Wie ist das bei euch mit dem Lärm für die Nachbaren?

  • Hallo,


    habe eine wichtige Frage an euch. Wann darf ich richtig Schlagzeug spielen. Ich weiß das man von 12-14 nicht drumen sollte und ab 8 Uhr Abends auch nicht mehr. Aber ich hab irgentwie Angst davor wenn die Polizei vor meinem Haus steht mit einer Anzeige und ich nicht mehr Schlagzeug spielen darf. Kann ich am Tag so von 2 Uhr bis 4 Uhr laut Schlagzeug spielen ohne mir Sorgen zu machen!? Wie ist das genau mit dem Gesetz?

    Danke für eure Antworten,

    Lg Aggromen12

  • Redest Du von einem normalen akustischen Drumset in einer Wohnung? Das kannst Du, soweit ich weiß, komplett vergessen. Das ist keine zumutbare Lärmbelastung im Sinne häuslichen Musizierens. Wenn Du einen gut gedämmten Kellerraum hast, ist das was anderes. Die genauen Zeiten postet gleich bestimmt jemand.


    .

  • Die genauen Zeiten kenne ich auch nicht, aber es hilft auf jeden Fall immer, sich mit den Nachbarn abzusprechen, bzw. zeiten zu vereinbaren. Damit gehste auf jeden Fall schon einigem Ärger aus dem Weg!

    Tomorrow Never Knows on Tour:
    10.08. - Hamburg, Logo w/cruel Hands, Brothers in Arms, Bullseye
    17.08. Baltic Sea Hardcore Festival
    24.08. Herford
    25.08. Bad Grund, Rock am Broadway
    08.09. Erkelenz, Fight for youth Festival w/Bury Tomorrow, Light your Anchor, many more.....
    29.09. Riesa
    for more infos visit http://www.tnkmetal.com

  • ... Und/Oder Du investierst in Akustik-Massnahmen.


    Ich musste feststellen, dass was für eine Posaune reicht, für ein Schlagzeug noch lange nicht ausreicht. Material ist bestellt 8)


    Ralf.
    (Der momentan trotz Kellerraum Handtücher auf den Trommel hat. Soweit ganz gut, solange man nicht wirbeln will :( )

  • Also ich spiele immer von 17-18 Uhr.
    Aber soweit ich weiß darf man von 14-18 Uhr jeden Tag, ausgenommen Sonntags und Feiertage.
    Klär das aber sonst mit den Nachbarn ab und vereinbare eine Zeit mit ihnen.

    Zitat

    Erfreue Dich an dem, was Du schon gut kannst und entwickle es weiter.
    Du musst nichts beweisen und schon gar nicht versuchen "besser" als andere zu werden oder zu sein.
    Das ist meiner Meinung nach eine Erscheinung seit es Youtube gibt, jeder will besser sein und schneller spielen können, unabhängig davon wie musikalisch mancher ist.

  • bei mir gab es früher mal etwas stress von der nachberin (etwas ältere dame), weil sie immer auf dem Balkon saß und im keller wo ich spiele sind kleine Fenster, die genau da sind wo sie ihre terrasse hat
    naja, nach einer vereinbarung, dass ich spielen solll wenn sie nicht auf dem Balkon sitzt und nicht nach 10 uhr ging alles ok
    (ich glaub wenn du jeden tag 2-3 stunden übst (zu normalen zeiten) wird niemand etwas auszusetzen haben)

    Sonor - What else? ;)

  • Nicht nur in der Straßenverkehrsordnung, sondern besonders im täglichen Leben ist die erste Regel immer: gegenseitig Rücksicht nehmen. Von daher ist man immer sehr gut beraten, mit den Nachbarn (nicht nur die direkten) zu sprechen und etwas zu vereinbaren. Und immer freundlich und zuvorkommend. Damit hat man sich selbst erstmal nichts vorzuwefen. Ist besser als jeder Anwalt.
    Ich kenne die Rechtslage nicht, aber nichts ist anstrengender und demotivierender, als wenn man mit den nachbarn im Streit liegt.


