Folgende Anmerkungen:
a) Wenn es ein Transportschaden waere, waere der Karton des Paketes(Paeckchens) irgendwie aus der Form bis teilweise kaputt, das kann man bei Hermes reklamieren. Hat er das getan? Ansonsten waer bei der Verpackung ein Transportschaden ausgeschlossen.
b) Vorschaedigungen durch Mikorisse sind was anderes und fallen imho unter die Ausschlussklausel, die unter mittlerweile jedem Ebay-Angebot steht.
Die neg. Bewertung gilt auch nur 12 Monate, ausserdem ist es nicht mehr so einfach, einen Verkaeufer negativ zu bewerten.
Wenn ihr euch sicher seid, dass es ganz war vorm Verschicken taet ich Unstimmigkeiten ueber ebay klaeren. Dann ist er in der Beweispflicht. Stress kann man auch vermeiden durch Rueckabwicklung, das ist aber wie klein beigeben, wenn man nichts falsch gemacht hat
Gruss Thomas
PS: Ich setze mal voraus, dass ihr nicht abzocken wollt und eine Vorschaedigung nicht vorlag.