eigene reparaturversuche solltest du tunlichst unterlassen - wenn du selbst dran rummachst, hast DU es kaputt gemacht.
rechtlich siehts so aus: die gesetzlichen regelungen für widerruf, gewährleistung und rücknahme gelten prinzipiell für alle verkäufer, egal ob gewerblich oder privat.
private verkäufer können diese jedoch ausschließen. DAS wiederum muss aber rechtlich "wasserdicht" in der artikelbeschreibung auch so angegeben sein. da dein verkäufer hierzu gar nichts erwähnt hat, hast du volles rückgaberecht.
google einfach mal nach "ebay garantie"
falls der vk nicht auf deine (natürlich höflich formulierte!) mail reagiert, nimmst du einfach kontakt mit einem anwalt für vertragsrecht auf. du übergibst ihm kopien der unterlagen (ebay-seite ausdrucken - ganz wichtig) und mailverkehr.
der schreibt dann einen netten brief und fordert die rückerstattung.
die gebühren für das anwaltschreiben richten sich nach der höhe des streitwerts - sollten in deinem fall so um die 40.- sein.
die werden natürlich auch dem verkäufer aufgebrummt.
falls sich der vk dann auch bei einem anwalt schlau macht, wird er spätestens dann merken, dass er keine chance hat und er wird rückerstatten: verkaufspreis, portokosten, anwaltskosten und evtl. kosten für rücksendung. falls letzteres nicht erstattet wird, geht die ware unfrei zurück - diesmal aber korrekt verpackt. lass dir da nichts zu schulden kommen.
aber lass dir das vom anwalt erklären - es kostet dich nichts!
generell versichert sind bei der post pakete bis zu 500.- ich seh aber keinen paketschein auf deiner - unzweifelhaft - völlig unzureichenden versandverpackung.
ordnungsgemäß verpackt heißt, dass ein sturz von 1m höhe unbeschadet überstanden werden muss.