Beiträge von pbu

    das typische totschlagargument, dass ja jeder download ein vereitelter kauf ist und somit künstlern direkt schadet, ist schlichtweg nicht haltbar ...

    Das stimmt, ich glaube auch, eine Vielzahl kostenloser Downloads würde nicht gekauft werden und andere Faktoren führen dazu, dass man für Kultur weniger Geld in der Tasche hat als vielleicht früher noch. Das trifft übrigens auch auf die Kommunen zu, die Kultureinrichtungen schließen. Die Künstler sind oft als erste dran, wenn man sparen muss.
    Würde man das verschweigen, und die Schuldigen allein auf Seiten der Filesharer und Raubkopierer suchen, wäre das inkorrekt. Würde man aber verschweigen oder nicht wahrhaben wollen, dass der Schaden, der tatsächlich nach Abzug der ohnehin ausbleibenden Einnahmen wegen präkerer wirtschaftlicher Situation durch reine Saugen-statt-kaufen-Handlungen verbleibt, potenziell so beträchtlich ist, dass er bei Legalisierung in der Lage wäre, einem beachtlichen Teil Kulturschaffender den wirtschaftlichen Todesstoß zu versetzen, wäre man ebenso auf dem Holzweg.
    Manche sagen ja, man müsse das mal ausprobieren, andere reagieren auf so ein Experiment zimperlich. Wer nun Recht hat? Der mit den Argumenten, täte ich meinen wollen.


    Das klingt jetzt polemisch und ist es zum teil auch aber wenn wir schon dabei sind "Omi überfahren" mit einem illegalen Download zu vergleichen...

    Das stimmt, diese Vergleiche hinken, wie jeder Vergleich. Es wird mit Mord und Angriffskrieg verglichen, mit Diebstahl und Hehlerei sowieso.
    Anregung: Lass uns mal versuchen, ein vergleichbares Delikt zu finden. Ich finde - wie gesagt - den Vergleich mit Schwarzfahren gar nicht so weit hergeholt. Man nimmt etwas in Anspruch, was nicht zu verdinglichen ist, und hofft dabei schuldbewusst, nicht erwischt zu werden. Kontrolliert wird manuell. Der Verstoß kostet ein paar mal nur 60 EUR erhöhtes Fahrtentgelt, erst dann kommt die Anzeige wegen Leistungserschleichung.
    Auch dieser Vergleich hinkt noch etwas: Der Schwarzfahrer hilft nicht anderen, ebenso umsonst Leistungen in Anspruch zu nehmen, der Filesharer tut das regelmäßig - und zwar in einem Multiplikationssystem. Ein wenig schadensintensiver als Schwarzfahren möglicherweise ... aber wenn man bedenkt, dass Downloader bisher so gut wie nie belangt worden sind und Uploader bisher recht streng, sich die Abmahngebühren für Erst-Täter aber demnächst in der Regel (und nicht - wie bisher - im Ausnahmefall) auf 100,00 EUR beschränken werden ... das kommt der guten Sache vielleicht doch schon recht nahe.
    Sozialticket find' ich übrigens gut, und gegen einen von Amazon zur Hartz4-Leistung dazugespendeten 10-EUR-Gutschein hätte ich auch nichts.

    Konkret im Falle der "Bildungsindustrie" bin ich natürlich auch der Meinung, dass etwaige Urheberrechtsansprüche Fragen der Bildung nachstehen sollten...aber wie soll man das Umsetzen wenn man dabei bleibt, das Urheberrecht verschärfen zu wollen?

    Das stimmt, gerade der Unterschied zwischen Bildungsdaten und Konsumdaten wird von Urheberrechtsgegnern oft verkannt. Auf dem Bildungssektor bedarf das Urheberrecht einer Anpassung, die hoffentlich im 3. Korb inbegriffen ist. Über das, was genau rein soll, wird noch ordentlich gestritten. Die Antwort der Bundesregierung (auch - wenn nicht insbesondere - für Regierungsgegner hochinteressant) auf einen entsprechenden Frageantrag von SPD-Abgeordneten lässt vorsichtig hoffen (s. Fragen 12 und 16ff). Dies wird jedoch aller Voraussicht nach nicht dazu führen, dass im Unterricht Vervielfältigungen von Didis Platten oder Xians DVDs verschenkt werden.
    Das Urheberrecht ist eben nicht nur ein subjektives Recht, das man verschärfen oder abschwächen könnte, sondern die Gesamtheit aller Normen des Urheberrechtsgesetzes und dessen Nebengesetze.


    das Urheberrecht aber noch so viele weitere Facetten aufweist und das alles eben nicht schwarz und weiß ist, wie Leute wie moschus nur allzu gerne behaupten...

