Beiträge von pbu
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Zum anderen Punkt, also bezüglich des Monopols, sehe ich bisher dennoch keinen Grund, die Gema plötzlich positiver zu bewerten.
Es ist nicht zwingend vorgesehen, dass es nur eine (1) nationale Verwertungsgesellschaft gibt. Voraussetzungen für die Erlaubnis, als solche zu fungeieren, stehen im UhrWahrnG.
Einerseits ist das Gesetz sowohl aufgrund der Anforderungen an Antragsteller als auch aufgrund der Befugnisse der erlaubten Verwerter nicht unumstritten, andererseits handelt es sich aber auch plangemäß nicht um ein freies Trinkhallengewerbe.
Die Gema selbst hat keinen Einfluss auf ihre Monopolstellung. Mit unlauterem Wettbewerb hat das nichts zu tun.
Aktuell noch in der Gründungsphase: C3SSowohl Gema-Verhalten als auch die Rechtsgrundlage für alle Wahrnehmer stoßen auf Kritik, die teilweise erkennbar berechtigt ist und teilweise erkennbar auf fehlendem Sachverstand beruht. Mit letzterem ist niemand persönlich gemeint, sondern es soll lediglich ausgedrückt werden, dass Voraussetzungen für anerkennenswerte Kritik eine Befassung mit dem Thema voraussetzt, was ja auch einigen gelingt.
Edit: Ich bitte, zu entschuldigen, dass zu Rechtsthemen gelegentlich rechtliche Ausführungen (auch "gehirnwich.erei" genannt) gemacht werden.
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Erträge in Mio. €, im Jahr 2010: 863,0
Effektive Ausschüttungen an die Mitglieder in Mio. €, im Jahr 2010: 299,7Die Erträge der GEMA in 2010 waren offenbar bei 862,9 Mio Euro, wie dem Geschäftsbericht zu entnehmen ist. Es wurden allerdings nicht 299,7 Mio Euro verteilt sondern 735,8 Mio €. Es gibt nämlich
neben den GEMA-Mitgliedern offenbar noch zahlreiche weitere Gruppen und/oder Personen, die einen rechtmäßigen (?) Anspruch auf Ihren Anteil an den Einnahmen der GEMA besitzen. Ich habe
nun bei einer kurzen Recherche allerdings nicht herausfinden können, wie sich das genau aufschlüsselt und nach welchem Prinzip hier vorgegangen wird.
Die Gema hat vor allem deutsche Mitglieder. Andere Länder haben andere Verwertungsgesellschaften.
Die Gema erhebt einen Großteil der Abgaben aber auch z.B. für andere Verwertungsgesellschaften und schüttet an diese zwecks Ausschüttung an deren Mitglieder aus.
Edit: Näheres im Juristenforum. -
Wenn sich jemand hinstellt und sagt, ich bin Musiker, ich will maximale Kohle und daher auch das maximale Urheberrecht, GEMA finde ich im übrigen ohnehin Spitze, ihre Geschäftspraktiken sind desweiteren äußerst löblich, das soll man das tun, aber hier nicht versuchen, diese Haltung auch noch als die allein seligmachende Meinung hochzustilisieren und alle anderen als lächerliche Flachköpfe abtun.
Das habe ich hier so nicht beobachtet, die Flachköpfe erkennt man dann schon.Ich kritisiere das Verhalten der Kollegen, weil sie sich trittbrettfahrerisch daran bereichern, unseren Ruf zu versauen.
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Schaltet doch bitte einen Gang runter, so weit seid ihr doch gar nicht von einander entfernt.
Ich bin überzeugt, dass es Drumdidi - als unmittelbar weder von Gema, noch von Abmahnungen Profitierendem - um die schwindende Wertschätzung seiner Arbeit geht, die durch die parolenmäßige Ablehnung von allem, was mit Urheberrecht zu tun hat, entsteht. Die Deckelung der Abmahngebühren hatten wir schon im Acta-Thread thematisiert.
Auch verstehe ich Seelanne, wenn er mit einer schwindenden Wertschätzung des Anwaltsberufs, die durch Zusammenwirken unseriöser Kollegen mit Vertretern der MI entsteht - und ja ebenfalls schon in diesem Thread angeklungen ist - nicht einverstanden ist, womit die Gema allerdings systematisch wenig zu tun hat.
Peace!
