Schutz geistigen Eigentums

  • Hallo,


    hier ein interessanter Beitrag zum Thema...


    "Wie schütze ich meine Werke bzw. mein geistiges Eigentum an einem Werk?!"



    BESONIC - Newsletter - http://www.besonic.com - 11.12.2002



    Demo verschickt, Song hochgeladen, private Kopie verteilt.- Doch wie
    schützt man das geistige Eigentum vor unerlaubter Fremd-Verwertung?

    "Leider passen Deine Songs nicht in unser Gesamtkonzept..." - Tja, die Absage kam schnell,
    aber was ist aus der Demo-CD geworden, die man blauäugig in fremde Hände gab und die
    dann aus "verwaltungstechnischen Gründen" oder wegen "zu hohem Bearbeitungsaufwand"
    nicht wieder zurückgeschickt werden konnte? Und heute - zwei Jahre später traut man seinen
    Ohren kaum; klingt der Song im Radio doch genau wie der, den damals keiner haben wollte..


    Natürlich will niemand den Plattenfirmen etwas unterstellen, aber wer kann schon sagen, was
    mit den Demo-Titeln geschieht? Herr XY wechselt die Firma, die Putzfrau schenkt die CD ihrer
    Nichte, der Praktikant macht daraus seinen Christbaumschmuck oder man hat ihn gleich selbst
    auf einem Musikportal wie BeSonic für jedermann zum Downloaden angeboten. Zwar kann man
    Einzelproduktionen per Einschreiben an sich selbst schicken - es gilt der Poststempel - was aber
    geschieht bei zehn Titeln und mehr? Und wie kann eine länderübergreifende Sicherheit
    gewährleistet werden - oder kann ich wirklich sicher sein, dass mein Song nicht schon seit
    Wochen in den Charts von Wo-der-Pfeffer-wächst rauf und runter läuft?


    GEMA werden jetzt viele denken, doch hier liegt ein weit verbreiteter Irrtum vor, registriert
    diese doch lediglich Titel des Werkes und seine Spiellänge. Die Basedrum, das Gitarrensolo -
    kurz die Komposition bleiben außen vor.


    In Anlehnung an die Writers Guild of Amerika, hat sich jedoch bereits seit 1994 auch in Deutschland
    eine Vereinigung gefunden, die das geistige Eigentum von Autoren jeder Art, Komponisten und sogar
    Wissenschaftlern schützt. Hierfür können die Manuskripte und Kompositionen einfach bei der WGG
    registriert bzw. hinterlegt und mittlerweile sogar online hochgeladen werden um im Falle eines Falles
    das eigene Urhebertum auch nachweisen zu können.


    Mehr Informationen über eine Mitgliedschaft bei der Writers Guild of Germany, Preislisten zur
    Registratur, sowie viel Wissenswertes rund um das Thema finden sich auf den Online-Seiten
    der WGG. www.writersguild.de



    Gruß


    A. Trensch
    WGG TEAM

    WGG Writers Guild of Germany (R) GbR - Wieckstrasse 22, D - 22527 Hamburg

  • hi wgg


    als ich denke einmal ist die Einschreibennumer mit Poststempel schon eine sichere Variante. Allerdings denke ich unter anderem folgendes:
    Wenn Du/Ihr...eine CD gemacht habt, müsstet ihr das Lied und sogar die kompletten Samples, egal welches Programm ihr genutzt habt, auf einem Rechner, bzw auf CD gesichert haben, oder?
    Ich würde eingespielte Sachen, zb bei cubase alleine die dateien behalten, auf cd brennen (da wird ja auch ein datum hinterlegt) und diese dann sichern (halt über diese Briefvariante oder ein schließfach mit bestätigung. Natürlich, eine CD kann immer gebrannt worden sein, aber wenn du heute eine CD brennst (z.b. 10.02.2003...) und sicherst diese zusätzlich noch wie ab und jemand kommt mit deinem eigentum dann an, kannst du einmal an hand der cd sowie des poststempels beweisen, wem der eigentum gehört. Und wenn du die original samples bzw files hast, die mit deiner Version übereinstimen, dürfte dies eigentlich unstreitbar sein. Ok ich weiß ich wie es ist wie bei einem patent, wer zuerst anmeldet hat gewonnen, allerdings glaube ich spätestens bei einer anklage dürfte dies doch eigentlich zum gunsten deiner gehen.
    Ich glaube auch nicht, dass sich ein Postbeamter rumkriegen lässt, dass er dir einfach so ein poststempel mit einem älteren datum gibt.
    Extremevariante die auch möglich wäre, ein Notar einschalten.


    In dem Sinne erstmal


    Wampe

  • Wampe,


    soo teuer ist ein Notar auch nicht. Also für mein Testament hinterlegen habe 90 Euro berappt. Und das ist doch dieselbe Geschichte wie bei der versiegelten CD. Glaube das wird auch nicht mehr Kosten. Klar ist das kein Pappenstiel, aber immer noch besser als über den Tisch gezogen zu werden.


    Und ein Stück das einem "Hitverdächtig" scheint, schreibt man ja auch nicht jeden Tag. Von daher ist das bestimmt keine zu teure Alternative finde ich.

    Kroppzeuch und Klappspaten bleibt mir bloss von der Pelle!


    .....verscheissern kann ich mich selber!!


    Moi


    [

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