Nichts Neues, wie es scheint. Beruhigend für Gebraucht-TD3-Erwerber, dass sie für wenig Geld außer ein paar "new" Sounds scheinbar nichts verpassen.
Aber die wissen schon, was sie absetzen können. Center-mounted ... Ich höre schon wieder lauter Papas Tarzan-mäßig "da nicht!" rufen
Beiträge von pbu
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Ich hab' heute kein' Bock, aber ihr ja vielleicht.
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Wer das hier löst, muss das nächste einstellen.
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Edit meint: REM
Eigentlich "R.E.M.", aber Edit hat recht.
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Mal etwas Entspannendes (Wie heißt diese Band?):
Edit: Haben wir dein "Trio" übersehen, Chuck-Boom? Sorry ...
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Jazzdrummer at work?
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Zitat
Leider waren meine Ambitionen hinsichtlich dieser toten Sprache zu Schulzeiten eher verhalten
Das merkt man an deiner unsinnigen Signatur, Jürgen:
LEX LÄTTA: Das Brot niegt dazu, mit der Margarine nach unten zu landen (auch bekannt als LEX MURPHIS).
LEX VERANDA: Ungeschriebenes Verbot des Drive-By-Shootings in Richtung der Terrasse des Kreditnehmers.
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Beim Hörgeräteakustiker deines Vertrauens. Der nennt auch den Preis.
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Wartet doch mal die NAMM ab. Falls es einen 3er-Nachfolger gibt, komt man an das TD3-Modul demnächst wenigstens noch billiger, was der reinen Übungsfunktionalität auch gerecht würde.
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Aua aua aua.
Nun ja, Hardware-Begleitautomaten gibt's seit den 80ern, aber das hier setzt der damals angebahnten Geschmacklosigkeit erstmal die Krone auf.
Meine Liebslingsstelle ist, wie der Band-Musiker den Jazzy-Regler hochdreht.Den Produzenten nächtlicher 0190-Stöhn-Jingles und Klingelton-Hits werden ja scheinbar schon lange Vorab-Versionen überlassen.
Wirklich fies, was der moderne Mensch alles zu hören bekommt. Ich geh' mal eben brechen. -
YouTube Deutschland hat doch eine Verinbarung mit der GEMA, dass das gesamte GEMA-Repertoire z.B. als Musik zum Video verwendet werden darf?
Die GEMA kann aber nicht im Namen des Urhebers auf dessen Beseitigungsansprüche verzichten.Ich glaube da gibts ein neues Begrenzungsgesetz für Privatpersonen seit 6 Monaten mit Strafen bis maximal mehreren hundert Euro
Im neuen § 97a UrhG sind nur die anwaltlichen Abmahngebühren "in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" geregelt, nicht das Strafmaß.was ist, wenn man die Videos als "nicht öffentlich" einstellt, aber die öffentliche Plattform nutzt?
Hä?? Erläutere mal ... -
das heißt im klartext also auch coverbands sind illegal??
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Da müsste Youtube die doch alle schon längst gelöscht haben...
Youtube löscht tausende auf Anfrage, wie hier geschehen. Vor der Anfrage können sie ja nicht wissen, ob der Rechtsinhaber die Verwendung seines Werkes erlaubt hat oder nicht. -
Welches sind die gesetzlich zugelassenen Fälle?
Das steht drin: Abschnitt 6 - Schranken des Urheberrechts -
Kannst du eigentlich auch mal eine vernünftige Antwort abgeben? Er hat doch ganz höflich gefragt.
Natürlich darfst du keine Playalongs anderer Musiker unter deinen Namen veröffentlichen.Keiner kann wissen das es sich um ein Playalong handelt. Das Urheberrecht schützt die geistige schöpfung einer Person § 2 Abs.2 UrLG( Musik,Kunst,Erfindungen usw)Der erste Satz ist die Antwort auf die Frage: "Hattet Ihr auch schon Probleme mit Playalongs, die veröffentlicht wurden?"
Der zweite auf "Ist das "schon" unerlaubte Aufführung?"
Der dritte weist auf die korrespondierenden künstlerischen Freiheiten des Urhebers hin.Vernünftige und höfliche geistige Schöpfung, über § 2 des Gesetzes hinausgehend erarbeitet.
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(Warum) Ist dieser Thread eigentlich nicht schon nach der jeweils ersten Antwort erledigt?
Ich leih' mir mal dein Bildchen, Enzi: -
Hat eigentlich jemand die "Sound & Recording"-Ausgabe 10/08? Bin gerade auf eine alte Werbung gestoßen, in der es als Headliner-Thema zu dem Heft heißt: "METALLICA - Rückkehr der Metal-Könige - inkl. Praxisteil und Videoworkshop". Hätte mich mal interessiert.