Beiträge von pbu

    Werter pbu, aufgrund Deiner scharfsinnigen wie sachlichen Beiträge hast Du sehr großen Kredit bei mir, aber mich in die Nähe von Krawalltouristen und/oder Steinewerfern zu stellen finde ich schon hart, sprach ich doch vom "Einsatz sämtlicher rhetorischer Waffen", nicht von physischer Gewalt.


    Jetzt hab' ich's noch mal nachgelesen und du hast Recht, es sieht echt so aus, als würde ich dich in die Nähe stellen wollen, was mir natürlich fernlag, entschuldige.


    Du erwähntest die Sache mit ACTA, die bei mir immer Assoziationen zu dem Mummenschanz hervorruft, der von den Leuten veranstaltet wurde, die zu großen Teilen blind anderen folgen, die wiederum in ihrem Machtwahn "gegnerische" Server nach Lust und Laune terrorisieren und sich mit ekelhaften Bandenverbrecher-Bonzen solidarisieren (sofern sie es nicht selbst sind).
    Diese Leute sollen den hier jetzt an manchen Stellen geäußerten "Radikalitätswunsch" nicht missverstehen, da sind wir uns sicher einig. Auch den Satz von See "Im politischen Diskurs muss dann eben auf den groben Klotz der Hartnäckigkeit und Uneinsichtigkeit der noch gröbere Keil der Kritik gesetzt werden, sonst kommt gar nichts in Bewegung" mag ich deshalb nicht ohne Weiteres stehen lassen, weil manche einfachen Gemüter ihn schlicht falsch verstehen könnten. ;)


    Im Übrigen meine ich auch nicht, dass man erst scheinfrei sein muss, um hier mitschreiben zu dürfen - lesen, schreiben, verstehen und schlüssig argumentieren können wäre natürlich von Vorteil, aber wie wir wissen ... die, die sich instrumentalisieren lassen, tun das ja nicht bewusst. Ich verstehe den Sinn einer extremeren Verhandlungsbasis, als man selbst im Ergebnis vertritt, aber der Grad der Vereinfachung geht hier doch sowieso schon hinreichend zusehends auf Schwarz-Weiß-Gut-Böse-Digital-Differenzierung runter - wenn auch manchmal nur provokant.

    :) Wäre nicht der Älteste.
    Als nächstes machen wir ihn dann mit Rockmusik vertraut und er wechselt die Band.


    Im Ernst möchten vielleicht Freunde der leiseren Klänge und filigraneneren Becken etwas dazu sagen.

    Sind das Kleinanzeigen von hier?


    Das alles zusammen ist schon ein ziemliches Rock-Set, nicht sicher, ob es zu Harmonica und Quetschkommode passt.
    Aber handwerklich top und made in Germany (Force 2000) auf jeden Fall :)

    In einer Gesellschaft und Teil einer Zivilisation, die sich mittlerweile -und bereits seit Jahrhunderten - als Geistesgesellschaft versteht und auf vornehmlich geistiger Arbeit gründet, muss geistiges Eigentum geschützt werden, die Frage ist eben nur: wie.

    Im politischen Diskurs muss dann eben auf den groben Klotz der Hartnäckigkeit und Uneinsichtigkeit der noch gröbere Keil der Kritik gesetzt werden, sonst kommt gar nichts in Bewegung.

    Mit dem Zusatz "qualifizierten" (Kritik) sind wir d'accord.


    genau, was ich schon sagte.

    :D Sicher?

    Also, wenn sich überhaupt was ändern soll, immer feste drauf (aber nicht so feste, als dass der Gegner das wiederum gegen einen Verwenden kann, das ist die Kunst dabei...).

    Das halte ich für nicht richtig. Emotional-radikale Erwägungen wie "Immer feste drauf", "Rübe ab", "An die Wand stellen" ... hindern die Problemlösung zuweilen mehr, als sie sie fördern. Was man nämlich durchgehend "dagegen verwenden" kann, ist der sich regelmäßig zeigende Mangel an der Auseinandersetzung mit dem Problemthema.


    Bei vielen Demonstrationen für einen an sich wünschenswerten Zweck gibt es ein paar Steinewerfer, die sich um eine Problemlösung nicht scheren, sondern den sachlich-kritisierenden Demonstranten den Wind aus den Segeln nehmen.


