Beiträge von pbu

    - Jeder Thread muss alle paar Monate wieder hochgeholt werden.

    Kommen hier keine neuen Regeln mehr? :wacko:


    Vorbildlich freakus danke Alter :thumbup: :thumbup:
    Ich hab getz nich alles gelesen, aber: Mir fellt noch was ein Alter.

    • Antworten sind zu erstellen, bevor der Thread gelesen wurde.
    • Die Befolgung dieser Regel ist mit einem einleitenden Disclaimer zu dokumentieren. (Amtlicher Formulierungsvorschlag: "Ich hab getz nich alles gelesen, aber:")

    Just my 2 Cents Alter.

    Jürgen, check mal Mails.


    Kollege Werner schreibt zu den Beruhigungen:


    Zitat

    Das Finanzministerium hat es geschafft, Ruhe zu erzeugen! Erzeugen Sie bitte wieder Unruhe. Die Unterscheidung zwischen reinen und unreinen Bildungsleistungen schafft keine Rechtsklarheit. Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind nicht ausgeräumt! Privatlehrer mit Gewinnstreben sollen anders besteuert als private Einrichtungen mit Gewinnstreben!


    [...]


    Als Petent kann ich nur warnen, dass sich die Abgeordneten in dieser Phase beruhigen. Wenn bei einer umfangreichen Gesetzesreform im Nachgang Fallbeispiele gebildet werden müssen, um dem Rechtsanwender die Auslegung des Gesetzes näher zu bringen, ist folgender Grundsatz in Erinnerung zu rufen: Richtlinien und Erlasse setzten kein Recht. Sie sind zu gegebener Zeit von den Gerichten auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen!

    Die Unterscheidung zwischen Bildungsleistung im Sinne des Schulrechts lässt sich weder aus dem Wortlaut des geplanten § 4 Nr. 21 UStG entnehmen, noch aus den Gründen des Regierungsentwurfs selbst!


    Man kann ein Gesetz eindeutig formulieren und so Gerichten und Betroffenen Nerven, Zeit und Geld sparen. Wiederholt scheinen unsere Umsetzer von Unionsrecht dazu nicht in der Lage und widersprechen in ihren Beschwichtigungen den zuvor veröffentlichten Begründungen. Bereits an dieser Stelle dürften sich vergangene Vernachlässigungen im Bildungsbereich auswirken ;)

    Werners stichhaltige Petition:
    https://epetitionen.bundestag.…8/_01/Petition_26229.html


    Edit: Leider war der Text wohl zu lang und daher steht eine Teil der Begründung in den Kommentaren (1. - 7.).

    Heh, bleib doch mal gelassen. Hier gibt es doch auch viele Ösis und viele Szene-Kenner, die vielleicht mal was gehört haben.

    Ich meinte das eigentlich ernst und hatte deswegen auch Buecher, die Konzertkarten und Kunst als analoge Beispiele fuer Kulturfoerderung angefuehrt.

    Ich sehe als Ausgangslage folgende: Die Sekundarstufe II soll auf ein Hochschulstudium vorbereiten, mit Erlangen der Allgemeinen Hochschulreife soll der Schüler zur Aufnahme eines Hochschulstudiums befähigt sein. Dies ist aber insbesondere im Bereich der musikalischen Bildung nicht gewährleistet.
    Es wird wohl niemand behaupten, die gymnasiale Oberstufe hätte ihn/sie zum Bestehen einer Aufnahmeprüfung für ein Musikstudium befähigt. Das geht nur über private Anstrengungen mit Lern- und Kostenaufwand. Letzteren gering zu halten, halte ich nicht für allgemeine Kulturförderung, sondern für pflichtgemäßes Entgegenkommen in Bereichen, in denen staatliche Bildungsenrichtungen ihr Ziel nicht erreichen.


    Eine steuerliche Privilegierung von Werkzeugen zum Erreichen eines Bildungsziels - wie Papier, Stiften und Instrumenten - wäre möglicherweise ebenfalls wünschenswert, geht aber in eine andere Richtung.


    Eine etwas klarere Formulierung wäre zwar für den Laien sinnvoll, vermutlich wollte man politisch aber signalisieren, dass man - praktisch nicht bzw. kaum vorhandene - Luxus-Pseudo-Bildungseinrichtungen ("Seidiges Töpfern bei ayurvedischen Klängen mit Rollatortanz bei Kaffee, Kuchen, Eierlikör und Schampus") nicht mag.

    So habe ich es aus dem Wortlaut und der Begründung auch herausgelesen. Die Formulierung "Erbringt eine (andere) Einrichtung mit vergleichbarer Zielsetzung Leistungen …, die auch der Freizeitgestaltung dienen können, sind diese nur dann befreit, wenn die Einrichtung keine systematische Gewinnerzielung anstrebt ..." steht allerdings offenbar doch im logischen Widerspruch zur Senioren-Flirtkurs-Regelung "Nicht befreit sind Leistungen, die der reinen Freizeitgestaltung dienen":
    Laut Werner erbringen Musikschulen grundsätzlich unstreitig Leistungen, die auch der Freizeitgestaltung dienen können, dies scheint steuerrechtlich herrschende Meinung zu sein. Wollen wir ihm mal nicht unterstellen, es ginge ihm vorrangig um den Wegfall von Beratungen in Sachen landesbehördlicher Bescheinigungen* (es stellt sich tatsächlich die Frage, ob künftig ein Thread im DF "Mit welchen Lährbuch kann ich guht Unterricht erteilen?" ausreicht). Wenn eine Abgrenzung von potenziell hochschulvorbereitendem Unterricht von reiner Beschäftigungstherapie gewollt ist, sollte dies klargestellt werden.


    Wünschenswert wäre, dass die entsprechenden Petitions-Bemühungen zu einer solchen Klarstellung führen, bevor alle Musikschul-Mieten um ein Fünftel angehoben werden, während die Kinder trabbimäßig bereits pränatal auf Wartelisten preisdiktierender öffentlicher Musikschulen geschubst werden.


    *Edit: Dagegen wendet er sich ja auch nicht in seinem Ersuchen.


    Eine begründete Handlungsaufforderung anstatt bloßem Ablästern im Dehoga-Stil - danke, lieber Herr Kollege Werner, für die wohltuende Klarstellung, dass es auch Petenten gibt, die des Verfassens einer Petition inklusive Petitum mächtig sind! Hoffentlich stehen jetzt die verschiedenen Petitionen nicht im Wettbewerb - die, die etwas bewirken kann, ist diese.

    Hallo Yurena,


    das linke ist normalerweise das Hi-hat-Pedal, das rechte das Bass Drum-Pedal (die Trommel davor heißt Bass Drum).
    Ich habe nur Schlechtes über die Pedale der HD-Serie gehört. Trittschall erzeugen sie wohl etwas weniger, aber ein authentisches Spielgefühl kommt eher nicht auf.
    Zudem machen auch die anderen Trommeln und die Becken Spielgeräusche.


    An deinem anderen Thread merkt man, dass du dich preislich von unten an's E-Drumming herantasten willst.
    Ein Ratschlag dazu ist, dich am Gebrauchtmarkt umzusehen. Jedes <10 Jahre alte Set dürfte besser sein.