eBay - kurios, beeindruckend, unbegreiflich oder einfach nur witzig...

  • 151 euro...großer preis für dyslexie


    tja,höchstwahrscheinlich war der/die meistbietende nicht gut der deutschen sprache mächtig..
    sieht man ja z.b. an der frage des potientiellen käufers aus dänemark.


    dazu kommt,dass dann noch ein bild eines moduls gezeigt wird,welches aber gar nicht zum verkauf steht,-


    so entstehen dann (teure) missverständnisse...
    ;)

    wir sind alle schlagzeuger, solange wir uns dran halten!


  • tja,höchstwahrscheinlich war der/die meistbietende nicht gut der deutschen sprache mächtig..


    moeglicherweise in Kombination mit einem Sniper...


    Dann haben auch die Edits mit den groesstmoeglichen Fonts keine Wirkung.

    Gaffatape und Chewing Gum kleben die halbe Welt zusamm'

  • Diesmal muß man sicher den Verkäufer in Schutz nehmen. Ok, er hat ein Bild vom Modul reingemacht obwohl es nicht Gegenstand der Versteigerung ist, aber wenn man die große rote Schrift liest.... Naja, soll man sagen die Bieter sind echt neben den Schuhen oder sollte der Verkäufer gutmütig wie er ist die Aktion einfach stoppen??? Boh... mal schauen wie sich das entwickelt.

  • Nein, ich denke nicht, dass man den Verkäufer in Schutz nehmen kann, denn warum hat er statt der Anleitung ein Bild des Moduls als Start/Galeriebild gewählt?! ;)

    Wehret den Anfängen: keine Macht dem Jazz!

  • Ich find es auch extrem unfein, aber rechtlich kann man dem Verkäufer nix. Es ist mehrfach dem Text zu entnehmen, dass es sich nicht um das Modul handelt. Was er an Fotos dazu packt, ist dabei irrelevant ( - schaut mal auf irgend ne Müslipackung, was da alles draufgedruckt ist und nicht wirklich was mit dem Inhalt zu tun hat!).
    Es könnte allerdings sein, dass Ebay das mit den Fotos ihrerseits irgendwo in den AGBs definiert hat, somit wäre das dann möglicherweise eine Verletzung dieser, der Vertrag wäre aber trotzdem zustande gekommen. Auch die Möglichkeit, dass der Käufer nicht muttersprachlich des Deutschen mächtig ist, ändert daran nix - wer im Ausland einkauft (Ebay-DEUTSCHLAND), muss selbst eventuelle Übersetzungsprobleme überwinden, das ist nicht Sache des "einheimischen" Verkäufers.


    Aber mal ehrlich, der bekommt doch demnächst bestimmt ne menge Spass mit dem Käufer... :pinch:

  • schaut mal auf irgend ne Müslipackung, was da alles draufgedruckt ist und nicht wirklich was mit dem Inhalt zu tun hat!


    Das ist in meinen Augen ebenso Betrug - nur weils oft so gemacht wird und vom Gesetzgeber scheinbar, für mich unverständlicherweise, geduldet wird, ist es noch lange nicht richtig und legal moralisch einwandfrei.


    Ich bin auch schon mal fast auf so einen "Blender" hereingefallen (ich bot auf eine Auktion für eine Bedienungsanleitung, wo aber nur das Bild eines Synthies abgebildet war) - auf Anraten eines juristisch ausgebildeten Kollegen habe ich dann mit einem Anwalt gedroht und nie wieder von dem Typ oder Ebay gehört.
    Ich kann dem erfolgreichen Bieter nur empfehlen wehrhaft zu bleiben - betrügerische Absicht scheint imo eindeutig hinter solchen Auktionen (oder eben, wie in deinem Beispiel, falsch deklarierten Lebensmitteln) zu stehen.
    Das darf man einfach nicht hinnehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Hammu ()

  • Das ist in meinen Augen ebenso Betrug - nur weils oft so gemacht wird und vom Gesetzgeber scheinbar, für mich unverständlicherweise, geduldet wird, ist es noch lange nicht richtig und legal.


