soweit ich weiß, ändert sich der Freibetrag für Zölle. D.h. die 19% Einfuhrumsatzsteuer werden trotzdem fällig (insofern Warenwert über 22 Euro).
Ja, das stimmt leider. Es gibt ab Dezember eine Untergrenze für den Zollwert, dh. man zahlt erst dann Zoll, wenn dieser über 150 € liegt. Die Einfuhrumsatzsteuer ist nicht betroffen, und muss weiterhin gezahlt werden. Bei Trommelkram liegt der Zoll so um 3%, man spart also kaum was.
Das ganze ist tatsächlich eine Änderung der Änderung. Ursprünglich war vorgesehen, die Freigrenze (incl. Einfuhrumsatzsteuer) von 22 auf 150€ hochzusetzen, dies ist aber zurückgezogen worden (deshalb findet man die entsprechende Meldung auch nicht mehr auf der Internetseite des Zolls.
Diese Informationen habe ich gerade telefonisch vom örtlichen Zollamt bekommen.