    Die öffentlichen Acta-Meinungsbekundungen haben dazu geführt, dass das breite öffentliche Interesse an der Urheberrechtsthematik verdeutlicht wurde. Dieses Interesse entsprang allerdings in vielen Fällen gezielter Falschinformation, verdeutlicht durch durch die Symbole, die bei entsprechenden Kundgebungen getragen wurden. Die Leute, für die diese Symbole stehen, verfolgen genau diese radikale Steinewerfer-Haltung, allerdings (noch) ausgedrückt durch virtuelle Selbstjustiz. Wer meint, die EU hätte sich mit ihrer Acta-Ablehnung Anonymous-Forderungen gebeugt, wird durch die IPRED-Novellierung, die unter EU-gewohnt transparenten Bedingungen zustande kommen wird, eines Besseren belehrt werden.


    Was bleibt, um sich von vollkommen unqualifizierten Störern einer konstruktiven Behebung von unstreitig vorhandenen Missständen zu distanzieren, ist eine interessierte Befassung mit dem Thema, die auch und vor allem als "Urheberrechts-Experten" aufstrebender Parteien ausgewiesenen Cowboyhut- und Meinungsträgern gut zu Gesicht stünde.


    Kleiner Schwank aus den letzten Tagen:
    Ein mir zuvor auf den ersten Blick engagiert erscheinender junger Zeitgenosse gab mir triumphierend bekannt: "Nachdem die EU nun die GEMA abgeschafft hat, kann uns niemand mehr das Runterladen verbieten! :-P" [sic]
    Möchten wir uns dazuzählen, oder möchten wir uns informieren?

    Beam me up, Scotty.


    "Geistiges Eigentum" ist zunächst einmal nur ein Begriff, der das Recht an immateriellen Gütern umschreibt. Du sagst, dass z.B. Künstler von ihren Ideen leben können sollen. Das meint das Immaterialgüterrecht auch (nennen wir sie halt einfach Immaterialgüter, die nicht verkörperten Rechtspositionen).
    Du bist also zunächst mal mit dem Urheberrecht einer Meinung, aber nicht einverstanden mit dem Eigentums-Begriff (okay, den haben wir ja jetzt geändert).


    Weiterhin nicht zufrieden bist du mit bestimmten Machenschaften "der Musikindustrie". Wahrscheinlich meinst du große Konzerne, die den Markt bestimmt haben. Völlig richtig, hier wurden Entwicklungen verpasst, faul zurückgelehnt in Erwartung gewohnter sprudelnder Quellen. Auch da sagt das Urheberrecht nichts gegen, für eine maßvolle und vorausblickende Preispolitik ist es nicht zuständig.


    Wir beide meinen wahrscheinlich, Künstler sollten unabhängig von den bösen Konzernen existieren können. Genau dies garantiert das Urheberrecht. Ohne die Erlangung einer geschützten Rechtsposition ist der Urheber dazu nicht in der Lage. Wenn seine Idee Allgemeingut wäre, wären auch die bösen Konzerne berechtigt, seine Idee zu nehmen und machtvoll zu vermarkten. Z.B. nähme sich Sony die Känguru-Chroniken von Marc-Uwe Kling und verfilmte sie mit Mario Barth als Kleinkünstler und Oliver Pocher als Känguru. Kling um Erlaubnis zu bitten, ist Quatsch, weil: Was er umsonst kriegt, nimmt sich der Konzern.
    Wir beide meinen wahrscheinlich, das wäre irgendwie nicht gut. Das Urheberrecht meint das ebenfalls.


    Du bist nicht gegen urheberrechtliche Positionen - du bist gegen konzernmäßige Ausschlachtung. Das Urheberrecht ebenfalls.

    Ein wahrer Rundumschlag, Herr Kollege. Vorab kurz:


    Jeder Interessierte weiß, dass das Vorgehen der Verwertungsgesellschaften (nicht nur der deutschen) auf Kritik stößt, teilweise allgemein verständlich, teilweise aus opportunistisch aufgebauschten Erwägungen heraus.
    Die Frage ist die nach der konstruktiven Konsequenz.


