Hi,
Wenn du dir da so sicher bist hast du bestimmt auch eine gesetzliche Quelle oder?
+1 - würde ich jetzt auch gerne erfahren.
Denn: Die finanziellen Vorteile sind nur bedingt (nämlich für YouTube) entscheidend, die wirklich entscheidende Frage ist, ob YouTube auch für das jeweils ausgesuchte Cover an die Urheber bzw. deren Verwertungsgesellschaften zahlt. DAS ist entscheidend.
Ein Beispiel: Ich komponiere einen Song mit einem lahmen Groove, der aber in meiner Stadt trotzdem ein Kneipenhit wird. Ein Drummer besorgt sich eine Kopie und spielt dazu auf YouTube ein Cover davon mit einem mitreißenden Groove ein. Das freut mich zwar, aber ein Nutzungsrecht habe ich ihm nicht gewährt und mit YouTube keinen Vertrag. Die Urheberrechte liegen bei mir und nicht bei YouTube oder beim Cover-Drummer. Dem schicke ich dann meine Rechnung. (Ob ich die beglichen bekomme, ist eine andere Frage. Eine meiner finanziellen = rechtlichen Möglichkeiten.)
Damit will ich nicht sagen, dass man keine Cover bei YT hochladen kann. Damit will ich sagen, dass man eben keine 100%igen Aussagen dazu machen kann und sollte, solange man nicht exakt die Bedingungen der Aussage offen legt. Korrekt wäre (inhaltlich jetzt von mir erfunden): "Du kannst Titel von BMG und Warner covern und hochladen, da beide für ihre Künstler mit YT Verwertungsrechte vertraglich geklärt haben."
Aber ... was wäre ein Leben in Klarheit ohne Risiken?
fragt und grüßt
Hajo K