"Haftungsausschluss-Spruch" auf Konzerttickets

  • hallöle!

    ´such grad schon fieberhaft im internet.

    ich bin nicht die art von konzertgänger, der sich "große" bands in größeren hallen anschaut, deshalb brauch ich kurz die hilfe von den leuten hier im forum, die GERADE ZUFÄLLIG ne konzertkarte von nem etablierten veranstaltungsbüro rumliegen haben:

    es gibt doch auf denen immer den absatz bzw. den etwas längeren vermerk über den ausschluss jeglicher haftung.

    könnte mir da bitte mal jemand den genauen wortlaut mitteilen oder nen scan einstellen ?

    1000 dank und gruß
    manu

    "Musik macht man nicht für kritische Musikerkollegen, sondern für´s Gefühl das man dabei hat!" (Guildo Horn)

  • ich hab noch ein paar karten hier rumliefen, da steht aber nix längeres drauf,auf einer steht z.B. drauf:
    Bitte beachten sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) von Köln Ticket
    Kein Anspruch auf Rücknahme

  • ich suche konkret diesen mit den inhalten: "veranstalter übernimmt keine haftung bei sach- und körperschäden....keine glasbehälter, feuerwerk etc."

    "Musik macht man nicht für kritische Musikerkollegen, sondern für´s Gefühl das man dabei hat!" (Guildo Horn)

  • Also ich hatte noch nie ein Ticket wo sowas draufstand, aber auf den Homepages von den Veranstaltern müsste das eigentlich stehen

  • wenn sich mein mitbewohner in nächster zeit bequemt, aufzuhören so zu tun als ob er leute totschießt, ist sein scanner frei und ich kann dir ne wackenkarte von hinten posten. da steht das alles drauf. eindeutig zu viel zum abschreiben :D

    Link: Cripper [Thrash Metal]

  • dennis:

    1000 dank, das wäre sehr gut, wenn das mit dem scan klappen würde.

    "Musik macht man nicht für kritische Musikerkollegen, sondern für´s Gefühl das man dabei hat!" (Guildo Horn)

  • sorry, dass das so lang gedauert hat.
    vielleicht hilfts ja noch.

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    edit.:
    das bild wird automatisch verkleinert. einfach draufklicken.

    Link: Cripper [Thrash Metal]

    Einmal editiert, zuletzt von dennisderweber (27. März 2006 um 18:26)

  • Wobei Punkt 3 einfach eine Feststellung ist, geltende Normen muss der Veranstalter trotzdem einhalten. Und bei Punkt 2 wird auch nicht jegliche Haftung ausgeschlossen, was auch nicht ginge.

    Bald gibt's da auch eine neue Regelung bezüglich Lautstärke (DIN 15905 Teil 5), maximal 99 dB LAr und ab 95 dB LAr (Mittelungspegel), muss es klare Warnhinweise geben und Gehörschutz bereitgestellt werden, außerdem max. 135 dBC Peaks .

    Falls das jemanden interessiert...

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

    Einmal editiert, zuletzt von 00Schneider (27. März 2006 um 23:24)

  • @ dennis:

    ah, perfekt. vielen dank ! =)

    "Musik macht man nicht für kritische Musikerkollegen, sondern für´s Gefühl das man dabei hat!" (Guildo Horn)

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