Beiträge von pbu

    Ich habe auch gelegentlich mit "Musikern" zu tun, die eher für sich spielen und mit Zählen nichts am Hut haben.
    Manche weigern sich strikt, laut zu zählen, oder machen sich sogar darüber lustig.
    Manche zählen auch unrhythmisch, so dass das Gezähle dann zu ihrem (Gitarren)Spiel passt.


    Mir kam in diesem Zusammenhang jetzt wieder in den Sinn, die Metronom-Vorzähl-Stimme vom Roland-Modul mitlaufen zu lassen. Die habe ich beim Zu-Zweit-Trommeln schon einmal erfolgreich eingesetzt.
    So hört sich das z.B. an: https://www.youtube.com/watch?…&feature=youtu.be&t=2m20s


    Man benötigt übrigens kein TD-30 dazu, mein TD-6V von 2003 hat das auch schon, auch andere Metromome, wenn ich mich richtig erinnere.


    Womöglich eine Alternative? Vielleicht nur für albsolute beginners ...

    Ah, doch noch nicht ganz verscheucht ...
    Ja, es wird einem manchmal hier nicht leicht gemacht bei der ersten Frage, es kommt etwas darauf an, auf wen man trifft damit. Insgesamt gibt es außer Wichtigtuerei aber geballte Kompetenz hier, insbesondere, wenn man erst einmal losgelegt und spezifischere Fragen hat.


    Bei E-Drums [sic] ist auffällig, dass seit vielen Jahren entscheidende Weiterentwicklungen gefordert werden, die technisch wohl großenteils machbar, aber scheinbar aus ökonomischen Strategie-Gründen nicht Realität sind. Ziemlich teuer sind sie auch. Insofern gibt es nach Überzeugung vieler hier nicht viele Gründe, die gegen einen Gebrauchtkauf von Modellen sprechen, die schon ein paar Jahre alt sind.
    Es muss auch kein Komplettset sein, sondern man kann Module und verschiedene Pads ganz gut kombinieren.


    Würde ich heute E-Drums kaufen, würde ich persönlich mich nach einem Roland TD-12-Modul umschauen. Das gab es von 2005 bis 2012, und stellt nach meiner Erfahrung einen guten Kompromiss zwischen Komfort, Erweiterungsmöglichkeiten, klanglicher Zeitgemäßheit und Bezahlbarkeit dar. Im Vergleich kommen mir die heutigen Mittelklasse-Module eher wie Spielzeug vor, als wie Musikinstrumente. Das bezieht sich nicht nur auf die Optik, sondern auch auf Anschlussmöglichkeiten und Menueführungen.



    Für insgesamt 1.000 EUR gibt's daher von mir den Rat zum Gebrauchtkauf (auch hier mal schauen) und Befassung mit der Thematik, wie man auch mit externen Sounds/Samples über MIDI unabhängig von neueren Modellen klanglich aktuell bleiben kann.

    Sehr gut, wie ihr euch von der Forum-Theorie in die Treffen-Praxis verabredet habt. :thumbup:
    Verständnis für die ersten Antworten dürfte dabei auch aufgekommen sein, sind doch ...

    - Vernünftige schnelle Wirbel auf der Snare
    - Tom Wirbel im Song ohne rauszukommen oder zu verkrampfen
    - Ausdauer für die Hihat ohne zu verkrampfen

    ... exakt die Dinge, die in der Luft nicht funktionieren.

    Bisher scheitern alle Angebote, die im Budget liegen (auch das blau-schwarze, auch wenn das Angebot gut ist), an den Becken, würd ich sagen.
    Bei dem Bekannten kommt außer den Billigbecken hinzu, dass er ein mit Billigfellen detuntes Set als getunt verkauft. Eigentlich schon dreist.


    Ich würde eher ein Set für 300 EUR inkl. Hardware suchen (Edit: Eins, das du besichtigen und probespielen kannst) ...
    ... und z.B. einen Troy Beckensatz dazu.


    Edit2:
    Hier findet man öfters was und hier sowieso.

    Beugi.
    Konzentriere dich doch mal. Die mehrfache Frage, ob das Budget nur für Drums oder z.B. Drums+Snare & Hardware & Cymbals gelten soll, kannst du nicht ignorieren, wenn du seriöse Antworten erwartest.
    Natürlich sollte man versuchen, für das (entscheidende) Budget das best-mögliche Set zu bekommen, egal, ob es mit "Einsteiger-" oder "Profiset" betitelt wird.
    Dann ist noch die Frage, was dir gefällt. Ich persönlich würde z.B. exotische Designs, bei denen es später schwierig wird, mal etwas nachzukaufen oder zu ersetzen, vermeiden.
    Auch würde ich vor dem Kauf einmal ausprobieren, welche Trommel-Dimensionen (vor allem bei der Bass Drum) zu mir passen.


    Jetzt hast du aber Glück, dass DrummerinMR "um die Ecke" ist, bei ihr kannst du dich ja anlässlich der Besichtigung auch mal erkundigen, wie das so läuft auf dem Gebrauchtmarkt.

