Hi,
das Problem ist die (falsche) Denke: "Ich stell das Ding mal in die Bucht und wenn sonst wer kommt, dann verklopp ich's halt an den." Das ist das Mißverständnis, bei "der Bucht" handele es sich um einen Flohmarkt, tut's aber nicht.
nd.m liegt hier - sorry - völlig falsch: Es geht nicht um Vorsatz, es geht um ein verbindliches Angebot und einen ebenso verbindlichen Vertrag, wenn ich das Auktionsangebot mit meinem Euro annehme. Es ist völlig egal, ob dann jemand vorsatzlos in der "realen Welt" das Ding verkloppt - es ist nicht rechtens. Und das Ding ist mit dem ersten Gebot verkauft, nicht mit dem letzten. Ist bei einer realen Auktion ja auch nicht anders.
Es ist alles gar nicht so schwer: Ich mache mir halt als Verkäufer (besser) vorher Gedanken, ob ich ein Auktionsrisiko eingehen (und mit einem Schnäppchenpreis winken) will oder ich ob ich einen halbwegs erträglichen Einstandspreis verlange. Dass das in der Praxis nicht geschieht, hat zwar seine Gründe, aber das ist dann halt Sache des Verkäufers. Zurückziehen wg. eines besseren Angebots geht nicht. Gut, dass das jetzt klar ist.
Wenn jetzt die (große) Fraktion der Doppel-Account-Hochbieter noch einen auf den Sack bekäme, wäre meine eBay-Welt noch ein kleines bisschen heiler. 
Grüße
Hajo K