    Das stimmt, das habe ich in meinem letzten Satz gemeint, ich glaube, auch Moschus ist sich dessen bewusst. Im Bildungsbereich z.B. ist eine Entschärfung viel dringender erforderlich, als im Bereich der Ahndung illegalen Filesharings. Übrigens muss man auch als ACTA-Nicht-Befürworter zugeben, dass für eine Verschärfung im Bereich Bildung im Vertragstext nichts vorgesehen ist.


    tatsächlich bewgen sich Firmen, die so etwas professionnell betreiben zumeist auf rechtlich sicherer Seite, da eben Patente dem Urheberrecht unterliegen...

    Nein, Patente unterliegen nicht dem Urheberrecht. Während Patent-, Marken-, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht für den Schutz von Ergebnissen geistigen Schaffens im geschäftlichen Verkehr zuständig sind (gewerblicher Rechtsschutz), kümmert das Urheberrecht sich um solche auf kulturellem Gebiet. Der urheberrechtliche Schutz der eigenen geistigen Leistung ist jedem zugänglich, ob man damit gewerblich umgeht oder nicht.
    Es stimmt, dass auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes immer wieder Trittbrettfahrer versuchen, Schutzrechte (Marken, Patente etc.) zu horten und zu blockieren. Diese Trittbrettfahrer sind durchaus professionell unterwegs, wir kennen sie von gehäuften markenrechtlichen Streitigkeiten um die Jahrtausendwende (z.B. Domain-Grabber). In den USA nennt man sie zusammenfassend "Patent-Trolls".
    In Deutschland und EU-weit kann allerdings jeder einen Löschungsantrag hinsichtlich unbenutzter Marken stellen, und das hier anders funktionierende Patentrecht sieht z.B. für Fälle öffentlichen Interesses Zwangslizenzen vor.
    Das US-amerikanische Patentrecht gilt demgegenüber als veraltet (das plappere ich jetzt mal so nach, ohne darin bewandert zu sein), so dass es in der Vergangenheit nicht selten zu fragwürdigen Ergebnissen vor allem in Sachen Software (in Europa weitgehend "nur" urheberrechtlich geschützt, was uns einiges erspart) kam.
    Übrigens muss man auch als ACTA-Nicht-Befürworter zugeben, dass hinsichtlich so gut wie aller vorgesehenen Schutzmaßnahmen nach dem Vertragstext "Patente und unveröffentlichte Informationen" in der nationalen Umsetzung ausgenommen werden können, so dass EU-weit eine viel befürchtete Kollision oder gar Aufdrängung amerikanischer Patenrechts-Grundsätze insoweit nicht stattfinden kann.


    ...was bin ich nun freund oder feind?

    Ich finde, du machst dir viele stichhaltige Gedanken, die einigen "Mitstreitern" gut zu Gesicht stehen würden und unterstelle, dass du aus Lösungs-Findungs-Interesse nachfragst und die juristischen Antworten konstruktiv in deine Überlegungen mit einfließen lässt; das würde ich persönlich als überwiegend freundlich bewerten - vielleicht schon in den Antworten dokumentiert. Wenn auch Teilnehmer selbst der emotionalsten Diskussion nicht nur auf Freund- und Feind-Kategorien beschränkt werden können! Dein Unbehagen bei Schwarz-Weiß-Ansichten aller Art und daraus folgenden empathielosen Trivial-Lösungsversuchen teile ich.
    Nichtmals hinsichtlich des (kürzeren oder längeren) Auftritts der Piratenparteien sehe ich zu 100% schwarz - führt er uns doch vor Augen, wie politisch heimat- und machtlos sich erhebliche Anteile der Wählerschaft fühlen, um die man sich mal kümmern könnte.
    Vor dem Hintergrund, in welchem Maße sie die öffentliche Wertschätzung geistiger Arbeit (die bei ihnen selbst nicht einmal zur schlüssigen Begründung ihrer eigenen Forderungen taugt) bereits aktuell beschädigen, ist mir allerdings völlig schleierhaft, wieso sie bei öffentlichen Auftritten meist noch lediglich wie harmlose Spinner belächelt werden.


