JB
naja - bei aussagen wie: "...ich wurde schlecht beraten" müssen beide parteien eine gewisse tagesform und interpretations-spanne einräumen. sowas bietet meiner meinung nach nicht genügend substanz um auch nur die worte verleumdung oder üble nachrede in den mund (auf die tastatur) zu bringen...
"die sets klingen scheisse" oder "die sets sind nicht gestimmt" ist wohl auch so ne sache... kein gericht der welt könnte wohl ein urteil über den referenz-sound oder eine referenz-stimmung für schlagzeuge fällen....
bei "...der xxx gibt weiblichen kunden 50% off, wenn sich sich mit sexuellen gefälligkeiten einverstanden erklären" wirds schon wieder eng... 
bei "... der xxx gab MIR 50% off weil ich ihm (...)" isses klare verleumdung, WENN es nicht den tatsachen entspricht und nicht zu beweisen ist.
ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke, auch die beweislast ist bei den verschiedenen dingen sehr unterschiedlich. so richtig plan hätte hier wohl nur seelanne....
gruss
tim