Beiträge von Klaus.76

    Dazu hab ich ganz vergessen: Hab danach ca. 1 Stunde meine schöne Form wieder aufgemöbelt, also mit dem kleinen Handschleifer alle Vlies- und Harzreste weggeschliffen und alles schön glatt gemacht.


    das heißt also, Du kannst in wenigen Wochen in Serie gehn. Hol Dir ein paar Billigarbeitskräfte und los gehts :rolleyes:

    die Künstlersozialkasse


    Sozialversicherung (Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung) muss sowieso jeder Selbständige einen bestimmten Prozentsatz seines Gewinnes bezahlen. Ich verstehe nicht, welch ein Unterschied das machen sollte, ob ale Gesellschafter einer Personengesellschaft oder als Selbständiger.

    aus österreichischer, rein buchhalterischer / steuerrechtlicher Sicht ist eine GbR lediglich dazu da, die Umsatzsteuer zu verrechnern, und versteuert keine Gewinne.


    Man kann sich eine GbR in etwa wie eine Erlös- und Aufwand-Sammelstelle vorstellen, die dann für diese NUR die Mehrwertsteuer beim Finanzamt abrechnet. Am Jahresende muss der aufgeteilte Gewinn von den einzelnen Bandmitglieder jeder für sich selber beim Finanzamt versteuern.


    Da es in Österreich Pflicht ist, dass bei der Namensgebund einer GbR die Nachnamen der "Inhaber" angeführt sind, ist diese logischerweise bei Mitgliederwechsel neu zu bilden. (wie das dann bei einer 40-Mann-Kapelle in der Praxis aussieht, ...)


    Der Unterschied zwischen einer GbR und einer KG oder OG ist lediglich der verwaltungstechnische Aufwand, dieser ist bei der GbR am geringsten. Bücher führen muss man bei allen juristischen Personen (Gesellschaften). Bei Konkurs haften alle Gesellschafter mit deren gesamten Privatvermögen, wie in einer OG oder OEG. Beschränkt haftende gäbe es nur in der KG oder komplexeren juristischen Gesellschaften.


    So, ich hoffe, das war jetzt nicht zu viel Fachchinesisch.


    Zurück zum Thema: Mitglied sein musst Du natürlich nicht, Du kannst ja auch Deine Honorarnoten an die Gesellschaft stellen und diese selber dann beim Finanzamt versteuern (USt und ESt).


    Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Du deutscher Staatsbürger bist, in Deutschland wohnhaft, der Umsätze in Österreich erzielt? Trifft das für die gesamten Umsätze zu und betrifft das alle Bandmitglieder? In diesem Falle müsstest Du nichtmal Umsatz (Mehrwert) Steuer verlangen und abführen, sondern lediglich melden.


    Naja, mein Rat: Nehmt Euch einen Steuerberater, oder zieht einen guten Buchhalter aus dem Freundeskreis zu Rate.

    Ich bin zwar kein Rechtsverdreher, vielleicht maximal ein halber, und versuch hier mal eine einigermaßen hilfreiche Antwort zu geben.


    Dein Vermieter beruft sich auf "Üblichkeiten", sogenannte "Handelsüblichkeiten" (sog. Usancen) gelten zwischen Kaufleuten (bei B2B-Verträgen, Buisness-To-Buisness-Verträgen, also Verträgen zwischen Kaufleuten, Unternehmer, etc.).


    Ich nehme mal an, Du bist kein Unternehmer, sondern Privatperson, also sind diese Üblichkeiten sowieso mal dahin.


    Bei Privatpersonen gilt an oberster Stelle der Konsumentenschutz, und Usancen gibt es nicht. Punkt.


    Der Vertrag gilt bis 30., also gilt der 30., wenn er verlangt, dass Du am 15. rausgeht, dann kommst Du ihn ja gerne entgegen, und verkürzt Du den Vertrag bis 15., selbstverständlich gegen eine demensprechende Mietreduktion um eine halbe Monatsmiete *ironie*


    ...


    Ich glaub, ich muss nicht mehr sagen, ... alles Klar?


    LG

    die späten Rockstar's mit diesen Tom-Aufhängungen werden eher selten am Gebrauchtmarkt angeboten. Ich hab lange genau dieses Modell gesucht, nicht gefunden, und dann ein Superstar gebraucht gekauft.


