Beiträge von mc r.i.p.

    Das 130 db zu viel sind bestreitet außer Manowar und Konsorten auch keiner. Auf nem guten System klingen 100 db auch anders als 100 db auf nem schlechten System. Wenn das System gut ist, .......


    ist das so oder ist das so??


    Ich hatte das Vergnügen diese Woche bei der Produktion einer 5000er Hallenshow von Status Quo mit zu wirken. Erst mal nicht das Schlechteste.
    Was da an alten Holzbergen von Boxen reaktiviert wurde, wunderte mich von Anfang an. (Das Verleiher sowas überhaupt noch haben :D ) Klar wollen die ihren alten Sound darstellen. Die heutigen "Platzsparsysteme" kommen da nicht in Frage :D
    Im Eingangsbereich wurden dann Schilder aufgehängt, das Ohrstöpsel während des Konzertes zu empfehlen sind. Ahhh jja.....
    Ich stellte mich zum Konzertanfang dann an den FOH. Beim 3ten Titel zog ich es allerdings vor, gesittet den Rückzug in Richtung Backstage an zu tretten und mir den Rest von der Seite der Bühne an zu sehen. Dort war der Sound noch erträglich.
    Es war einfach nur sagenhaft laut, matschig, und die Gitarren so dermaßen nach vorne gemixt, das weder die Drums durch kamen, noch die gute, uralte Hammond überhaupt zu hören waren. Volles englisches Brett! Durch die Halle wurden 111 DB am Bühnenrand gemessen.
    Warum bekam ich nun nach kürzester Zeit echt schlechte Laune beim Hören? Wegens der DB oder wegens des sehr englischenSounds?
    Kannst mir das ein Techniker näher bringen?

    HMMM. also es scheint ja gerade so, als wenn in Süddeutschland andere Richtlinien gelten als hier im Norden.
    Noch mal: ich bin seit 1996 gelistet beim zuständigen FA als Musiker und Freiberufler. Warum? Keine Ahnung!
    Ich hab zum Zeitpunkt der Anmeldung Top40 Krams mit diversen Radiostationen gemacht, also Knecht! Wir haben die Mugge allerdings starke Eigen interpretiert! Keine schöpferische Tätigkeit im Sinne der in den 70ern gesprochenen Rechtslage,....................... denke ich........... (Freiberuf oder nicht......das ist hier ....... und so weiter..............) Wat ein Thema!!


    Inzwischen denk ich ja wieder beim spielen :D Wat ein Glück.......................... :whistling: hab ich ja vorher nicht ..................................


    Edith stelle gerade fest: Ein musikalisches Diplom hab ich nicht. Scheißendreck! Was bin ich jetzt? freischaffend unruhestiftender Trommler? freiberufliche Hauptnervensäge? Niemals die Finger still haltender Gesellschafter? Fragen hat die Welt.........................

    OK Ok!!, Google war evtl. wirklich nicht sehr klug. Ich hab ein gewisses allg. Niveau vorausgesetzt. Ich persönlich bin in der Lage, dort den Schrott schon sehr gut heraus zu filtern. Ist es nicht plausibel bzw. eindeutig genug, werden Fachkreise eingeschaltet. Diesen aber völlig uninformiert, alles zu glauben ist genau so Bullshit! Gerade den Steuerberatern........
    Ich suche auch nach einschlägigen Fachseiten, wenn es um Fachwissen geht.
    das nur fürs Protokoll.
    Der Rest wurde ja nun doch noch sehr schön erläutert und herlich weitergestrickt. Evtl. äußert sich der Themenstarter ja noch mal dazu, um welches Einnahmeniveau es sich bei ihm handelt. Das würde der Diskusion evtl. dienlich sein.


    Und das mit der UST. kam irgendwie falsch rüber. Klar geht das nur nach dem Grundumsatz der betreffenden Institution. Aber es wurde ja nun alles klar erläutert. Muss ja nicht noch mal wiedergekäut werden.


