In diesem Prospekt-Poster ist ein tolles Monster-Set abgebildet. Leider hab ich das zerfledderte Ding irgendwann weggeworfen.
Hat jemand das Bild?
In diesem Prospekt-Poster ist ein tolles Monster-Set abgebildet. Leider hab ich das zerfledderte Ding irgendwann weggeworfen.
Hat jemand das Bild?
ZitatOriginal von tomjunior
Gefährlich, gefährlich! Wenn das Finanzamt anfängt Einnahmen zu "rekonstruieren" dann wird es meistens teuer.
Hebt die Belege auf oder schreibt zumindest die Einnahmen auf. Besser iss dass. Glaub mir.
Das FA darf das bei "festgestellter" Liebhaberei ja gar nicht. Erst für spätere Zeiträume kann es verlangen, dass wieder Bücher geführt werden.
ZitatOriginal von Drummer14
Hi,
ich hab Teile eines Schlagzeugs von Gretsch bekommen. Ein Tom (Modell 4416) und ein Tom (Modell 4419). Weis jemand zufällig wie viel die wert sind weil ich habe keine Bedarf und will sie verkaufen. Mir ist mal erzähl worden, dass die sehr viel wert sind.
Danke schon im Voraus für eure Mühen.
Dummer14
Dazu benötigt man mehr Informationen:
Hast Du Bilder?
Welche Farbe haben die Toms?
Welche Größen?
In was für einem Zustand befinden sie sich?
Sind die Gußspannreifen drauf, oder andere?
Wie sieht das Badge (=Blechschildchen mit dem Firmenemblem) aus?
ZitatAlles anzeigenOriginal von tomjunior
Entschuldigung, aber das ist nicht richtig!
Wenn Liebhaberei festgestellt wird, dann kann man eben nicht mehr die Verluste mit anderen Einkünften verrechnen. Das ist ja eben der Grund dafür, dass das Finanzamt Liebhaberei feststellt.
Die Belege würde ich schon noch aufheben.
aber das stand doch da.....
Edith sagt: Nicht aufheben sollte man meiner Meinung nach trotzdem die Belege über Einnahmen (und in diesem Zusammenhang habe ich es geschrieben). Die Einnahmen darf sich die Finanzverwaltung, wenn sie will und es legal ist, dann gefälligst aus ihren Rückmeldungen rekonstruieren.
ZitatOriginal von Xian01
Oder haben die in den Stadttheatern keine Ahnung?
Davon müssen wir vielleicht manchmal ausgehen.
ZitatOriginal von tomjunior
Es gibt einen Betrag von 1.848, -- Euro für nebenberufliche künstlerische Tätigkeit. Bis dahin sind die Einnahmen steuerfrei. Aber ACHTUNG: künstlerische Tätigkeit! Was künstlerisch oder gewerblich ist muss im Einzelfall entschieden werden. Darüber wurden schon ganze Bücher geschrieben.
Kleine Ergänzung um es noch unübersichtlicher zu machen: Man kann als Amateur-Band mit seinen hohen Kosten für Instrumente, Übungsraum etc. trotzdem gegenrechnen. Das kann dazu führen, dass die Finanzverwaltung annimmt, man habe keine "Gewinnerzielungsabsicht" sondern handle nur aus Liebhaberei. Dies hat dann aber nicht nur zur Folge, dass man seine Verluste aus dem Musizieren nicht mehr mit Gewinnen aus anderen Tätigkeiten steuermindernd verrechnen darf. Wenn man dies erklärt bekommt, darf man aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verboten kriegen, noch Rechnungen zu stellen (es wäre sonst ein Eingriff in die Kunstfreiheit, da Musikern von Veranstaltern die Gigs versagt werden, wenn die Musiker keinen Beleg erteilen). Man muss aber diese Belege als Liebhaber-Musiker nicht mehr aufheben, muss darüber auch keine Steuererklärungen abgeben - und zwar so lange, bis die Finanzverwaltung es sich wieder anders überlegt. Viele Auftritte fallen so steuerrechtlich gesehen möglicherweise legal unter den Tisch.
