Beiträge von pbu

    Psycho: Falscher Thread


    Beathoven: Das ist bei mir ähnlich. Ich tröste mich damit, dass ich in vielen Bereichen verschiedenen Pauschalen begegne, von denen ich teilweise profitiere, teilweise nicht. Zwangsmitgliedschaften in Berufsverbänden, GEZ, pro Kopf umgelegte Wasserverschwendungspauschale, kalkulierte Putzpersonal-Pauschale in der Veranstaltungs-Eintrittskarte* (obwohl ich nichts verschmutzen werde), etc.. Auch, wenn dieses Trösten einer strengen Prinzipienreiterei eigentlich nicht standhält.
    Die Geräte- oder Leermedien-Abgabe zahlt unmittelbar der Hersteller, daher kann dem Käufer auch nichts ausgewiesen werden. Wieviel der Hersteller tatsächlich zahlt (Gesamtverträge) und davon an den Kunden weitergibt**, etc. weiß man ja nicht.


    * O.T.: Wie ist es eigentich mit dem Kopieren von Eintrittskarten? Das Original ist ja noch vorhanden.
    ** Natürlich sind alle Kosten Teil der Preiskalkulation, die ist aber Geheimnis des Herstellers.


    Radi: Das hast du sicher irgendwo gehört, ne? :D Klick mal hier, das Thema haben wir schon durch.


    Zitat

    "Das treibt die Branche in den Ruin", rief etwa Ben de Biel, Gründer und Betreiber des Clubs Magdalena in Friedrichshain, beim Protest am vergangenen Montag. De Biel ist außerdem Pressesprecher der Berliner Piraten.


    :thumbup:
    Ich hätte ihn "Grenz" taufen lassen. (scnr)

    also weil das gesetz die privatkopie erlaubt, muss man dafür einen mehr oder weniger diffusen anteil an gema zahlen, weil die das etwas nochmals anders sehen. klingt plausibel.

    Nein, sondern weil der Gesetzgeber das so vorgesehen hat. Das musst er auch, weil eine Enteignung ohne Entschädigung verfassungswidrig wäre.

    dass hier von enteignung die rede ist, ist doch auch etwas seltsame rhetorik. die ausgangslage ist doch, dass sich jemand eine cd oder etwas ähnliches mit musik kauft, die ihm dann auch gehört

    Klar, der Datenträger gehört Dir. Mit dem, was drauf ist, darfst Du machen, was Dir der Urheber des Inhalts - im Rahmen geltender Gesetze - erlaubt.

    wieso von enteignung die rede ist, wenn ich eine cd auf ein portables gerät überspiele zum zweck, für was die musik für mein begriff da ist: nämlich anhören, ist mir schleierhaft.

    Stichworte: Art. 14 GG, Immaterialgüterrecht. Wer das nicht ermitteln will, bleibt unter dem Schleier.

    wird da enteignen mit kopieren gleichgesetzt?

    Nicht fragen, Lesen!

    ob nun das überspielen auf ein portables gerät enteignen ist, ist meiner meinung nicht abzulesen.

    Eine unerlaubte Nutzung. Nach dem Eigentumsrecht muss ein Urheber grundsätzlich so etwas nicht erlauben. Nach den einschlägigen Gesetzen haben die Staaten aber Ausnahmen vorgesehen, z. B. für die Privatkopie. Diese gesetzlichen Ausnahmen schränken das Urheberrecht und damit also auch das Eigentumsrecht ein und - schwupps - haben wir die Frage der Entschädigung an der Backe.

    also eine unerlaubte nutzung ist eine enteignung? nur weil das nutztungsrecht eigentum ist, ist eine unerlaubte benutzung für meinen begriff noch keine enteignung.

    eine Enteignung ist eine staatliche Maßnahme.

    ein abmahnanwalt will jetzt mit einem berg voll überheblichen geschwätz (und den üblichen sticheleien) tarnen, dass er meine frage auch nicht beantworten kann oder möchte?


    Entschuldige, dass ich nach 7 Nachfragen etwas genervt war. Mein Geschwätz sollte deine Frage endlich klar beantworten und dich ermutigen, dich mit der Thematik vertraut zu machen.
    Es geht um staatlich geregelte Enteignung, zu kompensieren durch staatlich geregelte Entschädigung.
    Die Entschädigungs-Verwaltung durch die Gema ist unvollkommen und schwierig und wird staatlich überprüft.
    Ich bin kein böser Abmahnanwalt, sondern einer von den Guten, helfe den armen Abgemahnten. ;)
    Abmahnungen sind hier aber auch nicht das Thema. Noch einmal stichwortartig:


    - Kopiertechnik erlaubt Eingriffe in das eigentumsähnliche Urheberrecht.
    - Der Staat erlaubt bestimmte solcher Eingriffe (z.B. Privatkopie) -> Enteignung.
    - Keine staatliche Enteignung ohne Entschädigung -> Abgabe für Kopiertechnik.
    - Problematik: Höhe der Abgabe, Pauschalisierung der Abgabe -> Diskussionsbedarf.