    Und auch wenn der Nachbar ein Arsch und/oder sturer Bock ist: immer freundlich und kompromissbereit sein. Alles andere führt in ne Sackgasse.

  • Ist doch immer eine Sache des gepflegten "Miteinanders". Ich wohne in einer ruhigen Gegend in ehemaligem alten Ortskern, wenig junge Leute. Habe bisher keine Absprachen getroffen, trommle aber nie nach 19 Uhr. Nicht besonders isoliertes Dachgeschosszimmer. Ist recht laut vor dem Haus, zumal ich zwischendurch auch mal die Sau raus lasse, sprich die Stereoanlage auf MAX (mit Metallica) und dann "gib' ihm"... das geht jetzt schon (in der Lautstärke) seit einem halben Jahr gut. Wenn sich jemand meldet, kann ich entsprechende Massnahmen ergreifen.


    Das kommt natürlich immer ganz auf das Umfeld an. Hat man streitsüchtige Nachbarn, ist's natürlich anstrengend.
    Mir persönlich ist es egal, ob wer Krach macht, oder nicht. Solange es mich nicht vom Schlafen abhält.

    Wer früher stirbt ist länger tot.

  • Na, die ganzen Vorredner haben ja schon fast alles gesagt.
    Mit den Nachbarn reden hilft ungemein. Man kann ja einfach mal unverbindlich nachfragen obs stört.
    Ansonsten ist die Regelung zwischen 12 bis 14 Uhr schon länger nicht mehr existent.
    Da du ja in einem Einfamilienhaus wohnst (ich gehe mal davon aus, es ist freistehend, d.h. kein Nachbar hängt direkt mit seinem Haus an eurem), dürfte der Lärm sich in gesetzlichen Grenzen halten. Hatte auch Bedenken als ich damals mein Schlagzeug im Zimmer stehen hatte, sogar direkt vorm Fenster. Ein organisiertes dB-Messgerät draussen aufgestellt ergab keinen hohen Werte.
    Aber wie schon oft hier gelesen, einfach mit den Nachbarn reden.

  • In einem unserer ehemaligen Proberäume hatten wir auch das Problem, dass sich ständig der Nachbar beschwert hat. Wir hatten damals auch gemessen und hatten keine hohen Werte (fragt mich nicht wieviel). Das ist dem Nachbarn aber total Schnuppe. Wenn es ihm zu laut ist, ruft er die Polizei und die muss dem ganzen nachgehen. Es gab zwar nie Konsequenzen, da auch nach Besichtigung des Ordnungsamtes alles in Ordnung war, dennoch nervt es extrem. Vorallem den Vermieter, weil er damit nur Arbeit hat.

  • Hallo,


    ich kenne die Rechtslage auch nicht, denn um diese konkret einschätzen zu können, muss man erst einmal die vollständige und konkrete Sachlage ermitteln, das ist oft viel schwieriger.
    Das ist aber praktisch und mittel- oder langfristig auch egal.


    1.
    Die Polizei kann jeder rufen, so oft und wann es ihm beliebt. Je nachdem, wie geschickt man das macht, sind die gar nicht bis innerhalb einer Minute vor Ort. Ich könnte also - wenn ich mir mein Resthirn komplett verbrannt hätte - durchaus von hier aus die Polizei anrufen, weil der X-Man wo ganz anders angeblich (da kann ich nämlich viel erzählen, wenn meine phantastische Phantasie blüht) ganz schreckliche Dinge tut.
    Etwas konkreter: jeder Nachbar kann, ob er das Gras, die Bienen oder die Becken hört, je nach Geschmack die zuständigen oder unzuständigen Behörden malträtieren. Dagegen helfen nur gute Nachbarn. Hat man einen Bekloppten nebenan, ist der Spaß vorprogrammiert.