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Ja, ich meinte nicht den 97a II (Zustand wie neu, unbenutzt), sondern das neue Vorhaben:
http://www.verbraucher-papst.d…r-laesst-auf-sich-warten/
Edit: CDU blockt, und wir werden hier jetzt gleich als Neoliberale hingestellt. Fachsimpeln über Stammtischniveau doch vielleicht besser per PM ...
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"Verwertungsgesellschaften" die Bevölkerung mit Abmahnungen überziehen
Wirfst du da nicht etwas durcheinander?Edit: Ich drücke es unverfänglicher aus: Vermischst du da nicht etwas?Was hältst du von Leutis Gesetz zur endgültigen Gebührenbegrenzung für die 1. Abmahnung?
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@ Seelanne:
Mein Eindruck ist, dass Änderungsbedarf allseits erkannt wird.
Den Bogen von der Gema zu betrügerischen Abmahnungen kriege ich nicht hin.
Was hältst du denn von Wettbewerb unter den Verwertungsgesellschaften? -
Die hätten natürlich verschiedene Repertoires, du Schelm
Im Ernst, Monopolismus-Vorwerfern müsste Wettbewerb doch entgegenkommen, oder?
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Ich glaube, Alternativ-Bemühungen wie das Projekt der Cultural Commons Collecting Society (C3S) haben wir trotz unserer stets konstruktiv gehaltenen Befassung noch nicht behandelt.
ZitatDie C3S ist eine gemeinschaftliche Initiative mit Künstlern und für Künstler, eine neue und richtungsweisende europäische Verwertungsgesellschaft zu gründen. Eine nicht-exklusive Verwertungsgesellschaft, die es Musikern ermöglicht, ihre unter nicht-kommerziellen Creative-Commons-Lizenzen veröffentlichten Werke außerhalb traditioneller Schemata kommerziell verwerten zu lassen. Mehr als das, die C3S wird auch offen sein für die kommerzielle Verwertung von Werken unter anderen freien Lizenzen einschließlich der Werke, die ohne explizit definierte Lizenz veröffentlicht werden. [...]
Die C3S wird einen neuen, internationalen und vorwiegend am Online-Segment orientierten Markt öffnen. Sie richtet sich an Musiker, die traditionellen Verwertungsgesellschaften nicht beitreten möchten oder können, ohne ihren bevorzugten Weg der Lizenzierung aufzugeben und dennoch Umsätze mit ihren Werken erzielen möchten.
Dazu Gema-Pressesprecherin Gaby Schilcher in einem ganz interessanten Laut.de-Interview:ZitatGrundsätzlich ist Konkurrenz natürlich in ganz vielen Branchen sinnvoll. Was das Urheberrecht angeht, ist das allerdings fraglich. Die GEMA ist ein Quasi-Monopolist, das heißt, es kann jederzeit jemand eine zweite GEMA aufziehen. Die Frage ist nur, wie sinnvoll das wäre, auch für die Kunden. Wenn es zwei Verwertungsgesellschaften gibt, wie das zum Beispiel in Amerika der Fall ist, dann bekommen Sie als Kunde halt zwei Rechnungen von zwei verschiedenen Stellen, wenn Sie beide Repertoires nutzen möchten. Der Verwaltungskostenaufwand ist dann zweimal zu zahlen. Am Ende zahlt der Kunde mehr oder der Urheber bekommt weniger, beides ist nicht positiv. Grundsätzlich ist so etwas aber möglich.
Wenn Sie [...] von einem Urheber verschiedene Titel haben, die einmal so und einmal so lizenziert werden, die Rosinen unter dem Titel, die anderen unter Creative Commons und so weiter, dann ist das ein wahnsinniger Aufwand. [...] Bei uns ist es möglich, einzelne Sparten herauszunehmen. Man kann z.B. die Rechte für die Online-Musik selber in der Hand behalten oder freigeben. Aber einzelne Lieder herauszunehmen wäre eindeutig zu aufwändig.*
Gibt es da vorausschauend etwas zu zu meinen?__________
* Kleinzitat gem. § 51 UrhG zum Zwecke der Berichterstattung über Tagesereignisse gem. § 50 UrhG / Quelle: Laut.de / Hintergrund für diese Angaben: Das Copyright für veröffentlichte, von der LAUT AG selbst erstellte Objekte bleibt allein bei der LAUT AG. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und insbesondere Texte in anderen elektronischen, gedruckten oder sonstigen Publikationen ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der LAUT AG nicht gestattet und wird konsequent strafrechtlich verfolgt.* -
Es wird sicher darauf ankommen, auf welchem Level man vor der Pause war und wie lange schon. Bei mir waren beide Werte niedrig und ich kann jetzt nach einem Jahr Beinbruch-Pause wieder so gut wie von vorne anfangen (die Theorie vergisst man natürlich nicht).