    Lieber abott,


    eine Enteignung ist eine staatliche Maßnahme. Z.B. ein Gesetz zu erlassen, in welchem eine Privatkopie eines urheberrechtlich schützenswerten Werkes erlaubt wird, kommt einer Enteignung gleich.
    Dieser Enteignung begegnet ein Entschädigungsanspruch, dem z.B. mit einer Geräte- und/oder Leermedienabgabe genüge getan werden soll.


    Grundsatz: Keine Enteignung ohne Entschädigung. So steht es in den oben genannten Verfassungs-Normen.


    Daher die Abgaben. Werden Privatkopien erlaubt, dann nur gegen Entschädigung. In DE durch ZPÜ/GEMA verwaltet, in CH durch SUISA.


    Also für die erlaubte Nutzung.
    Die _un_erlaubte Nutzung ist keine Enteignung, sondern ein Delikt. Ein Gesetz, das dieses Delikt (außerhalb der bestehenden Schrankenregelungen, z.B. Privatkopie) erlauben würde, käme einer (weiteren) Enteignung gleich. Will also irgendwer, z.B. Piraten, eine Erlaubnis vom Staat zu (bisher) unerlaubter Nutzung verlangen, geht das nicht ohne Konzept für die Entschädigung. Konzeptlosigkeit hilft da nicht weiter. So ist es in jedem verdammten zivilisierten Land auf dieser Welt, es handelt sich nicht um ein zuvor gescholtenes deutsches Phänomen.


    Wenn dann aber einfach gesagt wird "Och joo, vielleicht Kulturflatrate, vielleicht Spenden", ist das kein Konzept, das verfassungsrechtlich durchkommen könnte. "Wir brauchen kein Konzept, die Urheber sollen mal anständiger Arbeit nachgehen" ist ebenso kein taugliches Konzept. "Fickt euch alle, das ist nunmal die Situation hier" ist ebenfalls kein taugliches Konzept. "Wenn ihr uns ärgert, machen wir terroristischer Weise eure Website zu" ist ebenfalls kein taugliches Konzept.


    Will man an der Situation etwas ändern, braucht man einen "Plan B". Ohne solchen wird man scheitern. Die B-Pläne, die z.B. im ACTA-Thread bisher vorgeschlagen wurden, sind untauglich - für diese Beurteilung muss man nicht einmal Experte sein. Niemand wird etwas ändern mit untauglichen Plänen, sondern einzig und allein Wellemachen des Wellemachens wegen.
    Wellemacher halten indes nur auf. Nicht nur die zurücklehnenden konservativen Beibehalter, sondern auch und vor allem die innovativen Änderungswilligen.


    Ohne dich da reinzuhängen, wirst du einen Scheiß ändern, sondern dich lediglich der Lächerlichkeit preisgeben. Es mag einiges an Rückschritten schon gegeben haben, aber die _offensichtlichen_ Rückschritts-Maßnahmen haben von vornherein keine Chance. Und da kannst du nachhaken und die sich-schon-seit-Jahren-damit-beschäftigenden Leute ärgern und piesacken wie du willst, eine Änderung der weltweit anerkannten Menschenrechte kriegst du ohne Konzept nicht hin!


    Entweder mag man den mit-dem-Thema-Befassten also die nicht weiterbringenden Ideen und naiven Nachfragen ersparen, oder man mag sich einmal mit dem Thema in einer Tiefe beschäftigen, die eine konstruktive Beurteilung der in der Tat bestehenden Defizite in der aktuellen und kommenden globalen Gesetzgebung erlaubt. Diese Beschäftigung wird in diesem Forum wahrscheinlich nur wohlwollend Fortbildungsfähigen gelingen; jedenfalls nicht Leuten, die verlinkte Bildungsangebote entweder nicht nachlesen oder nicht verstehen.


    Damit hab' ich hoffentlich nicht "Halt die Schnauze!" gesagt, sondern "Informiere dich!". Es ist ja kaum auszuhalten, wie manche sich weigern, den rechtlichen Bumm-Tschack zu erfassen!

    Der Vergleich mit analogen Aufzeichnungsmedien hinkt auch hier.


    Cassetten: 0,0614 EUR Abgabe/Spielstunde (früher 12 Pfennig).
    Stick ab 8 GB: 1,56 EUR Abgabe/Stück - entspr. ca. 25 C60-Cassetten-Abgaben (25 Stunden Audio).


    MP3 128 kBit: 1 Stunde entspr. ca. 60 MB
    -> Auf einen 8 GB-Stick passen ca. 133,3 Stunden 128 kBit-MP3-Audio. Die hätten bei Cassetten 8,17 EUR gekostet.
    -> Auf einen 32 GB-Stick passen ca. 533,3 Stunden 128 kBit-MP3-Audio. Die hätten bei Cassetten 32,75 EUR gekostet.
    Da erscheint die 1,56-EUR-Abgabe vergleichsweise gering.


