Beiträge von Cseitz

    Herrlich!
    Bin gespannt, wie es weitergeht, bitte halt' uns auf dem Laufenden!
    Sowas gehört veröffentlicht, sogar bei Sat1 ! Ach, was sag ich ... RTL2 !


    Ich würd' ja mal ein Gutachten einholen, das beweist, dass E-Drum-BD-Stahl-Spitzen allenfalls minderwertigen Bodenbelag beschädigen können. Ich mein: Hallo? Wir reden über E-Drums - bei akustischen Stahl-Spitzen ist das vorhersehbar. Diese Vermieter immer - wollen uns kleine Leute auch noch nach dem Vertragsverhältnis schröpfen - nur, weil wir ihr Eigentum beschädigt haben. Wo soll denn der kleine Mann bleiben, wenn er nichtmals ab und zu ein paar Fußböden unbrauchbar machen kann? Echt shice, vielleicht haftet auch der Teppich-Hersteller, der in seine Anleitung leichtfertig nicht geschrieben hat "Bitte keine Stahlspitzen, Laufschuh-Spikes, Schneeketten, Lagerfeuer und Molotov-Cocktails auf diesem Teppich benutzen, darunter liegendes Material könnte beschädigt werden". Ich mein - Woher soll man sowas wissen? Immer auf die E-Drummer ;(




    naja übertreib mal nicht. 1. lautet die begründung der versicherung nicht, dass ich in diesem fall zu dämlich war und das hätte vorhersehen können, sondern sie mir nicht glauben,dass das einmalig und nicht über einen langen zeitraum passiert ist und 2. hab ich extra einen dicken teppich unter das bass drum pad gelegt, was bedeutet, dass der schaden zwar trotzdem fahrlässig, aber ohne vorsatz entstanden ist und genau dafür hat man doch eine haftpflichtversicherung oder lieg ich da falsch?

    Erstmal danke für die Beiträge!


    Man kann dem Vermieter das Geld geben, was er will. Dann ist der glücklich und die Sache erledigt.

    Hier stellt sich shcon für mich die Frage, ob es berechtigt ist, was er will. Das Laminat, um das es sich handelt ist mit höchster Wahrscheinlichkeit Billigzeugs, also bin ich doch eigentlich nicht dazu verpflichtet für etwas zu zahlen, was teurer ist, als das Objekt, das ich beschädigt habe. Außerdem gibt es bei Laminatschäden eine Zeitwertberehcnung, heißt je älter das Laminat, um so mehr verfällt der Wert.

    Denk aber, dass das der beste Weg wäre. Hab noch keine Rechtsschutzversicherung, aber werde die mir dnek ich zulegen. Dann hab ich zumindest eine telefonische juristische Beratung. Ein Anwalt stellen die mir bei dem Fall jedoch nicht mehr.

    Die Versicherung stellt sich also offenbar auf den Standpunkt, dass der Schaden kein plötzliches, unfallhaftes Ereignis war (wie etwa das Kind, das gegen die Scheibe rennt), sondern aufgrund stetiger Beanspruchung in zu hohem Maße entstanden ist. Für solche "Allmählichkeitsschäden" meint die Versicherung hier offenbar nicht eintreten zu müssen.

    Hab shcon drüber nachgedacht in Einspruch zu gehen und son Text zu verfassen, der die eventuell (denk aber eher nich) davon überzeugt, dass es doch ein einmaliger Schaden war. Bin mir aber nicht sicher, ob es das wirklich bringt.


    P.S. Und sorry fürs Posten in den falschen Themenbereich. verschiebt das ruhig ins off-topic

    Hallo,
    hat jemand von euch shcon mal damit Erfahrung gemacht? Hab mein E-drum set auf nen teppich gestellt, der wiederum auf laminatboden liegt. Das Bass drum Pad kann man mit Metallspitzen auf dem Teppich befestigen, die allerdings ein Stück rausgeragt haben und dadurch das Laminat zerkratzt haben. Jetzt verlangt mein Vermieter von mir,dass ich die komplette Laminaterneuerung bezahle und die Haftpflicht will nicht zahlen ,weil die der Meinung ist,dass das Abnutzung über einen längeren Zeitraum durch übermäßige Beanspruch ist und die dafür nicht haften. sone shice!!!!