    Edit:

    eine Verfassungsklage finde ich auch immer durchaus sinnvoll, nur gegen was? Straftaten verstossen erstmal nicht gegen die Verfassung und gegen das Urheberrecht in der jetzigen Version wäre es wohl etwas spät. Und verstösst Nichtstun des Gesetzgebers gegen die Verfassung, wie es der Artikel meint?
    also in der Sache finde ich das unterstützenswert, nur Tagträumerei ist gerad nicht meine Stärke...
    wenn man allerdings klagt, wenn die PP das Gesetz geändert hat, weil irgendeie Partei +/- 10% zur Regierungsmehrheit braucht, dann hätte es vllt Erfolg

    Eine Verfassungsbeschwerde ist auch gegen gesetzgeberisches Unterlassen, etwa bei pflichtwidriger Versäumung der Schaffung Grundrechte durchsetzender Schutzgesetze, zulässig. Eine solche Klage würde im Idealfall die Geister erhellen, wie das Bundesverfassungsgericht zu Forderungen von Urhebern hinsichtlich des zeitgemäßen Schutzes ihrer Werke steht. "Im Idealfall", weil die Beurteilung der Zulässigkeit einer erst geplanten Klage schwierig vorherzusehen ist (von der eine umfangreiche Stellungnahme abhängen würde).
    Vorsorglich: Verfassungsbeschwerde kann grundsätzlich von jedermann eingelegt werden; auch Ausländer sind beschwerdebefugt, soweit sie sich auf ein Grundrecht berufen können, das Ausländern zukommt. Also mach hinne! ;)


    "So grausam Tofu auch sein mag ..." ;) Absolut sehenswert - wenn auch verschwiegen wird, dass ACTA einige Schreckens-Szenarien zwar nicht vorsieht, aber auch nicht ausschließen kann.

    Ich bezweifle, dass sich jemand als "fanatischer Befürworter des geltenden Rechts" angesprochen fühlen wird.


    Ich antworte dennoch.
    Das Thema "Urheberrechte und Bildungseinrichtungen" ist ein sehr interessantes und in der Vergangenheit immer wieder umstrittenes Thema, das zu so mancher Anpassung im Urheberrechtsgesetz geführt hat. Das Bundesministerium der Justiz erarbeitet derzeit den Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ("Dritter Korb"), mit dem das Urheberrecht weiter an die moderne Medien- und Informationsgesellschaft angepasst werden soll. Erwartungsgemäß wird das Bildungs-Thema dabei auch wieder eine Rolle spielen.
    Persönlich finde ich es unumgänglich, dass Bildungseinrichtungen so wenig Steine wie möglich zur Erfüllung ihrer Aufgaben in den Weg gelegt werden und Autoren ein angemessener Anreiz gegeben wird, sich weiterhin mit Bildungsliteratur zu befassen.


    Wie ist denn deine Meinung dazu?


    Für Patent-Trolle wird sich wohl unter den Befürwortern eines funktionierenden gewerblichen Rechtsschutzes eher keine bedeutende Anhängerschaft finden.

    BTW, Wer hatte gestern abend das Vergnügen, Piratin Weißbrand bei Lanz untergehen zu sehen? Ich fands geil. Sie hat dazu aufgerufen, Songs legal zu kaufen:) Preisfrage: Wird sie den Shitstorm überleben?

    Das habe ich mich auch gefragt. Sie kündigte ja an, nunmehr Werbung für legale Downloaddienste machen zu wollen. Da darf man gespannt sein, ob sie dafür nicht eine Abstrafung durch den Herrscher der Unterwelt Anonymous zu erwarten hat. Was ich ihr nicht wünsche, weil ich sie niedlich finde. Niedlich auch, wie sie während der Sendung beim Twittern dem Wunsch-Schwiegersohn aller ZDF-Schauer Lanz in den Arsch gekrochen ist, um die Sendung hinterher, als ihr Getwittere nicht mehr live übertragen wurde, niederzumachen. Ja, das kann man nachlesen. Naja. Mal abwarten, wie ihre Bewerbungen als Werbeträgerin bei der Contentmafia so ankommen, sie braucht ja einen neuen Job.