    MP3 320 kBit: 1 Stunde entspr. ca. 140 MB
    -> Auf einen 8 GB-Stick passen ca. 66,6 Stunden 320 kBit-MP3-Audio. Die hätten bei Cassetten 4,93 EUR gekostet.
    -> Auf einen 32 GB-Stick passen ca. 266,3 Stunden 320 kBit-MP3-Audio. Die hätten bei Cassetten 16,35 EUR gekostet.
    Da erscheint die 1,56-EUR-Abgabe vergleichsweise gering.


    FLAC-8: 1 Stunde entspr. ca 350 MB
    -> Auf einen 8 GB-Stick passen ca. 22,9 Stunden Lossless-Audio. Die hätten bei Cassetten 1,40 EUR gekostet.
    -> Auf einen 32 GB-Stick passen ca. 91,6 Stunden Lossless-Audio. Die hätten bei Cassetten 5,62 EUR gekostet.
    Da erscheint die 1,56-EUR-Abgabe vergleichbar (8 GB) bzw. vergleichsweise gering (32 GB)


    Die aktuellen 10 Cent sind da wohl realitätsferner, auch wenn ich WAV-Dateien und 128 GB-Sticks nicht berechnet habe.
    Patentamt prüft.


    Für die verglichenen Medien benötigt man noch ein Abspielgerät. Wer aus Protest seinen Walkman wieder auspacken will, muss jedenfalls trotz objektiver Qualitäts-und Komforteinbußen ein Vielfaches der an den Endkunden "weitergegebenen" Leermedienabgaben bezahlen ([o.t.:] und das ca. 100-fache pro Stunde für das Medium selbst).
    Hinsichtlich der tatsächlichen Beträge ist noch zu beachten, dass Gesamtvertragnachlässe für Leermedienhersteller die Regel sein dürften.


    Ich könnte mir vorstellen, dass bei den im Ergebnis vergleichsweise geringen Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten erwogen wurde, dass es sich im Cassetten-Vergleich gerade nicht um vorrangig für Audiodateien verwendete Medien handelt.
    Dass jemand, der ausschließlich damit fotografiert, sich prinzipiell ähnlich vorkommt, wie jemand, der nur RTL schaut und die GEZ-Rechnung kriegt, ist dennoch verständlich.

    Was das soll, wurde oben schon gesagt. Es (das letztinstanzliche) wird ein Grundsatzurteil sein, hinsichtlich der Frage, ob die GEMA eine entsprechende Auskunft verlangen kann oder nicht.
    Wenn nicht, wird sie sich danach halt richten, auch diese Gewissheit ist im Sinne der Vertragspartner. Wenn eine Pseudonym-Vertrags-Umgehung als möglich beurteilt werden sollte, wird man mit dieser Gewissheit und vertraglichen Änderungen weiterarbeiten.
    Das Ergebnis im vorliegenden Fall mit Blick auf irgendwelche Piratenbanden dürfte der GEMA sowas von egal sein, allein der Grundsatz ist erheblich.


    nach eigenem Bekunden


    Wenn es nach dem eigenen Bekunden gehen würde, gäbe es ausschließlich Gewinner bei Rechtsstreitigkeiten.


    PS: Wer trägt denn eig. die Prozesskosten wenn die Gema verliert? Wird das aus dem Pool aus unverteilbaren Geldern beglichen?


    Aber selbstverständlich!

    hm, aber dieses recht auf privatkopie gabs es doch schon bevor es elektronische speichermedien gab.


    Ist das eine Feststellung oder eine Frage?
    Im letzteren Fall gibt es die Antwort für Deutschland bei der Bundeszentrale für politische Bildung:



    Die Legalisierung der Privatkopie im Tonträger-Zusammenhang wurde demnach gleichzeitig mit der (also quasi gegen die) Geräteabgabe 1965 durch die Einführung des Urheberrechtsgesetzes realisiert.

    Beschreibung Arturia Minimoog V2:

    Zitat

    Virtual synthesizer emulating a Moog Minimoog synthesizer. Hybrid CD-ROM Mac/PC. Compatible with the following audio protocols: VST, DX, MAS, HTDM, RTAS, Audio Units. Provided with a 230-page manual in 3 languages: English, French, Japanese.
    229.00EUR


    Wenn man sich heute via FB dort anmeldet, erhält man (erst) morgen einen Umsonst-DL-Link, daher kann man nicht sagen, was es genau wird.
    Ich nehme an, dass es nicht ein "V2" für < 200 EUR ist, sondern die Vorgängerversion, mal schaun, immerhin vielleicht, wer weiß.


    Edit: Link ^^ http://www.facebook.com/arturia2

    Ich habe den Livestream gesehen damals und so auffällig habe ich den nicht in Erinnerung.


    Edit:
    Doch, jetzt erinnere ich mich, das vorrangig Begeisternde war das Live-Streaming von so ner großen Nummer an sich, auf dessen Technik ich auch die Tonqualität geschoben habe. Das anwesende Publikum wird mehr Spaß dran gehabt haben.