Also mit dem Grundgesetz hat das alles mal gar nichts zu tun .
Als Richtwert bei Drums oder ähnlich lauten Instrumenten gilt: Zeitraum werktags 10-12 und 15-19 Uhr geht sicher (früher später je nach Vertrag/ Abmachungen/ Urteil), Spielzeit etwa 1h. Besonders schwierig wirds in Mietshäusern, v.a. auch wenn da Menschen wohnen, die ein besonderes Ruhebedürfnis (Alter, Krankheit, ...) haben. Aber auch bei Reihenhäusern und bei freistehenden Häusern, kann es je nachdem wie die konstruiert sind bzw. wie viel nach draußen geht, zu Problemen kommen.
Normalerweise kann Hausmusik nicht gänzlich verboten werden, aber sie wird ab einer gewissen Lautstärke deutlich eingeschränkt (hängt vom Richter ab).
Letztlich immer überlegen, ob man ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis will und ob das für einen selbst auch hinnehmbar wäre. Wichtig auch: Mit den Leuten reden und feste Zeiten (siehe oben) vereinbaren. Und vielleicht Dämmmaßnahmen ergreifen (Stichwort "Raum-in-Raum" - nein, Eierkartons helfen nicht gegen Lärm )
Hier hab ich auf die Schnelle noch was gefunden:
http://www.123recht.net/article.asp?a=15266 (wobei ich meine Nachbarn killen würde, wenn die bis 22.00 Uhr Akkordeon üben würde!!!)
Ein paar Links aus dem Forum: http://www.drummerforum.de/forum/search.php?searchid=462475
Oftmals ists auch der einfachere Weg sich einen Proberaum zu suchen...
Grüße, Philip
@ Darth Özzi: Ich glaube nicht, dass die "Straßen- und Umweltordnung Mo-Fr 6-22 Uhr und Sa 6-20 Uhr" der Maßstab fürs Drummen ist; da gelten zudem das Mietrecht (das reagiert sehr empfindlich, wenn die Rechte anderer eingeschränkt werden!) etc., so dass 20 Uhr wirklich das absolute Limit ist. Es ist halt auch was anderes, wenn man andere reden oder fernsehen hört (außer sie tun das besonders laut), denn das ist allgemein anerkannte und notwendige Kommunikation. Zudem könnte das ein Zeichen für eine Verdammt schlechte Dämmung sein.