Fahrradfahren geht besser. -
Zorschl, die Leute werden in der Regel beim Upload (Verbreiten) erwischt, da ist das erst mal egal.
Bevor der PC beschlagnahmt oder ein teurer Gutachter eingeschaltet wird, gibt man ganz schnell einiges zu."Raub" ist natürlich auch so ein böses Wort. Wie wär's mit "Kulturmord"?
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Ahh, sehr hübsch ... 20-10-12-16?
Sehr gute Pedalerie, wassn Schnäppchen. Geh mal Felle kaufen -
Ich glaube, niemand möchte hier den Zeigefinger erheben und ist dafür, die User auf Gedeih und Verderb im nachhinein zur Kasse zu bitten. Es geht vielmehr um die Missionsarbeit, wieder was in den Köpfen, zumindest ansatzweise, zu ändern.
True. True. -
Nein, das ist natürlcih überhaupt nicht fiktiv.
Und Diebstahl ist ein schweres Verbrechen.
Und alle werden durchsucht.
Und überall sind Kameras. -
Zitat
Augen auf bei der Berufswahl
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Meine Arbeit kann niemand unentgeltlich nutzen. Augen auf bei der Berufswahl, sage ich da nur...
Hast du wieder Arbeit? Glückwunsch!Edith: danke pbu; ich hätte es naturlich noch schöner gefunden, wenn mal einer der "Saugen-ist-mein-gutes-Recht"-Fraktion das beleuchtet hätte.
Edit: Ja, zum Beleuchten muss man sogar gar nicht so eine Leuchte sein, wie man vielleicht denkt. Oben steht der Beweis. Manche überlassen das aber lieber solchen Experten:
Urheber: Usien -
Es werden hier (absichtlich) verschiedene Rechtsbegriffe durcheinander gebracht, um ein harmloses Delikt mit einem Verbrechen gleichzusetzen... und das stimmt einfach NICHT - auch wenn es noch sooft wiederholt wird!
Wer hat dir das denn erzählt? Ach, ich kann mir schon vorstellen, wer. Um die P.C. (Pirate Correctness) aufrechtzuerhalten, bitteGeistiges Eigentum durch Immaterialgüter
ersetzen.
Unter "Eigentum" stellt sich der Deutsche nämlich ansonsten was vor? Richtig: Haus, Auto, Pferd. Is da. Kann man ankucken.
Nur Materie hat Wert. Für meine Geistesblitze krieg ich ja auch nichts. Meint Helmut von der Mittagsschicht auch.Diebstahl ... mal anschauen ...
§ 242 Abs.1 StGB - Diebstahl: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Oha. Bewegliche Sache. Sind Musikdateien und sowas beweglich? Sind das überhaupt Sachen? Wegnehmen? So wie Autos? Passt nicht. Also darf man das.
Oder?
§ 106 Abs.1 UrhG - Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke: Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hui. Werk, nicht Sache ... Vervielfältigen, verbreiten, nicht wegnehmen ... Darf man donnich :-/ Aber ist harmlos, oder?§ 12 Abs.1 StGB - Verbrechen und Vergehen: Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
Hm, also nur Vergehen ... Aber Diebstahl ... ähh ... auch.Bitte also weiterhin
Diebstahl geistigen Eigentums durch Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
ersetzen.
Sonst nerven die immer weiter an der Stelle. Zu Unrecht, und es wird nicht richtiger, auch wenn es noch sooft wiederholt wird!
Und bitte nicht mehr Immaterialgüter mir Verbrauchsgütern vergleichen. Die hören sonst nicht zu. Nachlesen tun die nix, nur nachplappern. Also bitte. Sonst brauchen wir noch Jahre nur für das 1. von zig zu berichtigenden Dumm-Argumenten.Lernen durch wiederholen:
IMMATERIALGÜTER
UNERLAUBTE VERWERTUNG URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTER WERKE
Ich komm' morgen abfragen.Was hat das Ganze eigentlich mit "Gema dreht durch" zu tun?
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Genau.
das war nen ironische Anmerkung meinerseits zur Relatitivät des Urheberbegriffes.
Donnich. -
Ey nenn' du misch nomma hohlistisch und isch komm dir da rüber Alter.