Ich bin Gesellschafter von zwo GbRs und kann nur positives berichten. Für alle Beteiligten (und den Steuerberater) wird mit einem vernünftig formulierten Gesellschaftervertrag das Leben vereinfacht. Der Vertrag klärt alle Aufgaben und Besitztümer der Mitglieder, und natürlich auch die finanziellen Belange. Auch eine Ausstiegsklausel ist nie verkehrt, falls der Kalender voll ist, und ein Mitglied plötzlich nicht mehr "mitspielen" will. 
Schöne Grüße,
Chris
Edith zu deinem Einwand: Der Link von Chuck Boom hat auch Fragen wegen §19 aufgeworfen, da zwei von uns selbstständig sind und sicherlich auch UST.pflichtig sind.
Die Umsatzsteuerpflicht von Mitgliedern in Tätigkeitsfeldern abseits der GbR hat mit euer (vermeintlichen) Umsatzsteuerpflicht nichts zu tun. Das regelt, wie du schon selbst geschrieben hast, die Umsatzgrenze von 17.500€. Ihr könnt euch natürlich auch freiwillig umsatzsteuerpflichtig melden, wenn ihr weniger Umsatz macht. Gerade wenn man viel mit gewerblichen Veranstaltern zu tun hat, ist das eher von Vorteil. Sprecht am besten mal mit einem kompetenten Steuerberater.