    Den wichtigsten Punkt bezüglich Kopierbarkeit von Stühlen und Hosen hat keiner der Anwesenden wahrgenommen/ verstanden

    Das stimmt, da hätte ich tatsächlich auch gern als Anwesender mitdiskutiert. Natürlich kann man einen Stuhl kopieren, dazu benötigt man Holz. Natürlich kann man eine Datei kopieren, dazu benötigt man einen Datenträger. Man fahre einmal mit einer Ladung kopierter Hosen über bestimmte Landesgrenzen und schaue, was passiert. Ob man den Mode-Designer oder den Musik-Designer kaputtmacht, macht nun wirklich wenig Unterschied - außer: das eine macht man per Klick, das andere ist mit Mühe verbunden.


    Die "etablierten" Parteien haben zumindest Experten für bestimmte Themen, die Piraten nicht.

    Als Jurist (und Spezialist für Urheberrecht) kann ich nur sagen, dass ich, wenn ich mir die erbärmlichen Ausführungen im Thesenpapier der Piraten zum Urheberrecht durchlese, weiß: Da war kein einziger Experte in der Runde!

    Die Piraten ersetzen Sachverstand programmatisch durch Schwarm-Intelligenz. So kommt es, dass Bruno Kramm als Urheberrechtsexperte ausgewiesen wird. Welcher tatsächlich Rechtskundige würde sich denn auch dafür hergeben, dessen Positionen in der Öffentlichkeit zu vertreten und sich auf diese Weise in Fachkreisen völlig lächerlich zu machen? Die angebliche "jede Menge Juristen" in der PP wird wissen, warum sie still im Hintergrund agiert.


    Der neue Bundesvorsitzende der Piraten ist Experte im Verteidigungsministerium !!!

    Dass man als hochbezahlter A 15-Beamter nach Feierabend mehr Zeit und Muße besitzt, inhaltlich zu argumentieren, als als hochbeschäftigter Schüler, lässt grundsätzlich hoffen. Warten wir ab, wie sich seine Kriegs-Expertise außenpolitisch auswirkt. Hat die vermeintlich linke Basis erkannt, sich hier einen klaren BW-Auslandseinsatz-Befürworter geangelt zu haben?


    Zur Vereinbarkeit der Piratenideen mit der Verfassung hier ein netter Kommentar.

    Baybrook hatten wir auch schon vor einigen Wochen. Die verfassungsrechtliche Relevanz des Artikels zu erkennen, ist schon schwierig genug, zudem haben aber gerade Belege-fordernde Diskutanten nach eigenem Bekunden "keine Zeit", Belege zu lesen.


    Mir geht es gar nicht darum hier inhaltlich zu argumentieren.

    Das ist leider symptomatisch für inhaltlich überforderte, aber emotional sensible Meinungsvertreter. So baut auch weitgehend die PP-Politik nicht auf inhaltlich fundierten Thesen, sondern auf dem emotionalen Grundpfeiler auf, dass der potenzielle Wähler in die Lage versetzt werden möge, das, was er ohnehin tut, künfig auch ohne Gewissensbisse tun zu können.


    Es gibt Modelle die auf Freiwilligeit beruhen, die funktionieren. Zum Beispiel aus Restaurants wo man das bezahlt was man will. In der Masse würde ich dir aber zu stimmen wird es nicht funktionieren.

    Genau deshalb ist es doch so wichtig, den Wirten selbst ihre Freiheit zu lassen, zu entscheiden, ob sie das Freiwilligkeits-Modell realisieren oder nicht. Und diese Freiheit als schützenswert anzusehen.
    Sogar vor dem Hintergrund, dass die gesellschaftliche Teilhabe an Lebensmitteln recht wichtig ist.

    ..."Mir fallen drei Gruppen von Piratenfreunden ins Auge. Die erste besteht aus dumpfen Downloadern, die einfach nur weiter umsonst Fun haben wollen und die Gema für eine ganz böse Hexe mit spitzer Nase halten. Die zweite Gruppe kennt das Wort "Urheberrecht" und einige andere wie "Reform", "neue Vertriebswege" und "alternative Geschäftsmodelle", hält sich deshalb für bestens informiert und will im übrigen einfach nur weiter umsonst Fun haben. Die dritte Gruppe kennt die schwierigen Wörter ebenfalls und sucht mit diesem Wissen die Nähe von Künstlern, gibt sich solidarisch, mahnt gleichzeitig zur Besonnenheit und empfiehlt in mildem Ton "die Bereitschaft, sich der Problematik gesamtgesellschaftlich anzunähern" – auf deutsch: die Künstler sollen bitte zugunsten eines harmonischen, glücklichen, durch und durch digital herzlichen Miteinanders auf ihre Rechte verzichten. Auch Gruppe drei will letztlich einfach nur weiter umsonst Fun haben (q.e.d.)."
    Zitat von Erich Virch


