das typische totschlagargument, dass ja jeder download ein vereitelter kauf ist und somit künstlern direkt schadet, ist schlichtweg nicht haltbar ...
Das stimmt, ich glaube auch, eine Vielzahl kostenloser Downloads würde nicht gekauft werden und andere Faktoren führen dazu, dass man für Kultur weniger Geld in der Tasche hat als vielleicht früher noch. Das trifft übrigens auch auf die Kommunen zu, die Kultureinrichtungen schließen. Die Künstler sind oft als erste dran, wenn man sparen muss.
Würde man das verschweigen, und die Schuldigen allein auf Seiten der Filesharer und Raubkopierer suchen, wäre das inkorrekt. Würde man aber verschweigen oder nicht wahrhaben wollen, dass der Schaden, der tatsächlich nach Abzug der ohnehin ausbleibenden Einnahmen wegen präkerer wirtschaftlicher Situation durch reine Saugen-statt-kaufen-Handlungen verbleibt, potenziell so beträchtlich ist, dass er bei Legalisierung in der Lage wäre, einem beachtlichen Teil Kulturschaffender den wirtschaftlichen Todesstoß zu versetzen, wäre man ebenso auf dem Holzweg.
Manche sagen ja, man müsse das mal ausprobieren, andere reagieren auf so ein Experiment zimperlich. Wer nun Recht hat? Der mit den Argumenten, täte ich meinen wollen.
Das klingt jetzt polemisch und ist es zum teil auch aber wenn wir schon dabei sind "Omi überfahren" mit einem illegalen Download zu vergleichen...
Das stimmt, diese Vergleiche hinken, wie jeder Vergleich. Es wird mit Mord und Angriffskrieg verglichen, mit Diebstahl und Hehlerei sowieso.
Anregung: Lass uns mal versuchen, ein vergleichbares Delikt zu finden. Ich finde - wie gesagt - den Vergleich mit Schwarzfahren gar nicht so weit hergeholt. Man nimmt etwas in Anspruch, was nicht zu verdinglichen ist, und hofft dabei schuldbewusst, nicht erwischt zu werden. Kontrolliert wird manuell. Der Verstoß kostet ein paar mal nur 60 EUR erhöhtes Fahrtentgelt, erst dann kommt die Anzeige wegen Leistungserschleichung.
Auch dieser Vergleich hinkt noch etwas: Der Schwarzfahrer hilft nicht anderen, ebenso umsonst Leistungen in Anspruch zu nehmen, der Filesharer tut das regelmäßig - und zwar in einem Multiplikationssystem. Ein wenig schadensintensiver als Schwarzfahren möglicherweise ... aber wenn man bedenkt, dass Downloader bisher so gut wie nie belangt worden sind und Uploader bisher recht streng, sich die Abmahngebühren für Erst-Täter aber demnächst in der Regel (und nicht - wie bisher - im Ausnahmefall) auf 100,00 EUR beschränken werden ... das kommt der guten Sache vielleicht doch schon recht nahe.
Sozialticket find' ich übrigens gut, und gegen einen von Amazon zur Hartz4-Leistung dazugespendeten 10-EUR-Gutschein hätte ich auch nichts.
Konkret im Falle der "Bildungsindustrie" bin ich natürlich auch der Meinung, dass etwaige Urheberrechtsansprüche Fragen der Bildung nachstehen sollten...aber wie soll man das Umsetzen wenn man dabei bleibt, das Urheberrecht verschärfen zu wollen?
Das stimmt, gerade der Unterschied zwischen Bildungsdaten und Konsumdaten wird von Urheberrechtsgegnern oft verkannt. Auf dem Bildungssektor bedarf das Urheberrecht einer Anpassung, die hoffentlich im 3. Korb inbegriffen ist. Über das, was genau rein soll, wird noch ordentlich gestritten. Die Antwort der Bundesregierung (auch - wenn nicht insbesondere - für Regierungsgegner hochinteressant) auf einen entsprechenden Frageantrag von SPD-Abgeordneten lässt vorsichtig hoffen (s. Fragen 12 und 16ff). Dies wird jedoch aller Voraussicht nach nicht dazu führen, dass im Unterricht Vervielfältigungen von Didis Platten oder Xians DVDs verschenkt werden.
Das Urheberrecht ist eben nicht nur ein subjektives Recht, das man verschärfen oder abschwächen könnte, sondern die Gesamtheit aller Normen des Urheberrechtsgesetzes und dessen Nebengesetze.
das Urheberrecht aber noch so viele weitere Facetten aufweist und das alles eben nicht schwarz und weiß ist, wie Leute wie moschus nur allzu gerne behaupten...
Das stimmt, das habe ich in meinem letzten Satz gemeint, ich glaube, auch Moschus ist sich dessen bewusst. Im Bildungsbereich z.B. ist eine Entschärfung viel dringender erforderlich, als im Bereich der Ahndung illegalen Filesharings. Übrigens muss man auch als ACTA-Nicht-Befürworter zugeben, dass für eine Verschärfung im Bereich Bildung im Vertragstext nichts vorgesehen ist.
tatsächlich bewgen sich Firmen, die so etwas professionnell betreiben zumeist auf rechtlich sicherer Seite, da eben Patente dem Urheberrecht unterliegen...