    Zum Enquete-Bericht:
    "GEhMAl weg"-mäßiges konnte ich da bisher nicht herauslesen - weder beim besten Willen, noch beim schlechtesten.
    Dass die Kombination privatrechtlicher Organisationsgestaltung mit "quasi-hoheitlichen" Befugnissen an sich kritisiert wird, auch nicht.
    Wenn das DPMA als Aufsichtsbehörde nicht optimal funktioniert und eine Regulierungsbehörde gefordert wird - her damit!
    Dazu müsste selbstverständlich der Gesetzgeber eingreifen und den 3. Abschnitt des UrhWarnG ändern - das ist doch nichts Aufsehen Erregendes.
    Um das Maß der Kritik zwischen den Zeilen endgültig beurteilen zu können, sollten Interessenten den Bericht (noch) einmal genau lesen und entsprechende Stellen dann zitieren (können). Bin dabei.


    Zur Aufsicht:
    Hier handelte es sich doch klar erkennbar um ein Missverständnis. Ich bezweifle, dass ein Herumreiten darauf sich konstruktiv auswirken kann. Lasst uns doch alle sachlich bleiben.
    Die schwer vermittelbare Unterscheidung zwischen Aufsichts- und Regulierungsbehörde (beides Bundesbehörden) mitzuteilen, wäre dagegen weiterführend.
    Wenn im Verfahrensgang Verwertungsgesellschaft -> Schiedsstelle -> Gerichte noch eine Regulierungsbehörde dazwischen muss - Warum nicht?
    Potenziell käme das doch den sachlich kritisierenden Verwertungs-Kundigen entgegen.


    Zur Vergleichbarkeit mit anderen bösen Konstrukten:

    Ibn beiden Fällen ging es um Maßnahmen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft einerseits ( GEZ) und einer mittels konkreter Rechtsvorschriften quasi zur Beliehenen qualifizierten privatrechtlichen Organisation (GEMA), die beiden in den konkreten Fällen zwar rechtmäßige Maßnahmen durchgeführt haben, wo sich aber trotzdem jeder normale Mensch mit gesundem Menschenverstand an den Kopf packt und sich fragt, in welcher Welt wir leben.

    In diesem Zitat erkenne ich als einzige (vermeintlich den Vergleich legitimierende) Gemeinsamkeit, dass sich Menschen an den Kopf fassen.
    Die Erhebung von Pauschalen für Leistungen, die nicht jeder In-Anspruch-Genommene in Anspruch nimmt, könnte zur Vergleichbarkeit führen, da ZPÜ-Abgaben vom Hersteller an den Endkunden weitergegeben werden dürften.
    Dies geschah damals im Gegenzug zur enteignend qualifizierten Legitimierung von Tonbandkopien, vom BVerfG bestätigt. Man mag darüber streiten, ob das noch zeitgemäß ist - beim Vergleich zu Waffenherstellern fehlt jedoch die entsprechende enteignende Komponente.


    Zur Vergleichbarkeit mit Verleitung zum Diebstahl:
    Die Veröffentlichung eines Werkes kommt doch nicht dem ordnungswidrigen Abstellen eines Fahrzeugs gleich! Die Freigabe von Dateien wird doch gerade vom Urheberrechts-Verstoßer vorgenommen, nicht vom Eigentümer. Vergleichbar wäre eher, wenn ein Autodieb ein fremdes Fahrzeug ordnungswidrig abstellt.
    Haben sich eigentlich letztere ebenso gegen die Einführung von Lenkradschlössern und Wegfahrsperren gewehrt wie die Contentdiebe gegen DRM-Schutzverfahren? Ist das Überwinden eines Schutzmechanismusses nicht in beiden Fällen vergleichbar qualifizierend geregelt? Dass sich das im Falle unzulänglicher DRM-Technik im Dateibereich mit der legalen Privatkopie beißt, ist ein diskussionswürdiger, aber behebbarer Kritikpunkt. Es wird immer Techniken geben, Wegfahrsperren und DRM zu umgehen - sollte man sie deshalb legalisieren?


    Zur Vergleichbarkeit mit dem Musterschüler:
    Gegen den Schutz der Kapitalisierung hast du ja an sich nichts einzuwenden. Der Gema-Akt des An-die-Tafel-Schreibens leuchtet mir dabei aber nicht ein. Will der Musterschüler seine Aufgabenlösung kapitalisieren? Ist insofern nicht eher der Nachhilfelehrer vergleichbar, der selbstverständlich regelmäßig entlohnt werden will? Mir hat die Gema noch kein einziges Werk aufgedrängt, ich benutze sie vollkommen freiwillig.
    Der Künstler hat durchaus die Möglichkeit, seine Werke frei zur Verfügung zu stellen. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, wird sich nicht gegen die entsprechende Nutzung wehren. Wenn sich jemand dagegen zur Verwerter-gesteuerten Veröffentlichung entscheidet, ist diese Entscheidungsfreiheit lediglich Ausfluss seiner urheberrechtlichen Befugnisse, die ihm möglicherweise erst ermöglichen, sein Werk herzustellen.