    Er vergisst noch diese Gruppe von Piratenfreunden:
    http://piratenaka.wordpress.com/


    Prosoccer: Nimm dir Zeit. Poste danach.

    nicht um die abschaffung des urheberrechts, sondern um eine revidierung zu gunsten der "autoren" UND gleichzeitig der konsumenten (und leider (seufz!) nicht den verwertern (die "medienindustrie")). wie das vertuscht wird bzw. die information fehlgeleitet wird, kann man exemplarisch im obigen video sehen.

    Das deutsche Urheberrecht muss aber nicht "revidiert" werden, um die Autoren zu stärken. Das Urheberrecht zwingt niemanden zu einer Zusammenarbeit mit Verwertern. Jedem Urheber steht völlig frei, selbst zu verwerten - [edit:] oder es zugunsten der Konsumenten gar nicht zu tun.


    Das größte Problem für die Gesellschaft ist immer, dass gewählte Politiker in den Bereichen, in denen sie überwiegen ihre Entscheidungen treffen, Laien sind und auf Dieter Nuhr hören sie leider nicht.

    [video]

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
    [/video][video]
    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
    [/video]

    Ansonsten bin ich etwas beleidigt, dass niemand auf meine brillianten Analysen und Ausblicke eingegangen ist. ;)


    Mach' dir nichts draus, Max, deine wohlüberlegten Beiträge müssten hochgradig emotional aufgeladen sein, um beantwortenswerte Beachtung zu finden. ;)
    Fehlende Reaktionen sollte man insofern als sachliche Zustimmung deuten.
    Ich kriege das auch nicht immer hin, so besonnen zu bleiben und achte jeden kühl vermittelnden Post um so mehr. Hier wird deutlich, welche Rolle Taktgefühl bei professionell rhythmisch Befassten spielt.


    In deiner Nr. 1000 beherrschst du es, nüchtern festzustellen, dass eine kompromisslos opportunistische Sichtweise aller Lager zu keinem konstruktiven Ergebnis führen wird. Man kann in unserem DF-Mikrokosmos - wobei man hinsichtlich der Repräsentativität Einschränkungen hinnehmen muss - feststellen, dass die Mehrzahl nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit einer Lösung, die alle schützenswerten Interessenlagen berücksichtigt, zu erkennen.
    Welche das sind, erkennt man an den vertretenen Positionen: Manche argumentieren aus Existenz-Interessen heraus, andere aus Umsonst-Teilhabe-Interessen, wieder andere betonen ihre per se verfassungsfeindlichen Einstellungen.


    Dass in einer auf den persönlichen Vorteil bedachten Gesellschaft, in der Kompromissbereite als Verlierer gelten, in der Gruppe der parteipolitisch Unentschlossenen die Untergruppe der Umsonst-Teilhabe-Interessierten mehrheitlich vertreten ist, haben alle Piracy-Organisationen erkannt und ziehen daraus ihre Vorteile.
    Piracy-Website-Betreiber (illegale und halbwegs legale) schon lange ("Wie kann man am besten von der natürlichen Gier der Gesellschaft profitieren?"), politische Parteien in der Folge ("Wie kann man am besten von der gier-gesellschaftichen Angst vor Entdeckung profitieren?").


    Das geistige Eigentum hat auch etwas mit der Menschenwürde zu tun, die die Entscheidungsfreiheit enthält, mit wem seine Gedanken und Gedankenerzeugnisse teilen möchte und mit wem nicht.
    Hier im Forum bestimmen wir alle selbst, wie viel von unseren geistigen Ergüssen wir der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Manche mehr (Teilhabegewährung [+]), manche weniger (Teilhabegewährung [-]).
    Manche in unserer Mikrogesellschaft sind mehr in der Lage, ihre Überlegungen in Worte zu fassen (Teilhabegewährung [+]), andere weniger (Teilhabegewährung [-]). Manche sind mit so viel Auffassungsgabe ausgestattet, auch umfangreichere Posts zu lesen (Teilhabe funktioniert), andere nicht (Teilhabe scheitert). Einige wollen wirklich teilhaben (argumentative Teilhabe), andere müssen derzeit ihre Downloads überwachen (konsumistische Teilhabe).
    Innerhalb dieser Gruppierungen gibt es je nach Thema eine unendliche Vielfalt persönlicher Schnittmengen.