    2.
    Für einen Lärmerzeuger hilft über kurz oder lang nur ein Proberaum oder ein frei stehendees Haus oder ähnliche Umstände, wo eben die Nachbarn nichts oder fast nichts von Kunst und Kultur aus dem Keller wahrnehmen können.
    Mit etwas Glück hat man vielleicht auch Nachbarn, die tagsüber nicht zuhause sind oder sowieso schon taub.


    3.
    Zum Üben kann man den Lärm beschränken: Trittschall ist das Hauptthema, ansonsten hilft alles, was dämpft. Zur Not die Boxershorts von Weihnachten.


    4.
    Das wurde hier alles schon vorwärts, rückwärts, horizontal, vertikal und vor allem seitwärts quer über das Rosenbeet besprochen (siehe exemplarisch Beitrag Nr. 7), zuletzt dieses Jahr ungefähr hundert Mal - jedenfalls vom Gefühl her.
    Da kann man dann etwa 90 % wertlose, 8 % interessante, 1 % brauchbare und 0,23 % geniale Ratschläge konsumieren - garniert mit 100,77 % Spam, ist hier wie im E-Mail-Postfach.


    Grüße
    Jürgen

  • Also ich habe momentan vorübergehend meinen Übungsraum an einem Ort, wo der Nachbar auch schon gemeckert hat. Dennoch schlimm war es nie. Es ist ein Einfamilienhaus, wo mein Set steht und es ist vorübergehend. Da ich Berufsschlagzeuger bin, übe ich täglich, ausser Sonn-und Feiertage. Aber grundsätzlich habe ich da keine Probleme. Im Winter so oder so nicht, da alle meistens drinnen sind. Im Sommer habe ich schon Gespräche geführt mit dem Nachbar, ist nur einer welcher damit ein Problem hatte. Es stellt sich aber heraus, dass gar nicht mein üben das Problem ist, sondern das er einfach sonst Probleme hatte und diese eben so rausgelassen hat :-)! Da kam ein Drummer gelegen, welchen man auf den Lärm ansprechen konnte.


    Wobei ich da auch die anderen Leute gefragt habe, niemand stört sich sonst, einige haben gar nichts mitbekommen und wussten gar nichts davon. Ich habe meinen Raum Isoliert. Man hört nicht viel. Und ich halte mich an die Zeiten. Bei mir sind die Übungszeiten von ca. 14:00 Uhr oder 13:30 Uhr bis ca. 18:00 Uhr. Wohne in der Schweiz! Habe es aber auch mal abgeklärt und eine Anwältin hat mir gesagt, ich müsse mir da keine Sorgen machen auch die Gemeinde wo ich wohne hat mir gesagt, dass sei kein Problem.


    Und wie gesagt, ich habe mit dem Nachbarn gesprochen. Er weiss das ich das beruflich mache und eben das mein Arbeitsplatz ist. Zudem ist es eine Vorübergehende Phase.

  • 1. Allgemein
    Der BGH (WuM 1998, 738) hat entschieden, dass für das häusliche Musizieren die gleichen Grundsätze gelten, wie für andere Geräuschquellen im Haus. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um klassische oder andere Musik handelt.
    Während der allgemeinen Ruhezeiten muss deshalb auf jeden Fall Zimmerlautstärke eingehalten werden.
    Im übrigen richtet sich die Zulässigkeit des Musizierens nach der Hausordnung. Ist das Musizieren dort völlig ausgeschlossen, so ist eine solche Klausel nach überwiegender Meinung unzulässig. Ist der Ausschluss allerdings durch Individualabrede (= nicht im Vertrag vorformuliert) getroffenen worden, soll dies wirksam sein. Auch eine Klausel, die das Musizieren für höchstens vier Stunden genehmigt oder bestimmte Zeiten festlegt, in denen nicht musiziert werden darf, ist wirksam.
    Eine im Mietvertrag getroffene Reglung muss das Recht zum Musizieren auf der einen und das Ruhebedürfnis auf der anderen Seite berücksichtigen, wobei es auf die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort ankommt (Alter der Mieter, Schallschutz des Gebäudes, andere Umgebungsgeräusche, Art des Musizierens).
    2. Einzelfälle
    a) Die meisten Gerichte halten eine Spielzeit von 3 oder mindestens 2 Stunden am Tag für sachgerecht; für das Musizieren mehrerer sollen 1 bis 1 1/2 Stunden ausreichend sein.
    b) Auch auf das Instrument soll es ankommen:
    - So sei tägliches Klavierspielen mit Gesang von mehr als 2 Stunden am Tag rücksichtslos;
    - Auch mehr als 2 Stunden Klavierspiel mit 30 Minuten monotoner Fingerübungen, seien den Nachbarn nicht zumutbar;
    - Eine Spielzeit von 2 Stunden wird auch für Klarinette und Saxophon als Obergrenze angesehen.
    c) Andererseits gibt es Entscheidungen, in denen auch weitergehende Spielzeiten - insbesondere für Berufsmusiker - zuerkannt wurden.