    Das ist für mich ein Track, der kreativ mit Samples umgeht, im Gegensatz zu "platteren" Beispielen wie der erwähnte Herr Vanilla Ice.

    Erst mal Zustimmung, schönes Beispiel zur Veranschaulichung.


    In dem Nachbau-Video sieht man einen Menschen bei der Arbeit. Der nimmt sich kurze Schnipsel, die andere produziert haben, ändert einige Parameter, und fügt das ganze dann per Knopfdruck in einen Clickhintergrund ein. Ergebnis ist etwas neues, ein Beat, der allein aus diesen Schnipseln anderer besteht, zunächst ohne (über deren Zusammenfügen hinausgehende) musikalische Betätigung des NI-Machine-Bedieners.
    Erweitert um weitere - originäre - Bestandteile (insbesondere Sprechgesang) führt eine solche Arbeit zum fertigen Hiphop-Produkt. Ist die Beat-Herstellung isoliert betrachtet (also ist das, wobei wir den Beatbastler dort im Video sehen) Kunst? Ist jeder sample-abfeuernde Produzent Künstler? Jeder sicher nicht, manche bestimmt schon.


    Dann kommt also der Sprechgesang dazu. Da gibt es verschiedene Qualitäten, inhaltlich und Virtuosität-mäßig, das geht von banal bis genial, vom reinen Vorlesevorgang bis zu verblüffend versierten Gesangstechniken.
    Das Endprodukt ist Hip-Hop - dem man nicht durchweg absprechen kann, Kunst zu sein. Im Einzelfall gibt es mal mehr künstlerische Qualität und mal weniger, wie bei jeder Musik. Darüber dürften sich alle einig sein.


    Wenn wir jetzt zurückgehen zur isolierten Betrachtung des Samplens, der Beat-Herstellung, sind wir aber an genau der Stelle, worum es hier geht. Ist diese Betätigung als Kunst derart schützenswert, dass sich niemand dagegen wehren können soll, dass sein Produkt in das andere einfließt?
    Objektiv kann man wohl sagen, dass Beat-Sampling aus dem Hip-Hop nicht wegzudenken ist, stimmt. Die Rechtsfrage ist hier aber nicht, ob Sampling überhaupt möglich sein soll, sondern, ob man vorher fragen soll (und auf diese Art die Arbeit des Original-Schnipsel-Herstellers wertschätzt), also ob die Kunstfreiheit die freie/ungefragte Benutzung von Samples ermöglichen muss, oder nicht, oder unter welchen Umständen/Voraussetzungen. Muss man das vielleicht differenziert sehen? Kommt es auf die Länge an, auf historische Bedeutung, auf Nachspielbarkeit, auf einen objektivierbar wertschätzenden Zusammenhang?
    An der Stelle gehen die Meinungen auseinander. Wer meint, der Beatbastler soll grundsätzlich vor seiner eigenen Veröffentlichung fragen, ist aber nicht unbedingt ein Hip-Hop-Gegner.


    Dazu: Ältere erinnern sich, wie Rap/Hip-Hop anfangs von (selbsternannten) Kritikern oft als wenig wertvoll empfunden wurde, einfache Beats, melodieloser Gesang, für viele war es - aus ihrer bisherigen Musik-Sozialisation heraus - nichtssagend.
    Mit der Zeit hat sich das Ganze entwickelt, und zwar teilweise zu einem wichtigen kulturellen Sprachrohr. Neben inhaltlich Belanglosem á la "Ich will dich *piiiep*" / "Ich will dich erschießen" wird global das Aufzeigen problematischer gesellschaflticher und politischer Begebenheiten im Hip-Hop aufgegriffen, das einer breite Masse überhaupt erst deren Wahrnehmung und Auseinandersetzung damit ermöglicht, oder zumindest fördert.
    Es geht nicht nur darum, seine Heckscheibe wackeln zu lassen, sondern es geht auch um Realitätsverarbeitung und Meinungsäußerung. Das unterscheidet Hip-Hop nicht von anderen Genres, macht es aber u.a. mit Blick auf die Einfachheit der Herstellung besonders bedeutsam. Womöglich trägt es dazu bei, Hip-Hop - ob im Einzelfall künstlerisch besonders wertvoll oder nicht - einen höheren Stellenwert einzuräumen, wenn man sich vor Augen führt, wo auf der Welt musikalisch geäußerte politische Stellungnahmen nicht gern gesehen oder sogar untersagt sind. Wenn man sich über ein solches Verbot hinwegsetzen will, äußert man sich vielleicht nicht unbedingt mit einer aufsehenerregenden Big Band-Produktion, sondern im ansonsten stillen Kämmerlein mit Samples und dem Computer, der auch noch zur Verbreitung dient.
    Im Einzelfall gibt es eine deutlich höhere kulturelle Relevanz zu entdecken, als sich mancher konservative Musikliebhaber vorher gedacht hat.


    Diese Relevanz hat aber nichts damit zu tun, ob man bestehende Gelegenheiten nutzen sollte, den Kulturschaffenden, dessen Arbeit man sich bedient, um "clearing" zu bitten.
    Nicht, weil Kraftwerk gegen Hip-Hop ist, und Pelham dafür, sondern, weil es um Wertschätzung geht (dessen ungeachtet, ob man seinen eigenen Wert und künstlerisches Gewicht nach dem seiner Goldkettchen bestimmt).