    Unterm Strich gehen dabei viele extrem mühe- und gehaltvolle Beiträge unter, überholt von emotionaler oder destruktiver Wellemacherei.
    Man wende sich als Popular-Politiker also an Emotionen, dann wird man erhört. Wie der Popmusiker auch.

    (auf den Link oben ist hier auch keiner drauf eingegangen)

    Das wäre auch unsinnig, weil wir das, was die CSU-Tante erzählt (sie redet übrigens lediglich von nach dem Wortlaut nicht ausgeschlossenen Umsetzungsalternativen von ACTA, weswegen die "Schwammigkeit" zu Recht gerügt wird), bereits vor ca. 10 Wochen und ziemlich genau 1000 Posts auf Seite 2 festgestellt haben.


    einem passiven Ansatz der normativen Kraft des Faktischen??? was ist denn das? 8o da wird einem gefasel vorgeworfen. ich verstehe zumindestes mal die worte, die ich benutze.

    No fucking doubt.

    vermutlich werden wir irgendwann darüber lachen können, wenn doch endlich mal einer verraten würde, wo denn die versteckte kamera lauert :whistling:


    Ich sag doch, man hätte das an Strassers "Die Welle"-Roman angelehnte Experiment abbrechen sollen, bevor die Sache zum Selbstläufer wurde. Nach den Versuchen von Bodo Thiesen 2009 und Sebastian Nerz 2011, fruchten selbst die Winke mit dem Zaunpfählen von Hartmut Semken und Martin Delius nicht mehr, wie viele Kommentare zeigen.


    Edit: Pressestimmen
    Thiesen
    Nerz
    Semken
    Delius

    nun denke ich, die könnten am rechten Rand viel kompetenter sein als am linken (wo man sie zuvor vermutet hatte),


    Ach Jürgen, über das mit dem rechten Rand hatten wir hier doch eigentlich vornehm hinweggesehen, um nicht noch Öl in ohnehin unlöschbare Feuer zu gießen.
    http://www.taz.de/Galerie/!g=U…echten-Augenklappe-blind/


    Irgendjemand holt dann doch immer den Godwin als Totschlagargument aus der Tasche, um die Ahnung seiner Blindheit zur Gewissheit zu machen.

    Nach § 100a der Strafprozessordnung ist in Deutschland die Überwachung des Fernmeldeverkehrs nur im Falle einer in diesem Paragraphen aufgelisteten „schweren Straftat“ (z.B. Hochverrat und Gefährdung der demokratischen Ordnung) gesetzmässig. . . . wird das nach Einführung von acta geändert?


    Mixmax, ich weiß, es bedeutet etwas Arbeit, aber du solltest möglichst den ganzen Thread durchlesen, bevor du lauter Geschichten erzählst, die hier schon vor 40 Seiten abgehandelt wurden.
    Man merkt sofort, wer den Vertragstext gelesen hat und wer nicht.
    Wikipedia ist völlig urheberrechtsfrei? Wozu dann die CC- und GNU-Lizenzen?

    Da das Urteil des LG Hamburg wurde heute im Volltext veröffentlicht.


    Was zuerst auffällt: Die Kostenentscheidung. Die ist teuer für die Klägerin und erklärt sich wie folgt: G hatte kühn den Hauptantrag verfolgt, Y als Täterin zu verurteilen, eine Haftung besteht aber nach den Feststellungen des Gerichts "nur" als Störerin. Die Bedeutung dieses Umstands ist bereits enorm: Eine Täterhaftung hätte zur Folge gehabt, dass sämtliche Y-Inhalte ohne Hinweis des Rechteinhabers geprüft und ggf. gesperrt werden müssten.
    Das "Wir sind doch nur die Plattform"-Argument zieht hier insofern, dass es wegen der Fülle der ständig neuen Beiträge unzumutbar wäre, jedes Video präventiv von Y überprüfen zu lassen. Erst nach entsprechendem Hinweis ist Y verpflichtet, zu sperren und künftig - bei neuen Uploads - hinsichtlich des gesperrten Werks im zumutbaren Rahmen aufzupassen.