ZitatOriginal von Der-Junge
naja mein punkt is nur dass die milleniumhalterung höchst wahrscheinlich nicht mit dem rim kompatibel ist.......
Aber genau deswegen haben solche RIMS ja so viele verschiedene Bohrungen: damit alle möglichen Tom-Halter dran passen. Das wird auch mit Deiner Millenium-Halterung kein Problem sein.
klar, hättich - aber als wir das letzte mal geredet haben, da hatte ich diesen thread ja schon wieder völlig vergessen. Bin heute ja eher zufällig drauf gestoßen.
Ich habe es jetzt hier herausgefunden. Gretsch hatte in den späten 70er Jahren die ersten 6", 8" und 10" Toms gebaut, die damals noch keine Gußreifen hatten - das 10" dafür aber 6 Stimmschrauben pro Fell. (sog. pre-die-cast-toms)
erst als man eigene Werkzeuge für kleine Gußreifen hatte, wurde hier auf 5 Stimmschrauben pro Fell umgestellt.
da es das Stop-Sign Badge 3# hat dürfte das Tom also ziemlich genau von 1980/81 datieren.
Die Gußreifen muss also auch irgend jemand nachgerüstet haben.
ZitatOriginal von Jürgen K
Guten Morgen,
Dito.
ZitatOriginal von Jürgen K
an Herrn Kollegen Broadkaster82:
welche Variante des § 309 Nr. 8 b (aa, bb, cc, dd, ee, ff?) BGB da einschlägig sein soll.
aa. natürlich - und § 307. Aber Du hast Recht. Der BGH ist von seiner in NjW 1997, 652 eingeführten Meinung, die Abtretung des Gewährleistungsanspruchs sei auch bei Ausschluss derselben ein Erfüllungssurrogat, das im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung anzunehmen sei, ja zum neuen Schuldrecht bereits mit NjW 2004, 1873 wieder abgewichen.
ZitatOriginal von Jürgen K
Grundsätzlich kann die Abtretung nach § 399 BGB durch Vereinbarung ausgeschlossen werden.
Scheint leider also doch zu gelten.
Noch ein Edit: Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Erstkäufers erlöschen aber nicht durch den verkauf an den Zweitkäufer - man kann also den Wert der Gebrauchtware "mit gesetzl. gewährleistung/Garantie" im Falle eines Abtretungsverbots dadurch erhalten, dass man dem Käufer zusagt, diese gegebenenfalls für ihn geltend zu machen.
Mann - O Mann - was bin ich froh, dass ich den Anwaltsberuf an den Nagel gehängt habe. Darauf jetzt einen starken Kaffee, oder?
ZitatOriginal von ThomasTrommelt
Epoxidmetall
Was'n das? (<-- kennt nur Epoxidharz)
Ich kann das auch nicht so recht nachvollziehen - bei meiner Eli hatte ich auch nie Probleme mit der Kette.
So Pedal-Anker gibt's nicht nur von Pearl.
ZitatOriginal von Jürgen K
Gesetzliche Gewährleistung (§ 437 BGB) oder Garantieversprechen (§ 443 BGB)?
Zu Ersterem kann sicher jeder was sagen, denn das Gesetz kennt ja jeder. Die Antwort wäre dann: grundsätzlich nein.
So pauschal ist das falsch! Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch ist ein Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer (nicht gegen den Hersteller oder Vertrieb). Wie alle Ansprüche können auch diese zediert - also auf deutsch: abgetreten - werden.