    Zum Thema Freiberuf hab ich aber auch noch einen. :D Als Musiker bzw. Künstler ist man das, IMHO!!!!!! sowieso. Auch ohne Antrag. Hab es 1996 beim Fa "angesagt", und so war es dann. Musiker=Künstler=Freiberufler
    Das ich ner (Band) GbR angehörte war nicht von Belang.


    siehe aber auch mal hier, um noch mehr Verwirrung zu stiften :P : http://www.vfb-nw.de/pdf/freier_beruf_oder_gewerbe.pdf


    um es bischen zu sortieren hier eine bei WIki gefundene, IMHO sehr schön zusammen gefasste Defintion:


    Katalogberufe gem. § 18 EStG bzw. § 1 PartGG sind, soweit nicht bei einem Gewerbebetrieb angestellt:


    In den juristischen Berufen


    * Rechtsanwalt
    * Patentanwalt
    * Rentenberater (Rechtsbeistand)
    * Notar, soweit nicht Beamter (der Notar ist in den meisten Bundesländern gleichzeitig Freiberufler und beliehener Amtsträger)


    In den wirtschaftswissenschaftlichen Berufen


    * Wirtschaftsprüfer, Vereidigter Buchprüfer, Certified Public Accountant
    * Steuerberater, Steuerbevollmächtigter
    * Sachverständiger für betriebswirtschaftliche Bewertungen (bspw. Unternehmensbewertung)
    * Beratender Betriebs- und Volkswirt


    In den Heilberufen


    * Arzt
    * Apotheker (steuerlich jedoch keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit, sondern gewerbliche Einkünfte i.S.d. § 15 EStG)
    * Tierarzt
    * Zahnarzt
    * Heilpraktiker
    * Hebamme
    * Physiotherapeut/Krankengymnast
    * Psychologischer Psychotherapeut
    * Ergotherapeut
    * Logopäde


    In den kreativen Berufen


    * Künstler (bildende und darstellende)
    * Musiker
    * Regisseur
    * Choreograf
    * Schriftsteller
    * Designer


    In den publizistischen Berufen


    * Journalist/Reporter
    * Videojournalist/Fotojournalist (Bildberichterstatter)
    * Dolmetscher/Übersetzer


    Naturwissenschaftliche und technische Berufe


    * Diplom-Ingenieur, z. B. als Berater oder Sachverständiger
    * Architekt, Stadtplaner, Innenarchitekt oder Landschaftsarchitekt
    * Diplom-Biologe
    * Diplom-Chemiker
    * Handelschemiker
    * Diplom-Geograph
    * Diplom-Bauingenieur
    * Diplom-Vermessungsingenieur
    * Diplom-Informatiker
    * Diplom-Psychologen
    * Sonstige Diplom-Ingenieure
    * Lotse


    In den pädagogischen und verwandten Berufen


    * Dozent
    * Erzieher und Lehrer (auch etwa Musiklehrer)
    * Kinder-Tagesmutter


    Österreich
    Ähnlich wie in Deutschland sind die Freien Berufe in Österreich nicht von der Gewerbeordnung erfasst, sondern in Spezialgesetzen geregelt. Als Freie Berufe gelten:


    * Apotheker
    * Ziviltechniker (Architekten, Zivilingenieure, Ingenieurkonsulenten)
    * Ärzte
    * Journalisten
    * Künstler
    * Notare
    * Patentanwälte
    * Rechtsanwälte
    * Tierärzte
    * Wirtschaftstreuhänder
    * Zahnärzte

    Blödsinn oder nicht Blödsinn, das ist hier die Frage.


    Im steuerrechtlichen Sinn versteht man unter Liebhaberei die Ausübung einer erwerbsmäßigen Tätigkeit ohne Gewinnabsicht. Der Ausübende betreibt ein Geschäft oder Unternehmen(oder eben eine Band) ohne kommerzielle Absicht. Das kann steurerechliche Konsequenzen haben, muss es aber nicht.
    Wer es genauer wissen will, geht zum FA Punkt
    Wenn die da mit bekommen, bzw. man plausibel darlegen kann, das hier Einnahmen in Taschengeldhöhe zu erwarten sind, werden die davon nicht wirklich viel wissen wollen. Liegt dann im Ermessen des FA. OK.


    Wer hingegen Ust, kassiert, muss diese auch unbedingt an den Staat abführen. JA. Absolut klar. Steuern sind Bringschulden. Das Einnehmen dieser und das folgende Abführen geht dann wieder nur über die Meldung ans FA und IMHO nur mit einer entsprechenden Ust. Nummer. Wer die nicht hat, darf und kann gar keine USt. einnehmen. Oder etwa doch? :rolleyes:


    Edith hörte noch eben. Das man als Zusammenschluß von Quelle Sammelbestellern schon ne GbR ist, ist mir auch klar. Man ist das, sofern man mit irgendwen irgendwas zusammen tut. Als funge, aufstrebende Band findet man aber leider nicht wirklich eine besser funktionierende Gesellschaftsform. Daher meldet man diese GbR dann als solche bei FA an.