    Das ist zwar nicht neu, aber die Bestätigung der Plattform-Störerhaftung ist z.B. auch für unser Forum erfreulich - müsste unser Betreiber nämlich jeden rechtswidrigen Beleidigungs-Flame-Mist, der hier verzapft wird, bereits vor Veröffentlichung gefiltert haben, hätte der Betreiber mit Sicherheit keine Freude mehr am Betreiben.


    Y hat dann ebenso kühn die Behauptung vertreten, für die künftige Unterbindung einer rechtswidrigen Veröffentlichung bereits gesperrter Titel sei nur ein von Y selbst hergestelltes Filterprogramm zu benutzen, das lediglich identisches Werkmaterial aufspürt - ein einfacher Wortfilter, der identische Titel- und Interpretenbegriffe ausgibt, sei ohne unzumutbare manuelle Überprüfung untauglich.
    Das Gericht erachtete jedoch die Verwendung eines Wortfilters als verpflichtend, um etwa automatisiert Zweifelsmitteilungen an den Uploader auszulösen und ggf. Dispute-Verfahren einzuleiten, mittels derer G die manuelle Überprüfung im Bedarfsfall selbst vornehmen könnte. Auf diese Weise würde Y seiner Verpflichtung gerecht werden, alles Zumutbare zu unternehmen, dass auch die Veröffentlichung anderer Versionen eines zuvor auf Hinweis der G gesperrten Werks unterbleibt.


    Die Berufungsfrist wird im Mai ablaufen. Von G ist die Einlegung eines Rechtsmittels nicht zu erwarten, da die Täterhaftung des Inhalteproviders bereits als gefestigte Rechtsprechung gelten dürfte. Y könnte versuchen, mittels in anderen Rechtstreitigkeiten angestellter Erwägungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts, die vom Landgericht mit guter Begründung als auf diesen Fall nicht anwendbaren erachtet wurden, die aufgestellten Zumutbarkeitsgrenzen zu relativieren.


    Wünschenswerter für Konsumenten und Urheber wäre aber wohl eine Einigung zwischen den beiden Streithähnen, die dazu führt, dass Y für die faktische Verwertung von Werken der G einen angemessenen Preis zahlt.


    ... und keine Verbreitung von Kinderpornographie, rechtsextremer Propaganda, Rohrbomben-Bauanleitungen und sinnlosem Dummfug mehr (nur noch per Post, Telefon oder direkt hinfahren).


    Warum immer diese radikalen, hilflosen Abschaffungs-Gedanken?
    Daran, wie unernst das mit dem "Internet-Abschaffen" gemeint ist, sieht man, wie wenig ernst man "Geistiges-Eigentum-abschaffen" nehmen kann.


    Vor der Begehung von Rechtsvertößen zu warnen und über sie aufzuklären, ist eine staatlich wahrgenommene Aufgabe. Dennoch geschehen Rechtsverstöße jeden Tag zigtausendfach. Bei Mord und Totschlag haben wir uns inzwischen daran gewöhnt, dass das wohl verboten ist, bei Urheberrechtsverletzungen mangelt es vielen am Unrechtsbewusstsein. An den demonstrierenden und diskutierenden Massen kann man aber erkennen, dass die Öffentlichkeit ganz gut informiert ist. Man muss nicht die Menschheit abschaffen, weil sie trotzdem Rechtsverstöße begeht. Jeder Informierte weiß, was er tut, und kann einfach zu den Konsequenzen seines Handelns stehen.


    Wenn 2% der Verstoßer meinen, dies nicht zu müssen, weil sie glauben, schlauer zu sein als die anderen, oder z.T. zwielichtige Anonymisierer lieber bezahlen wollen als Urheber, sollen sie das Experiment eingehen. Das sind dann die, bei denen die Computer im Zweifel auch mal gerne beschlagnahmt werden zu Ermittlungszwecken. Klar, alles verschlüsselt, aber 3 Monate ist das Ding erst mal weg. Papas übrigens auch. Frohes Schaffen.


