Beiträge von dieklavierspielerin

    Liebe Drummer,


    eine Frage an die freiberuflichen Lehrer unter euch: Es gibt laut Umsatzsteuergesetz die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, sofern man als Lehrer entweder bei einer Musikschule angestellt ist ODER der Unterricht einen nachweislichen Bildungszweck erfüllt (z.B. Prüfungsvorbereitung). Ich frage im Auftrag einer freiberuflichen Lehrerin, die selbstständig ist, also an für keine Musikschule tätig ist, und deren Schüler sich i.a. nicht auf eine Prüfung vorbereiten. Sie ist momentan um einen relativ geringen Betrag über der Grenze von 17.500 Euro, das Bezahlen der Umsatzsteuer bedeutete für sie den finanziellen Ruin.


    Sind euch Fälle bekannt, in denen auch hier einen Umsatzsteuerbefreiung möglich war? Oder kennt ihr andere Möglichkeiten (als Schwarzarbeit), der Umsatzsteuer zu entgehen? Besonders interessant wären Erfahrungsberichte aus Bayern.


    Vielen Dank!