    Das BVerfG prüft nur spezifisches Verfassungsrecht, allgemeingültig, egal, ob ernste Meinungsäußerer, Partytänzer, echte oder Möchtegern-Gangster oder millionenschwere Echo-Gala-Gäste sich beschwert haben. Was der BGH als höchstes Zivilgericht in einem konkreten Streitfall dazu meint, ist weniger allgemein. Dort wird über konkrete Anträge entschieden, nicht für oder gegen Hip-Hop (wie es z.T. ignorant vereinfacht dargestellt wird).


    BTW (edit):
    Wer meint, Pelham sei der freundliche Hip-Hop-Opa von nebenan, ein Kraftwerk-Opfer, dem es nur um ein möglichst liberales Urheberrecht mit freiem Zugang zugunsten künstlerischer Betätigungsfreiheit (nicht etwa um Geld) geht, sollte unbedingt mal einen Blick auf sein Massenabmahnungsprojekt DigiProtect werfen.

    Auch ich möchte nicht einen falschen Eindruck erwecken und erwähnen, dass ich ebenfalls mit Hip-Hop und den Vorläufern erwachsen geworden bin, in der Schule Sugarhill Gang auf dem Walkman hatte und 1986 die Schallplatte von "Licensed To Ill" rauf und runter gehört habe.
    In den 90ern wurde die ganze Sache insbesondere hier mit deutschem Erzählgesang, Möchtegern-Gangstern mit unbeholfenem Gossenslang und Tic-Tac-Toe-Kindergarten FÜR MICH zur Farce.


    Dennoch glaube ich, dass man nicht einem bestimmten Genre, zu dem es nun mal geworden ist, die Kunstqualität pauschal absprechen kann. Ich glaube sogar, dass es bestimmte Hip-Hop-Acts gibt, die ich mir live (!) gern antun würde, dazu müsste mich dann mal jemand an die Hand nehmen und dahinschleppen, der sich mit dem Genre und mit mir gut auskennt.


    Dass der künstlerische Belang irgendwo seine Grenze hat, und dass die Meinungen darüber auseinandergehen, ist ja völlig klar. Die Grenzen möglichst objektiv auszudrücken und festzulegen, wäre keine einfache Aufgabe. Bisher hat das noch nie überzeugend geklappt (wie auch?), orientieren würde sich das Ganze wieder an so etwas oder so etwas, viel Freude bei der Lektüre.


    PS:
    Nicht vergessen, dass es hier um kurze Samples geht, bei denen nicht Werksqualität, sondern freie Benutzung der Produktionsarbeit im Raum steht.

    Okay ... Ehm ... Och bitte ... Naja. Ich hab ja quasi danach gefragt. Also.


    Die Situation war: Es wird ein Urteil besprochen, bei dem Sampling und Hip-Hop thematisiert werden, JürgenK meint dazu, wenn man ehrlich sei, handele es sich oft um auf Samples aufgelegte Belanglosigkeiten, ich frug nach anderen Beispielen.
    Als Beispiele kommen jetzt lauter auf Samples aufgelegte Belanglosigkeiten, die uns in den 90ern im Chartsradio durchgehend gequält haben.
    Das ist natürlich z.T. Geschmacksache und der eine Frage dessen, mit was man so aufgewachsen ist ... aber überzeugend wirkt das nicht, will man die künstlerischen Qualitäten veranschaulichen.
    Als Beispiele für Sampling soll man laut Pellham 90% der seit 1989 überhaupt veröffentlichten Titel anführen können. Ziemlich sicher gibt es Überzeugenderes. Wenn nicht: Kunsthandwerk.


    Du merkst aber auch, wie schwierig es ist, das versachlicht darzustellen.

    Danke. Mann, hab ich Cantaloop gehasst .... "Funky, funky" ... :cursing:
    Andererseits hat es vielleicht ein paar Rotznasen zum Jazz gebracht damals.
    Jedenfalls fällt das auch definitiv nicht unter freie Benutzung.


    Genau, Beastie Boys, mal schauen ...


    Edit:
    Irgendwie habe ich Schwierigkeiten, etwas zu finden, was JürgenK überzeugen könnte.
    Setlurs Live-Auftritt mit Gustke an der Batterie und Naidoo in Bomberjacke ist immerhin ganz gut zur Ehrenrettung des ganzen Projekts geeignet, so macht das Spaß, lebt aber mehr vom Live-Arrangement mit den Wahnsinns-Musikern, als vom kompositorischen Wert der ursprünglichen Produktion. ;)

    Dass du mit 17 noch keine Verträge abschließen darfst ist meiner Meinung nach nicht ganz korrekt


    Doch, das stimmt schon; wenn der Vertrag eine Verpflichtung des 17-jährigen vorsieht, die er nicht mit seinem Taschengeld bewirken kann, verlangt das Gesetz die Einwilligung (vorher) oder Genehmigung (nachher) des gesetzlichen Vertreters (meist die Eltern).