Playalongs bei Youtube

  • ich denke, der ärger fängt da schon an, sobald was auf einem fremden server gespeichert ist und von ir kommt. klar wenn das erst mal keiner sieht passiert so schnell nichts, wenn aber dann doch der komplette server geprüft wird bist du fällig. chichi

  • YouTube Deutschland hat doch eine Verinbarung mit der GEMA, dass das gesamte GEMA-Repertoire z.B. als Musik zum Video verwendet werden darf?


    Die GEMA kann aber nicht im Namen des Urhebers auf dessen Beseitigungsansprüche verzichten.


    Ich glaube da gibts ein neues Begrenzungsgesetz für Privatpersonen seit 6 Monaten mit Strafen bis maximal mehreren hundert Euro


    Im neuen § 97a UrhG sind nur die anwaltlichen Abmahngebühren "in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" geregelt, nicht das Strafmaß.


    was ist, wenn man die Videos als "nicht öffentlich" einstellt, aber die öffentliche Plattform nutzt?


    Hä?? Erläutere mal ...

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

  • was ist, wenn man die Videos als "nicht öffentlich" einstellt, aber die öffentliche Plattform nutzt?


    Hä?? Erläutere mal ...[/quote]
    Youtube = öffentliche Plattform
    Meine Videos = als nicht öffentlich markieren


    p.s.: habe nun alle Playalongs entfernt, bevor ich wirklich Streß bekomme. Nichts desto trotz interessieren mich Eure Ansichten weiterhin ungemein! :)

  • hi zeromancer1972, mir und einem kumpel "4espritdrummer" auf youtube geht es da ähnlich.
    mir wurde schon vor langer zeit ein limpbizkit cover von youtube markiert, allerdings ist das video bis heute on.
    ein linkin park cover allerdings wurde mir erst letztens abgeschaltet.
    bei 4espritdrummer wurden glaub schon 4 oder noch mehr videos einfach gelöscht bzw. aus dem verkehr gezogen.


    ich weiss ja nicht ob das so ist, aber ich denke wenn du ein song einer bekannten band coverst dann ist dieser schneller weg als ein song einer nicht so bekannten band.


    eigentlich könnten aber beide parteien froh sein, dass man einen song den man mag covert oder sogar neue ideen einbringt... ist - wie ich finde - letzdlich doch nur alles werbung für die band, deren lied du coverst.


    falls das aber jetzt zum alltag wird (bei meinem account), dass meine videos nach und nach gelöscht werden, dann wars das für mich bei youtube ;)


  • Das ist doch mal eine Aussage! Danke!


  • Der Witz ist ja, dass ich 3 Porcupine Tree Songs online hatte (3x die selben, jeweils in anderer Qualität). Die ersten Versionen hatte ich gestern nach dem Upload gelöscht, so dass nur die neuen blieben. Interessanterweise waren die ersten Fassungen mehrere Monate online ohne Probleme. Das heißt nicht, dass es ok war - hat sicher nur niemand bemerkt. Die letzten Versionen waren allerdings von den Quellen her sehr grpß (> 200MB, weil mp4 & HD Audio) - vielleicht lag es auch an der Qualität, die "zu gut war". Egal, jetzt ist alles weg und mir geht es wir Dir/Euch: so macht es auch keinen Spaß.

  • ... Das ist doch mal eine Aussage! Danke!


    Leider nicht. Genau genommen ist es, wie Jürgen uns ganz richtig klar gemacht hat, nur die von Sachkenntnis ungetrübte persönliche Erfahrung eines juristischen Laien.


    Was ich aber bei der Beschäftigung mit der Materie gelernt habe und seitdem sowohl beruflich als auch privat befolge: Wenn ich mir nicht 100-prozentig sicher bin, was ich wo und wie veröffentlichen darf, werde ich immer einen spezialisierten (!) Anwalt fragen, wenn ich kann (also beruflich). Und wenn nicht (also privat), dann lasse ich die Veröffentlichung beim leistesten Anflug eines Zweifels lieber bleiben, statt darauf zu vertrauen, dass mir da nix passieren kann, weil das ja so viele andere auch machen. In einem Prozess um Schadenersatzansprüche ist letzteres jedenfalls ein verdammt lahmes Argument - diese Einschätzung traue ich mir auch als Laie zu ...


    Viele Grüße, Kai

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