    Das Thema gabs schon mal mit sehr detailierten Antworten. Such mach Kluch................Es zu wiederholen ist sehr anstrengend, weil sehr umfangreich.
    Faustregel: Wenn die Gagen nicht eure Kosten übersteigen (Kosten sind schon alleine die Fahrten zum Proberaum uns zwar von allen Autos, Fahrrädern, Bussen etc!! , Handyrechnungen von euch allen, Probraummiete, Eure Instrumente! ..................ETC!!!), ist es fürs FA Liebhaberei und nicht an zu geben, wenn ohne UST!!
    daher Empfehlung!: Geht keine Bruttogagenverträge ein!! Immer nur Gagenverträge ohne MwSt. machen, wenn ihr jährlich weniger als ca. 17.500 Euro Erträge habt!!
    Die MwSt. wird so über der Ust Erklärung des Veranstalter geregelt!


    Aber das ist von Band zu Band individuell zu betrachten. Selbst ne Semiband mit Gagen zw. 200 und 500 Euro und nen Auftrittsvolumen von 20-40 Muggen pro Jahr, wird wohl kaum in die Gewinnzone kommen. :rolleyes:


    Wer doch das FA einschaltet, hat selber erst mal echt Stress. So larifari gehts dann nicht mehr. Ihr seit dann ne GbR.
    monatliche Ust. Erklärung ist Pflicht (nur noch online möglich) Steuerberater, Jahresabschluß......Gewinnverteilungsrechnung............ Ein Mörder Aufwand. AfA, geringwertiges Wirtschaftsgut, ANlagevermögen sollten keine Fremdwörter mehr sein :D
    na Hallo Peng................ :S

    ich hab auch vor Jahren nen 12" Line China mit nem 12" BilliSplash gestackt. Passiert is bis dato nüscht. Da die Stacks auch nicht wirklich in Schwingung geraten, sollte ausser der schon erwähnten manuellen Abnutzung nix passieren. Kommt auch drauf an, wie fest du die Dinger ziehen willst. Tanzt das Eine auf dem Anderen, gibts schon paar Spuren ;)

    Na dann soll er trotdem noch mal nach fragen. Versuch mach Kluch ;) Wenn er sich echt kümmert, soll er wenigstens mal nach fragen.
    Die DHL arbeitet nicht zwangsläufig nach den ADSP (Allgemeine deutsche Spediteurbedingungen).
    Obwohl es schärfer kaum zu formulieren ist. Der Spediteur hat immer Recht und macht nie was falsch und wenn doch, gilt Punkt 1 bzw. ist IHM der Fehler nach zu weisen.
    Das ganze ist aber auch bischen logisch. Wenn es anders wäre, würde es keine Spediteure mehr geben ;) Welcher Berufsstand setzt sich denn tägl. mehrfach einem derart unkalkulierbaren Finanzrisiko aus.

    Das ist eigentlich laut Speditionsrecht ein klassischer "verdeckter Transportschaden", der innerhalb von 6 Tagen beim Transportunternehmen (damit der ihn innerhalb 7 Tagen beim Spediteur anzeigen kann) angezeigt werden muss. Ob es bei der DHL da noch Sonder AGB´s!! über den ADSP gibt???????? k.A. Gucksdu AGB der DHL.
    Pakete! sind bei der DHL grundsätzlich versichert. ABER:
    wie ein Vorredner bereits bemerkte, ist da jetzt eh Hermes dazwischen gewesen. Einzige Chance: Der Versender reklamiert das zurück gekommene DHL-Paket. Dazu muss dieser bereit sein und die 6 Tage dürfen noch nicht um sein. Beides ist mal stark an zu zweifeln. :S

    Riesen Dank Witteka. Das erklärt so eingiges! 8o
    Wie soll das dann auch hörbar rollen. Es klingt hinten und vorne nicht so, wie die nakten Drum-Spuren im Ursprung vor der ganzen Mixerei. Da war es alles tiptop.


    sämtliche Spuren wollt ich mir sowieso auf DVD als .wav Einzelspuren brennen lassen. Ist ja auch unser geistiges Eigentum. So kann ich damit echt noch mal zu jemand anders gehen. ;)


    DANKE ! 8)



    Damit schließe ich diese Thema dann mal ab :|