    Gegenthese: Wenn es vom Gesetzgeber gedultet wird, ist es legal...
    Was jedoch richtig oder falsch ist, scheint doch mit erheblichen Wertungsunsicherheiten belastet zu sein.


    Ich wäre mit so Aussagen: Dieses oder jenes ist Betrug vorsichtiger.

  • Nunja bei Lebensmittel schlägt das kleine Unwort "Serviervorschlag" die Brücke zwischen Legalität und deren Gegenteil.


    Wo kämen wir den hin, wenn mit einer Packung Frühstrücksflocken jeweils ein Tiger mitgeliefert würde (Da würde der Natürschützer in mir aber gleich auf nicht artgerechte Haltung pochen!)
    Wenn ich Unterwäsche kaufe bin ich eigentlich ganz froh, dass ich keinen durchtrainierten Sunnyboy dazu bekomme...


    Also wer bei der Auktion mitbietet ist schlicht und ergreifend dumm wie Bohnenstroh oder geht extrem locker und unachtsam mit seiner Börse um oder beides und somit in allen Fällen selbst schuld. Ich sehe da keinen Betrugsversuch. Ich hätte die Auktion laufen lassen und mein Geld eingefordert. In der Auktion wurde DREI mal daruaf hingewiesen, dass es sich nur um eine Bedienungsanleitung handelt...auch auf Englisch...bestimmt mac-user...Iphone-Verpackungen gehen ja auch immer auf 300 €


    Dass das Bild des Moduls als Galeriebild auftaucht, halte ich für einen kleinen Faux-pas, da ebay ja pauschal das erste hochgeladenen BIld als Galleriebild nimmt...kann man ja mal vergessen zu tauschen.

  • Hab grad mal grob überschlagen - ein Becken mit 20" Durchmesser und 12" tiefe (also eher ne Walze...) aus Bronze würde etwa 80 Kg wiegen, und gemessen am Kupferpreis irgendwas zwischen 400 und 450 Euro kosten, wenn ich mit dem Komma nicht verrutscht bin. Schlagt zu, die Auktion ist ein Schnäppchen!



    ...ah verdammt - in der Auktion ist ja die Rede von Edelstahl. Dann sinds leider nur so ca. 300,- Materialwert.

    Einmal editiert, zuletzt von Jalokin_b ()

  • Wenn es vom Gesetzgeber gedultet wird, ist es legal...


    OK, ich habe es abgeändert - nicht alles, was von Gesetzes wegen legal ist, ist auch moralisch einwandfrei - rein nach Paragraphen natürlich schon, aber nicht nach gesundem Menschenverstand, was natürlich wirklich von den Bewertungsmaßstäben des Einzelnen abhängt, keine Frage.
    Ich fühle mich nun mal bei solchen Auktionen, Verpackungen etc. betrogen, bzw. es wird schließlich auf meine Unaufmerksamkeit gehofft, auf das man mir etwas Falsches, Minderwertiges oder Sonstwas unterjubeln kann.

  • Gegenthese: Wenn es vom Gesetzgeber gedultet wird, ist es legal...


    Prothese: Das stimmt so allgemein nicht ;)


    Zwar Off-Topic, aber das kann man so nicht unkommentiert stehenlassen.


    Ein Beispiel: in den Niederlanden ist der Verkauf von Marihuana in Coffeeshops bis 5 Gramm geduldet, der Besitz von 5 C. Pflanzen geduldet,
    das Rauchen von M. in der Oeffentlichkeit (sofern nicht durch Gemeindesatzung anders geregelt oder in der Naehe von Schulen etc.) geduldet.
    ("gedoogbeleid" svw. Duldungspolitik).


    Trotzdem beibt der Besitz, der Handel und die Zucht de facto illegal. ("opiumwet" svw. Opiumgesetz)


    - Juergen -



    Zurueck zur Werbung ....

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    Einmal editiert, zuletzt von Beathoven ()

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