    Zur Hinnahme von Fremdnutzungen:
    Wer sein Werk schutzlos im Internet veröffentlicht, nimmt hin. Wer sein Werk auf Datenträgern oder nur gegen Bezahlung im Internet veröffentlichen lässt, tut dies im Zweifel nicht. Dennoch muss faktisch aufgrund des hohen Aufkommens von illegaler Verbreitung einiges hingenommen werden, will man nicht den gesamten Internet-Verkehr überprüfen. "Über das Ausmass kann man ja distkutieren", schreibst du. Davon abgesehen, dass die Grenze des erträglichen Ausmaßes nur sehr schwierig zu bestimmen sein wird, empfinde ich es als richtig, dass die öffentliche Wahrnehmung nicht in die Richtung einer Ausweitung des Ausmaßes gelenkt wird, sondern in die Richtung einer geldwerten Anerkennung der Urheber-Tätigkeit.
    Wenn Verstöße (nur) im Einzelfall geahndet werden, dürfte das verbleibende Ausmaß an Fremdnutzungen sich noch lange nicht im hinzunehmenden Bereich befinden, die Signalwirkung für Nutzer, die vor der Frage der Entgeltlichkeit ihrer Nutzung stehen, ist jedoch eine wichtige.


    Zum Ausblick:
    Transparenzaufrufe werden wohl von den meisten Gema-Mitgliedern geteilt.
    Sogar eine völlige Umstrukturierung von Verwertungsgesellschaften dürfte mehrheitlich auf wenig Gegenwehr stoßen.
    "GEhMAl weg" erinnert mich dagegen eher an Transparente unbekümmerter Lobbyisten-Nachplapperer mit Fawkes-Terror-Masken.


    Find ich.

    mir geht es wie gesagt, um die rethorik gewisser autoren, contentlieferanten und foren mitglieder, die hier von enteignung und diebstahl sprechen und sich dabei auf das gesetz berufen. falls ich pbu beim abmahnen auf die falsche seite gezählt habe, dann entschuldige ich mich. hätte sich aber sicherlich auch etwas leichter klären lassen. als anwalt wäre er vielleicht an tatsächlichem urheberrechtdiebstahl interessiert? darüber spricht hier nie jemand, obwohl hier lauter urheber unterwegs sind.

    möchtest du damit sagen Hajo K und pbu können auch nicht lesen? das gibt sicher wieder mächtig ärger. :P


    Hajo K und pbu verstehen, was Xian sagen möchte, nämlich das gar nicht so schwer Verständliche, was er gesagt hat.
    Verstehst du denn, was Kollege Seelanne sagen möchte? Gib' das mal in deinen Worten wieder.
    Leichter klären lassen? Sprichst du von diesem abscheulichen Generalverdacht?
    Tatsächlicher Urheberrechtsdiebstahl? Magst du mir das erklären?


    :wacko:

    Du meinst, Menschenrecht sei nur das Urheberpersönlichkeitsrecht und es könnte getrennt von Verwertungsrechten bestehen?
    Diese These ist bereits seit 64 Jahren widerlegt. Im Blog zitiert:


    Universal Declaration of Human Rights Art. 27
    1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
    2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.


    Ob man den Schutz der wörtlich erwähnten materiellen Interessen selbst ausübt oder andere damit beauftragt, macht keinen menschenrechtlichen Unterschied.
    Dass der Blogger das anders sieht, mag darauf zurückzuführen sein, dass er als Vorsitzender des Kreisverbands der Kölner Piraten oder als juristisch unbedarfter Informatiker zu einem anderen Urteil nicht in der Lage ist.


    Die Absätze getrennt zu lesen, ist systemfremd.
    Wenn man aus Abs. 1 herausliest, dass die freie Teilnahme das Existenzrecht der Urheber ausschließen kann, wird man den Wortlaut des Abs. 2 irgendwie wegdiskutieren müssen.
    Man könnte vielleicht darüber sinnieren, ob der Schutz materieller Urheber-interessen aus den Menschenrechten entfernt werden sollte, aber nicht darüber, dass er eindeutig drinsteht.
    Letzteres kommt allenfalls Demagogen in den Sinn, die auf die Ignoranz ihrer Wähler zählen.