Nein, Patente unterliegen nicht dem Urheberrecht. Während Patent-, Marken-, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht für den Schutz von Ergebnissen geistigen Schaffens im geschäftlichen Verkehr zuständig sind (gewerblicher Rechtsschutz), kümmert das Urheberrecht sich um solche auf kulturellem Gebiet. Der urheberrechtliche Schutz der eigenen geistigen Leistung ist jedem zugänglich, ob man damit gewerblich umgeht oder nicht.
Es stimmt, dass auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes immer wieder Trittbrettfahrer versuchen, Schutzrechte (Marken, Patente etc.) zu horten und zu blockieren. Diese Trittbrettfahrer sind durchaus professionell unterwegs, wir kennen sie von gehäuften markenrechtlichen Streitigkeiten um die Jahrtausendwende (z.B. Domain-Grabber). In den USA nennt man sie zusammenfassend "Patent-Trolls".
In Deutschland und EU-weit kann allerdings jeder einen Löschungsantrag hinsichtlich unbenutzter Marken stellen, und das hier anders funktionierende Patentrecht sieht z.B. für Fälle öffentlichen Interesses Zwangslizenzen vor.
Das US-amerikanische Patentrecht gilt demgegenüber als veraltet (das plappere ich jetzt mal so nach, ohne darin bewandert zu sein), so dass es in der Vergangenheit nicht selten zu fragwürdigen Ergebnissen vor allem in Sachen Software (in Europa weitgehend "nur" urheberrechtlich geschützt, was uns einiges erspart) kam.
Übrigens muss man auch als ACTA-Nicht-Befürworter zugeben, dass hinsichtlich so gut wie aller vorgesehenen Schutzmaßnahmen nach dem Vertragstext "Patente und unveröffentlichte Informationen" in der nationalen Umsetzung ausgenommen werden können, so dass EU-weit eine viel befürchtete Kollision oder gar Aufdrängung amerikanischer Patenrechts-Grundsätze insoweit nicht stattfinden kann.
...was bin ich nun freund oder feind?
Ich finde, du machst dir viele stichhaltige Gedanken, die einigen "Mitstreitern" gut zu Gesicht stehen würden und unterstelle, dass du aus Lösungs-Findungs-Interesse nachfragst und die juristischen Antworten konstruktiv in deine Überlegungen mit einfließen lässt; das würde ich persönlich als überwiegend freundlich bewerten - vielleicht schon in den Antworten dokumentiert. Wenn auch Teilnehmer selbst der emotionalsten Diskussion nicht nur auf Freund- und Feind-Kategorien beschränkt werden können! Dein Unbehagen bei Schwarz-Weiß-Ansichten aller Art und daraus folgenden empathielosen Trivial-Lösungsversuchen teile ich.
Nichtmals hinsichtlich des (kürzeren oder längeren) Auftritts der Piratenparteien sehe ich zu 100% schwarz - führt er uns doch vor Augen, wie politisch heimat- und machtlos sich erhebliche Anteile der Wählerschaft fühlen, um die man sich mal kümmern könnte.
Vor dem Hintergrund, in welchem Maße sie die öffentliche Wertschätzung geistiger Arbeit (die bei ihnen selbst nicht einmal zur schlüssigen Begründung ihrer eigenen Forderungen taugt) bereits aktuell beschädigen, ist mir allerdings völlig schleierhaft, wieso sie bei öffentlichen Auftritten meist noch lediglich wie harmlose Spinner belächelt werden.
Edit:
eine Verfassungsklage finde ich auch immer durchaus sinnvoll, nur gegen was? Straftaten verstossen erstmal nicht gegen die Verfassung und gegen das Urheberrecht in der jetzigen Version wäre es wohl etwas spät. Und verstösst Nichtstun des Gesetzgebers gegen die Verfassung, wie es der Artikel meint?
also in der Sache finde ich das unterstützenswert, nur Tagträumerei ist gerad nicht meine Stärke...
wenn man allerdings klagt, wenn die PP das Gesetz geändert hat, weil irgendeie Partei +/- 10% zur Regierungsmehrheit braucht, dann hätte es vllt Erfolg
Eine Verfassungsbeschwerde ist auch gegen gesetzgeberisches Unterlassen, etwa bei pflichtwidriger Versäumung der Schaffung Grundrechte durchsetzender Schutzgesetze, zulässig. Eine solche Klage würde im Idealfall die Geister erhellen, wie das Bundesverfassungsgericht zu Forderungen von Urhebern hinsichtlich des zeitgemäßen Schutzes ihrer Werke steht. "Im Idealfall", weil die Beurteilung der Zulässigkeit einer erst geplanten Klage schwierig vorherzusehen ist (von der eine umfangreiche Stellungnahme abhängen würde).
Vorsorglich: Verfassungsbeschwerde kann grundsätzlich von jedermann eingelegt werden; auch Ausländer sind beschwerdebefugt, soweit sie sich auf ein Grundrecht berufen können, das Ausländern zukommt. Also mach hinne!
"So grausam Tofu auch sein mag ..." Absolut sehenswert - wenn auch verschwiegen wird, dass ACTA einige Schreckens-Szenarien zwar nicht vorsieht, aber auch nicht ausschließen kann.