    Für 350 Eur ein guter Preis, ich würds sofort nehmen 8)

    Die 410, -- Euro-Grenze ist jedoch nicht davon abhängig ob man umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht, also zum Abzug der Mehrwersteuer berechtigt oder nicht. Es ist immer vom Nettobetrag auszugehen, natürlich sofern die Mehrwertsteuer enthalten und ausgewiesen ist. Was bei Gebrauchtkauf eher selten der Fall sein dürfte.

    dann ist das in Deutschland anders wie in Österreich. Ich kenn das so: ist man vorsteuer-abzugsberechtigt, gilt das netto, ist man es nicht, gilt das brutto.


    zu den Beschaffungskosten: alle Kosten, die für den Transport zum eigenen Betrieb, inkl. Kosten fürs Aufstellen und den ersten Probelauf (ist eher nur relevant bei großen Maschinen) kann man dazu aktivieren, d.h., bei Anschaffungskosten 1.700,-- zuzüglich (Bsp.) 100 Euro Kilometergeld = Anschaffungskosten 1.800,--, und davon wird dann die Abschreibung berechnet.


    Ich spreche hier immer vom österr. Steuerrecht, das Deutsche kann in manchen Fällen geringfügig abweichen.


    P.S.: Steuerberater sind unverhältnismäßig teuer, das stimmt. Hast Du keinen guten Buchhalter in deinem Freundeskreis?

    was noch zu beachten wäre bezüglich der GWG-Grenze:


    Wenn Du einen Kesselsatz um <€410,- + Hardware um <€410,- + Beckensatz um <€410,- + Doppelhuf um <€410,-, dann sind das keine 4 GWG's, die man sofort absetzen kann, da man ja mit dem Kesselsatz alleine quasi nichts anfangen kann, sondern erst alle 4 Teile zusammen 1 (funktionierendes) Wirtschaftsgut ergeben, d.h., es entsteht dann 1 Wirtschaftsgut im Wert von € 1.600,--, welches man dann auf X Jahre verteilt abschreiben muss. Und ob diese 410 Euro brutto oder netto zu sehen sind, ist davon abhängig, ob man umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht (Stichwort: Kleinunternehmer)


    Ist das selbe Prinzip wie Desktop-PC und Montor, der PC alleine kann nicht benützt werden ohne Monitor.


    Nur so am Rande angemerkt, ich hoffe, dass ich damit einige Unklarheiten mit meinen buchhalterischen Erfahrungen ausräumen konnte.


    P.S.: Das Telefonat mit dem Finanzamt kannst du absetzen, die Kopfschmerztabletten nicht, zumindest ist das in Österreich so :D


    P.P.S.: Falls Drumsets in den Afa-Tabellen nicht vorkommen, dann setze einen vernünftige Nutzungsdauer an, die Du dem Finanzamt auch plausibel erklären kannst. Ein Drumset, auf dem 50 Schüler pro Woche drauf rumprügeln, und das 3x die Woche auf diversen Bühnen auf- und abgebaut wird, hält bestimmt nicht so lang wie eins, das einfach nur rumsteht. Die kurze Nutzungsdauer aufgrund technischer Überholtheit wie bei elektronischen Geräten (schon oben erwähnt) trifft hier wohl nicht zu.


    P.P.P.S.: (Nachtrag) Sollte in der Afa-Tabelle eine Mindest-Nutzungsdauer von 10 Jahren angegeben sein, und Du ein Drumset gebraucht kaufen, welches 5 Jahre alt ist, dann musst Du von der Mindest-Nutzungsdauer das Alter zum Zeitpunkt der Anschaffung abziehen, ergibt also 5 Jahre.

    dem Produktvideo zufolge ist die Konstruktion dieses Hocker's an das Prizip des Gymnastikballs angelehnt.


    Ich sitze seit geraumer Zeit auf einem Gymnastikball am Schreibtisch, und auch beim Üben am Pad, und kann daher eine kurzen Erfahrungsbericht abgeben:


    Üben am Pad (nur Hände): positiv, da man durch den Wackeleffekt gezwungen wird, den Oberkörper aufzurichten, die Schulter auszutarieren (schreibt man das so?).


    Üben mit den Füßen (lansam): neutral, wenn's darum geht, sich langsam neue Bewegungen einzuüben, da hier wieder der Wackeleffekt dazu führt, dass man sich gerade richtet (das Becken, die Lendenwirbelsäule, etc.).


    Hände und Füße, und schnelles Üben mit den Füßen: negativ, da man mehr damit beschäftigt ist, nicht vom Stuhl zu fallen und sich nichtmehr auf die Übungen konzentrieren kann.


    Hoffe, ich konnte ein wenig helfen :)