    Acta ist zu Recht vom Tisch. Aber natürlich nicht aufgrund menschenrechtlicher Erwägungen von Piratenbloggern. :rolleyes:

    Für die EU ist es aus, ja.
    Hoffentlich zieht da niemand die falschen Schlüsse draus.


    Die Folgen sind:
    - Unser Urheberrecht bleibt, wie es ist. Inklusive Abmahnungen, Strafanzeigen etc. Ohne Vorwarnung.
    - Provider-Kontrollen und Three-Strikes werden weiter diskutiert.
    - Beim nächsten Abkommen ist Transparenz und Eindeutigkeit erwünscht.


    Dass nahezu alle Parteien, die die Netzpolitik bisher sträflich vernachlässigt haben, auf das Trittbrett "Internet-Freiheit" aufgesprungen sind, ist nicht besonders verwunderlich. Piraterie interessiert die breite Masse nunmal mehr als Undurchsichtigkeiten in Steuern, Bildung, Sozialem etc., das mussten sie erst einmal erkennen. Wenn in ein paar Jahren ein gelungeneres Abkommen bestandskräftig wird, werden das wieder alle von links nach rechts als ihren Erfolg verbuchen.


    Also: Sektkorken knallen lassen ob der Durchsetzung des Transparenzgebotes - bitte. Ob einer Stärlung der Position illegal Konsumierender: Nein, nicht bei uns, nicht in Europa. Alle Befürchtungen bleiben, auch wenn sich die Politik gerade feiert.

    "Interface" integriert:

    Zitat

    integrierter A/D Konverter


    Zu erwartende Qualität: Mies, hohe Latenzwerte. Für ein (1) Instrument eventuell brauchbar.
    Weitergoogeln.

    aber wenn ich darauf aus bin, zwischen kopieren und enteignen zu unterscheiden, dann denke ich schon, dass das wichtig ist, hier präzise zu sein. wenn es nämlich das gleiche wäre, gäbe es gar kein problem damit. es gibt aber eines und darum ist ein entsprechendes und gerechtes gesetz auch so schwierig zu machen. ansonsten bräuchte es auch kein gesetz dafür. darum gibt es eben ein urhebergesetz neben einem eigentümergesetz. ich finde halt die ganze rethorik mit enteignung und diebstahl und so ist nur feuer ins öel gegossen. man kann die paragraphen drehen wie man will, eine gleichsetzung zwischen enteignen und kopieren kann ich nicht ablesen. weil eigen sind nur die urheberechte. aber die kann man tatsächlich auch enteignen. was tatsächlich auch passiert. das ist aber sehr schwierig sich dagegen zu wehren, auch wenn es ganz klar ist.


    Was soll man dazu noch sagen.
    Mir wird das hier zu komisch.
    Ich hoffe, du bist gesund.

    Radi Karl/a,


    wenn aber, wie du vorschlägst, alle 60.000 Künster/innen und Bands aus der Gema austreten würden, würde auf die meisten Urheber/innen ein ganz schöner Brocken Arbeit zukommen, um ein erträgliches Verhältnis zwischen Spender/innen und Schnorrer/innen zu erreichen, wenn mensch nicht noch andere Berufe hat.


    Wenn damit zu rechnen ist, dass die Cover-Künstler/innen Werke aus dem angemeldeten Repertoire der Gema-Mit-/Ohne-Glieder spielen, kostet es eine U-VK-Gebühr zwischen 22 und mehreren hundert EUR, je nach Größe der Veranstaltungsfläche.
    Das kann mensch, wenn die Website der Gema nicht gerade vom Anonymous/Anonyma lahmgelegt ist, sehr einfach dort nachlesen. Tipp: Tarifrechner

    Ich finde, hier wird ein besonders wichtiger Aspekt der ganzen urheberrechtlichen Diskussion deutlich:
    Es gibt sachliche Kritikpunkte, die auch aus verständiger Sicht durchaus zu bemängeln sind, die aber - wenn Leute, die sich z.B. im Zusammenhang mit Umsonst-Musik-Interessen erstmals damit befassen, nur "Gema" in der Zeitung lesen und direkt undifferenziert drauf los wettern - allseits in den Hintergrund geraten.