    Wer trotz der momentanen Rechtswirklichkeit - ob man sie gut findet oder nicht - Rechtsverletzungen im Internet begeht, oder seine Kinder nicht im Griff hat, sollte sich eben über Rechnungen, Abmahnungen und Strafanzeigen genauso wenig wundern, wie über Spyware und Trojaner, die mit den Downloads, wenn nicht schon mit den Download-Programmen, vollkommen free mitgeliefert werden. Pervers lustig, wenn ehemalige Kazaa-Benutzer heute nach Datenschutz schreien - sogar, wenn sie Recht haben ;)

    P2P-Netzwerke bestehen aus den angeschlossenen Computern der Nutzer, die als Server und Client fungieren. Dort ist die "Ware" auch gelagert. Ein Ermittler kann sich ebenfalls einklinken und den Nutzer des Rechners, mit dem er sich verbindet, ausspähen.
    Damit, bzw. mit der fehlenden Kontrolle, wer sich mit ihm verbindet, ist der Nutzer auch einverstanden, sonst würde er diese insofern gefährliche Software nicht benutzen.
    Bei jeder Verbindung zwischen Rechnern werden IPs ausgetauscht. Darüber erfährt der Ermittler den Provider und über ihn die Identität des Nutzers, mit gerichtlichem Beschluss im Zweifel auch bei Anonymisierungs-Diensten.
    Dafür, wie man das alles vermeintlich umgeht, sollte hier keine Anleitung geschrieben werden.


    P2P-Netzwerke haben also grundsätzlich keinen gewerblichen Hintergrund, ausgenommen nach wie vor anzutreffende P2P-Software, die mit übelster Malware ausgestattet ist.
    Die Programmierer und Anbieter von P2P-Software, und die stets gewerblichen Trittbrettfahrer, die sie auf ihren eigenen Websites inkl. Werbung zum Download anbieten, haben grundsätzlich keine Möglichkeit, die legale oder illegale Nutzung vom P2P-Netzwerken zu beeinflussen, sind wegen der Nutzung also in der Regel nicht zu belangen.


    Nach dem, was ich im Netz so sehe, sind allerdings servergestützte Lösungen noch deutlich vorne.


    Das wage ich mal stark zu bezweifeln. Das private P2P-Datenvolumen ist wohl eher keine messbare Größe, sondern eine reine Dunkelziffer.
    Die "servergestützen" Geschäftsmodelle basieren zum einen darauf, dass sie sich nicht als Tauschbörsen, sondern als "Filehoster" ausgeben, zum anderen darauf, dass sie in Ländern betrieben werden, in denen es eine Gesetzgebung gegen sie nicht gibt.


    Auch Sitz und Standorte des von dir erwähnten illegalen, gewerblichen Filme-Stream-Verteilers werden von den offensichtlich deutsch(sprachig)en Betreibern streng geheim gehalten.
    Dieses Ausweichen auf andere Länder ist u.a. der Grund für die Erforderlichkeit eines internationalen Abkommens wie ACTA, um das es in diesem Thread ursprünglich ging (auch wenn ACTA nicht gut gelungen ist).


    Edit:
    Übrigens: Bei Musikschaffenden wird behauptet, sie könnten ja mit Konzerten und Merch genug Geld verdienen. Wie wird denn der Konsum illegal gehosteter Filme gerechtfertigt? Soll die Filmindustrie auf Theatervorführungen umschwenken?

    man muss ans Portemonnaie der Betreiber von Tauschbörsen

    Richtig, der gewerbliche Verstoß sollte so stark bestraft werden, dass er sich nicht lohnt - nur: Bei P2P-"Tauschbörsen" gibt es keine Betreiber!


    Richtig, die aktuelle ACTA-Version würde je nach Umsetzung Datenschutz-Bedenken zulassen, und wenn man danach geht, was vorher drinstand, und was in den USA passiert, sind derartige Umsetzungen auch zu befürchten.


    Wenn mein Datenschutz von einer entsprechenden Umsetzung gefährdet wird, weil es der Schnorrerwelt seit Jahren an sozialverträglicher Wertschätzung geistigen Eigentums mangelt, werde ich dagegen auch auf die Straße gehen.
    Aber nicht mit den auslösenden Schnorrern gemeinsam, denn: Im Gegenzug das geistige Eigentum faktisch ausschalten zu wollen, ist ein Lösungsansatz, der sowohl auf dem Fehlen der Anerkennung nicht-herstellender Arbeit als auch auf dem Fehlen eines ernstzunehmenden Realitätssinns basiert.