    ... das könnte gewisse Fragen klären. Ansonsten gilt: Rechtsanwalt suchen


    Beste Grüße, S.

  • Hallo,


    leider sind Mietrecht und Sachenrecht zwei Paar Schuhe.


    Im Mietrecht sind Parteien: Vermieter und Mieter. Da gibt es zunächst mal keinen Nachbarn. Zunächst.
    Vorher sollte man dann aber klären, ob es überhaupt um Mietwohnung(en) geht. Sonst gibt es naturgemäß auch kein Mietrecht.
    Dann macht es einen Unterschied, ob der Nachbar ein anderer Mieter beim gleichen Vermieter ist, oder bei einem anderen Vermieter oder eben gar kein Mieter.
    Und so haben wir schon einen bunten Strauß an möglichen Konstellationen, die selbstverständlich rechtlich unterschiedlich zu behandeln sind.


    Auch Beispiele (am besten ohne Quellenangabe, denn die Quellen können längst versiegt sein), bringen nichts, wenn man die Umstände nicht kennt, unter denen sie sich ergeben haben. Pauschal gibt es nicht. Unser Recht ist individuell. Beim gleichen Gericht kann ich sogar mit derselben Fallkonstellation beim Richter A Recht und beim Richter B kein Recht bekommen.
    Klavierspiel und Schlagzeugspiel sind recht unvergleichbar, meiner bescheidenen Meinung nach. Saxophon und Klarinette haue ich schon mit einer Bass Drum weg.
    Andererseits gibt es Musikanten, die auch nicht lauter sind als der Lüfter meines PCs.
    Dank des tollen Ratgebers wissen wir jetzt auch, was 1998 die "allgemeinen Ruhezeiten" waren. Oder?
    Also ich kann es diesem Ratgeber nicht entnehmen. Ist es nun die Morgenruhe von 0 bis 6 oder von 0 bis 7 oder 0 bis 8.30 oder was? Und Mittagsruhe? Gibt es die? Und wann? Vielleicht in Oberammergau traditionell anders als in Pinneberg? Wann ist Abendruhe und wann Nachtruhe? Was ist überhaupt der Unterschied? Was ist Zimmerlautstärke (85 db/70 db/73,6 db bei 15° C im Sommer und 71,3 db bei 11° C im Winter?)?
    Was sind "monotone" Übungen? Darf Dave Weckl länger üben? Muss Mike Portnoy Spuckschutz tragen?


    Alles ganz easy.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Was bedeutet § 906 BGB ganz konkret auf die Übestunden von A in B? Ist das Mietrecht? Oder vielleicht Sachenrecht? Oder doch Nachbarschaftsrecht? Vielleicht Lärmrecht? Jedenfalls ist es Recht. Nur, weiß keiner, was es bedeutet.


    PPS
    Ist ein Minderjähriger rechtsfähig?
    Wenn ja, wann und wie, wenn nein, wer wäre für ihn zuständig?

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