Eine solche Zession durch AGB abzubedingen wäre als Verstoß gegen § 309 Nr. 8 b BGB unwirksam. Denn in der Leistungskette kann der Unternehmer der die Sache als Neuware an einen Verbraucher verkauft, diesem gegenüber die Gewährleistung auch nicht ausschließen - wieso sollte er es dem Zessionar (Abtretungsempfäger) gegenüber einwenden dürfen? Also kommt es drauf an, ob im Kaufvertrag über die gebrauchte Sache die Gewährleistungsansprüche oder Garantieansprüche abgetreten wurden.
In der üblichen Praxis hast Du aber Recht! Denn üblicherweise werden Gewährleistungsansprüche bei Gebrauchtwaren gänzlich (aber nur durch ausdrückliche vertragliche Vereinbarung!) ausgeschlossen - damit natürlich auch solche des Verkäufers gegen seinen Erstverkäufer.
Wenn man gebrauchte Becken verkaufen will und dabei mit der Restlaufzeit der gesetzlichen Gewährleistung werben will, kann man dies also tun, darf dann aber bei der üblichen Ausschlussklausel nicht vergessen, diese für die Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Erstverkäufer offen zu halten.
Formulierungsvorschlag:
"Es handelt sich um einen Gebrauchtgegenstand. Dieser wurde am (Datum) bei Firma X neu gekauft. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Verkäufers gegen Firma X werden hiermit auf den Käufer abgetreten, dieser nimmt die Abtretung hiermit an. Im Übrigen wird die Gewährleistung für die Kaufsache ausgeschlossen".
Das ganze schriftlich (mit Unterschrift von Käufer und Verkäufer) und dem Käufer den Originalkaufbeleg (in Kopie, falls man ihn selber für die Steuer noch benötigt) mitgeben - dann geht das.
Edith fand noch kleine Fehler....
Ich sehe auch keinen Unterschied zur 9410 aus dem Yamaha-Katalog.
Ich habe bei den großen Händlern die Theorie, dass sie manchmal absichtlich die Bezeichnung abwandeln, um einen Online-Preisvergleich zu verhindern. Bei entsprechenden Bestellmengen kann ich mir auch vorstellen, dass sie sogar Ware mit geändertem Aufdruck geliefert bekommen.
ZitatOriginal von Drumsumm
Oder gibt es vielleicht ein Progrämmchen, das die Auswirkungen der verschiedenen Parameter (Holzart, Kesseldicke, Masse, Fellstärken, etc.) digital als Soundsample ausgeben könnte?
Also so ganz allgemein erinnert mich das an das Menü des Roland TD10 (bzw. TD20) mit dem V-Modelling. Hier ließ sich die Holzsorte, der Durchmesser, die Tiefe der Trommel, das Fell, die Dämpfung und die Mikrophonierung auswählen mit dem Ergebnis, dass man sich einbilden konnte, man habe es mit einem ganz speziellen anderen Drum zu tun. Letztendlich war es dann aber doch nur Tupperware mit einer auf 127-Midi-Dynamikstufen begrenzten Spieltauglichkeit.
Ein echtes Schlagzeug klingt immer so, wie man draufhaut. Natürlich haben die Sets in Kombination mit den Fellen ihre Eigenheiten: Ein Sonor-Signature-Heavy mit 13mm dickem Super-Palisander-Sperrholz und Pinstripes wird nie so klingen wie ein 4mm dünner Gretsch-Kessel mit weißen aufgerauhten Abassador-Fellen - selbst mit den gleichen Fellen nicht. Aber wie es klingt wenn man selber draufhaut, bleibt trotzdem eine Frage der eigenen Erfahrung, die man wohl selber machen muss, bis man seinen Sound mal gefunden hat.
ZitatOriginal von Drumsumm
ein "Big R" Rogers Londoner Five, ....................wohl bauart- und stimmbedingt, sondern recht "jazzig" tönt, d. h. eher trocken, hell, mit viel Oberton, knappem Attack, wenig Sustain und Tiefe.
Knackig und trocken habe ich diese Drums auch in Erinnerung. Aber jazzig fand ich das nie.....
