathologie", was natürlich Unsinn ist)
    Strafrecht wird ohnehin überbewertet: mehr als ein paar Bewährungsstrafen sind da in der Regel nicht drin.
    Zivilrecht ist viel wichtiger: wer bezahlt die Beerdigung? Wer den Krankenhausaufenthalt (wer meint, die Krankenkasse, der kennt 116 nicht)? Das ist gar nicht so einfach. Und wie hoch die Versicherungssumme ist, haben wir ja schon erfahren.
    Noch wichtiger für die Betroffenen ist: wie gehe ich damit um? Letztendlich vielleicht auch: was lerne ich daraus? Aber zunächst: lebbe geht weiter, nur: wie?
    Und dann wird es schon wieder pekuniär: wer bezahlt den Seelenklempner?


    Grüße
    Jürgen

  • Hallo,


    doch.
    Dummheit kann auch strafbar sein.
    Kommt auf die Intensität an.
    Ist man zu dumm, wird man notfalls eingeliefert.
    Ansonsten: fahrlässige Tötung. Wurde schon gesagt.
    222.
    Ob und bei wem es dafür reicht, wird gerade ermittelt. Dauert ein bisschen, die lesen nämlich kein Forum, sondern die Akten.


    Grüße
    Jürgen

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