Wer es schafft mit dem Traditional-Grip flüssige Wirbel zu spielen, sollte sich nicht wundern, wenn es auch mit Matched-Grip gelingt, gleichmässigen Klang mit zweierlei Stockhaltungen zu erzielen.
Ich habe - als Vergleich - in einer Gitarrenzeitung heute ein Interview mit deinem großartigen Jazzgitarristen gelesen, der auf Wes Montgomery angesprochen wurde. Dabei kam zur Sprache, dass Wes Mongomery wohl so ziemlich gegen jede Lehrmeinung verstoßen hatte, was seine Spieltechnik anging. Trotzdem war es immer locker und cool, was er spielte.
So ist es mit dem Drumming auch. Und noch viel schlimmer. Ein Freund von mir ist an der Musikhochschule zur Änderung seiner Stockhaltung gezwungen worden, weil der Professor diese für falsch erachtete. Das Ergebnis war eine Sehnenscheidenentzündung und das Ende der schlagzeugerischen Karriere.
Fazit: es gibt keine allgemeingültig richtige Technik - jeder muss die finden, die zu ihm passt.
War neulich mal bei Thomann im Laden und hab die Dinger gesehen - kamen mir auch bekannt vor. Der Hersteller aus Taiwan produziert auch Fame und andere, die ich mir hier zu nennen verkneife.
Thomann macht die Sachen in meinen Augen viel zu billig. Diese DoFuMa kann mehr, als sie kostet, da spielt es in meinen Augen keine Rolle, ob es für mehr Geld auch bessere gibt. Für dieses Budget sind sie gut.
ZitatOriginal von Tornadofreak
Selbst meine Schwester(3) hat da mehr takt und Groove drinne als Bozzio
und du sicher erst recht.........
ZitatOriginal von drumdidi
Da war aber wohl der Engineer ne Handlampe .......
jep!
ZitatOriginal von Drumstudio1
[...................]
Der Tontechniker soll mit geschlossenen Augen und überkreuzten Armen rücklings zum Mischpult sitzend mischen. Nur so ist die Gehirn-Hemisphären-Trennung aufzulösenund die Trennung zwischen Logik und Emotion beim Mischen wird endlich aufgehoben und Mixe werden HOMOGER und ganzheitlicher
Sehr gute Idee! Genau so empfinde ich das auch.
Noch einen drauf: Aufnehmen mit Noisegates und Kompressoren (weil man ja hinterher nicht mehr den Sound so gut einstellen kann, wenn man nicht den Drummer mit einem Soundcheck mit Einzelschlägen quälen kann). Das gehört auch verboten.
Mein tollstes Erlebnis in dieser Hinsicht war, dass die ganze Band meinen Widerstand brach, mit dem Hinweis, dass der Tontechniker die CD so günstig für uns aufnimmt und wir ihn nicht vergraulen sollten (warum eigentlich nicht? denke ich heute). Dann hat man beim Abmischen festgestellt, dass der "Mörder-Tom-Sound" der Aufnahme leider nicht auf den Tom-Spuren zu finden war, sondern an vielen Stellen nur auf den Spuren der Overheads: Gate hatte nicht geöffnet.
Wie der Mix klingt mag ich garnicht sagen - erst neulich habe ich im Studio eines Freundes die CD eingelegt und wir haben alle sehr gelacht.
ZitatOriginal von drumdidi
Dann sollen sie die scheisse gleich programmieren!
Da stimm ich zu!
ZitatOriginal von drumdidi
Ich find übrigens auch nicht, das besagter Shaka Khan Track gut groovt.
Da jetzt nu wieder nicht.......
Ich habe auf der Messe kurz die Gelegenheit gehabt sie zu testen. Wie ich sie finde, ist egal. Ganz sicher hat diese Maschine das Zeug zum Erfolg, denn sie schafft es, die Nation zu spalten:
Entweder man liebt sie, oder man kann damit garnicht spielen.
Deswegen unbedingt testen und nicht blind kaufen.